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Politischer Schlagabtausch um das Berufsbildungsgesetz (1959-1969) – Ein Überblick | Bildung | bpb.de

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Politischer Schlagabtausch um das Berufsbildungsgesetz (1959-1969) – Ein Überblick

Volkmar Herkner

/ 3 Minuten zu lesen

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt als Meilenstein in der Entwicklung des deutschen Berufsbildungssystems und ist bis heute die allseitig akzeptierte „Verfassung“ der betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland. Allein vom ersten Entwurf bis zur Verabschiedung des letztendlichen Gesetzes vergingen 10 Jahre, in denen Parteien, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Kammern mitunter heftig stritten. Eine Chronik der wichtigsten Ereignisse.

Lehrlingsdemonstration für eine Verbesserung der Ausbildung in Köln Ende der 1960er Jahre. (© picture-alliance, Klaus Rose)

Nachdem der Deutsche Gewerkschaftsbund 1959 ein Berufsausbildungsgesetz entworfen hatte, formulierte die SPD im April 1962 im Deutschen Bundestag die Forderung an die Bundesregierung, einen Entwurf vorzulegen. Nur knapp einen Monat später reagierten Kammern und Arbeitgeberverbände. Sie warnten sogleich – nicht zufällig in diesem Tonfall – vor dem "Versuch der Gleichschaltung", mit dem die Besonderheiten von Ausbildungsverhältnissen in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft usw. negiert werden würden. Unbeirrt davon ersuchte der Bundestag die Bundesregierung am 27.06.1962, bis zum 01.02.1963 dem Parlament einen Entwurf vorzulegen. Ein knappes Jahr später, am 29.06.1963, teilte die Bundesregierung jedoch mit, dass es nicht möglich gewesen sei, ein Gesetz zu entwerfen. Daraufhin startete die SPD-Fraktion am 10.12.1963 eine Große Anfrage an die Bundesregierung zum Stand der Arbeiten an einem Entwurf. Die Antwort der Bundesregierung fiel am 07.02.1964 ernüchternd aus. Ein umfassender Entwurf sei angesichts der unerhörten Schwierigkeiten der Materie noch nicht möglich. Schon hier wies man auf einen zentralen Punkt hin: die Gesetzgebungskompetenz der Länder für den schulischen Bereich. Die parlamentarischen Aktivitäten schienen damit aber zu versickern. Zwar entschied der Bundestag am 23.06.1965, dass die Bestimmungen der gerade novellierten Handwerksordnung einer umfassenden gesetzlichen Regelung der Berufsausbildung nicht vorgreifen würden, dennoch benötigte die SPD einen neuen Impuls. So legten die SPD-Fraktion sowie weitere fünf Abgeordnete am 30.08.1966 im Bundestag den Entwurf eines "Gesetzes zur Anpassung des Arbeitsmarktes an die Entwicklung von Wirtschaft und Technik (Arbeitsmarkt-Anpassungsgesetz)" vor. Knapp acht Wochen später erwiderte die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP das Vorpreschen mit einer eigenen Vorlage des Entwurfes eines "Gesetzes zur Regelung der Berufsausbildung (Berufsausbildungsgesetz)". Am Folgetag, am 26.10.1966, fand die erste Lesung beider Vorlagen im Bundestag statt. Das Anliegen wurde federführend an den Ausschuß für Arbeit sowie an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen überwiesen. Danach erhielten die Ausschüsse für Familien- und Jugendfragen sowie für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik Gelegenheit, zu den Entwürfen gutachterlich Stellung zu nehmen.

Die Entwicklungen in der Bonner Politik wurden von Vertretern der Wirtschaft mit Argwohn verfolgt. So forderte der Handwerksrat am 29.11.1966, dass die Besonderheiten des Handwerks zu berücksichtigen und bewährte Zuständigkeiten zu belassen seien.

Vom 21. bis 23.06.1967 fand in Berlin (West) eine öffentliche Anhörung der Ausschüsse für Arbeit sowie für Familien- und Jugendfragen statt. Als zentrale Schwierigkeit kristallisierte sich die Einbindung der Schule in das Gesetz heraus. Daher wurde die Änderung des Grundgesetzes erwogen.

Die eigentliche Erarbeitung eines Entwurfes erfolgte im Zeitraum zwischen dem 23.10.1968 und dem 26.03.1969. Der eigens gebildete Unterausschuss "Berufsausbildungsgesetz" des Deutschen Bundestages unter Vorsitz von Harry Liehr (SPD) traf sich zu insgesamt 13 Sitzungen. Explizit wurde nun von einem "Berufsbildungsgesetz" gesprochen, weil mit diesem Begriff der ganze Bildungsgang eines arbeitenden Menschen über 40 oder 50 Jahre hinweg zum Ausdruck kommen würde.

Nachdem bereits im Februar und März 1969 die erste Lesung des durch den Unterausschuss erarbeiteten Entwurfes für das Berufsbildungsgesetz im Ausschuß für Arbeit stattfand, stimmten am 23. und 24. April der Ausschuß für Familien- und Jugendfragen und der Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik sowie der mitberatende Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen zu. Vom 6. bis 8. Mai fand die zweite Lesung des Gesetzentwurfes im Ausschuß für Arbeit statt, dessen schriftlicher Bericht am 30.05.1969 vorlag. Begründet wurde, dass der Einbezug der berufsbildenden Schulen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sei, aber die betriebliche und die schulische Berufsbildung möglichst weitgehend verbunden zu sehen seien. Vorgeschlagen wurde, das Gesetz "sobald wie möglich" und zwar am 01.09.1969 in Kraft treten zu lassen.

Der weitere Ablauf vollzog sich unkompliziert. Nur knapp zwei Wochen später, am 12.06.1969, wurde das Berufsbildungsgesetz durch den Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat stimmte am 10.07.1969 dem Gesetz zu, das am 14.08.1969 im Bundesgesetzblatt verkündet und am 1. September 1969 in Kraft gesetzt wurde.

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Volkmar Herkner, lehrt und forscht als Professor für Berufspädagogik an der Europa-Universität Flensburg. Arbeitsschwerpunkte: Berufsbildungspolitik und -recht, historische Berufsbildungsforschung, Entwicklungen von Berufsbildungssystemen, Integration von allgemeiner und beruflicher Bildung. In jüngerer Zeit beschäftigt er sich mit Fragen der Beruflichkeit als identitätsstiftende Kategorie. Zur Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes von 1969 erschienen von ihm bereits mehrere Veröffentlichungen.