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Bildungspläne für Kitas | Bildung | bpb.de

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Bildungspläne für Kitas

Martin Textor

/ 6 Minuten zu lesen

Der gesetzlich vorgegebene Bildungs- und Erziehungsauftrag von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege wurde von den Bundesländern in Bildungsplänen konkretisiert. Welches Bild vom Kind wird in ihnen vertreten und wie wird frühkindliche Bildung verstanden? Welche Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder sollen gefördert werden und welche Bildungsbereiche werden dabei berücksichtigt?

Kitakinder spielen mit einem ABC-Puzzle. Bildungspläne sind keine Lehrpläne, sie haben eher den Charakter von Empfehlungen, die der Orientierung der Fachkräfte und Tagespflegepersonen dienen sollen. (© picture-alliance/dpa)

Die Bildungspläne der Bundesländer

Seit dem Jahr 2004 wurde in jedem Bundesland seitens des zuständigen Ministeriums eine Broschüre oder ein Buch mit einem Titel wie "Orientierungsplan", "Bildungsprogramm", "Rahmenplan" oder "Bildungs- und Erziehungsplan" veröffentlicht. In diesen oft mehrere Hundert Seiten umfassenden Publikationen wird beschrieben, wie die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege gestaltet und welche Grundsätze dabei berücksichtigt werden sollen. Das mit diesen Veröffentlichungen verfolgte politische Ziel ist die Verbesserung der pädagogischen Qualität im Elementarbereich des Bildungswesens.

Einige Bildungspläne beschränken sich auf das Kleinkindalter (drei bis sechs Jahre); andere beziehen die Betreuung von unter Dreijährigen mit ein; wieder andere decken den Zeitraum von Geburt bis 10 oder gar 14 Jahren ab, gelten also z.B. auch für Schulen. Externer Link: PDF-Dateien der Bildungspläne können am schnellsten bei Textor (2019) gefunden werden.

Bildungspläne sind keine Lehrpläne bzw. Curricula oder gar Rechtsverordnungen – sie beschreiben vielmehr, wie die rechtlichen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden sollen. Sie haben also eher den Charakter von Empfehlungen, die der Orientierung der Fachkräfte und Tagespflegepersonen dienen sollen. Eine gewisse Verbindlichkeit ergibt sich durch die Rückbindung an Gesetze und Verordnungen. In einigen Bundesländern wurden seitens des zuständigen Ministeriums auch Vereinbarungen mit den Trägerverbänden geschlossen, die sich verpflichteten, die Umsetzung der Bildungspläne in ihren Kindertageseinrichtungen sicherzustellen.

Die Bildungspläne der Bundesländer haben ähnliche Inhalte. So wird in der Regel zunächst auf den gesellschaftlichen Rahmen eingegangen, werden Leitgedanken (Bildungsverständnis, Bedeutung von Spielen und Lernen) formuliert und das zugrunde liegende Bild vom Kind skizziert. Dann werden Bildungs- und Erziehungsziele bzw. die von den Kindern zu erwerbenden (Basis-) Kompetenzen beschrieben. Im Hauptteil der Bildungspläne werden verschiedene Bildungs- und Erziehungsbereiche bzw. Lern- und Erfahrungsfelder präsentiert. Ferner wird auf Themen wie demokratische Teilhabe bzw. Partizipation der Kinder, die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und von behinderten Kindern, die Unterstützung von Kindern mit Entwicklungsrisiken und Verhaltensauffälligkeiten, die Bedeutung von Beobachtung und Dokumentation, die Zusammenarbeit mit Eltern und die Übergänge (insbesondere von der Familie in die Kindertagesbetreuung und vom Kindergarten in die Schule) eingegangen. Im letzten Teil der Bildungspläne befinden sich oft Aussagen über die Anforderungen an die Fachkräfte (z.B. Aus- und Fortbildung, Professionalität), die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Selbst- und Fremdevaluation sowie die Aufgaben des Trägers. Einige Bildungspläne enthalten auch Praxisbeispiele, Reflexionsfragen und (Qualitäts-) Kriterienkataloge.

In den meisten Bundesländern wurden zu den Bildungsplänen Handreichungen veröffentlicht, in denen Teilbereiche vertieft dargestellt werden (z.B. zur Sprachförderung von Kleinkindern, zur mathematisch-naturwissenschaftlichen Bildung, zur Entwicklungsdokumentation oder zur Evaluation der Umsetzung des Orientierungsplans). Häufig gibt es auch Faltblätter oder Broschüren, die sich an Eltern richten und in denen die wichtigsten Aussagen der Bildungspläne zusammengefasst werden. Diese Veröffentlichungen können auf den Websites der zuständigen Länderministerien gefunden werden.

Das Bild vom Kind

In den letzten Jahren haben Hirnforschung, Lern- und Entwicklungspsychologie aufgezeigt, dass Babys, Kleinst- und Kleinkinder "kleine Forscher" sind, die neugierig und mit allen Sinnen ihre Umgebung erkunden, selbsttätig Erfahrungen sammeln, eigenständig Probleme lösen, neue Kompetenzen entwickeln, sich immer mehr Kenntnisse aneignen und an Fehlern genauso wie an Erfolgen wachsen. Sie sind somit lernfähige und wissbegierige Individuen, die ihre Entwicklungsprozesse selbst gestalten und sich ihr Wissen von der Welt selbst konstruieren. Menschen lernen in ihren ersten Lebensjahren viel mehr als in späteren Entwicklungsphasen. In den Bildungsplänen werden Kinder deshalb als kompetente Personen angesehen, die eigenaktiv und selbständig sich selbst und die Welt erforschen. Ihr Lernen findet in konkreten sozialen Situationen und in Interaktionen mit Erwachsenen und anderen Kindern statt. Sie sind auf vielfältige Anregungen von Seiten der Fachkräfte und Tagespflegepersonen angewiesen.

Bildungsbegriff

Aufgrund der großen Bedeutung der frühen Kindheit für den Schul- und Lebenserfolg sollen Kleinkinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege intensiv und individuell gefördert werden und optimale Entwicklungschancen erhalten. In den Bildungsplänen wird Bildung als ein lebenslanger Prozess gesehen, der mit der Geburt beginnt. Die frühkindliche Bildung ist der Grundstein, auf dem spätere Bildungsbemühungen aufbauen. Sie wird als aktive Aneignungstätigkeit der Kinder verstanden, die von Fachkräften und Tagespflegepersonen gezielt zu stimulieren, unterstützend zu begleiten und bewusst zu fördern ist. Dies setzt eine intensive Beobachtung eines jeden Kindes voraus, damit seine Stärken und Schwächen, seine Lernbedürfnisse und Interessen erfasst und dokumentiert werden können. Nur dann können ihm "maßgeschneiderte" Bildungsangebote gemacht werden: Jedes Kind ist dort abzuholen, wo es steht. Spielen und Lernen werden als zwei unterschiedliche Seiten derselben Medaille angesehen. Dementsprechend herrschen in Tageseinrichtungen und Tagespflege spielerische bzw. informelle Lernformen vor; schulisches Lernen hat hier nichts zu suchen.

Grundsätzlich lassen sich drei Formen frühkindlicher Bildung unterscheiden:

  1. Selbstbildung: Damit wird die selbsttätige Aneignung der Welt durch das jeweilige Kind bezeichnet. Es erforscht eigenständig seine materielle, soziale und kulturelle Umwelt und lernt, sich in ihr handelnd zu behaupten.


  2. Ko-konstruktive Bildung: Zum einen lernen Kinder miteinander und voneinander, wenn sie zu zweit oder in einer Kleingruppe spielen, gemeinsam ihre Umgebung und die dort vorhandenen Materialien erkunden, Probleme und Konflikte lösen etc. Zum anderen lernen sie von der Fachkraft bzw. Tagespflegeperson, wenn sich diese an ihren Aktivitäten und Gesprächen beteiligt – und zwar als reine Spiel- und Lernpartnerin. In der ko-konstruktiven Interaktion behalten die Kinder die Initiative; sie bestimmen deren Verlauf.


  3. Lehren und Lernen: Pädagog/innen und Tagesmütter bereiten entsprechend ihrer Bildungsziele besondere Aktivitäten wie Beschäftigungen, Bewegungsspiele, Bastelarbeiten, Tänze, Übungen, Projekte oder Exkursionen vor, durch die den Kindern bestimmte Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt werden sollen. In Kindertageseinrichtungen sind diese Bildungsangebote oft in Wochenplänen ausgewiesen oder stehen unter einem bestimmten (Monats-) Thema.

Die Fachkräfte unterstützen die Selbstbildung und das ko-konstruktive Lernen zwischen Kindern durch ein offenes Bildungsangebot, indem sie z.B. verschiedene Lernbereiche in ihrem Gruppenraum (und in Nebenräumen) ausweisen, dort immer wieder neues, die Neugier, Fantasie, Wissbegierde und Begeisterungsfähigkeit der Kinder entfachendes Material auslegen und viel Zeit für das Freispiel einplanen. In Kindertageseinrichtungen, in denen die Gruppen (weitgehend) aufgelöst wurden, gibt es hingegen zumeist Funktionsräume wie z.B. ein "Atelier", einen Bewegungsraum oder eine Lernwerkstatt, in denen ein Bildungsbereich oder mehrere abgedeckt werden. Die Kinder können den sie besonders interessierenden Lernbereich bzw. Funktionsraum aussuchen und die dortigen Lernmöglichkeiten nutzen.

In der Tagespflege ist das Raum- und Materialangebot nicht so groß; dafür gibt es aber weniger Konkurrenz um die Spielobjekte. Wird nur ein Kind betreut, kann ko-konstruktives Lernen zwischen Kindern dadurch ermöglicht werden, dass mit ihm häufig öffentliche Spielplätze oder ähnliche Orte aufgesucht werden, wo andere Kinder anzutreffen sind.

Bildungs- und Erziehungsziele

In den Bildungsplänen wird zumeist von (Basis-) Kompetenzen der Kinder gesprochen, die in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege gefördert werden sollten. Dazu gehören beispielsweise:

  • kognitive Kompetenzen: Sprachvermögen, Denkfähigkeit, Gedächtnis, Problemlösefertigkeiten, Fantasie, Neugier, Lern- und Leistungsmotivation, Ausdauer, Konzentration, lernmethodische Kompetenz usw.

  • soziale Kompetenzen: Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Konfliktmanagement, Mitbestimmung, Empathie, Achtung des Anderen, Toleranz für individuelle Unterschiede und kulturelle Vielfalt, Solidarität usw.

  • personale Kompetenzen: Eigenständigkeit, Selbstregulation, positives Selbstbild, Selbstbewusstsein, Resilienz, Wertorientierung, moralische Urteilsbildung, demokratische Grundhaltungen, Verantwortungsbereitschaft, Kreativität, ästhetisches Empfinden usw.

  • körperbezogene Kompetenzen: Körperbeherrschung, grob- und feinmotorische Fähigkeiten, Bewegungsfreude, gesundheitsförderndes Verhalten, ein positives Gefühl für den eigenen Körper usw.

Diese und ähnliche Kompetenzen sollen jedoch nicht isoliert gefördert werden: ein ganzheitliches und allseitiges Lernen ist anzustreben.

Die Bildungs- und Erziehungsbereiche

Ferner werden in den Bildungsplänen verschiedene Bereiche differenziert, in denen bildende Aktivitäten stattfinden und die vorgenannten Kompetenzen entwickelt werden sollen. Dazu gehören:

  • Sprache(n), Kommunikation und Schriftkultur ("Literacy")

  • mathematische, naturwissenschaftliche und technische Bildung, Umwelterziehung, Naturerfahrung

  • Umgang mit Medien, Informations- und Kommunikationstechnik

  • Kultur und Gesellschaft, interkulturelle Bildung

  • soziales Lernen

  • musische, ästhetische und kulturelle Bildung, Theater, bildnerisches und handwerkliches Gestalten

  • Bewegung, Rhythmik, Tanz und Sport

  • Gesundheits- und Ernährungserziehung

  • Sinnesschulung

  • Persönlichkeitsbildung

  • religiöse und ethische Erziehung

Diese Unterscheidung verschiedener Bildungs- und Erziehungsbereiche bedingt aber keine Aufteilung nach Fächern wie in der Schule – Bildungspläne sind keine Lehrpläne. So soll das pädagogische Programm in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege durch das Prinzip der ganzheitlichen Förderung geprägt sein. Das heißt, die einzelnen Bildungsbereiche stehen nicht isoliert da, sondern durchdringen sich gegenseitig. Bei den meisten Aktivitäten ist es möglich, mehrere Förderbereiche gleichzeitig umzusetzen. Dies gilt insbesondere für Projekte.

Für alle Bildungs- und Erziehungsbereiche werden in den Bildungsplänen z.B. Leitgedanken, Ziele, didaktische Anleitungen, methodische Hinweise, Anregungen, Beispiele zur Umsetzung und Reflexionsfragen formuliert. Diese dienen aber nur der Orientierung und belassen somit den Fachkräften und Tagespflegepersonen einen großen pädagogischen Freiraum.

Weitere Inhalte

Dr. Martin Textor, geb. 1954 in Paderborn, Pädagoge, Autor und Publizist