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FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Islamismus und Radikalisierung

Redaktion Infodienst Radikalisierungsprävention

/ 43 Minuten zu lesen

Das Thema Islamismus wirft viele Fragen auf. Zum Beispiel, wenn Lehrkräfte, Freunde, Freundinnen oder Familie sich mit möglichen Anzeichen für eine Radikalisierung von Jugendlichen auseinandersetzen müssen. Warum schließen sich Menschen extremistischen Gruppen an? Was kann man dagegen tun? Wie können Schule und Jugendarbeit auf besorgniserregende Anlässe reagieren? Und hat der Islam etwas mit Extremismus zu tun? Die Übersicht gibt erste, verständliche Antworten, dient zur Orientierung und nennt Quellen für weiterführende Informationen.

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1. Islamismus & islamistische Gruppierungen

1.1 Was ist Islamismus?

Mit dem Begriff "Islamismus" wird eine bestimmte Ideologie bezeichnet, die das Ziel umfasst, eine ausschließlich religiös legitimierte und auf ihrer Interpretation des Islams basierende Gesellschafts-, Rechts- und Staatsordnung zu errichten. Es gibt unterschiedliche islamistische Gruppen, die dieses Ziel verfolgen. Sie unterscheiden sich unter anderem darin, wie vehement sie ihre Forderungen äußern, und darin, mit welchen Mitteln sie ihre Ziele erreichen möchten (Interner Link: siehe Abschnitt 1.7: Wie sieht die islamistische Szene in Deutschland aus?).

Was darüber hinaus unter Islamismus konkret zu verstehen ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Eine einheitliche, verbindliche Definition existiert nicht. Das liegt daran, dass verschiedene Akteure aus Wissenschaft, Sicherheitsbehörden und Präventionsarbeit unterschiedliche Perspektiven und Interessen haben. Eine nützliche Definition aus der Wissenschaft liefert der Islamwissenschaftler Tilman Seidensticker. Demnach handelt es sich beim Islamismus um "Bestrebungen zur Umgestaltung von Gesellschaft, Kultur, Staat oder Politik anhand von Werten und Normen, die als islamisch angesehen werden." Die angestrebte religiös legitimierte Gesellschaftsordnung sei zudem "antidemokratisch verfasst", betonen viele Fachleute, beispielsweise Hazim Fouad und Behnam Said.

Dagegen bezeichnet das Bundesamt für Verfassungsschutz Islamismus als "eine Form des politischen Extremismus. Unter Berufung auf den Islam zielt der Islamismus auf die teilweise oder vollständige Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab." Die Definitionen überschneiden sich in der Beschreibung der Zielsetzung des Islamismus, sie unterscheiden sich jedoch in der Akzentuierung.

Die Debatte über den Begriff hat neben "Islamismus" eine Reihe von konkurrierenden Begrifflichkeiten hervorgebracht, wie "islamischer Fundamentalismus" oder "politischer Islam". Diese werden oft synonym oder alternativ zum Begriff Islamismus gebraucht. In jüngster Zeit hat sich "Islamismus" als Sammelbegriff weitgehend durchgesetzt.

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1.2 Was ist der Unterschied zwischen Islamismus und Salafismus?

In den letzten Jahren hat neben dem Begriff "Islamismus" insbesondere der des "Salafismus" die Debatten geprägt. Salafismus kann als eine Teilströmung im Islamismus verstanden werden. Salafismus wiederum ist selbst ein Oberbegriff für verschiedene Strömungen, die auf dem sunnitischen Islam basieren.

Die Anhängerinnen und Anhänger des Salafismus verbindet ein ähnlicher Zugang zur Religion: ein buchstabengläubiges Verständnis des Koran und der Überlieferungen des Propheten Mohammed. Außerdem versuchen sie sich nach der Lebensweise der ersten Generationen von Muslimen zu richten.

Der Begriff "Salafismus" ist eine Fremdbezeichnung, die von Sicherheitsbehörden geprägt wurde. Er ist abgeleitet vom arabischen Begriff "Salafiyya". So wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert eine islamische Reformbewegung bezeichnet, die sich an der islamischen Frühzeit orientierte. Der Begriff wiederum geht zurück auf den arabischen Ausdruck "as-salaf as-salih", was übersetzt werden kann mit "die rechtschaffenen Altvorderen". Anhängerinnen und Anhänger salafistischer Gruppen bezeichnen sich in der Regel selbst nicht als Salafisten, sondern schlicht als "Muslime", die nach den Vorschriften des vermeintlich "wahren Islams" leben.

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  • Salafismus und Dschihadismus in Deutschland. Ursachen, Dynamiken, Handlungsempfehlungen (Janusz Biene, Christopher Daase, Julian Junk, Harald Müller, 2018)

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1.3 Was unterscheidet verschiedene islamistische Gruppierungen?

Der Sammelbegriff Islamismus umfasst ein sehr breites Spektrum unterschiedlicher Gruppierungen. In der Literatur wird dem Begriff Islamismus häufig ein Attribut hinzugefügt, wie beispielsweise moderat, gemäßigt, puristisch, militant, extremistisch, gewaltbereit oder dschihadistisch. Durch diese Bezeichnungen wird jeweils nur ein Aspekt hervorgehoben. Dies kann zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen.

Zielführender kann es sein, islamistische Strömungen und Gruppierungen entsprechend ihrer Ziele und Forderungen sowie der Wahl ihrer Mittel und Strategien zu kategorisieren (Interner Link: siehe Abschnitt 1.6: Was kennzeichnet islamistisches Denken und Handeln?).

Bei der Wahl der Mittel spielt die Haltung zu Gewalt eine zentrale Rolle: Wird Gewalt zur Durchsetzung der eigenen Ziele als legitim betrachtet oder abgelehnt?

So gibt es Gruppen mit einem reformistischen Ansatz. Sie versuchen mit friedlichen Mitteln eine nach ihren Vorstellungen islamische Gestaltung der Gesellschaft von unten nach oben zu erreichen ("Gang durch die Institutionen"), um die Macht zu erlangen. Zu ihren Mitteln gehören Missionierung (arabisch: da'wa), Bildung, karitatives Handeln oder politische Partizipation. Die Mehrheit islamistischer Gruppen – insbesondere in westlichen Gesellschaften – verfolgt einen reformistischen Ansatz (Interner Link: siehe Abschnitt 1.4: Was ist "legalistischer" Islamismus?).

Andere, wie beispielsweise dschihadistische Gruppen, verfolgen einen revolutionären Ansatz. Sie betrachten Gewalt als legitimes Mittel, um die Macht zu erobern. Anschließend wollen sie von oben eine islamisch verfasste Gesellschafts-, Rechts- und Staatsordnung durchsetzen.

Zwischen den Kategorien gibt es manchmal fließende Übergänge. So sind die Aussagen mancher Akteure zum Thema Gewalt oft doppeldeutig. Und es kann vorkommen, dass bestimmte Gruppen Gewalt für sich selbst nachdrücklich ablehnen, aber die Gewalt anderer Gruppen rechtfertigen oder implizit zu Gewalt aufrufen.

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1.4 Was ist "legalistischer" Islamismus?

Islamistische Gruppen werden dem "legalistischen" Islamismus zugerechnet, wenn sie ihre Ziele ohne Gewalt, mit politischen Mitteln und unter Nutzung der Möglichkeiten des Rechtsstaates ("Gang durch die Institutionen") verfolgen. "Legalistisch" bedeutet also zweierlei: Einerseits, dass diese Akteure gesetzeskonform (legal) operieren; andererseits, dass sie die Möglichkeiten des Rechtsstaates nutzen, um zum Beispiel durch Gerichtsverfahren die eigenen Positionen einzufordern und festzuschreiben.

Der Begriff wird in jüngster Zeit zunehmend in den Medien und im öffentlichen Diskurs verwendet, oft als Synonym für gewaltlosen Islamismus. Seit den frühen 2000er-Jahren kursiert der Begriff vor allem in Sicherheitskreisen.

Gruppierungen, die als Vertreter des legalistischen Islamismus gelten, versuchen Diskurse in ihrem Sinne zu beeinflussen, um das eigene Islamverständnis als verbindlich zu erklären und gesellschaftlich zu verankern. Dazu gehört, dass sie demokratieskeptische beziehungsweise demokratiefeindliche Haltungen verbreiten.

Ziel islamistischer Gruppen ist generell, eine neue Staats-, Rechts- und Gesellschaftsordnung zu schaffen, in der ihr eigenes Islamverständnis absolut und allein verbindlich sein soll (Interner Link: siehe Abschnitt 1.1: Was ist Islamismus?). Das bedeutet letztendlich, dass die Gruppierungen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aushöhlen wollen.

Damit ist "legalistischer" Islamismus, auch wenn er keine gewaltsamen Mittel anwendet, eine Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Zusammenleben.

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1.5 Was ist "politischer Islam"?

Mit dem Begriff "politischer Islam" werden sehr unterschiedliche Aktivitäten bezeichnet. Die Wortverbindung wurde bereits im vergangenen Jahrhundert im deutschen Sprachraum verwendet – wie auch im Englischen und im Arabischen, wo "al Islam al siyasi" seit mehreren Jahrzehnten geläufig ist. Allerdings wurde der Ausdruck hierzulande besonders popularisiert, sowohl in der Literatur als auch im Journalismus.

Während der Begriff früher weitgehend synonym mit "Islamismus" eingesetzt wurde, hat – mutmaßlich seit etwa einem halben Jahrzehnt und vielleicht im Zusammenhang mit dem Zuzug von Geflüchteten insbesondere aus Syrien und dem Irak im Jahr 2015 – eine Bedeutungsverschiebung eingesetzt. "Politischer Islam" wird inzwischen meist deutlich fokussierter verwendet: als Phänomen, das maßgeblich Deutschland und Europa betrifft. Und das oft mit den Aktivitäten institutionell organisierter Muslime zusammenhängt – der sogenannten Islamverbände.

Kritik an der Verwendung des Begriffs zielt vor allem auf die mangelnde oder mangelhafte Definition dessen, was "politischer Islam" sein soll. Stattdessen würden Muslime unter einen "Generalverdacht" gestellt, heißt es etwa. Es handele sich um einen "Kampfbegriff", um eine Projektionsfläche für Feinbilder und muslimfeindliche Ängste.

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1.6 Was kennzeichnet islamistisches Denken und Handeln?

Islamistische Gruppen weisen in ihrer Ideologie, ihren Aktionsformen und ihren Zielen starke Ähnlichkeiten auf, da sie ideologisch oft von denselben Denkern geprägt sind. Sie unterscheiden sich jedoch häufig durch den Grad der Kompromisslosigkeit und Vehemenz, mit der sie ihre Anliegen artikulieren und einfordern.

Zu den wichtigsten Vorbildern vieler Gruppen zählen insbesondere die Vordenker der ägyptischen Muslimbruderschaft, Hasan al-Banna (1906-49), Sayyid Qutb (1906-66) und Abd al-Qadir Auda (gest. 1954) sowie der pakistanische Denker Abu l-A'la Maududi (1903-79). Dies zeigt, dass sich islamistische Akteure zwar gerne auf verklärte Altvordere beziehen, die Ideologie aber erst im 20. Jahrhundert entwickelt wurde. Deren Werke und Wirken beeinflussen verschiedene islamistische Gruppierungen weltweit.

Islamistische Gruppierungen streben die Errichtung eines Staats- und Gesellschaftsmodells an, das auf ihrem Islamverständnis basiert. Die zentralen Charakteristika dieses Modells sind:

  1. Interner Link: (1) Islam als allumfassendes System und Ordnung
  2. Interner Link: (2) Einführung der Scharia als göttliche und einzige, unantastbare und umfassende Quelle des Rechts
  3. Interner Link: (3) Absolutheitsanspruch
  4. Interner Link: (4) Idealisierung der Frühzeit des Islams als Gegenentwurf zu westlichen Staats- und Gesellschaftsmodellen
  5. Interner Link: (5) Demokratiedistanz (Demokratieablehnung oder zumindest -skepsis) und Ablehnung der Volkssouveränität
  6. Interner Link: (6) Mangel an Pluralität und Toleranz gegenüber Andersdenkenden und anderen Lebensentwürfen
  7. Interner Link: (7) Dichotomes Weltbild: Wir-Ihr- beziehungsweise Gut-/Böse-Denken
  8. Interner Link: (8) Alleinvertretungsanspruch für alle Musliminnen und Muslime
  9. Interner Link: (9) Verwischen der Grenze von Islam und Islamismus

Im Detail heißt das:

(1) Islam als allumfassendes System und Ordnung

Für alle islamistischen Gruppen ist ihr jeweiliges Islamverständnis Bezugs- und Ausgangspunkt des eigenen gesellschaftspolitischen Denkens und Handelns. Aus ihrer Sicht bildet der Islam ein allumfassendes System und eine Ordnung (arabisch: nizam), die alle gesellschaftlichen Bereiche, Staat, Recht, Politik und die persönliche Lebensführung vollkommen durchdringt. Diese Ordnung beruhe auf göttlicher Weisung, die in normativen Texten, wie Koran und Prophetentradition (Sunna) zum Ausdruck komme.

(2) Einführung der Scharia

Islamistische Gruppen fordern die umfassende Einführung der Scharia. Als göttliche Ordnung soll die Scharia alleinige Quelle des Rechts sein, und ihre Prinzipien sollen Staat und Gesellschaft umfassend prägen. Sie wird als ein unantastbares und universell gültiges Rechts- und Normengefüge betrachtet (Ethik, Moral und Recht). Aufgabe eines Herrschers in einem darauf aufbauenden "islamischen Staat" ist es, diese Normen und Gesetze gottgefällig einzufordern, zu kontrollieren und (notfalls repressiv) durchzusetzen. Die Scharia selbst leitet sich aus der Auslegung religiöser Texte ab – ihr Verständnis unterliegt also Interpretationen und Wandel.

(3) Absolutheitsanspruch

Islamistische Gruppen sind davon überzeugt, der einzig wahren Auslegung des Islams zu folgen. Aus Sicht der Islamistinnen und Islamisten kann nur der Islam, verstanden als politische Ideologie, Stabilität und Gerechtigkeit garantieren und vielfältige soziale Probleme beheben ("Der Islam ist die Lösung"). Dabei wird die eigene Lesart des Islams mit einem Absolutheitsanspruch formuliert.

(4) Gegenentwurf zu westlichen Staats- und Gesellschaftsmodellen

Somit ist ein islamistischer Staats- und Gesellschaftsentwurf häufig ein Gegenentwurf zu westlichen Staats- und Gesellschaftsmodellen und insbesondere ein Alternativkonzept zum säkularen Staat. Er wird häufig sehr bewusst als ein solcher Gegenentwurf inszeniert. Dabei wird begrifflich auf islamische Traditionen zurückgegriffen und auf eine idealisierte Frühzeit des Islams verwiesen, die als Vorbild für das eigene Handeln dient.

(5) Ablehnung der Demokratie

Diese Vorstellungen sind nicht nur auf das endgültige Ziel einer islamisch basierten politischen und gesellschaftlichen Ordnung ausgerichtet, sondern prägen auch das Verhältnis islamistischer Gruppen zum Rechtsstaat und Gesellschaft in Deutschland.

Unabhängig vom eigenen Verhältnis zu Gewalt lehnen sie häufig – implizit oder explizit – Demokratie ab oder zeigen zumindest demokratieferne beziehungsweise -skeptische Haltungen. Das Konzept der Volkssouveränität wird abgelehnt, da nach Auffassung dieser Gruppen Gott alleiniger Souverän, also absoluter Gesetzgeber ist (arabisch: hakimiyya). Dem angeblich "göttlich basierten" Recht einer von Gott vorgegebenen, unantastbaren islamischen Ordnung wird oft polemisch-abschätzig das "menschengemachte Gesetz" westlicher Gesellschaften gegenübergestellt.

In wenigen Fällen haben islamistische Denker den Versuch unternommen, demokratische Prinzipien mit authentisch islamischen Konzepten und Begriffen zu besetzen und zusammenzudenken. Diese Konzepte sind aber oft theoretisch und intellektuelle Positionen, die für die Mehrzahl islamistischer Gruppierungen und die Debatten keine Rolle spielen.

(6) Mangel an Toleranz gegenüber Andersdenkenden

Diese demokratiefeindlichen oder -skeptischen Haltungen sind ebenso von einem (weitgehenden) Fehlen von Toleranz und einem Verständnis von Pluralität gekennzeichnet. Das bedeutet, dass in dem angestrebten islamisch basierten Staats- und Gesellschaftsmodell Gruppen mit abweichenden ideologischen Orientierungen und Haltungen, aber auch individuelle Lebensentwürfe (sexuelle Orientierung, Bekenntnislosigkeit etc.) nicht akzeptiert oder sogar unterdrückt oder verfolgt werden.

In den meisten Staatsentwürfen haben folglich oppositionelle Gruppen politisch wie gesellschaftlich keinen Platz. Solche Ideologien der Ungleichwertigkeit prägen auch das Denken und Verhalten des einzelnen Individuums oder islamistischer Gruppen. Sie zeigen sich unter anderem in der vehementen Ablehnung und Abwertung von Homosexualität, Bekenntnislosigkeit, Konversion von Musliminnen und Muslimen zu einer anderen Religion, abweichenden Islamverständnissen oder politischen Orientierungen.

(7) Dichotomes Weltbild

Eng verbunden mit diesem Mangel an Ambiguitätstoleranz sind islamistische Vorstellungen durch ein dichotomes Weltbild geprägt. Typisch ist die Annahme, dass die Welt zweigeteilt ist: Auf der einen Seite "der Islam", der "das Gute", "Wahrheit" und "Gerechtigkeit" verkörpert, und auf der anderen Seite "das Böse", das häufig mit "dem Westen" gleichgesetzt wird. Für manche Gruppen befinden sich beide Seiten demnach in einem ständigen Kampf, der bis zum Ende der Welt dauert. Musliminnen und Muslime mit anderem Islamverständnis oder Bekenntnislose gelten entweder als nicht hinreichend aufgeklärt, als "Heuchler", "Abtrünnige" oder für mache Gruppen sogar als "Ungläubige" (arabisch: takfir).

Für das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland bedeutet diese dichotome Weltsicht, dass islamistische Akteure real existierende Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen von Musliminnen und Muslimen betonen und instrumentalisieren. Sie suggerieren, dass Musliminnen und Muslime systematisch durch den Staat unterdrückt würden, nicht gleichberechtigt Teil der Gesellschaft sein könnten und ein Zusammenleben entsprechend nicht möglich sei. Einige islamistische Akteure mahnen deshalb eine besondere Loyalität und Solidarität gegenüber der eigenen Gruppe und eine kritische Distanz zur "Mehrheitsgesellschaft" an (Prinzip des al-wala' wal-bara').

(8) Alleinvertretungsanspruch für alle Musliminnen und Muslime

Der Absolutheitsanspruch des eigenen Islamverständnisses und die Abwertung Andersdenkender zeigt sich ebenso im Alleinvertretungsanspruch für alle Musliminnen und Muslime, den islamistische Gruppen erheben. Ihr Islamverständnis entspricht aus ihrer Sicht dem "wahren" und "reinen" Islam der Frühzeit und entsprechend verfügen sie über die notwendige Autorität, im Namen aller Musliminnen und Muslime zu sprechen.

(9) Verwischen der Grenze von Islam und Islamismus

Gleichzeitig versuchen sie – ähnlich wie rechtspopulistische Akteure – die Grenzen zwischen Islam und Islamismus zu verwischen (Gleichsetzungsstrategie), um an ihnen geübte Kritik als grundsätzliche Ablehnung des Islams und Diskriminierung aller Musliminnen und Muslime und "Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit" umzudeuten (Opfernarrativ). Gerade bei der Auseinandersetzung mit islamistischen Gruppen ist eine klare Trennung der Begriffe Islam und Islamismus deshalb unbedingt nötig.

Für Millionen von Musliminnen und Muslimen auf der ganzen Welt ist der Islam ihre Religion, die vielfältig gedeutet und gelebt wird. Extremistische Interpretationen des Islams werden von der überwiegenden Mehrheit der Musliminnen und Muslime abgelehnt und entsprechen nicht ihrem Islamverständnis.

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1.7 Wie sieht die islamistische Szene in Deutschland aus?

Die islamistische Szene in Deutschland umfasst laut Bundesamt für Verfassungsschutz 28.290 Personen (Stand Juni 2022). Sie fasst sehr unterschiedliche Gruppen, die sich verschiedenen Strömungen zuordnen lassen. Sie unterscheiden sich zum Beispiel in ihren Zielsetzungen, Aktionsformen, ideologischen Haltungen und ihrem Verhältnis zu Gewalt. Das Spektrum reicht von gewaltlos agierenden Gruppen des sogenannten legalistischen Islamismus bis hin zur salafistischen Szene und zu gewaltbereiten Gruppen.

Die wichtigsten Zahlen finden Sie in diesem Beitrag: Interner Link: Zahlen zur islamistischen Szene in Deutschland.

Die große Mehrheit islamistischer Gruppen in Deutschland gehört der Strömung des sogenannten legalistischen Islamismus an. Das bedeutet, dass von ihnen zwar nicht die Gefahr terroristischer Anschläge ausgeht. Jedoch versuchen sie Einfluss auf Politik und Gesellschaft zu nehmen. Sie verfolgen dabei mit gewaltfreien Mitteln eine Agenda, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellt, demokratiefeindliche Haltungen befördert oder zumindest eine Herausforderung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Zusammenleben darstellt (Interner Link: siehe Abschnitt 1.1: Was ist Islamismus? und Interner Link: Abschnitt 1.4: Was ist "legalistischer" Islamismus?).

Die folgende Übersicht nennt relevante Gruppen beziehungsweise Strömungen:

  1. Interner Link: (1) Islamismus mit Bezug zur Türkei
  2. Interner Link: (2) Übergangsbereich zum türkischen Rechtsextremismus
  3. Interner Link: (3) Islamismus mit Bezug zu arabischen Staaten
  4. Interner Link: (4) Transnationaler Islamismus
  5. Interner Link: (5) Salafistische Szene

(1) Islamismus mit Bezug zur Türkei

Aufgrund des großen Anteils türkeistämmiger Musliminnen und Muslime in Deutschland spielen Organisationen mit Türkei-Bezug eine wichtige Rolle.

Die mit Abstand größte bildet die Millî Görüş-Bewegung (dt. "Nationale Sicht"), zu der eine Reihe von Vereinigungen gehören. Deren größte und wichtigste ist die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş e. V. (IGMG) mit Sitz in Köln (Interner Link: ausführliche Informationen im Infodienst Radikalisierungsprävention).

Furkan-Gemeinschaft: In Deutschland agiert die Gruppe seit 2018 in Hamburg als Verein "Jugend, Bildung und Soziales e. V.", verwendet den Namen Furkan jedoch für ihre Online-Aktivitäten. Ihr Ziel ist eine vermeintliche Rückkehr zu einer "Islamischen Zivilisation". Dafür sei der Gruppe zufolge ein islamischer Staat (Kalifat) mit einer Scharia-basierten Rechtsordnung nötig (Interner Link: ausführliche Informationen im Infodienst Radikalisierungsprävention).

(2) Graubereich zum türkischen Rechtsextremismus

In der türkeistämmigen Diaspora existieren außerdem Organisationen, die im Graubereich zwischen legalistischem Islamismus und türkischem Rechtsextremismus zu verorten sind.

Graue Wölfe ("Ülkücü"-Bewegung): 1993 spaltete sich in der Türkei die Große Einheitspartei (Büyük Birlik Partisi, BBP) von der rechtsextremen Nationalen Bewegungspartei (Milliyetçi Hareket Partisi, MHP) ab. Ihre Anhängerinnen und Anhänger sind in Europa unter dem Namen Graue Wölfe bekannt, eigentlich ist dies jedoch der Name ihrer Jugendorganisation. Eine weitere national-islamistische Abspaltung der Grauen Wölfe ist die Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V. (Avrupa Türk-İslam Birliği, ATİB).

Zwar ist die Bewegung bemüht, nach außen gesetzeskonform aufzutreten, allerdings demonstrieren gerade Anhängerinnen und Anhänger der "Ülkücü"-Bewegung auf Veranstaltungen und in sozialen Medien eine demokratiefeindliche Ideologie und Überlegenheitsvorstellungen, weshalb ATİB vom Verfassungsschutz beobachtet wird (Interner Link: ausführliche Infos auf bpb.de).

(3) Islamismus mit Bezug zu arabischen Staaten

Muslimbruderschaft: Die Muslimbruderschaft gilt als die größte und bekannteste Organisation, quasi als "Mutterorganisation", des legalistischen Islamismus. Sie wurde 1928 in Ägypten gegründet und besitzt Ableger in zahlreichen Staaten.

In Deutschland werden die Muslimbrüder und ihre Vereine bereits seit den 1970er-Jahren von den Sicherheitsbehörden nachrichtendienstlich beobachtet. Obwohl die Anhängerschaft dieser Strömung in Deutschland sehr viel kleiner ist als die der großen Türkei-orientierten Organisationen des legalistischen Islamismus, haben einzelne Vertreter dieser Strömung großen Einfluss. Sie versuchen oft, den Diskurs um den Islam in Europa zu dominieren und ihre Positionen zu normalisieren (Interner Link: ausführliche Informationen im Infodienst Radikalisierungsprävention).

Die Hizbollah ("Partei Gottes"): Die vom Iran unterstützte Bewegung beziehungsweise Partei wurde im Libanon gegründet und ist dort eine legale Partei, die über konfessionelle Grenzen hinweg durchaus als politisch bündnisfähig angesehen wird. Allerdings unterhält sie zugleich einen bewaffneten Arm. In Deutschland wurde die Hizbollah im Jahr 2020 verboten. Aufgrund der Konfessionalisierung vieler Konflikte im Nahen Osten stehen sich die Anhängerinnen und Anhänger der schiitischen Hizbollah und sunnitische Islamistinnen und Islamisten oft feindlich gegenüber (Interner Link: ausführliche Informationen auf bpb.de).

(4) Transnationaler Islamismus

Neben den Gruppen mit einem eindeutigen Bezug zu den Herkunftsregionen von Musliminnen und Muslimen existieren im Spektrum des Islamismus auch Gruppen, die sich selbst als explizit transnational verstehen, und die ethnisch und sprachlich sehr divers sind.

Die Hizb ut-Tahrir (HuT, "Partei der Befreiung") ist die bedeutendste dieser Gruppen. Sie wurde 1953 gegründet. Sie strebt die Errichtung eines weltweiten Kalifats an. Die Partei rekrutiert vor allem unter Studierenden und gebildeten jungen Musliminnen und Muslimen. Sie hat z. B. Ableger in Dänemark, den Niederlanden, Österreich und Großbritannien, das als Zentrum der Gruppe in Europa bezeichnet werden kann.

In Deutschland wurde die HuT 2003 verboten, dennoch existiert die Organisation in der Illegalität weiter. Sie hat in den letzten Jahren immer wieder neue Projekte und Vereine unter verschiedenen Namen gegründet. Am bekanntesten sind "Realität Islam" oder "Generation Islam". Beide Projekte richten sich vorgeblich gegen die Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen und ermöglichen damit einen niedrigschwelligen Einstieg für Jugendliche mit Diskriminierungserfahrungen in das Umfeld der Bewegung (Interner Link: ausführliche Informationen im Infodienst Radikalisierungsprävention).

(5) Salafistische Szene

Die salafistische Szene war viele Jahre lang die am schnellsten wachsende Strömung des Islamismus in Deutschland. Im Jahr 2011 lag der salafistische Personenkreis noch schätzungsweise bei rund 3.800 Personen und wuchs auf 12.150 Personen im Jahr 2020. Im Jahr 2021 war die Zahl der Salafisten zum ersten Mal rückläufig und liegt laut Bundesamt für Verfassungsschutz bundesweit bei rund 11.900 Personen (Stand Juli 2022). Besonders starke und aktive salafistische Strukturen existieren in einigen Ballungsräumen (insbesondere in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und NRW).

Fachleute unterscheiden verschiedene Strömungen salafistischer Gruppen, wobei nur eine davon als gewaltbereit gilt – die sogenannten Dschihadisten. Zur Zahl der gewaltbereiten Salafisten macht das Bundesamt für Verfassungsschutz keine Angaben. Die Grenzen zwischen den Strömungen der salafistischen Szene sind fließend und die Mehrzahl der Szeneangehörigen zählt laut Sicherheitsbehörden zum sogenannten politischen Salafismus.

Salafistische Gruppierungen

In Anlehnung an Ergebnisse der Forschung von Quintan Wiktorowicz werden folgende salafistische Gruppierungen hinsichtlich ihrer Handlungsstile unterschieden :

I. Puristischer Salafismus

Die Akteure des puristischen Salafismus stellen allein auf die individuelle Frömmigkeit ab, welche erhöht und erweitert werden soll. Dabei geht es nicht um eine gesellschaftliche Dimension. Vielmehr beschränkt man sich darauf, den jeweiligen Gläubigen in Richtung der eigenen Islam-Interpretation zu festigen. Anhänger des puristischen Salafismus agieren in der Regel nicht öffentlich, und man kann auch keine politischen Aktivitäten konstatieren.

II. Politischer Salafismus

In Bezug auf die Gesellschaft vertreten die Anhängerinnen und Anhänger eines "Politischen Salafismus" eine andere Auffassung. Sie fordern sowohl gegenüber anderen Muslimen als auch Nicht-Muslimen aktiv und offensiv die Ausrichtung und Umorientierung der Gesellschaft und des Staates im Sinne ihrer Deutung des Islams. Die Formulierung "Politischer Salafismus" darf in diesem Kontext aber nicht dahingehend falsch verstanden werden, dass sich seine Akteure demokratischer Instrumente wie etwa Volksentscheiden oder Wahlen bedienen. Denn säkulare Beteiligungsformen an politischen Prozessen akzeptieren Vertreter des politischen Salafismus – auch aus strategischen Gründen – eigentlich nicht.

Die Anhängerinnen und Anhänger des politischen Salafismus konzentrieren sich auf "Missionierung" und rufen nicht offen zu Gewalt auf. Teilweise sprechen sie sich sogar gegen Gewalt aus, allerdings billigen manche diese auch implizit oder fungieren als Vorfeldorganisationen für dschihadistische Gruppen. Ebenso haben sich manche Szeneangehörige, die zunächst dem nicht-gewaltbereiten Spektrum zuzurechnen waren, zu dschihadistischen Salafistinnen und Salafisten radikalisiert.

III. Dschihadistischer Salafismus

In der Frage der Gewaltanwendung unterscheidet sich der "Politische" vom "Terroristischen Salafismus", der auch als Dschihadistischer Salafismus bezeichnet wird. Dessen Anhängerinnen und Anhänger sehen in der Anwendung von Gewalt ein legitimes Mittel, um die eigenen politischen und religiösen Auffassungen soziale Realität werden zu lassen. Auch die Anhänger anderer Strömungen im Islam gelten als Abweichler oder Verräter. Körperliche Gewalt gegen sie – bis hin zu Tötungen – gilt als legitim.

Zugehörigkeit zur salafistischen Szene

Allerdings ist die Zugehörigkeit zur salafistischen Szene nicht leicht zu definieren, weil es sehr unterschiedliche Gruppen gibt und keine einheitliche Organisation. Zudem bezeichnen sich Angehörige der Szene in der Regel nicht selbst als Salafistinnen und Salafisten. Die ermittelten Zahlen beruhen auf Zuordnungen durch die Behörden. In den vergangenen Jahren stand besonders Salafismus im Fokus der Öffentlichkeit und der Begriff hat andere Phänomene überlagert. Salafismus kann als eine Strömung innerhalb des Sammelbegriffs Islamismus verstanden werden. Daher ist jeder Salafist ein Islamist, aber nicht jeder Islamist auch Salafist (Interner Link: ausführliche Informationen im Infodienst Radikalisierungsprävention).

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1.8 Wie viele islamistische Gefährder gibt es?

Als Gefährder gelten Personen, von denen die Sicherheitsbehörden annehmen, dass sie politische Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten. "Relevante Personen" sind nach der Definition des Bundesinnenministeriums Personen im Umfeld von Gefährdern, die "bereit sind, bei der Vorbereitung einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung logistisch zu helfen oder zu unterstützen".

Gewaltbereite Islamistinnen und Islamisten gehören zahlenmäßig einer Minderheit im islamistischen Spektrum in Deutschland an. Die Zahl der sogenannten islamistischen Gefährderinnen und Gefährder beläuft sich laut Bundeskriminalamt auf 551 Personen, hinzu kommen 526 "relevante Personen" (Stand Januar 2022).

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2. Gründe für Radikalisierung & Radikalisierung erkennen

2.1 Warum schließen sich junge Menschen extremistischen Gruppen an?

Eine Radikalisierung kann von Person zu Person unterschiedlich verlaufen – auch wenn viele Radikalisierungsverläufe Ähnlichkeiten aufweisen. Die meisten Fachleute gehen daher davon aus, dass es unmöglich ist, Radikalisierung mit einem einzigen Modell zu erklären, das auf alle Fälle anwendbar ist.

Jedoch gehen die Erklärungsansätze in der Regel davon aus, dass bei Radikalisierung verschiedene Faktoren wirken müssen. Diese lassen zum einen die extremistische Bewegung als attraktiv erscheinen (sogenannte Pull-Faktoren) und verstärken zum anderen die Bereitschaft einer Person, sich dem Extremismus zuzuwenden und sich von der Gesellschaft abzuwenden (Push-Faktoren). Die Faktoren sind unabhängig von der Form des Extremismus und betreffen beispielsweise auch die Hinwendung zum Rechtsextremismus. Dabei lassen sich in den meisten Erklärungsansätzen drei Elemente ausmachen:

  • Erfahrung von Unmut, Unzufriedenheit und Konflikt: Die Betroffenen haben Erfahrungen gemacht, aufgrund derer sie bereit sind, mit radikalem Gedankengut und Wertvorstellungen zu experimentieren.

  • Übernahme einer extremistischen Ideologie: Die Funktion einer extremistischen Ideologie besteht vor allem darin, einen Schuldigen für die eigene Situation zu identifizieren, eine Lösung bereitzustellen und zum Engagement in einer bestimmten Gruppe oder für eine bestimmte Idee zu motivieren. (Im Fall mancher islamistischen Gruppen wird meist pauschal "der Westen" als Schuldiger identifiziert und als Lösung wird ein "Gottesstaat", also eine islamisch basierte Ordnung, angestrebt.)

  • Einbindung in Sozial- und Gruppenprozesse: Gruppendruck, -loyalität und soziale Bindungen innerhalb der Gruppe sowie die propagierte Distanzierung von der Mehrheitsgesellschaft fördern die Bereitschaft zu Aktionen.

Dass Unmut, Ideologie und Gruppenprozesse eine wichtige Rolle spielen, ist unumstritten. Unklar ist, wie wichtig diese Elemente jeweils sind und in welcher Reihenfolge sie bei einem Radikalisierungsprozess auftreten.

Warum sich eine konkrete Person radikalen Ideologien zuwendet, erschließt sich häufig, wenn man ihre individuelle Entwicklung und ihre Erfahrungen betrachtet, berichten Fachleute aus der Beratungspraxis und Distanzierungsarbeit.

Demnach spielen in vielen Fällen eine Krisenerfahrung oder ein Erlebnis des Scheiterns eine zentrale Rolle. Ebenso können Diskriminierungserfahrungen einen Einfluss haben. Insbesondere können bei Jugendlichen auch alterstypische Entwicklungsprozesse bedeutsam sein – die Ablösung von der Familie, soziale Neuorientierung sowie die Entwicklung einer eigenen Identität, auch in Bezug auf politische Fragen.

Fachleute aus der Beratungspraxis betonen zudem, dass in unsicheren Lebensphasen (z. B. aufgrund von Sinn- und Identitätskrisen) manche Angebote extremistischer Gruppen attraktiv wirken können. Sie können unter anderem Folgendes bieten:

  • Identitätsstiftung und Geborgenheit,

  • Sinngebung nach einem bisher eher schwierigen Lebensweg,

  • Erhöhung des Selbstwertgefühls durch den Anspruch, eine exklusive Wahrheit zu besitzen und einer Avantgarde anzugehören; dies mündet häufig in einem Überlegenheitsgefühl gegenüber anderen (z. B. Musliminnen und Muslimen mit anderem Islamverständnis),

  • Klare Orientierung durch strikte Unterscheidung zwischen "gut" und "böse" bzw. "richtig" und "falsch" sowie durch charismatische Autoritäten,

  • Mitwirken am "Kampf" für Gerechtigkeit für angeblich verfolgte bzw. bedrohte Gruppen,

  • Zugehörigkeit zu einer starken, erfolgreichen Gemeinschaft oder Bewegung,

  • Hoffnung auf Neustart und Reinigung von Sünden im bisherigen Leben,

  • die Möglichkeit, aufgestauten Hass durch Gewalthandlungen zu kompensieren und dies mithilfe einer Ideologie legitimieren zu können (z. B. durch "religiöse" Begründungen, Verweis auf das prophetische Vorbild).

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2.2 Wie kann man eine Radikalisierung erkennen?

Fachleute betonen, dass jeder Fall einer möglichen Radikalisierung sorgfältig und individuell betrachtet werden muss. Demnach sind Checklisten wenig hilfreich, um einen Fall abschließend beurteilen zu können. Dennoch gibt es einige Verhaltensweisen und Äußerlichkeiten, die auf eine Hinwendung zu islamistischen Gruppen hindeuten können.

WICHTIG: All diese Merkmale können Hinweise auf Ideologisierungen oder Radikalisierungen sein, müssen es aber nicht. Einzelne Merkmale müssen nicht problematisch sein und dürfen nicht zu pauschalen Verurteilungen führen. Keines dieser Anzeichen allein bedeutet zwangsläufig, dass sich eine Person radikalisiert. Grundsätzlich gilt im Umgang mit religiös begründetem Verhalten zunächst, dass die Vielfalt unserer Gesellschaft vielfältige Lebensweisen mit sich bringt, die ein legitimer Ausdruck gelebter Religiosität sind.

Bei einer auffälligen Häufung bestimmter Verhaltensänderungen und Haltungen ist allerdings möglicherweise Wachsamkeit geboten. Besonders aufmerksam sollte man sein, wenn Jugendliche deutlich mit ihrer gewohnten Lebensweise brechen, sich auffällig verändern und dafür religiöse Gründe anführen.

Anzeichen für eine Radikalisierung könnten sein, wenn der oder die Betroffene

  • sich aus bisherigen Beziehungen zu Freunden und Familie zurückzieht oder von ihnen ebenfalls die Hinwendung zur Religion verlangt,

  • bisherigen Hobbys nicht mehr nachgeht,

  • neben der eigenen Überzeugung keine anderen Meinungen duldet (Absolutheits- oder Wahrheitsanspruch) und einer dichotomen Weltsicht mit klaren Feindbildern und Opfernarrativen anhängt ("wir gegen die", "gut gegen böse", "Muslime als Opfer des Westens"),

  • häufig islamistische Predigten oder Online-Medien aus der Szene konsumiert oder verbreitet

  • oder wenn andere Menschen aufgrund ihrer Lebensweise abgewertet werden (z. B. bei Homosexualität, abweichender Glaubensauffassung oder wenn es um die Verschleierung von Frauen oder eine strikte Geschlechtertrennung geht).

  • Dieses dichotome Denken kann sich oft durch das Propagieren von Solidarität mit der eigenen Gruppe und sozialer Distanz gegenüber anderen muslimischen Gruppen und der Mehrheitsgesellschaft äußern.

  • Ferner kann es hierbei zu demokratieskeptischen oder -feindlichen Äußerungen oder der Ablehnung des Rechtsstaats ("menschengemachtes Gesetz") kommen und zu dem Bestreben, andere von diesen Haltungen zu überzeugen.

Jedoch müssen auffällige Veränderungen nicht unbedingt Ausdruck einer problematischen Entwicklung sein. Vielmehr muss die individuelle Lebenssituation in Betracht gezogen werden. Zudem verweisen Fachleute darauf, dass Jugendliche immer neue Rollen erproben und Provokation eine alterstypische Erscheinung sein kann.

Bei der Einschätzung von Fällen helfen verschiedene Beratungsstellen. Regionale Ansprechpartner finden sich in der Interner Link: Datenbank des Infodienstes. Bundesweit leistet die Externer Link: Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Erstberatung und vermittelt gegebenenfalls eine längerfristige Beratung vor Ort. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0911 / 943 43 43.

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2.3 Wann gilt jemand als "radikal" oder "extremistisch"?

Die Begriffe "radikal" und "extremistisch" werden häufig verwendet, aber es gibt keine allgemeingültige Definition dafür. Was als Extremismus gilt, ist in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft umstritten.

Die Verfassungsschutzbehörden in Deutschland bezeichnen Personen und Gruppierungen als extremistisch, die sich gegen die "freiheitlich demokratische Grundordnung" wenden. Demnach gilt es als extremistisch, den demokratischen Verfassungsstaat und seine grundlegenden Werte, seine Normen und Regeln abzulehnen. Grundlage für die Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden in Deutschland ist die Einstufung als "extremistisch".

Extremistisch muss nicht gleichbedeutend mit gewaltbereit sein. Zwar tendieren Extremistinnen und Extremisten dazu, Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele zu legitimieren, zu unterstützen oder selbst auszuführen. Aber es existieren auch Strömungen, deren Ziel die Abschaffung der Demokratie ist, die dabei aber gewaltfreie Strategien verfolgen (Interner Link: siehe Abschnitt 1.4: Was ist "legalistischer" Islamismus?).

Radikale Auffassungen dagegen müssen nicht zwangsläufig als extremistisch im Sinne des Verfassungsschutzes gelten. Als radikal werden in der Regel überspitzte Denk- und Handlungsweisen bezeichnet, die auf grundlegende Veränderungen der Gesellschaft zielen. Nicht in jedem Fall schließt dies ein, die Grundprinzipien der Verfassung zu beseitigen. Was als radikal gilt, ist relativ und abhängig von gesellschaftlichen Entwicklungen, Normen und Diskursen.

Die Radikalisierungsprävention und Distanzierungsarbeit in Deutschland zielen auf Gruppen und Personen, die sich extremistischen Positionen zuwenden oder diese bereits vertreten.

Mehrere Aspekte islamistischer Ideologie stehen im Widerspruch zu demokratischen Prinzipien: Ihr zufolge steht eine angeblich von Gott vorgegebene, unantastbare Ordnung über den "menschengemachten Gesetzen". Demnach können gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten und ihre Körperschaften keine legitimen Gesetzgeber sein, sondern die Gesetzgebung schöpft sich ausschließlich aus Ihrer Interpretation der religiösen Schriften Koran und Prophetenüberlieferung. Auch der politische Meinungsstreit und der gesellschaftliche Pluralismus sind unter dieser Voraussetzung ausgeschlossen, ebenso die Unabhängigkeit der Gerichte.

Für viele Islamistinnen und Islamisten gelten zudem andersgläubige Menschen oder Menschen mit abweichenden Vorstellungen (auch Musliminnen und Muslime mit einem anderen Islamverständnis) als "Ungläubige" (arabisch: kuffar), was in der Praxis mit einer klaren Abwertung dieser Gruppen und damit einer Ungleichwertigkeit von Menschen einhergeht (Interner Link: siehe Abschnitt 1.1: Was ist Islamismus?).

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2.4 Was hat der Islam mit Radikalisierung und Extremismus zu tun?

Jeder islamistisch motivierte Terroranschlag – vor allem in Europa – löst eine Diskussion darüber aus, welche Rolle "der Islam" bei der Radikalisierung von Personen oder Gruppen spielt. Die Frage ist weiterhin umstritten. Das Phänomen des Islamismus sollte allerdings in seiner gesamten Breite betrachtet werden und nicht ausschließlich auf Gewaltaspekte fokussieren (Interner Link: siehe Abschnitt 1.1: Was ist Islamismus?).

Klar ist, dass viele islamistische Gruppen und Attentäter behaupten, im Namen des Islams zu handeln. Weil sie selbst die Religion als Begründung für ihre Handlungen anführen, bezeichnen Fachleute dies als religiös begründeten Extremismus (Interner Link: siehe Abschnitt 2.3: Wann gilt jemand als "radikal" oder "extremistisch"?).

Jedoch gibt es kein einheitliches Verständnis des Islams, und nur eine kleine Minderheit der gläubigen Musliminnen und Muslime vertritt extremistische Interpretationen. Das Islamverständnis dieser Gruppen weicht erheblich vom Islamverständnis der Mehrheit der Musliminnen und Muslime ab. Insbesondere dschihadistische Gewalt wird von der großen Mehrheit von ihnen verurteilt. Zudem sind Opfer dschihadistischer Gewalt mehrheitlich selbst Musliminnen und Muslime.

Zur Rolle der Religion als Faktor der Radikalisierung gibt es unterschiedliche Annahmen in der wissenschaftlichen Diskussion. Sie lassen sich folgendermaßen zuspitzen: Auf der einen Seite wird das Phänomen als "Radikalisierung des Islams" interpretiert, auf der anderen Seite als "Islamisierung der Radikalität". Prominente Vertreter dieser unterschiedlichen Sichtweisen sind die französischen Wissenschaftler Gilles Kepel und Olivier Roy.

Bei der ersten Sichtweise, welche von Gilles Kepel vertreten wird, wird davon ausgegangen, dass seit einiger Zeit eine "Radikalisierung des Islams" stattfindet. Damit ist gemeint, dass sich Menschen aus muslimischen Milieus zunehmend radikalen Interpretationen des Islams zuwenden. Demnach haben dschihadistische Gruppen und deren Gewalt ihren Ursprung in diesen Milieus. Auch Kepel sieht jedoch keineswegs den Islam als ursprünglichen Faktor der Radikalisierung an, sondern die jahrzehntelange soziale Vernachlässigung muslimischer Einwandererstadtteile in seiner Heimat Frankreich.

Bei der "Islamisierung der Radikalität" – die Sichtweise, welche von Olivier Roy vertreten wird – geht es um die Annahme, dass Jugendliche die Religion als ein Mittel zur Konfrontation betrachten. Sie suchen demnach den Bruch mit der Elterngeneration und der Mehrheitsgesellschaft. Sie seien frustriert und würden die Werte der Gesellschaft bedingungslos ablehnen. Als Argument für diese Annahme wird vor allem angeführt, dass eine Einwanderungsbiografie zu Brüchen in der Identität und zu Entwurzelung führe. Diese Entwurzelung begünstige die (individuelle) Annahme einer abstrakten Idee des Islams, der von seinen lokalen Kulturen gelöst ist. Radikalität sei demnach schon immer in den Gesellschaften vorhanden gewesen. Doch während sie sich vor einigen Jahrzehnten unter anderem im Marxismus äußerte, habe diese Funktion zunehmend die Religion übernommen. Dabei spiele ebenso die Einflussnahme ausländischer Akteure auf die muslimische Diaspora in Europa eine Rolle, wie auch Social Media und Fernsehkonsum aus den Herkunftsländern.

Unabhängig davon, welcher der beiden Interpretationen man sich anschließt, haben im Laufe des letzten Jahrzehnts sozial-konservative Lesarten des Islams innerhalb der muslimischen Gemeinschaft insgesamt an Bedeutung gewonnen. Mit diesen geht teilweise eine Abwertung von Menschen außerhalb der eigenen Gruppe einher.

Bei der Auseinandersetzung mit dieser Thematik ist eine Trennschärfe zwischen muslimischer Religiosität – auch wenn diese teils sehr konservativ gelebt wird – und islamistischen Bewegungen grundlegend wichtig. Gerade diese klare Unterscheidung versuchen Islamistinnen und Islamisten zu verwischen durch Diskursverschiebungen und einen Alleinvertretungsanspruch aller Musliminnen und Muslime. Damit wollen sie die eigenen Haltungen und Positionen normalisieren und weiter in den muslimischen Mainstream verschieben.

Abgesehen von der Rolle der Religion geht die Forschung davon aus, dass viele weitere Faktoren bei einer Radikalisierung mitwirken können (Interner Link: siehe Abschnitt 2.1: Warum schließen sich junge Menschen extremistischen Gruppen an?).

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3. Umgang mit Radikalisierung

3.1 Was kann man gegen Radikalisierung tun?

In der Praxis wird eine große Bandbreite von Maßnahmen angewandt, um die Hinwendung zu einer extremistischen Ideologie zu verhindern. Teilweise geht es auch darum, bereits radikalisierte Personen dazu zu bewegen, sich von extremistischen Gruppen zu lösen. Zusammenfassend werden diese Maßnahmen als Prävention bezeichnet.

Entscheidend ist, zu berücksichtigen, mit welcher Motivation sich junge Menschen extremistischen Gruppen zuwenden. In der Präventionsarbeit nimmt es großen Raum ein, zu analysieren, welche Aspekte für die Zielgruppe attraktiv sind. Denn die Gründe können sehr unterschiedlich sein (Interner Link: siehe Abschnitt 2.1 Warum schließen sich junge Menschen extremistischen Gruppen an?).

Bei der Prävention wird zwischen verschiedenen Ebenen unterschieden, je nachdem, um welche Personen oder Gruppen es geht und ob bereits Anzeichen einer Radikalisierung vorliegen.

1. Universelle Prävention: Demokratische Haltungen stärken

Die sogenannte primäre oder universelle Prävention richtet sich nicht an spezielle Zielgruppen, sondern an die Allgemeinheit. Sie spielt vor allem in Schule und Jugendarbeit eine Rolle. Primäre Prävention soll Jugendliche gegenüber Ideologien und extremistischen Gruppen und Ansprachen stärken. Sie soll demokratische Grundwerte, Vielfalt und Solidarität erlebbar machen und den jungen Menschen Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe in ihrem Umfeld aufzeigen. Dadurch stärkt primäre Prävention die Kompetenzen junger Menschen, extremistische Positionen zu hinterfragen, wenn sie mit diesen in Berührung kommen.

2. Präventionsarbeit mit gefährdeten Gruppen

Bei der sekundären Prävention beziehungsweise selektiven Prävention geht es um Maßnahmen, die sich an Zielgruppen richten, die Risikofaktoren aufweisen. Handlungsfelder sind zum Beispiel Schulen und Jugendarbeit in Stadtteilen, in denen Jugendliche mit den Ansprachen salafistischer Gruppierungen konfrontiert sind.

3. Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit

Die Präventionsarbeit auf der dritten Ebene richtet sich an Personen, die sich bereits radikalisiert haben oder radikalisieren (tertiäre oder indizierte Prävention). Dies wird gelegentlich auch als Distanzierungs- oder Ausstiegsarbeit bezeichnet. Oft wird auch der Begriff Deradikalisierung verwendet. Dieser Begriff wird in der Wissenschaft und in der Präventionspraxis jedoch teilweise kritisch gesehen, da er suggeriert, dass mit einer einfachen Gegenmaßnahme der Prozess der Radikalisierung abrupt unterbrochen oder gar umgekehrt werden könnte.

Bei der Distanzierungsarbeit kann ein ganzes Bündel von Maßnahmen angewandt werden. Dazu gehören die Ansprache und Betreuung der Betroffenen durch Fachleute, Hilfestellungen für die Angehörigen und Fallkonferenzen. Wichtig ist dabei eine Vertrauensbasis. Denn es ist Teil der Erzählungen islamistischer Gruppen, dass sie von der Gesellschaft ausgegrenzt werden. Die Betroffenen erwarten Ablehnung und Kritik; daher ist in der Beratung wertschätzende Beziehungsarbeit gefragt.

Im weiteren Verlauf geht es auch um sozialarbeiterisch-pädagogische Fragen, das heißt: um die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen und ihre Ressourcen. Ziel ist es, reale Perspektiven in der Gesellschaft aufzuzeigen. Teilhabe an der Gesellschaft muss attraktiver sein als Entfremdung und der Rückzug in die ideologisierte Gruppe.

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3.2 Was kann ich machen, wenn sich ein Freund, eine Freundin oder Angehörige islamistisch radikalisieren?

Falls sich eine Person in Ihrem Umfeld islamistisch radikalisiert, können Fachleute weiterhelfen. Sie können die Situation fachkundig einschätzen, Sie beraten und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Bundesweit berät die Externer Link: Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, erreichbar unter der Telefonnummer 0911 943 43 43.

Darüber hinaus gibt es bundesweit weitere Beratungsangebote. Sie finden diese Angebote in der Interner Link: Datenbank des Infodienst Radikalisierungsprävention.

Fachleute betonen, dass es keine "Checklisten" für die Erkennung einer islamistischen Radikalisierung gibt, sondern dass jeder Fall sorgfältig und individuell betrachtet werden muss (Interner Link: siehe Abschnitt 2.2 Wie kann man eine Radikalisierung erkennen?).

Zudem raten sie, die Beziehung zu den Betroffenen möglichst nicht abzubrechen. Denn ein Zugang auf persönlicher Ebene und eine Vertrauensbasis können die Schlüssel dafür sein, dass Betroffene nicht in die islamistische Szene abrutschen beziehungsweise sich wieder aus dieser lösen. Entsprechende Gruppen dagegen versuchen oft darauf hinzuwirken, dass ihre Mitglieder die bestehenden Beziehungen abbrechen.

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3.3 (Wann) Muss ich die Polizei oder Sicherheitsbehörden verständigen, wenn ich mit offenbar radikalisierten Personen zu tun habe?

Grundsätzlich gilt, dass Informationen über begangene oder bevorstehende Straftaten der Polizei gemeldet werden müssen. Die Polizei unterliegt dem Legalitätsprinzip. Dies bedeutet, dass jede dort gemeldete Information über eine Straftat per Gesetz strafrechtlich verfolgt werden muss. Das betrifft auch Straftaten, die nicht unmittelbar mit der Radikalisierung in Zusammenhang stehen, wie etwa Rauschgiftkonsum. Die Polizei hat dabei keinen Handlungsspielraum.

Anders ist dies beim Verfassungsschutz. Er ist nicht verpflichtet, jegliche Informationen zu möglichen Straftaten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes nehmen Informationen über extremistische Strukturen entgegen und bieten umgekehrt dazu Beratung an. Im Falle einer vermeintlichen oder tatsächlichen Radikalisierung ist es in den meisten Fällen daher ratsam, zunächst die Beratungsstellen in den Bundesländern oder auf Bundesebene anzusprechen. Diese helfen auch weiter, wenn die meldende Person unsicher ist, ob sie sich an eine Sicherheitsbehörde wenden sollte oder dies sogar tun muss.

Regionale Ansprechpersonen finden Sie in der Interner Link: Datenbank des Infodienst Radikalisierungsprävention. Bundesweit berät die Externer Link: Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, erreichbar unter der Telefonnummer 0911 943 43 43.

Wenn Sie Kenntnis über eine mögliche Straftat haben und sich nicht sicher sind, ob Sie eine Ihnen nahestehende Person damit belasten, ist dringend dazu geraten, sich bereits vor der Kontaktaufnahme mit einer der oben genannten Stellen anwaltlich beraten zu lassen.

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4. Unterstützung & Fortbildung

4.1 Wo bekomme ich Beratung?

Eine Vielzahl von Initiativen und Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet berät Sie zu Islamismus, Salafismus und Radikalisierung; teilweise in mehreren Sprachen. Regionale Ansprechpersonen finden Sie in derInterner Link: Datenbank des Infodienst Radikalisierungsprävention. In der Datenbank finden Sie auch Projekte, die zu möglichen pädagogischen Maßnahmen beraten und diese auch anbieten. Die Datenbank wird laufend aktualisiert.

Bundesweit berät die Externer Link: Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, erreichbar unter der Telefonnummer 0911 943 43 43.

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4.2 Wo kann ich mich zu Themen wie Islam, Islamismus, Salafismus & Radikalisierungsprävention weiterbilden?

Der Infodienst Radikalisierungsprävention betreibt eine Datenbank mit Ansprechpersonen und Unterstützungsangeboten im gesamten Bundesgebiet. Es handelt sich unter anderem um pädagogische Initiativen oder Fachnetzwerke, die Weiterbildungen anbieten. Sie können in der Interner Link: Datenbank des Infodienst Radikalisierungsprävention unkompliziert nach für Sie passenden Angeboten suchen.

Wählen Sie unter Angebote "Fortbildungen und Trainings für Fachkräfte" sowie das entsprechende Bundesland. Die Datenbank wird laufend aktualisiert.

Im Newsletter des Infodienstes weisen wir außerdem regelmäßig auf Veranstaltungen und Fortbildungen hin. Sie können den Interner Link: Newsletter hier abonnieren. Fortbildungen (online und in Präsenz) sowie Fachtage finden Sie auch im Interner Link: Veranstaltungskalender des Infodienst Radikalisierungsprävention.

Informationen zum Thema bieten darüber hinaus eine Reihe von Veröffentlichungen der bpb, darunter der Interner Link: Infodienst Radikalisierungsprävention sowie das Externer Link: Dossier Islamismus auf bpb.de.

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5. Schule, Jugendarbeit & soziale Arbeit

5.1 Welche Materialien gibt es im Infodienst Radikalisierungsprävention für Schule & Jugendarbeit?

Handreichung: Schule und religiös begründeter Extremismus

Der Infodienst Radikalisierungsprävention hat eine Handreichung mit dem Titel Interner Link: "Schule und religiös begründeter Extremismus" erstellt. Sie soll Lehrkräften sowie Schulleitungen Orientierung bieten und damit die Grundlage für eine fachlich fundierte, qualifizierte Auseinandersetzung mit diesen Themen schaffen. Sie gibt erste Antworten auf häufige Fragen und vermittelt einen Überblick über aktuelle Publikationen und Materialien, die für die Schulpraxis relevant sind – ob als Hintergrundlektüre für Lehrkräfte oder zur konkreten Planung einer Unterrichtseinheit. Die Handreichung liefert auch für Fachkräfte der Jugendarbeit Hintergrundinformationen, pädagogische Hinweise und Materialien.

Infodienst für Schule & Jugendarbeit

Der Infodienst Radikalisierungsprävention hat relevante Hintergrundbeiträge und Materialien für verschiedene Berufsgruppen zusammengestellt:

Materialien: Pädagogische Materialien, Video & Audio

Der Infodienst Radikalisierungsprävention hat Materialien zu Islamismus, Salafismus, Radikalisierung und Möglichkeiten der Prävention zusammengestellt:

Handreichung: Umgang mit Anschlägen

Die Beiträge der Infodienst-Handreichung Interner Link: „Terroranschläge, Schweigeminuten & religionskritische Karikaturen“ geben Tipps zum Umgang mit Terroranschlägen sowie mit Schweigeminuten in der Schule. Und sie geben Denkanstöße – beispielsweise zur Frage, ob es sinnvoll ist, mit den Mohammed-Karikaturen im Unterricht zu arbeiten. Eine Linkliste weist auf weitere Beiträge mit Hintergrundinformationen, auf Unterrichtsvorschläge und Medien für den Einsatz im Unterricht hin. Darunter befinden sich auch Materialien, die sich direkt an Kinder wenden.

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5.2 Wie können Schulen und Jugendarbeit Radikalisierung vorbeugen?

Schulen spielen bei der Radikalisierungsprävention eine wichtige Rolle. Die Schule ist der einzige soziale Ort, an dem alle jungen Menschen aufgrund der Schulpflicht über einen längeren Zeitraum beständig anzutreffen sind. Aber auch Fachkräfte der Jugendarbeit und der sozialen Arbeit können über ihren Kontakt mit Jugendlichen präventiv wirken. Schulen und Jugendarbeit können grundsätzlich auf verschiedenen Ebenen der Prävention tätig werden:

  • Universelle Prävention: Richtet sich gleichermaßen an alle Jugendlichen und soll diese für extremistische Ideologien unempfänglich machen

  • Selektive Prävention: Richtet sich an Zielgruppen, die Risikofaktoren aufweisen

(Zu den Ebenen der Prävention siehe auch Abschnitt Interner Link: 3.2 Was kann man gegen Radikalisierung tun?)

Eine sehr große Bedeutung haben Schulen und Jugendarbeit bei der universellen Prävention. Dabei geht es weniger darum, etwas zu verhindern, sondern darum, demokratische Haltungen zu stärken. Ziel ist, Jugendliche für extremistische Ideologien unempfänglich zu machen. Sie sollen die notwendigen Kompetenzen erwerben, um die Positionen extremistischer Gruppen zu hinterfragen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen. Diese Ziele finden sich in ähnlichen Formulierungen in den Schulgesetzen der Länder. Wichtig ist außerdem, dass Themen wie antimuslimischer Rassismus, Antisemitismus oder Homofeindlichkeit mit den Jugendlichen diskutiert werden. Dies sensibilisiert sie für Ausprägungen verschiedener Ideologien der Ungleichwertigkeit und Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.

Auch bei der selektiven Prävention können Schulen und Jugendarbeit eine Rolle spielen. Handlungsfelder sind zum Beispiel Schulen und Jugendarbeit in Stadtteilen, in denen Jugendliche mit Ansprachen durch islamistische Gruppierungen konfrontiert sind. Vor allem wirkt es attraktiv auf Jugendliche, dass islamistische Gruppen Gemeinschaft und Selbstwirksamkeitserfahrungen versprechen. Insbesondere die Jugendarbeit kann hier einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten, indem sie Alternativen anbietet, bei denen Jugendliche die gleichen Erfahrungen machen können.

Darüber hinaus können Fachkräfte aus Schule und Jugendarbeit auch dazu beitragen, eine mögliche Radikalisierung frühzeitig zu erkennen. Es gibt einige Verhaltensweisen und Äußerlichkeiten, die für eine Hinwendung zu salafistischen oder anderen islamistischen Gruppen sprechen können. Jedoch bedeutet keines dieser Anzeichen zwangsläufig, dass sich eine Person radikalisiert (siehe auch Abschnitt Interner Link: 2.2 Wie kann man eine Radikalisierung erkennen?). Fachkräfte sollten deshalb für vorurteilsfreie Arbeit sensibilisiert werden. Nicht selten sind erlebte Diskriminierung und Ausgrenzung ein Faktor dafür, dass sich Jugendliche radikalisieren.

Schulen und Jugendarbeit können auch einbezogen werden, wenn Fachleute aus speziellen Beratungsstellen mit bereits radikalisierten Personen arbeiten. Die Fachleute koordinieren die Ansprache und Betreuung der Betroffenen. Dabei wird in der Regel das Umfeld einbezogen und das Vorgehen mit wichtigen Bezugspersonen wie Lehrkräften sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern abgestimmt (siehe auch Abschnitt Interner Link: 3.2 Was kann man gegen Radikalisierung tun?).

Umgekehrt ist es sinnvoll, wenn Schulen und Jugendarbeit im Fall einer vermuteten Radikalisierung von Jugendlichen die Expertise bestehender Beratungsstellen nutzen, um professionell und unaufgeregt agieren zu können (siehe auch Abschnitt Interner Link: 4.1 Wo bekomme ich Beratung? und Abschnitt Interner Link: 4.2 Wo kann ich mich weiterbilden?).

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5.3 Was kann ich tun, wenn ich das Gefühl habe, dass sich ein Jugendliche oder ein Jugendlicher radikalisiert?

Bei auffälligen Verhaltensweisen sollte stets eine professionelle pädagogische Herangehensweise gewahrt werden, auch bei einer vermuteten Radikalisierung. Dabei sollten sich Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit um eine fachkundige Einschätzung der Situation bemühen. Gegebenenfalls kann im Rahmen der jeweils geltenden Verfahrensregeln weitere Unterstützung hinzugezogen werden.

Fachleute betonen, dass es keine "Checklisten" für die Erkennung einer Radikalisierung gibt, sondern dass jeder Fall sorgfältig und individuell betrachtet werden muss (siehe auch Abschnitt Interner Link: 2.2 Wie kann man eine Radikalisierung erkennen?).

Ein erster Schritt kann sein, das Verhalten in angemessener Form direkt anzusprechen. Bei provokanten und problematischen Äußerungen kann es ratsam sein, von religiösen Aspekten zu abstrahieren und die Situation aus pädagogischer Sicht zu betrachten. Dazu gehört, auch auf mögliche Motive der Jugendlichen für das Verhalten zu achten.

Mögliche Sorgen der Jugendlichen sollten in jedem Fall ernst genommen werden. Echtes Interesse an dem, was die Jugendlichen beschäftigt, und eine wohlwollende Neugierde können eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Beziehungsarbeit sein.

Fachleute raten, die Beziehung zu den Betroffenen möglichst nicht abzubrechen. Denn ein Zugang auf persönlicher Ebene und eine Vertrauensbasis können die Schlüssel dafür sein, dass Betroffene nicht in die islamistische Szene abrutschen beziehungsweise sich wieder aus dieser lösen. Entsprechende Gruppen dagegen versuchen oft darauf hinzuwirken, dass ihre Mitglieder die bestehenden Beziehungen abbrechen.

Bei der Einschätzung von möglichen islamistischen Radikalisierungsfällen können die Beratungsstellen helfen. Regionale Ansprechpartner finden sich in der Interner Link: Datenbank des Infodienst Radikalisierungsprävention. Bundesweit berät die Externer Link: Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, erreichbar unter der Telefonnummer 0911 943 43 43.

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5.4 Eine Jugendliche oder ein Jugendlicher redet öfter vom Dschihad. Wie finde ich heraus, ob mehr dahintersteckt?

Es gibt einige Verhaltensweisen und Äußerlichkeiten, die für eine Hinwendung zu salafistischen oder anderen islamistischen Gruppen sprechen können. Aber keines dieser Anzeichen allein bedeutet zwangsläufig, dass sich eine Person radikalisiert.

Für eine Hinwendung zu islamistischen Gruppen kann die Verwendung typischer Argumentationsmuster sprechen ("Der Westen gegen die Muslime", politisches Geschehen oder historische Ereignisse religiös und/oder monokausal deuten). Fachleute betonen jedoch, dass für die Beurteilung eines Falles "Checklisten" nicht ausreichen, sondern dass jeder Fall sorgfältig und individuell betrachtet werden muss (siehe auch Abschnitt Interner Link: 2.2 Wie kann man eine Radikalisierung erkennen?).

Bei provokanten und problematischen Aussagen von Jugendlichen sollte zunächst das Gespräch gesucht werden. Oft empfiehlt es sich, den Jugendlichen nach einer Schulstunde oder Gruppenaktivität auf die Aussage anzusprechen. In keinem Fall sollten Äußerungen dieser Art einfach stehen gelassen werden.

Bei Aussagen, die andere Jugendliche angreifen und die auf eine konfrontative Religionsausübung hindeuten, sollte man hellhörig sein. Eine pädagogische Intervention ist hier in jedem Fall angezeigt. Zudem ist es wichtig hinzuschauen, ob die oder der Jugendliche neben den problematischen Aussagen auch andere Veränderungen im Verhalten zeigt, Propagandamaterial verteilt oder versucht, andere Jugendliche zu missionieren.

Bei auffälligen Verhaltensweisen sollte stets eine professionelle pädagogische Herangehensweise gewahrt werden, auch bei einer vermuteten Radikalisierung. Mögliche Sorgen der Jugendlichen sollten in jedem Fall ernst genommen werden.

Im Fall einer vermuteten islamistischen Radikalisierung sollten sich Schulen um eine fachkundige Einschätzung der Situation bemühen. Dabei können die Beratungsstellen helfen. Regionale Ansprechpartner finden sich in der Interner Link: Datenbank des Infodienst Radikalisierungsprävention. In der Datenbank finden sich zudem Ansprechpartner, die speziell zu möglichen pädagogischen Maßnahmen beraten und Unterstützung anbieten.

Bundesweit berät die Externer Link: Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, erreichbar unter der Telefonnummer 0911 943 43 43.

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5.5 Eine Jugendliche oder ein Jugendlicher trägt plötzlich betont religiöse Kleidung. Wie soll ich damit umgehen?

Das Tragen eines Kopftuches ist nicht per se ein Zeichen für eine Radikalisierung. Auch auffällige Veränderungen können Ausdruck einer unproblematischen Entwicklung der eigenen Identität sein. Dazu gehören auch Äußerlichkeiten, die zum Beispiel mit der salafistischen Szene in Verbindung gebracht werden, wie zum Beispiel das plötzliche Tragen eines Bartes.

Grundsätzlich gilt im Umgang mit religiös begründetem Verhalten, dass sich pädagogische Fachkräfte in der Schule und Jugendarbeit darüber bewusst sein sollten, dass die Vielfalt unserer Gesellschaft vielfältige Lebensweisen mit sich bringt. Wenn zum Beispiel Jugendliche lediglich das Fasten einhalten möchten oder sich offen zu ihrem Glauben bekennen, ist dies allein ein legitimer Ausdruck gelebter Religiosität.

Verhaltensänderungen können jedoch auch auf schwerwiegende Veränderungen im Leben beziehungsweise in der Familie hinweisen. Schwere Lebenskrisen wiederum können auch ein Faktor für eine mögliche Radikalisierung sein (siehe auch Abschnitt Interner Link: 2.2 Wie kann man eine Radikalisierung erkennen?).

In jedem Fall gilt es, professionell pädagogisch zu handeln. Ein erster Schritt kann es sein, das Verhalten in angemessener Form direkt anzusprechen. Ein wertschätzender und vorurteilsfreier Umgang ist hierbei angezeigt. Keinesfalls sollten Fachkräfte abwertend oder urteilend über die religiöse Kleidung der Jugendlichen oder des Jugendlichen sprechen.

Das Tragen religiöser Kleidung ist zunächst eine persönliche Entscheidung und schulrechtlich nur dann relevant, wenn beispielsweise eine Gesichtsverhüllung die Identifizierung der Person unmöglich macht. Hier kann sich die Leitung auf das Hausrecht berufen.

Im Zweifel sollten sich Fachkräfte zunächst um eine fachkundige Einschätzung der Situation bemühen. Dabei können Beratungsstellen helfen. Regionale Ansprechpartner finden sich in der Interner Link: Datenbank des Infodienst Radikalisierungsprävention. In der Datenbank finden sich zudem Ansprechpartner, die speziell zu möglichen pädagogischen Maßnahmen beraten und Unterstützung anbieten.

Bundesweit berät die Externer Link: Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, erreichbar unter der Telefonnummer 0911 943 43 43.

Ausführliche Informationen im Infodienst Radikalisierungsprävention

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5.6 Muss ich mich mit dem Islam auskennen, wenn ich mit islamistischen Argumenten konfrontiert werde?

Grundsätzlich gilt im Umgang mit religiös begründetem Verhalten, dass sich pädagogische Fachkräfte in der Schule und Jugendarbeit darüber bewusst sein sollten, dass die Vielfalt unserer Gesellschaft vielfältige Lebensweisen mit sich bringt. Wenn zum Beispiel Jugendliche lediglich das Fasten einhalten möchten oder sich offen zu ihrem Glauben bekennen, ist dies allein ein legitimer Ausdruck gelebter Religiosität (siehe auch Abschnitt Interner Link: 2.2 Wie kann man eine Radikalisierung erkennen?).

Wenn Jugendliche jedoch provokante Positionen zu Politik und Gesellschaft äußern und dies mit der Religion begründen, kann das zu Verunsicherung führen. Um in einer solchen Situation angemessen reagieren zu können, sind ein reflektierter pädagogischer Umgang mit Religion sowie grundlegende Kenntnisse zu typischen Argumenten der islamistischen Szene hilfreich.

Dagegen gibt es auch religiös begründete Verhaltensweisen, die nicht mit den Prinzipien des Zusammenlebens in der Demokratie vereinbar sind. Zum Beispiel, wenn Jugendliche andere wegen ihres Lebenswandels bedrängen und zum Beispiel von Mädchen verlangen, ein Kopftuch zu tragen; oder wenn sie auf strikter Geschlechtertrennung bestehen. Auch vereinfachende, religiöse Deutungen von gesellschaftlichen Fragen oder des politischen Geschehens können ein Problem darstellen. Häufig geht es dabei unter anderem um den Rassismus der Mehrheitsgesellschaft oder den Nahostkonflikt.

Fachleute aus der Präventionsarbeit raten bei provokanten und problematischen Äußerungen dazu, zunächst das Gespräch zu suchen. Eine pädagogische Intervention ist hier in jedem Fall angezeigt. Dabei ist es ratsam, von religiösen Aspekten der Verhaltensweisen zu abstrahieren und die Situation aus pädagogischer Sicht zu betrachten. Dazu gehört im Fall von Provokationen, auch auf mögliche Motive der Jugendlichen für das Verhalten zu achten.

Um typische Argumente und Propaganda aus der islamistischen Szene einschätzen zu können, kann es zudem hilfreich sein, den Hintergrund grundsätzlich einordnen zu können.

So wird mit dem Begriff "Islamismus" ein bestimmtes Verständnis des Islams bezeichnet, wenn dieses Verständnis das Ziel umfasst, eine ausschließlich religiös legitimierte Gesellschafts-, Rechts- und Staatsordnung zu errichten. Dazu gehört die Annahme, dass die angestrebte Gesellschaftsordnung auf göttlicher Weisung beruht, die in Texten wie Koran und Prophetentradition (Sunna) zum Ausdruck gebracht worden sei. Das Konzept der Demokratie passt mit der Vorstellung einer von Gott vorgegebenen, unantastbaren Ordnung nicht zusammen.

In einer solchen Gesellschaftsordnung haben außerdem abweichende politische Einstellungen oder individuelle Lebensentwürfe keinen Platz. Verbunden mit dem Mangel an Toleranz ist die Annahme, dass die Welt zweigeteilt sei: Auf der einen Seite "der Islam", der "das Gute", "Wahrheit" und "Gerechtigkeit" verkörpert, auf der anderen Seite "das Böse", das häufig mit "dem Westen" gleichgesetzt wird (siehe Abschnitt Interner Link: 1.6 Was kennzeichnet islamistisches Denken und Handeln?).

Vor diesem Hintergrund sind viele religiös begründete, problematische Äußerungen von Jugendlichen auch ohne tiefergehende Kenntnisse des Islams verständlich. Was an diesen Äußerungen problematisch ist, lässt sich häufig benennen als Vereinfachung von komplexen Zusammenhängen, dualistisches Weltbild, Abwertung Andersdenkender oder Andersgläubiger, Ausgrenzung anderer oder Aufwertung und Überhöhung der eigenen Position. Dies sind problematische Aspekte, die mit Mitteln der Pädagogik adressiert werden können.

Dagegen sind viele Fachkräfte aus der Präventionsarbeit skeptisch gegenüber dem Ansatz, islamistischen Positionen mit anderen Auslegungen des Islams zu begegnen oder zu versuchen, diese mit anderslautenden Zitaten aus religiösen Schriften zu widerlegen. Denn islamistische Gruppen behaupten, der einzig wahren Auslegung des Islams zu folgen. Alle anderen gelten als "Ungläubige".

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