Von der Mutterschule zum Gute-KiTa-Gesetz
Kindertageseinrichtungen gibt es in Deutschland seit dem Ende des 18. Jahrhundert. Seit dieser Zeit entstanden unterschiedliche Einrichtungsformen, die als Bewahranstalten, Kleinkinderschulen, Kinderpflegeeinrichtungen oder Kindergärten bezeichnet wurden. Eine erste Verbreitungswelle fand in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts statt. Eingerichtet wurden Kindertageseinrichtungen in erster Linie aus sozialfürsorgerischen Gründen: die Kinder aus armen Familien sollten vor Gefahren geschützt werden, während ihre Eltern einer Erwerbsarbeit nachgehen mussten. Teilweise standen in den Kindertageseinrichtungen aber auch pädagogische Ziele im Vordergrund. Hier waren die Kindertageseinrichtungen bildungspolitisch motiviert: sie wurden als erste Stufe des Bildungssystems verstanden und hatten schulvorbereitende Aufgaben zu erfüllen. Entsprechend der jeweiligen Gründungsmotive existierten auch unterschiedliche konzeptionelle Vorstellungen zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung.
Da sich die deutschen Kleinstaaten weitgehend aus der öffentlichen Fürsorge heraushielten und das Feld privaten Initiativen überließen, entstanden im 19. Jahrhundert die Vorläufer unserer heutigen Trägervielfalt. Dabei war der Einfluss der konfessionellen Träger am stärksten ausgeprägt. In der Weimarer Republik erfolgte dann mit der Verabschiedung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) die rechtlich-administrative Zuordnung der Kindertagesstätten zum Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und nicht zum Schulsystem. Damit wurde von administrativer Seite die Fürsorge- und Betreuungsfunktion der Kindertageseinrichtungen betont und festgeschrieben. Mit der derzeitigen Verankerung der Kindertagesbetreuung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) besteht diese Zuordnung auch heute noch.