Debatte: Was tun bei einem rechtsextremen Aufmarsch?
Laufen lassen, verbieten oder blockieren - wie sollte man mit Aufmärschen der extremen Rechten umgehen? Vier Meinungen zu einer Frage, die sich Politik, Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft immer wieder stellt.
Neonazis wollen mit ihren Aufmärschen den "Kampf um die Straße" gewinnen. Auch wenn es einige andere Konzepte gab, setzen ihre Gegner seit einigen Jahren erfolgreich auf Blockaden. Sie sehen in ihrem zivilen Ungehorsam ein Zeichen wehrhafter Demokratie. Die Gerichte sind sich uneinig, ob sie sich damit strafbar machen.
24 Jahre seines Lebens hat der Bürgerrechtler Wolfgang Thierse in deutschen Parlamenten verbracht. Als Querdenker hat sich Thierse einen Namen gemacht, auch und vor allem durch sein Engagement gegen den Rechtsextremismus. Dass er sich 2010 in Berlin demonstrierenden Neonazis in den Weg setzte, hat ihm zwar auch Kritik eingebracht. Doch der Schlachtruf "Thierse, blockier'se" wird von Menschen, die damals dabei waren, auch Jahre später noch mit Stolz zitiert.
Was tun bei einem rechtsextremen Aufmarsch? Ignorieren? Nie!, sagt Hans-Ernst Böttcher, der ehemalige Präsident des Landgerichts in Lübeck. Wenn es sein muss, ist er fürs Blockieren. Doch immer dann, wenn sich mit dem Grundgesetz im Rücken gute Gründe für ein Verbot finden lassen, plädiert er fürs Verbieten! In manchen Fällen hält er es gar für die Pflicht einer demokratischen Verwaltung, eine Neonaziaufmarsch zu verbieten.
Das Aktionsbündnis Brandenburg, ein Zusammenschluss von mehr als 60 Initiativen und Organisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen und Regionen des Bundeslandes, beschäftigt sich seit Jahren mit der Frage, wie man mit rechtsextremen Aufmärsche umgehen soll und wie man sie verhindern kann. 2013 schließlich erarbeitete eine Expertenkommission Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Nazi-Märschen. Anna Spangenberg, die Leiterin des Aktionsbündnisses, erzählt, wie es dazu kam.
"Den Rechtsstaat auch in schwierigen Situationen bewahren – selbst dann, wenn es schwerfällt", sagt Ministerialdirigent Dr. Herbert Trimbach, der nach einem abwechslungsreichen Berufsleben als Staatsanwalt, Richter und in den Justizverwaltungen des Bundes, eines Freistaates und eines Landes seit Februar 2012 als Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Polizei, Ordnungsrecht, Brand- und Katastrophenschutz im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg auch die Fachaufsicht über die Versammlungsbehörde innehat.
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