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Der Qualitätspakt Lehre – Möglichkeiten und Grenzen einer Verbesserung von Studienbedingungen und Lehre durch Wettbewerb | Bildung | bpb.de

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Der Qualitätspakt Lehre – Möglichkeiten und Grenzen einer Verbesserung von Studienbedingungen und Lehre durch Wettbewerb

Cristian D. Magnus

/ 12 Minuten zu lesen

Mit dem Pakt für Lehre haben Bund und Länder ein Programm auf den Weg gebracht, um die Lehre und die Studienbedingungen an deutschen Hochschulen zu verbessern. Wie wirkt sich das Programm auf die Hochschullandschaft aus und welche Herausforderungen stellen sich bei der Umsetzung?

Studierende im Hörsaal (© picture alliance / dpa Themendienst)

In den vergangenen Jahren sind die Qualität der Lehre und die Studienbedingungen an deutschen Hochschulen verstärkt in den Fokus hochschulpolitischer Diskussionen gerückt. So forderten etwa die Arbeitgeberverbände, dem Aspekte der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden in der Lehre stärker Rechnung zu tragen. Der Wissenschaftsrat, der den Bundestag in Angelegenheiten der Wissenschaft berät, empfahl wesentlich mehr Mittel zur Finanzierung von Studium und Lehre zur Verfügung zu stellen als bisher. Und auch die Studierenden selbst machten verstärkt Ansprüche gegenüber der Lehre geltend, so etwa im Rahmen der Studierendenproteste, die unter dem Namen "Bildungsstreik" im Jahr 2009 begannen: Sie forderten offenere Lehr- und Lernkonzepte, mehr unbefristete Stellen zur Ausbringung der Lehre, eine breite Förderung aller Studierenden und eine stärkere Verschränkung von Forschung und Lehre.

Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder in den vergangenen Jahren in verschiedenen Feldern Veränderungen angestoßen, die insgesamt zu einer Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität führen sollen. Die Ziele der verschiedenen Maßnahmen und Programme, die weiter unten genauer betrachtet werden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Eine verstärkte Kompetenzorientierung in der Lehre, um Studierende besser für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, so soll der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden vermehrt Rechnung getragen werden.

  • Neue Lehr- und Lernkonzepte, welche den Bachelor- und Masterstudiengänge angemessen sind, dies geht einher mit einer angestrebten Digitalisierung und Internationalisierung der Hochschullehre.

  • Ein Ausbau der Vorbereitung und Beratung von Studierenden in den Hochschulen sowie die Einrichtung von Qualitätsmanagementsytemen in Studium und Lehre, die beispielsweise Lehrevaluationen in die Verbesserung von Studiengängen einfließen lassen.

Aktuelle Rahmenbedingungen der Hochschullehre

Die aktuelle Diskussion um die Qualität der Hochschullehre fällt dabei zusammen mit zwei weitreichenden Veränderungen in der deutschen Hochschullandschaft, die man als wichtige Kontextbedingungen der Hochschulpolitik im Sinne haben muss. Da ist zum einen die Bologna-Reform zu nennen und der mit ihr einhergehende aufwändige Interner Link: Umbau des Studiensystems, der starke Auswirkungen auf die Lehre und Studienbedingungen hatte. Zum anderen ist der bereits in den 1990er Jahren forcierte Strategiewechsel in der Interner Link: politischen Steuerung und Finanzierung des Hochschulsystems von Bedeutung. Mit dem Aufkommen des sogenannten New Public Management – einer Art Handlungsanleitung für die Interner Link: Modernisierung von Staat und öffentlicher Verwaltung – wurden unter der Zielsetzung der Effizienz- und Leistungssteigerung auch in den Hochschulen zum Teil Steuerungskonzepte und -methoden aus der Wirtschaft etabliert: Das Verhältnis zwischen Politik und Hochschule wurde dem von Auftraggeber und Auftragnehmer angenähert. Die Hochschulen können nun beispielsweise über ihre Finanzmittel tendenziell freier verfügen und es hat sich ein Wettbewerb um zusätzliche Gelder entwickelt. So konkurrieren Hochschulen heute regional und überregional stärker als früher um Geld und Studierende.

Sowohl die Bologna-Reform als auch die stärker wettbewerbliche Ausrichtung der Hochschulen ging an vielen Standorten mit steigenden Anforderungen an die Lehrenden bei insgesamt knapper werdenden zeitlichen Ressourcen einher. Die Studienreform verlangte kompetenzorientierte Lehr- und Prüfungsformen, die erst geschaffen und erlernt werden mussten. Es entstand ein Bedarf zur Beratung von Studierenden für neue Studiengänge, die noch keiner kannte, während zugleich auslaufende Studiengänge weiterhin bedient werden mussten. Hinzu kam die massiv Interner Link: steigende Zahl von Studierenden. In der Folge wurden die Studienbedingungen für Lehrende und Studierende an vielen Hochschulstandorten zunehmend problematisch, wobei Kritiker aus Hochschulkreisen neben der schwierigen Ausgangssituation auch knapp bemessene Mittel sowie eine teils nicht hinreichend durchdachte Umsetzung der Bologna-Reform für diese Entwicklung mitverantwortlich machen.

Die Proteste der Studierenden, die Forderungen der Arbeitgeberverbände und die Empfehlungen des Wissenschaftsrates brachten schließlich im Jahr 2008 die Frage der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen auf die politische Agenda und es wurde beschlossen mehr Geld für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen. Angesichts chronisch knapper Länderhaushalte erklärte sich der Bund bereit, die Länder bei der Finanzierung dieses Vorhabens zu unterstützen. Doch war dies nicht ohne weiteres möglich, denn gemäß der im Grundgesetz festgelegten föderalen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern lag die Hochschulfinanzierung als Teil der Kulturhoheit der Länder in deren alleinigem Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus war dem Bund auf Drängen der Länder im Zuge der Föderalismusreform 2006 jegliche, auch nur temporäre Beteiligung an der Finanzierung von Bildungseinrichtungen untersagt worden ("Kooperationsverbot").

Um dennoch eine Finanzierung des Bundes zu ermöglichen, gab es eine Möglichkeit der Finanzierung auf Umwegen. Diese fand sich in einer recht vagen Formulierung in Artikel 91b des Grundgesetzes. Dort hieß es: "Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken (...)". Auf dieser verfassungsrechtlich zwar wackeligen, wegen des Einvernehmens der Länder aber praktikablen gesetzlichen Grundlage, schlossen Bund und Länder in den Folgejahren Verwaltungsvereinbarungen für eine Reihe von zeitlich begrenzten Förderprogrammen. Zu diesen gehörte neben der viel diskutierten "Exzellenzinitiative" auch der sogenannte "Hochschulpakt", Ziel des Hochschulpakts ist für die steigende Zahl von Studierenden Mittel zur Verfügung zu stellen und auch beruflich qualifizierten ohne Hochschulreife den Zugang zum Studium zu ermöglichen. Als Ergänzung zum Hochschulpakt wurde das Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre, der sogenannte "Qualitätspakt Lehre" aufgelegt. Dieser ist vor allem darauf ausgerichtet, auf die im Gefolge der Bolognareform aufgetretenen Probleme zu reagieren.

Der Qualitätspakt Lehre

Ganz im Sinne der Idee des New Public Management wurden die Förderprogramme des Bundes als Wettbewerbe ausgeschrieben, so auch der 2011 auf den Weg gebrachte Externer Link: "Qualitätspakt Lehre" (siehe Infobox zur Entstehungsgeschichte). Alle staatlichen Hochschulen wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung über den Qualitätspakt und informiert und aufgefordert, sich mit innovativen Projektanträgen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen um Gelder aus dem neu geschaffenen Fördertopf zu bewerben. Diese wettbewerbliche Verteilung von Geldern war ein Novum, denn traditionell lief die Hochschulfinanzierung in Deutschland in erster Linie nach dem sogenannten Gießkannenprinzip, dem Prinzip also, dass alle Hochschulstandorte im Verhältnis zu ihrer Größe dieselben Mittel erhalten. Ein Novum war aber auch die gezielte Förderung von Studium und Lehre, die bisher kaum durch Drittmittel – d.h. durch zusätzlich zur staatlichen Grundfinanzierung eingewobene Mittel – stattgefunden hatte. Eine solche kompetitive Einwerbung zusätzlicher Mittel war bis dahin nämlich vor allem bei der Finanzierung von Forschungsprojekten üblich gewesen.

InfoboxEntstehungsgeschichte des "Qualitätspakt Lehre"

(1) 2008 präsentiert der Wissenschaftsrat seine "Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium". Der Rat empfiehlt darin eine zusätzliche jährliche Finanzierung von ca. 1,1 Milliarden Euro, um die Lehre und das Studium grundlegend zu verbessern.

(2) 2010 findet im Anschluss an die bundesweiten Bildungsstreiks gegen die Umsetzung der Bologna-Reform ein öffentliches Fachgespräch im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestags statt. Erstmalig ist die Rede von einem Pakt, der das Studium und die Lehre an Hochschulen verbessern soll. Des Weiteren legt die damalige Bildungsministerin, Annette Schavan, 2010 erste konkrete Pläne der Bundesregierung vor. Geplant sind zwei Milliarden Euro, die über 10 Jahre verteilt zur Verfügung stehen sollen. Deutlich weniger also als vom Wissenschaftsrat ursprünglich empfohlen. Ende Oktober 2010 wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geschlossen. Sie basiert auf der zu diesem Zeitpunkt gültigen Version des Artikels 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes, dieser ermöglicht die Kooperation des Bundes und der Länder im Rahmen des Programms. Im Anschluss daran wird die erste Bewerbungsrunde ausgeschrieben. Alle staatlichen Hochschulen können sich für einen ersten Förderzeitraum bewerben, dieser läuft bis Ende 2016. Im Anschluss wird es einen zweiten Förderzeitraum geben, der bis 2020 läuft.

(3) 2011 gibt die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern bekannt, dass sich 194 Hochschulen in der ersten Antragsrunde beteiligt haben. 111 werden im Anschluss an das Prüfverfahren des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Der ersten Bewerbungsrunde folgt anschließend eine Zweite, auch die dort bewilligten Projekte laufen bis 2016.

(4) Im Juni 2012 starten auch die erfolgreich eingeworbenen Projekte der zweiten Bewerbungsrunde. Insgesamt fördert der Bund mit dem Qualitätspakt Lehre nun 186 Hochschulen.

(5) 2013 findet die erste gemeinsame Programmkonferenz der teilnehmenden Hochschulen statt. (6) 2015 können sich die geförderten Hochschulen erneut bewerben, um auch von 2017-2020 mit ihren Vorhaben gefördert zu werden. Bewerben können sich nur Hochschulen bewerben, die bereits im ersten Förderzeitraum eine Förderung erhalten haben. Für diesen zweiten Förderzeitraum werden schließlich 156 Projekte ausgewählt, 30 Projekte aus dem ersten Förderzeitraum werden folglich nicht fortgeführt.

Zielsetzung und Maßnahmen des Qualitätspakts

Mit dem Qualitätspakt Lehre verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) folgende Ziele:

  • Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen für Lehre, Betreuung und Beratung,

  • Unterstützung von Hochschulen bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung ihres Personals für die Aufgaben in Lehre, Betreuung und Beratung sowie

  • Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre.

Um diese Ziele zu erreichen, fördert das BMBF Maßnahmen in verschiedenen Bereichen [siehe Infobox].

InfoboxWie die Ziele des Qualitätspakts Lehre erreicht werden sollen

(1) Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung: Hierdurch soll sichergestellt werden, dass mehr Personal eingestellt wird, das Betreuungs- und Beratungsaufgaben für Studierende und die Studienbewerber wahrnimmt. Ferner soll mithilfe dieser Maßnahmen die Anzahl an Tutorien erhöht werden, um Lerngruppen zu verkleinern und besser zu betreuen. Des Weiteren sollen Mentorenprogramme und das Beratungsangebot, insbesondere für Studienanfänger, ausgeweitet werden.

(2) Maßnahmen zur Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung des Personals und Sicherung der Lehrqualität: Diese Maßnahmen zielen darauf ab, dass neu eingestellte Lehrkräfte ausreichend für die Lehre qualifiziert werden und auch ein fortlaufendes Angebot an Weiterbildungen für die bereits länger tätigen Dozenten und Dozentinnen garantiert wird. Ferner soll durch eine engere Einbindung von Systemen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung das Lehrangebot kontinuierlich verbessert werden.

(3) Maßnahmen zur Optimierung der Studienbedingungen und zur Entwicklung innovativer Studienmodelle: Hierbei liegt der Fokus besonders auf der Praxisorientierung des jeweiligen Studiengangs. Besonders Studierende der Bachelorstudiengänge sollen die Möglichkeit erhalten, tiefere Einblicke in das spätere Berufsleben zu gewinnen. Auch soll mittels dieser Maßnahmen gewährleistet werden, dass die Studieneingangsphase besonders intensiv betreut wird, um der zunehmenden Bildungsheterogenität der Studierendenschaft – also den sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, welche die Studierenden mitbringen – gerecht zu werden.

In diesen drei Bereichen sollen die Hochschulen jeweils konkrete eigene Projekte umsetzen. In der Praxis können diese sehr unterschiedlich aussehen (siehe Infobox).

InfoboxBeispiele für konkrete Projekte des Qualitätspakts Lehre

Experts in Education. Professionalisierung für die Bildung von morgen
Projekt der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Das Projekt implementiert durch verschiedene Maßnahmen ein hochschulweites Absolventenprofil für Studierende in bildungsbezogenen Studiengängen. Ein Teilprojekt ist zum Beispiel "ISI". ISI steht für "Individuelle Studiengangsinformationen" und ist ein Onlineservice für Studierende. Sie können sich hier nach Eingabe ihrer Studienfächer ein PDF erstellen lassen, das alle relevanten Informationen zu ihrem Studium zusammenfasst. Hierzu zählen beispielsweise Modulhandbücher und Prüfungsordnungen sowie Beratungsstellen. Hierdurch sollen Studierende ihr Studium besser planen und sich besser orientieren können. Durch das Projekt wird unter anderem auch eine Telefonhotline für Studierende eingerichtet, neue Formen von Praktika etabliert, die Beratung für Studierende verbessert sowie zusätzliche Lehre in besonders stark ausgelasteten Studienfächern angeboten.
Link zur Projektwebseite: Externer Link: https://www.ph-heidelberg.de/eie.html

Einrichtung eines fachgebietsübergreifenden Lehrbereichs
Projekt der Kunsthochschule Berlin Weißensee
Das Projekt richtet sich an Absolventen aus den Bereichen Kunst und Gestaltung. Diese begegnen oft einer schwierigen Situation, wenn sie nach dem Studium in den Arbeitsmarkt eintreten. Das Teilprojekt "Lab for Tomorrow" soll eine Verbesserung der Berufsbefähigung der Absolventen ermöglichen. Das Lab ermöglicht hierzu einen interdisziplinären Praxisbezug, Lerninhalte der Kunst- und Gestaltungsausbildung werden auf ihre Tauglichkeit geprüft und es wird eine Austauschplattform für Studierende etabliert. Darüber hinaus wurde eine Gastprofessur für Kunstvermittlung eingerichtet und es wurden vier neue Stellen geschaffen, die einen besonders starken Berufsbezug zu den Studieninhalten etablieren sollen. Die Maßnahmen werden von berufsfeldspezifischen Workshops zu sozialen und arbeitsrechtlichen Aspekten für Studierende begleitet.
Link zur Projektwebseite: Externer Link: http://www.qualitaetspakt-lehre.de/de/1337.php

ProfiLehrePlus
Verbundprojekt von elf bayrischen Hochschulen
Das Verbundprojekt ProfiLehrePlus dient dazu zertifizierte hochschuldidaktische Weiterbildung an den teilnehmenden Hochschulen zu verbessern. Hierzu werden verschiedene existierende Weiterbildungsprogramme besser verzahnt. So können die Stärken der unterschiedlichen Hochschulen in der Fortbildung von Lehrenden besser zum Tragen kommen. Des Weiteren können sich die Lehrenden durch eine gemeinsame Webpräsenz einfacher über bestehende Angebote informieren und es können landesweit spezielle Kurse angeboten werden, die ohne die Vernetzung an einzelnen Hochschulen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen nicht zustande kommen würden.
Link zur Projektwebseite: Externer Link: http://www.profilehreplus.de

Finanzierung des Qualitätspakts

Insgesamt stehen für den Qualitätspakt Lehre Fördermittel im Umfang von 2 Milliarden Euro für neun Jahre, also bis zum Jahr 2020, zur Verfügung. Gemessen an der Summe der Fördermittel und der Zahl der beteiligten Hochschulen ist der Qualitätspakt Lehre damit das größte wettbewerbliche Programm zur "kapazitätsneutralen" Förderung der Lehre in der Geschichte der Bundesrepublik. Kapazitätsneutral bedeutet, dass die eingeworbenen Mittel für die Lehre ausgegeben werden können, ohne gleichzeitig mehr Studierende aufnehmen zu müssen. Damit steht den geförderten Hochschulen also für die Lehre tatsächlich mehr Geld pro Studierendem zur Verfügung. Aktuell werden Projekte an 156 Hochschulen im Qualitätspakt umgesetzt. Dabei werden, nicht zuletzt auch in Bezug auf die Größe, sehr unterschiedliche Hochschulen gefördert: Während die kleinste geförderte Hochschule, die Palucca Hochschule für Tanz in Dresden, gerade einmal um die 160 Studierenden ausbildet, sind es an der größten geförderten Hochschule, der Ludwigs-Maximilians-Universität in München, über 46.000 Studierende.

Zwar ist der Qualitätspakt ein vergleichsweise großes Förderprogramm, doch weisen Kritiker darauf hin, dass er zumindest im Vergleich zu anderen Hochschulförderprogrammen des Bundes ein eher geringes Finanzvolumen aufweist. So gibt der Bund beispielsweise für die Schaffung neuer Studienplätze, die Forschung oder die Exzellenzinitiative wesentlich größere Summen aus (siehe Infografik). Vergleicht man die Zahlen der großen hochschulbezogenen Förderprogramme des Bundes, die seit 2011 gestartet sind, dann ergibt sich folgendes Bild: Neben dem Hochschulpakt, der mit 8,6 Milliarden Euro alle Hochschulen von 2011 bis 2015 nicht kapazitätsneutral fördert, und der Exzellenzinitiative, die 39 deutsche Universitäten von 2011 bis 2017 mit 2,7 Milliarden bezuschusst, ist der Qualitätspakt mit 186 geförderten Hochschulen und 2 Milliarden über neun Jahre das Schlusslicht der vom Bund finanzierten Programme (siehe Tabelle).

Bereichsspezifische Beispiele für Projektprogramme des Bundes (2011-2020)

Name des ProgrammsHochschulpakt IIIExzellenzinitiativeQualitätspakt Lehre
Wofür?GrundausstattungForschungStudium und Lehre
Laufzeit?4 Jahre5 Jahre10 Jahre
Wer?alle/ca. 420 Hochschulenca. 39 Hochschulenca. 186 Hochschulen
Wieviel?7 Milliarden2,7 Milliarden2 Milliarden
Summe im Jahr
(Beispiel 2013)
2.171.942.000 €362.925.000 €200.000.000 €

Kritisiert wird von verschiedenen Akteuren wie beispielsweise den Studierenden am Qualitätspakt, dass nicht alle Hochschulen von den Mitteln des Qualitätspakts Lehre profitieren: Lediglich zwei Drittel der ca. 240 staatlichen Hochschulen waren mit ihrer Bewerbung erfolgreich, sodass etwa ein Drittel aller staatlichen Hochschulen keine zusätzlichen Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre erhalten haben. Es steht zu befürchten, dass diese Hochschulen den Anschluss an die geförderten Hochschulen verlieren könnten.

Umsetzung der geförderten Projekte vor Ort

Die Förderung durch den Bund kommt in gewisser Hinsicht auch einer Adelung gleich – man hat sich in einem kompetitiven Verfahren durchgesetzt und kann nun mit Innovationen in der Lehre sichtbar werden. Die ist auch attraktiv, um damit um Studierende und weitere Mittel werben.
Dabei ist hervorzuheben, dass die Fördergelder aus dem Qualitätspakt den mittelgroßen und mehr noch den kleinen Hochschulen besonders stark zugutekommen. Denn an diesen Hochschulen kamen, gemessen an ihrem Etat, teils enorme Fördersummen an (Infobox).

InfoboxZum Vergleich ein Beispiel:

Bei einem Jahreshaushalt von 24 Millionen Euro an einer Hochschule mit 4.000 Studierenden (Pädagogische Hochschule Heidelberg) entspricht die aus dem Qualitätspakt erhaltene Fördersumme von 4,4 Millionen Euro fast einem Fünftel des Gesamthaushalts. Damit lassen sich potentiell viel stärkere Effekte erzielen als an einer Hochschule mit einem Jahreshaushalt von 1,2 Milliarden Euro und 32.000 Studierenden (Technische Universität München), wo die Fördersumme von 23 Millionen Euro gerade einmal knapp 2 Prozent des Gesamthaushalts ausmacht.

Nach der Bewilligung der Fördermittel stellte sich für viele Hochschulen die Frage, wie die aus dem Qualitätspakt finanzierten Projektideen nun konkret umgesetzt werden sollten. Diese Frage ist alles andere als trivial, denn während es an nahezu allen Hochschulen Erfahrungen in der Umsetzung von Forschungsprojekten gibt, betraten die Hochschulen mit Projekten zur Verbesserung von Studium und Lehre größtenteils neues Terrain. Eine besondere Schwierigkeit rührt daher, dass die Projekte – wie die meisten Forschungsprojekte – finanziell, zeitlich und personell begrenzt sind, größtenteils aber – ganz anders als Forschungsprojekte – dauerhafte und weitreichende Veränderungen im Lehrbetrieb bzw. der Hochschule insgesamt anstreben. Kurzum: Viele der geförderten Projekte laufen auf einen Veränderungsprozess der Hochschule als Ganze hinaus. Diesen zu managen ist zeit- und ressourcenintensiv: Hochschulen sind sehr spezielle Organisationen, in denen die Mitglieder – nicht zuletzt wegen des großen Stellenwerts des Prinzips der Freiheit der Forschung – einen hohen Grad an Autonomie besitzen, so dass es schwer sein kann, alle Interessen unter einen Hut zu bringen.

Verbunden damit stellt sich die Frage, was passiert, wenn die zusätzlichen Mittel nicht mehr fließen. Bereits im Jahr 2015 wurde entschieden, welche Hochschulen in der zweiten Förderphase ab 2016 weiterhin Fördermittel erhalten. Wie die Situation an den Hochschulen aussehen wird, die nicht mehr gefördert werden und was nach Auslauf des Programms 2020 geschieht, ist noch ungewiss. Zwar wurde von Seiten des Bundes angekündigt, die laufenden Programme auf die eine oder andere Weise zu verstetigen und tatsächlich haben sich Bund und Länder 2014 auf eine Verfassungsänderung verständigt, die das Kooperationsverbot für den Hochschulbereich weitgehend aufhebt. Prinzipiell bestehen also gute Aussichten, dass der Bund die Finanzierung der Hochschulen einschließlich der Lehre auch nach Ende der laufenden Programme weiterhin bedienen wird. Bislang ist aber völlig unklar, wie das aussehen kann. Somit stehen die durch den Qualitätspakt geförderten Hochschulen weiterhin vor dem Problem, dass sie die zur Verbesserung der Lehre initiierten Projekte unter Umständen nicht in dauerhafte Strukturen überführen können und sie daher möglicherweise nach Ablauf der Förderperiode verpuffen, ohne nachhaltige Wirkungen zu hinterlassen. Selbst wenn die Hochschulen ihre Projekte aus eigenen Mitteln verstetigen möchten, wird dies den kleinen unter ihnen schwerer fallen als den großen, weil sie in ihren Etats über weniger finanziellen Spielraum verfügen.

Fazit und Ausblick

Wurde die Qualität von Hochschulstandorten lange in erster Linie daran bemessen, wie sie im Bereich der Forschung abschneiden, scheint sich mit dem Qualitätspakt nun erstmals die Lehre als eigenes Qualitätsmerkmal von Hochschulen zu etablieren. Ob dies auf lange Sicht dazu führt, dass die Qualität der Lehre in Deutschland insgesamt steigt, kann jetzt noch nicht abgesehen werden. Das liegt auch daran, dass es eine breite Diskussion darüber gibt, welche Merkmale auf gute Lehre Rückschlüsse ziehen lassen und somit eine Bewertung oft sehr subjektiv bleibt.

Gemessen an den aktuellen Entwicklungen ist es wahrscheinlich, dass sich Hochschulstandorte entwickeln werden, die sich stärker auf Lehre als auf Forschung konzentrieren, weil die Mittel nicht ausreichend sind, um beides auf hohem Niveau zu betreiben. Dafür spricht beispielsweise, dass es neuerdings Lehrprofessuren und vermehrt Hochdeputatsstellen gibt, die keinen oder nur wenig Spielraum für Forschung haben. Vergleichbares ist in vielen anderen Ländern – etwa in Großbritannien oder den USA – gängig, im Sinne der Humboldt’schen Idee der Einheit aus Forschung und Lehre, die für die deutsche Universität geradezu identitätsstiftend ist, wäre die Entwicklung einer solchen Arbeitsteilung aber wohl eher nicht.

Zu den positiven Nebeneffekten des Qualitätspakts gehört unter anderem, dass das Thema Qualität von Lehre und Studienbedingungen mittlerweile durch verschiedene Forschungsprogramme begleitet wird. Beispielsweise gibt es ein eigens eingerichtetes Begleitforschungsprogramm des BMBF, welches sich mit den Auswirkungen der Projekte des Qualitätspakts Lehre beschäftigt. Das Thema wird aber nicht nur beforscht: Es gibt neuerdings verstärkt auch institutionen-, fach- und hochschulübergreifende Initiativen, die sich mit dem Thema beschäftigen, ein Beispiel hierfür ist die sogenannte Externer Link: "Charta gute Lehre", die unter Federführung des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft entstand oder auch Publikationen wie "Gute Lehre - Frischer Wind an deutschen Hochschulen" der Externer Link: HRK. Ziel der Beforschung und solcher Initiativen ist es, gute Praxis in Bezug auf die Lehre sichtbar zu machen und dadurch anderen Hochschulen zu ermöglichen, solche guten Praxen zu übernehmen. Auch wurde mit der "Qualitätsoffensive Lehrerbildung" bereits ein neues Bundesprogramm geschaffen, das sich der Qualitätsentwicklung in der Lehre widmet. Es hat 2015 begonnen und richtet sich auf die Qualität der Studienbedingungen in den Lehramtsstudiengängen sowie der bundesweiten Mobilität der Lehramtsstudierenden.

Neben dem Problem der ungesicherten Nachhaltigkeit der geförderten Projekte besteht ein grundsätzliches Problem von wettbewerbsbasierten Programmen wie dem Qualitätspakt darin, dass sie Gefahr laufen durch allzu starre Förderrichtlinien mit der Zeit eine zunehmende Gleichartigkeit der Projektideen zu erzeugen: Die von ihnen gesetzten finanziellen Anreize können dazu führen, dass am Ende alle mehr oder weniger das Gleiche machen, weil dafür eben bekanntermaßen eine Förderung vom Staat zu bekommen ist. Ideen und Ansätze, die Hochschulen aus eigenem Antrieb jenseits der Förderprogramme entworfen haben, werden dann unter Umständen fallengelassen, weil sie vielleicht nicht ins Schema passen. Doch stellen gerade sie vielleicht besonders innovative und nachhaltige Lösungen dar. Der Staat als Mittelgeber sollte sich bemühen, solche nicht beabsichtigten Effekte seiner Programmförderung zu minimieren. Insbesondere sollte er bei der Vergabe von Fördermitteln zukünftig größere Sensibilität dafür zeigen, was in den Hochschulen bereits an guter Praxis vorhanden ist und diese dabei unterstützen plausibel nachhaltige und auf die spezifischen Bedingungen vor Ort zugeschnittene Maßnahmen zur Verbesserung von Studienbedingungen und Lehre zu erarbeiten und umzusetzen. Nicht zuletzt ist es jedoch auch von Bedeutung, dass Mittel bereitstehen müssen, um Routineaufgaben zu verstetigen, die durch Projekte entstehen und die Lehre dauerhaft verbessern können.

Quellen / Literatur

Infomaterialien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu guter Lehre und dem Qualitätspakt Lehre:
Externer Link: https://www.bmbf.de/de/gute-lehre-in-den-hochschulen-1940.html [31.08.16]

Magnus, C. D. (2016) Hochschulprojektmangement. Individuelle Akteure gestalten Educational Governance und Management. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
Externer Link: http://www.springer.com/de/book/9783658143565 [31.08.16]

Magnus, C. D. (2014). Projektmanagement in Studium und Lehre: Eine empirische Studie zur Tätigkeit des Projektleiters an Hochschulen. Daktylos. Bildungswissenschaftliches Magazin der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, 19 (Sommer), 58–59.
Externer Link: https://www.ph-heidelberg.de/ [31.08.16]

Pasternack, P. & Wissel, C. v. (2010). Programmatische Konzepte der Hochschulentwicklung in Deutschland seit 1945. Düsseldorf: Setzkasten.

Programmwebseite des Qualitätspakts Lehre und Projektdatenbank:
Externer Link: http://www.qualitaetspakt-lehre.de/ [31.08.16]

Fussnoten

Fußnoten

  1. Bundesfinanzierte Bildungsprogramme hatte es bisher vor allem im Schulbereich gegeben. Weil der Bund durch sie einen gewissen Einfluss in der – von den Ländern als ihre ureigenste Domäne betrachteten – Bildungspolitik ausüben konnte, waren sie vielen Landesbildungsministerinnen und –ministern ein Dorn im Auge. In den Verhandlungen zur Föderalismusreform II hatten sie daher das sogenannte Kooperationsverbot durchgesetzt, um die Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundes in der Bildungspolitik einzuschränken und so zu verhindern, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit eigenen Programmen in die Bildungshoheit der Länder eingreifen kann. Dies hat sich mittlerweile wieder verändert, der Bund kann sich durch eine Veränderung der Gesetzeslage seit 2015 wieder an der Finanzierung von Hochschulen beteiligen.

  2. Der sogenannte Hochschulpakt besteht einerseits aus Mitteln, die allen Hochschulen zur Verfügung gestellt werden und einer Summe, die an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gegeben wird. Letztere Mittel werden im Wettbewerb um Forschungsgelder vergeben.

  3. Die Bestimmungen im Artikel 91b des Grundgesetzes wurden dahingehend erweitert, dass sich der Bund nun explizit an der "Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre" beteiligen darf.

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Cristian D. Magnus, Dr., geb. 1984, arbeitet als PostDoc für Bildungswissenschaften im Forschungscluster "Kompetenz und Profession" an der Heidelberg School of Education, einer gemeinsamen Einrichtung der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Schul- und Hochschulforschung u.a. in den Bereichen Educational Governance, Bildungsmanagement und Diversity Studies. Seine Dissertation "Hochschulprojektmanagement. Individuelle Akteure gestalten Educational Governance und Management" ist vor Kurzem im Springer VS Verlag für Sozialwissenschaften erschienen.