Der Qualitätspakt Lehre – Möglichkeiten und Grenzen einer Verbesserung von Studienbedingungen und Lehre durch Wettbewerb
Mit dem Pakt für Lehre haben Bund und Länder ein Programm auf den Weg gebracht, um die Lehre und die Studienbedingungen an deutschen Hochschulen zu verbessern. Wie wirkt sich das Programm auf die Hochschullandschaft aus und welche Herausforderungen stellen sich bei der Umsetzung?In den vergangenen Jahren sind die Qualität der Lehre und die Studienbedingungen an deutschen Hochschulen verstärkt in den Fokus hochschulpolitischer Diskussionen gerückt. So forderten etwa die Arbeitgeberverbände, dem Aspekte der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden in der Lehre stärker Rechnung zu tragen. Der Wissenschaftsrat, der den Bundestag in Angelegenheiten der Wissenschaft berät, empfahl wesentlich mehr Mittel zur Finanzierung von Studium und Lehre zur Verfügung zu stellen als bisher. Und auch die Studierenden selbst machten verstärkt Ansprüche gegenüber der Lehre geltend, so etwa im Rahmen der Studierendenproteste, die unter dem Namen "Bildungsstreik" im Jahr 2009 begannen: Sie forderten offenere Lehr- und Lernkonzepte, mehr unbefristete Stellen zur Ausbringung der Lehre, eine breite Förderung aller Studierenden und eine stärkere Verschränkung von Forschung und Lehre.
Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder in den vergangenen Jahren in verschiedenen Feldern Veränderungen angestoßen, die insgesamt zu einer Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität führen sollen. Die Ziele der verschiedenen Maßnahmen und Programme, die weiter unten genauer betrachtet werden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Eine verstärkte Kompetenzorientierung in der Lehre, um Studierende besser für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, so soll der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden vermehrt Rechnung getragen werden.
- Neue Lehr- und Lernkonzepte, welche den Bachelor- und Masterstudiengänge angemessen sind, dies geht einher mit einer angestrebten Digitalisierung und Internationalisierung der Hochschullehre.
- Ein Ausbau der Vorbereitung und Beratung von Studierenden in den Hochschulen sowie die Einrichtung von Qualitätsmanagementsytemen in Studium und Lehre, die beispielsweise Lehrevaluationen in die Verbesserung von Studiengängen einfließen lassen.
Aktuelle Rahmenbedingungen der Hochschullehre
Die aktuelle Diskussion um die Qualität der Hochschullehre fällt dabei zusammen mit zwei weitreichenden Veränderungen in der deutschen Hochschullandschaft, die man als wichtige Kontextbedingungen der Hochschulpolitik im Sinne haben muss. Da ist zum einen die Bologna-Reform zu nennen und der mit ihr einhergehende aufwändige Umbau des Studiensystems, der starke Auswirkungen auf die Lehre und Studienbedingungen hatte. Zum anderen ist der bereits in den 1990er Jahren forcierte Strategiewechsel in der politischen Steuerung und Finanzierung des Hochschulsystems von Bedeutung. Mit dem Aufkommen des sogenannten New Public Management – einer Art Handlungsanleitung für die Modernisierung von Staat und öffentlicher Verwaltung – wurden unter der Zielsetzung der Effizienz- und Leistungssteigerung auch in den Hochschulen zum Teil Steuerungskonzepte und -methoden aus der Wirtschaft etabliert: Das Verhältnis zwischen Politik und Hochschule wurde dem von Auftraggeber und Auftragnehmer angenähert. Die Hochschulen können nun beispielsweise über ihre Finanzmittel tendenziell freier verfügen und es hat sich ein Wettbewerb um zusätzliche Gelder entwickelt. So konkurrieren Hochschulen heute regional und überregional stärker als früher um Geld und Studierende.Sowohl die Bologna-Reform als auch die stärker wettbewerbliche Ausrichtung der Hochschulen ging an vielen Standorten mit steigenden Anforderungen an die Lehrenden bei insgesamt knapper werdenden zeitlichen Ressourcen einher. Die Studienreform verlangte kompetenzorientierte Lehr- und Prüfungsformen, die erst geschaffen und erlernt werden mussten. Es entstand ein Bedarf zur Beratung von Studierenden für neue Studiengänge, die noch keiner kannte, während zugleich auslaufende Studiengänge weiterhin bedient werden mussten. Hinzu kam die massiv steigende Zahl von Studierenden. In der Folge wurden die Studienbedingungen für Lehrende und Studierende an vielen Hochschulstandorten zunehmend problematisch, wobei Kritiker aus Hochschulkreisen neben der schwierigen Ausgangssituation auch knapp bemessene Mittel sowie eine teils nicht hinreichend durchdachte Umsetzung der Bologna-Reform für diese Entwicklung mitverantwortlich machen.
Die Proteste der Studierenden, die Forderungen der Arbeitgeberverbände und die Empfehlungen des Wissenschaftsrates brachten schließlich im Jahr 2008 die Frage der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen auf die politische Agenda und es wurde beschlossen mehr Geld für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen. Angesichts chronisch knapper Länderhaushalte erklärte sich der Bund bereit, die Länder bei der Finanzierung dieses Vorhabens zu unterstützen. Doch war dies nicht ohne weiteres möglich, denn gemäß der im Grundgesetz festgelegten föderalen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern lag die Hochschulfinanzierung als Teil der Kulturhoheit der Länder in deren alleinigem Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus war dem Bund auf Drängen der Länder im Zuge der Föderalismusreform 2006 jegliche, auch nur temporäre Beteiligung an der Finanzierung von Bildungseinrichtungen untersagt worden ("Kooperationsverbot").[1]
Um dennoch eine Finanzierung des Bundes zu ermöglichen, gab es eine Möglichkeit der Finanzierung auf Umwegen. Diese fand sich in einer recht vagen Formulierung in Artikel 91b des Grundgesetzes. Dort hieß es: "Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken (...)". Auf dieser verfassungsrechtlich zwar wackeligen, wegen des Einvernehmens der Länder aber praktikablen gesetzlichen Grundlage, schlossen Bund und Länder in den Folgejahren Verwaltungsvereinbarungen für eine Reihe von zeitlich begrenzten Förderprogrammen. Zu diesen gehörte neben der viel diskutierten "Exzellenzinitiative" auch der sogenannte "Hochschulpakt"[2], Ziel des Hochschulpakts ist für die steigende Zahl von Studierenden Mittel zur Verfügung zu stellen und auch beruflich qualifizierten ohne Hochschulreife den Zugang zum Studium zu ermöglichen. Als Ergänzung zum Hochschulpakt wurde das Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre, der sogenannte "Qualitätspakt Lehre" aufgelegt. Dieser ist vor allem darauf ausgerichtet, auf die im Gefolge der Bolognareform aufgetretenen Probleme zu reagieren.
Der Qualitätspakt Lehre
Ganz im Sinne der Idee des New Public Management wurden die Förderprogramme des Bundes als Wettbewerbe ausgeschrieben, so auch der 2011 auf den Weg gebrachte "Qualitätspakt Lehre" (siehe Infobox zur Entstehungsgeschichte). Alle staatlichen Hochschulen wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung über den Qualitätspakt und informiert und aufgefordert, sich mit innovativen Projektanträgen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen um Gelder aus dem neu geschaffenen Fördertopf zu bewerben. Diese wettbewerbliche Verteilung von Geldern war ein Novum, denn traditionell lief die Hochschulfinanzierung in Deutschland in erster Linie nach dem sogenannten Gießkannenprinzip, dem Prinzip also, dass alle Hochschulstandorte im Verhältnis zu ihrer Größe dieselben Mittel erhalten. Ein Novum war aber auch die gezielte Förderung von Studium und Lehre, die bisher kaum durch Drittmittel – d.h. durch zusätzlich zur staatlichen Grundfinanzierung eingewobene Mittel – stattgefunden hatte. Eine solche kompetitive Einwerbung zusätzlicher Mittel war bis dahin nämlich vor allem bei der Finanzierung von Forschungsprojekten üblich gewesen.
”
Entstehungsgeschichte des "Qualitätspakt Lehre"
(3) 2011 gibt die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern bekannt, dass sich 194 Hochschulen in der ersten Antragsrunde beteiligt haben. 111 werden im Anschluss an das Prüfverfahren des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Der ersten Bewerbungsrunde folgt anschließend eine Zweite, auch die dort bewilligten Projekte laufen bis 2016.
(4) Im Juni 2012 starten auch die erfolgreich eingeworbenen Projekte der zweiten Bewerbungsrunde. Insgesamt fördert der Bund mit dem Qualitätspakt Lehre nun 186 Hochschulen.
(5) 2013 findet die erste gemeinsame Programmkonferenz der teilnehmenden Hochschulen statt. (6) 2015 können sich die geförderten Hochschulen erneut bewerben, um auch von 2017-2020 mit ihren Vorhaben gefördert zu werden. Bewerben können sich nur Hochschulen bewerben, die bereits im ersten Förderzeitraum eine Förderung erhalten haben. Für diesen zweiten Förderzeitraum werden schließlich 156 Projekte ausgewählt, 30 Projekte aus dem ersten Förderzeitraum werden folglich nicht fortgeführt.
Zielsetzung und Maßnahmen des Qualitätspakts
Mit dem Qualitätspakt Lehre verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) folgende Ziele:
- Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen für Lehre, Betreuung und Beratung,
- Unterstützung von Hochschulen bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung ihres Personals für die Aufgaben in Lehre, Betreuung und Beratung sowie
- Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre.
”
Wie die Ziele des Qualitätspakts Lehre erreicht werden sollen
(2) Maßnahmen zur Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung des Personals und Sicherung der Lehrqualität: Diese Maßnahmen zielen darauf ab, dass neu eingestellte Lehrkräfte ausreichend für die Lehre qualifiziert werden und auch ein fortlaufendes Angebot an Weiterbildungen für die bereits länger tätigen Dozenten und Dozentinnen garantiert wird. Ferner soll durch eine engere Einbindung von Systemen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung das Lehrangebot kontinuierlich verbessert werden.
(3) Maßnahmen zur Optimierung der Studienbedingungen und zur Entwicklung innovativer Studienmodelle: Hierbei liegt der Fokus besonders auf der Praxisorientierung des jeweiligen Studiengangs. Besonders Studierende der Bachelorstudiengänge sollen die Möglichkeit erhalten, tiefere Einblicke in das spätere Berufsleben zu gewinnen. Auch soll mittels dieser Maßnahmen gewährleistet werden, dass die Studieneingangsphase besonders intensiv betreut wird, um der zunehmenden Bildungsheterogenität der Studierendenschaft – also den sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, welche die Studierenden mitbringen – gerecht zu werden.
”
Beispiele für konkrete Projekte des Qualitätspakts Lehre
Das Projekt implementiert durch verschiedene Maßnahmen ein hochschulweites Absolventenprofil für Studierende in bildungsbezogenen Studiengängen. Ein Teilprojekt ist zum Beispiel "ISI". ISI steht für "Individuelle Studiengangsinformationen" und ist ein Onlineservice für Studierende. Sie können sich hier nach Eingabe ihrer Studienfächer ein PDF erstellen lassen, das alle relevanten Informationen zu ihrem Studium zusammenfasst. Hierzu zählen beispielsweise Modulhandbücher und Prüfungsordnungen sowie Beratungsstellen. Hierdurch sollen Studierende ihr Studium besser planen und sich besser orientieren können. Durch das Projekt wird unter anderem auch eine Telefonhotline für Studierende eingerichtet, neue Formen von Praktika etabliert, die Beratung für Studierende verbessert sowie zusätzliche Lehre in besonders stark ausgelasteten Studienfächern angeboten.
Link zur Projektwebseite: https://www.ph-heidelberg.de/eie.html
Einrichtung eines fachgebietsübergreifenden Lehrbereichs
Projekt der Kunsthochschule Berlin Weißensee
Das Projekt richtet sich an Absolventen aus den Bereichen Kunst und Gestaltung. Diese begegnen oft einer schwierigen Situation, wenn sie nach dem Studium in den Arbeitsmarkt eintreten. Das Teilprojekt "Lab for Tomorrow" soll eine Verbesserung der Berufsbefähigung der Absolventen ermöglichen. Das Lab ermöglicht hierzu einen interdisziplinären Praxisbezug, Lerninhalte der Kunst- und Gestaltungsausbildung werden auf ihre Tauglichkeit geprüft und es wird eine Austauschplattform für Studierende etabliert. Darüber hinaus wurde eine Gastprofessur für Kunstvermittlung eingerichtet und es wurden vier neue Stellen geschaffen, die einen besonders starken Berufsbezug zu den Studieninhalten etablieren sollen. Die Maßnahmen werden von berufsfeldspezifischen Workshops zu sozialen und arbeitsrechtlichen Aspekten für Studierende begleitet.
Link zur Projektwebseite: http://www.qualitaetspakt-lehre.de/de/1337.php
ProfiLehrePlus
Verbundprojekt von elf bayrischen Hochschulen
Das Verbundprojekt ProfiLehrePlus dient dazu zertifizierte hochschuldidaktische Weiterbildung an den teilnehmenden Hochschulen zu verbessern. Hierzu werden verschiedene existierende Weiterbildungsprogramme besser verzahnt. So können die Stärken der unterschiedlichen Hochschulen in der Fortbildung von Lehrenden besser zum Tragen kommen. Des Weiteren können sich die Lehrenden durch eine gemeinsame Webpräsenz einfacher über bestehende Angebote informieren und es können landesweit spezielle Kurse angeboten werden, die ohne die Vernetzung an einzelnen Hochschulen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen nicht zustande kommen würden.
Link zur Projektwebseite: http://www.profilehreplus.de