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Argumente gegen rechtsextreme Vorurteile | Rechtsextremismus | bpb.de

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Argumente gegen rechtsextreme Vorurteile Informationen zur politischen Bildung - aktuell

Wolfgang Benz

/ 49 Minuten zu lesen

Ob in der Kneipe oder im Bus – rechtes Gedankengut ist immer noch in der Öffentlichkeit. Hier finden Sie Argumentationshilfen gegen rechtsextreme Vorurteile.

Fußballfans zeigen die rote Karten gegen Rassismus vor dem ersten deutsche Liga Fußballspiel zwischen Bayern München und Werder Bremen im Weserstadion in Bremen. (© AP)

Vorwort

Was tun, wenn auf der Familienfeier von einem älteren Onkel mal wieder die "guten" Taten der Nazis hervorgehoben werden, beispielsweise der Autobahnbau oder das Ende der Massenarbeitslosigkeit. In der Auseinandersetzung mit rechtsextremistischem Gedankengut trifft man immer wieder auf historisch tradierte Vorurteile, die ihren Ausgangspunkt überwiegend in der Ideologie des Nationalsozialismus haben und bis in die Gegenwart Wirkung erzielen können. Dieses Heft setzt sich mit den gängigsten Vorurteilen detailliert auseinander und widerlegt sie.

In alphabetischer Reihenfolge werden Schlagwörter und Begriffszusammenhänge rechtsextremer Propaganda aufgegriffen und einer kritischen Analyse unterzogen. Zur weiteren Beschäftigung mit dem jeweiligen Thema dienen Literatur- und Internethinweise.

In der Auseinandersetzung mit rechtsextremistischem Gedankengut trifft man immer wieder auf historisch tradierte Vorurteile, die ihren Ausgangspunkt überwiegend in der Ideologie des Nationalsozialismus haben und bis in die Gegenwart Wirkung erzielen können.

Dabei sieht man sich mit pseudowissenschaftlichen Argumentationstechniken konfrontiert, die sich Unsicherheiten und Unkenntnisse eines breiten Publikums über historische Zusammenhänge zunutze machen wollen.

Die Absicht solcher Argumentationsmuster liegt vielfach darin, das historische Bild des Nationalsozialismus zu beschönigen. Darüber hinaus sollen Vorbehalte gegen Andersdenkende, Minderheiten und Fremde geschürt werden und es äußert sich eine grundlegende Ablehnung des demokratischen Staates und seiner Spielregeln.

Dieser Beitrag greift gängige Schlagworte und Begriffszusammenhänge rechtsextremer Propaganda auf und unterzieht sie einer kritischen Analyse.

Arbeitsscheu

Als "arbeitsscheu" werden im Tagesgespräch oft Menschen diffamiert, die als Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger ohne eigenes Verschulden nicht am Erwerbsleben teilnehmen können. Der Vorwurf der Arbeitsscheu diente in der NS-Zeit als Bestandteil der Sammelbezeichnung "Asoziale" zur Charakterisierung von bestimmten Angehörigen der sozialen Unterschichten (wie beispielsweise Bettler, Prostituierte, Obdachlose, Trinker, Nichtangepasste, Aussteiger), die meist keiner geregelten Beschäftigung nachgingen. Er wurde schon lange vor der nationalsozialistischen Zeit als Begründung sozialfürsorgerischer Zwangsmaßnahmen ("Arbeitshaus") benutzt.

Das NS-Regime begann bereits 1933 mit der Verfolgung von "Arbeitsscheuen" und anderen "Asozialen", die ab 1937 in Konzentrationslager eingewiesen und anderen Zwangsmaßnahmen (beispielsweise Sterilisation) unterworfen wurden, weil nach Verlautbarung der "Rassenhygienischen und bevölkerungspolitischen Forschungsstelle" im NS-Reichsgesundheitsamt asoziale Charaktereigenschaften angeblich vererbbar sein sollten. 1938 gab es eine Verhaftungswelle mit Einweisung in Konzentrationslager (Aktion "Arbeitsscheu Reich"), die weit über 10000 Personen traf. Die Einstufung einer Person als "arbeitsscheu" war willkürlich, sie erfolgte oft durch Denunziation. Die Rechtlosigkeit des Einzelnen, die Preisgabe des Individuums gegenüber der Willkür der Behörden, die dem Wunsch der diesen Begriff Benutzenden entspricht, kommt in der Diskriminierung "arbeitsscheu" zum Ausdruck.

Literatur:

  • Ayaß, Wolfgang: "Asoziale" im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995.

Auschwitzlüge

Der Ausdruck "Auschwitzlüge", mit dem unterstellt wird, die Realität des nationalsozialistischen Völkermords an den Juden existiere nicht, erschien erstmals als Titel einer 1973 veröffentlichten Broschüre des deutschen Nazis Thies Christophersen. Er war 1944 als SS-Mann in Auschwitz in einer Versuchsabteilung für Pflanzenzucht tätig gewesen. Die Kompetenz des Augenzeugen in Anspruch nehmend, wollte Christophersen (der mit dem Mordprogramm nichts zu tun hatte und dessen Arbeitsplatz sich an der Peripherie des Lagerkomplexes befand) nachweisen, dass Auschwitz für alle, auch für Häftlinge ein eher harmloser Aufenthaltsort war. Bei der Arbeit sei getanzt und gesungen worden, und es habe einige Zeit gedauert, bis sich die in unterernährtem Zustand eingelieferten Häftlinge in Auschwitz "herausgefuttert" hätten.

Der Amerikaner Fred Leuchter, selbst ernannter Ingenieur und Hinrichtungsfachmann, verfasste den so genannten "Leuchter-Report", der seit 1988 kursiert. Mit ihm haben die Leugner des Völkermords und Apologeten des Nationalsozialismus eine neue Taktik der Anzweiflung historischer Realität eingeführt, nämlich den Versuch mit naturwissenschaftlichen und technischen Argumenten zu beweisen, dass die Morde in Auschwitz, Treblinka, Majdanek und allen anderen Vernichtungsstätten aus technischen Gründen gar nicht möglich gewesen seien.

"Naturwissenschaftliche Sachbeweise" sollen historische Dokumente (deren Echtheit anzuzweifeln unter Auschwitz-Leugnern schon längere Tradition hat) entwerten und ersetzen, um historische Realitäten ungeschehen zu machen. Zu den Methoden gehören Spekulationen über die Wirkung des in Auschwitz verwendeten Giftgases Zyklon B ebenso wie "Berechnungen" über den Koksverbrauch, die Kapazität der Krematorien in den Vernichtungslagern oder über die Brenndauer von Leichen, immer mit dem Ziel, nachzuweisen, dass die Massenmorde an den Juden gar nicht möglich waren. Das Urteil professioneller Naturwissenschaftler hierzu ist vernichtend, hindert die Auschwitz-Leugner aber nicht an ihrer Propaganda.

Als sich der Altnazi Otto Ernst Remer (Generalmajor a.D. und nach 1945 jahrzehntelang einer der Protagonisten der Neonazi-Szene) 1992 wegen Leugnens des Völkermords vor Gericht verantworten musste, beauftragte er einen Diplom-Chemiker mit einem "Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den 'Gaskammern' von Auschwitz". Mit Tabellen und Kurven, Zahlen und "chemischen Analysen" sollte einmal mehr bewiesen werden, dass die Morde in Auschwitz naturwissenschaftlich gar nicht möglich waren. Nach ihrem Verfasser heißt diese Schrift auch "Rudolf-Report". Rudolf betätigt sich unter dem Namen Germar Scheerer (ebenso unter dem Pseudonym Ernst Gauss) inzwischen im Ausland weiterhin einschlägig, er ist Chefredakteur einer Zeitschrift "Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung", die sich der Leugnung des Holocaust widmet. Vom Gericht wurde das Gutachten seinerzeit nicht akzeptiert.

Die Leugner des Holocaust spekulieren mit solchen Methoden auf die Unsicherheit des Publikums gegenüber den historischen und moralischen Problemen, greifen verbreitete Vorbehalte und Stereotype gegen Juden auf und arbeiten geschickt mit Verschwörungstheorien und nationalistischen Emotionen. Seit 1985 ist die Leugnung des Holocaust in der Bundesrepublik strafbar, weil sie eine Beleidigung der Opfer darstellt.

Literatur

  • Bailer-Galanda, Brigitte / Benz, Wolfgang / Neugebauer, Wolfgang (Hg.): Die Auschwitzleugner. "Revisionistische" Geschichtslüge und historische Wahrheit, Berlin 1996.

  • Lipstadt, Deborah E.: Betrifft: Leugnen des Holocaust, Zürich 1994.

Ausländerkriminalität

Die Behauptung, Ausländer seien um ein Vielfaches krimineller als Deutsche, gehört zum Repertoire rechtsradikaler Propaganda, aber auch einiger konservativer Politiker, die damit die Forderung nach geschlossenen Grenzen untermauern. Zum Beweis wird die Kriminalstatistik zitiert, die angeblich dokumentiert, dass nahezu ein Drittel aller von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen einen ausländischen Pass hatten, während aber höchstens neun Prozent der Wohnbevölkerung in Deutschland "Ausländer" sind. Jugendliche Ausländer gar seien in Großstädten viermal so häufig wie junge Deutsche als Tatverdächtige oder Täter auffällig. Solchen simplen Behauptungen steht eine vielfältigere Wirklichkeit gegenüber.

Um ein richtiges Bild zu bekommen, muss man zunächst die Delikte in der Kriminalstatistik gesondert betrachten, die nur Ausländer begehen können, weil sie mit ihrer besonderen Lage in Verbindung stehen: Meldevergehen, falsche Angaben über die Herkunft oder die Einreisewege, illegaler Grenzübertritt.

Irreführend in der Kriminalstatistik ist zweitens die fehlende Unterscheidung zwischen Ausländern, die zur Wohnbevölkerung in Deutschland gehören (und die mit dem Vorwurf besonderer Kriminalität diskriminiert werden sollen), und illegalen, durchreisenden, vorübergehend in Deutschland lebenden Personen. Grundtatsache ist, dass integrierte Ausländer in Deutschland, und sie bilden die überwältigende Mehrheit, nicht öfter mit dem Gesetz in Konflikt kommen als Deutsche. Ein Viertel bis ein Drittel der Ausländer, die in der Kriminalstatistik erscheinen, sind dagegen Touristen, Illegale und alle, die ausschließlich zum Zweck ungesetzlicher Taten (Diebstahl, Raub, Drogenhandel, Prostitution und Zuhälterei, Schmuggel) ins Land einreisen. International operierende Verbrecherbanden können allenfalls in vordergründiger demagogischer Absicht mit den Ausländern verglichen werden, die zum Teil in dritter Generation in Deutschland leben.

Weiterhin muss beachtet werden, dass Ausländer (ohne Rücksicht darauf, ob sie Arbeitsmigranten, Touristen, Grenzgänger, Bandenkriminelle sind) generell schneller unter Tatverdacht geraten als Deutsche ("Tatverdachteffekt"), unter anderem, weil die Anzeigefreudigkeit der Bevölkerung gegenüber "Ausländern" größer ist als gegenüber Deutschen ("Anzeigeeffekt").

Zur Verzerrung des Bildes trägt zusätzlich bei, dass die Kriminalstatistik Tatverdächtige aufführt, die nicht notwendigerweise auch Täter sein müssen.

Experten verweisen außerdem darauf, dass Kriminalstatistiken nur aussagefähig sind, wenn das Sozialprofil der Täter bzw. Tatverdächtigen in die Betrachtung einbezogen wird. Als Ergebnis einer differenzierenden Auswertung der Kriminalstatistik ergibt sich, dass die Kriminalität der ausländischen Wohnbevölkerung (Arbeitsmigranten) gegenüber vergleichbaren deutschen sozialen Gruppen geringer ist. Ausländer, die ständig in Deutschland leben, sind also gesetzestreuer als Deutsche in gleicher sozialer Position.

Eine Tatsache steht freilich fest: Auch in einer bereinigten Kriminalstatistik, die nach Statusgruppen unterscheidet, sind jugendliche Ausländer, insbesondere 14- bis 17-Jährige, im Vergleich zu deutschen Altersgenossen mit mehr Straftaten (Eigentums- und Gewaltdelikten) vertreten. Das hat verschiedene Gründe, zu denen unter anderem wirtschaftliche Probleme, mangelnde Integrationshilfen, unzureichende Sprachkenntnisse und fehlende Chancen auf dem Arbeitsmarkt gehören. Jugendkriminalität ist, bei Ausländern wie bei Deutschen, nicht zuletzt eine Folge der Bildungsmisere.

Literatur

  • Pfeiffer, Christian: Das Problem der so genannten "Ausländerkriminalität". Empirische Befunde, Interpretationsangebote und (kriminal-)politische Folgerungen, KFN-Forschungsberichte, Hannover 1995.

  • Rebmann, Matthias: Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland, Freiburg i. Br. 1998.

  • Schöch, Heinz / Gebauer, Michael: Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 1991.

Autobahn

Der Bau der Reichsautobahnen als kreuzungsfreie Fern- und Schnellstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen gehörte zu den größten Propagandaerfolgen Hitlers, der sich – nicht ganz zutreffend – als Erfinder der "Straßen des Führers" feiern ließ. Vorbilder waren die amerikanischen Highways und die "Autostrada" von Mailand zu den oberitalienischen Seen, die 1922 bis 1923 gebaut worden war. In Berlin wurde 1921 die Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße "AVUS" fertig gestellt, die Modellcharakter hatte. Planungs- und Baugesellschaften hatten sich bereits in den zwanziger Jahren mit dem Bau von Autobahnen beschäftigt. Angesichts des geringen Motorisierungsgrads und der Finanzierungsprobleme war die Umsetzung der Pläne allerdings nicht vorangekommen.

Auch die NSDAP hatte vor 1933 kein Interesse an dem Projekt. Doch unmittelbar nach dem Machterhalt begann Hitler in Erkenntnis des Propagandaeffekts mit der Realisierung vorhandener Autobahnpläne. Er ernannte Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen", ließ den "Verein zur Vorbereitung der Autostraße Hansestädte–Frankfurt–Basel" (Hafraba) gleichschalten und führte im September 1933 den ersten Spatenstich aus. Die Autobahnbaustellen wurden in der Werbung für die Sozialpolitik des NS-Staates als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme groß herausgestellt. Der Autobahnbau trug tatsächlich auch zur Senkung der Arbeitslosigkeit bei, allerdings war die psychologische Wirkung von rund 130000 Arbeitsplätzen bei 1,8 Millionen Arbeitslosen im Jahr 1936 größer als der tatsächliche wirtschaftliche und sozialpolitische Effekt. Die Finanzierung der Autobahnen (bis 1944 6,5 Milliarden Reichsmark) erfolgte aus dem Vermögen der Arbeitslosenversicherung, also durch die Arbeitnehmer. Das wurde dem Publikum ebenso verschwiegen wie andererseits auch der geringste Fortschritt beim Bau propagandistisch ausgeschlachtet wurde.

Bis Kriegsbeginn waren lediglich 3300 der 6900 geplanten Autobahnkilometer gebaut. Die Autobahnen waren ein wesentlicher Bestandteil der Legende von der Modernisierung Deutschlands durch den Nationalsozialismus und ein Element des Hitlerkults, wenn behauptet wurde, "als einer der besten Straßenkenner Deutschlands" habe "unser Führer in genialer Weise den Plan für die Reichsautobahnen selbst aufgestellt".

Literatur

  • Schulz, Eckhardt / Gruber, Erhard: Mythos Reichsautobahn. Bau und Inszenierung der "Straßen des Führers" 1933–1941, Berlin 1996.

Befehlsnotstand

Im Strafrecht gilt die Notstandsvorschrift, nach der Straffreiheit garantiert ist, wenn Taten unter Druck unausweichlicher Gefahr für Leib und Leben begangen wurden.

In Prozessen wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen haben die Angeklagten daher immer wieder vorgebracht, sie hätten nur Befehle ausgeführt, deren Verweigerung mit dem Tod oder mindestens der Einweisung in ein Konzentrationslager bedroht gewesen sei. Diese Behauptung eines so genannten Befehlsnotstandes hat bisher in keinem einzigen Fall der Nachprüfung standgehalten. Es hat bei Befehlsverweigerung niemals Gefahr für Leib und Leben bestanden. Kein Soldat oder Polizist, kein Funktionär des NS-Staates, kein KZ-Wächter wurde gegen seinen eigenen Willen zu verbrecherischen Handlungen gezwungen.

Auch bei der SS wurden Angehörige von Einheiten, die sich weigerten, zum Beispiel an völkerrechtswidrigen Erschießungsaktionen teilzunehmen, allenfalls versetzt, aber niemals zum Tod verurteilt, standrechtlich oder ohne Urteil erschossen. Die "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen" in Ludwigsburg hat nach sorgfältiger Prüfung festgestellt, dass den Gerichten kein einziger Fall vorgelegt wurde, in dem ein "Befehlsnotstand" gegeben war.

Befreite Zonen

Der Begriff "befreite Zone" wurde erstmals 1991 in einer Publikation des Nationaldemokratischen Hochschulbundes (einer Organisation der NPD) verwendet.

Die Forderung nach "befreiten Zonen" gehört seither zu den Schlagworten rechtsextremer Propaganda. Was gemeint ist, bleibt absichtlich unklar.

"Befreite Zone" kann die "Etablierung einer Gegenmacht" in einem Gebiet bedeuten, in dem das staatliche Gewaltmonopol nicht gilt, in dem "nationale Kameradschaften", rechtsextreme militante Gruppierungen, Autonomie sowie ihre Aufmarsch- und Rückzugsgebiete haben, Freiräume also, in denen nur die eigenen Gesetze gelten, in denen Rechtsextreme im Sinne einer Volksgemeinschaft Identität und Geborgenheit finden, zu denen Andersdenkende keinen Zugang haben. Diese "befreiten Zonen" können außerdem Orte der ideologischen Klärung und Festigung sein, an denen mit Abweichlern abgerechnet wird und innere Geschlossenheit durch Schulung, kameradschaftliche Rituale und dergleichen gefördert wird.

Rechte Gewalt Gewalttaten mit rechtsextremistischen Hintergrund 2000 (© Erich Schmidt Verlag)

"Befreite Zonen" werden speziell in den neuen Bundesländern propagiert. In Guerillataktik soll der demokratische Staat nach Wunsch der Rechtsradikalen schrittweise verdrängt werden, indem die Rechtsradikalen selbst die Kontrolle von Wohnblocks, Stadtvierteln, Dörfern übernehmen. Eine ihrer Forderungen an Kommunen lautet, Jugendklubs und ähnliche Einrichtungen der rechtsextremen Szene zu überlassen, womit diese Treffs dann den Charakter "befreiter Zonen" hätten. Es existiert (entgegen rechtsextremer Propaganda) aber nirgendwo etwas derartiges. Dass die Formel in die öffentliche Diskussion Eingang gefunden hat, liegt nicht zuletzt daran, dass "befreite Zonen" weder geographisch noch inhaltlich definiert sind, dass sie lediglich das Milieu, bestimmte Verhaltensformen, Einstellungen und Feindbildprojektionen in diffuser Form umschreiben. Der Begriff arbeitet mit Assoziationen an "ethnische Säuberung" oder an die nationalsozialistische Parole, Deutschland sei "judenfrei" geworden. Auch die Feinde, die aus den befreiten Zonen vertrieben oder ausgegrenzt werden sollen, sind nicht klar definiert. Objekte der Ausgrenzung können "Linke" ("Punker", "Autonome") sein oder Ausländer, aber auch Behinderte, Obdachlose, Homosexuelle, engagierte Demokraten.

"National befreite Zone" wurde zum Unwort des Jahres 2000 gewählt. Der Begriff wird von Rechtsextremisten beliebig eingesetzt im Zusammenhang mit einer erhofften "kulturellen Hegemonie", hinter der sich die Kampfansage an die demokratische Gesellschaft und den pluralistischen Staat verbirgt.

Dolchstoßlegende

Kaum eine andere Parole hat so viel zur Zerstörung der Demokratie in der Weimarer Republik (1918 bis 1933) beigetragen. Bald nach der Niederlage der deutschen Streitkräfte im Ersten Weltkrieg im November 1918 war in reaktionären Zeitungen zu lesen, das deutsche Heer sei im Felde unbesiegt, aber von hinten, aus der Heimat heraus, mit einem Dolchstoß erledigt worden. Gemeint war damit die angeblich zu geringe Unterstützung der kämpfenden Truppen. Der Vorwurf richtet sich zuvorderst gegen die am 3. Oktober 1918 gebildete parlamentarische Regierung und dann gegen Parlamentarismus und Demokratie überhaupt.

Besonders verhängnisvoll war die Aussage des Feldmarschalls Paul von Hindenburg vor einem Untersuchungsausschuss des Parlaments am 18. November 1919. Hindenburg täuschte damit bewusst die Öffentlichkeit, denn er selbst hatte zusammen mit der Obersten Heeresleitung im Oktober 1918 die ultimative Forderung nach einem Waffenstillstandsgesuch erhoben, mit der Feststellung, die militärische Niederlage sei unabwendbar. Das Ersuchen um Waffenstillstand und später den Friedensschluss zu den als schmachvoll empfundenen Bedingungen des "Diktats von Versailles" überließen die Militärs den Politikern der damaligen Opposition und späteren Regierung (SPD, Zentrum, Linksliberale), die sie dann nachträglich dafür diffamierten. Die "Dolchstoßlegende", mit der die antidemokratische Rechte die historische Wirklichkeit zu schönen suchte, weil sie sich mit der Niederlage nicht abfinden wollte, bildete den Hintergrund der Diskriminierung der Demokratie und ihrer Vertreter als "Novemberverbrecher". Das Schlagwort war so wirksam, weil es die herrschenden nationalistischen Emotionen breiter Bevölkerungskreise aufnahm.

Literatur

  • Petzold, Joachim: Die Dolchstoßlegende, Berlin, 2. Auflage 1963.

Euthanasie

Der Ausdruck "Euthanasie" kommt aus der griechischen Antike und meint ursprünglich einen "leichten, schönen Tod ohne äußere Einwirkung", bürgerte sich dann als Bezeichnung für verschiedene Formen der Sterbehilfe ein (von der Linderung von Leiden vor dem Tod über Hilfe zum Sterben durch Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen bis zur Tötung auf Verlangen) und wurde im Nationalsozialismus zur Tarnung eines Mordprogramms missbraucht. Bestandteil nationalsozialistischer Ideologie war neben der Verfolgung ethnischer, religiöser, politischer Minderheiten (zum Beispiel Juden, "Zigeuner", Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Kommunisten) auch das Vorgehen gegen Behinderte, denen man die Lebensberechtigung absprach. Gesetzliche Maßnahmen bildeten 1933 den Anfang einer sozialdarwinistischen Bevölkerungspolitik, die Auslese nach dem "Recht des Stärkeren" betreiben wollte. Nach der Besetzung Polens wurde dort ein Mordprogramm gegen arbeitsunfähige Insassen von Pflegeanstalten praktiziert. Ein mobiles "Sonderkommando" tötete mit Kohlenmonoxyd. In Posen wurden Geisteskranke in einer Gaskammer ermordet. Eine SS-Einheit erschoss in einem polnischen Waldgebiet Kranke aus Pommern und Westpreußen.

Im Reichsgebiet begann die Mordaktion Ende Oktober 1939 unter großer Geheimhaltung. Formale Grundlage bildete erst eine mündliche Ermächtigung Hitlers, die dann, auf einem Briefbogen der Privatkanzlei des "Führers" schriftlich fixiert, auf den 1. September 1939 zurückdatiert wurde. "Ermächtigt" waren Karl Brandt, Hitlers Leibarzt, und Philipp Bouhler, der Chef der "Kanzlei des Führers", unheilbar Kranken bei "kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustands den Gnadentod" zu gewähren. Meldepflicht für missgestaltete Neugeborene bestand ab August 1939, Meldebögen und ärztliche Gutachter sorgten für ein geordnetes Verfahren des nun einsetzenden Massenmords, der in den Anstalten Bernburg, Brandenburg, Grafeneck, Hadamar, Hartheim und Sonnenstein betrieben wurde. Unter der Tarnbezeichnung "Aktion T 4" war eine nahezu perfekt arbeitende Organisation tätig, die in einer Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4 ihre Zentrale hatte.

Eigene Standesämter beurkundeten den Tod, die Leichen wurden sofort eingeäschert. Erkennbar falsche Angaben zur Todesursache weckten bei der Benachrichtigung von Angehörigen oft deren Misstrauen, der ständige Betrieb der Krematorien in den Euthanasie-Anstalten erregte die Aufmerksamkeit der Umgebung. Die Justizbehörden erhielten im Sommer 1940 erst durch Hinweise aus der Bevölkerung Kenntnis von den Vorgängen. Reichsjustizminister Franz Gürtner (1881–1941), den sowohl die Vorgänge selbst als auch das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage beunruhigten, drängte auf die Einstellung der heimlichen Tötung Geisteskranker. Sein Nachfolger Otto Georg Thierack (1849–1946) warb dagegen bei nachgeordneten Stellen um Verständnis und Unterstützung der "Euthanasie". Proteste aus der Bevölkerung wurden von den Kirchen aufgenommen. Der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, machte am 3. August 1941 den Krankenmord zum Thema einer Predigt. Daraufhin wurden die Tötungen erwachsener Behinderter eingestellt, die Kinder-"Euthanasie" mit unauffälligeren Methoden wie Injektionen oder verhungern lassen dauerte an, ebenso die planmäßige Tötung kranker KZ-Häftlinge mit Giftgas in der "Aktion 14 f 13" (so genannt wegen eines Aktenzeichens). Bis zum offiziellen Stopp der "Euthanasie" im Sommer 1941 sind 70000 Kranke getötet worden, danach noch einmal 50000. Die "Aktion Gnadentod", die auch öffentlich propagiert wurde, zum Beispiel durch den Spielfilm "Ich klage an" (1941), war nur das Vorspiel einer Bevölkerungspolitik des systematischen Massenmords. Die Erfahrungen und das Personal der Aktion T 4 wurden wenig später, 1942, unmittelbar in den Vernichtungslagern in Polen bei der "Endlösung der Judenfrage" eingesetzt.

Literatur

  • Klee, Ernst: "Euthanasie" im NS-Staat. Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens", Frankfurt a. M. 1983.

  • Klee, Ernst (Hg.): Dokumente zur "Euthanasie", Frankfurt a. M. 1985.

Internet-Adressen

Führerprinzip

Das "Führerprinzip" galt als Grundgesetz nationalsozialistischer Weltanschauung. Es verpflichtete nach dem Motto "Führer befiehl, wir folgen" zu blindem Gehorsam und bedingungsloser Treue gegenüber Hitler als dem obersten "Führer" und die jeweilige Gefolgschaft zu Gehorsam gegenüber den Befehlen der Führer auf mittlerer und unterer Ebene. Das Führerprinzip war unter Berufung auf Hitlers Buch "Mein Kampf" als Gegensatz zu jeder Art von demokratischer Entscheidung und Mitbestimmung formuliert und fand im Kult um die Person Adolf Hitlers seinen höchsten Ausdruck. Im Willen des Diktators war alle hoheitliche Gewalt des Reiches verkörpert. Nach der damals gültigen Definition des einflussreichen Verfassungsjuristen Ernst Forsthoff war die "Führergewalt" nicht durch Kontrollen gehemmt, sie war ausschließlich und unbeschränkt: "Die Führergewalt ist umfassend und total; sie vereinigt in sich alle Mittel der politischen Gestaltung; sie erstreckt sich auf alle Sachgebiete des völkischen Lebens; sie erfasst alle Volksgenossen, die dem Führer zu Treue und Gehorsam verpflichtet sind."

Mit der Anerkennung des nationalsozialistischen "Führerprinzips", das bis 1933 nur innerhalb der NSDAP galt und dann auf alle Bereiche von Staat und Gesellschaft ausgedehnt wurde, verzichteten die Deutschen auf alle bürgerlichen Rechte der Gestaltung ihrer Verhältnisse und damit auch auf rationale Strukturen der Politik, die nun ausschließlich vom Willen der Führer gesteuert wurde. Das Führerprinzip galt nicht nur im politischen und sozialen Bereich, auch die Wirtschaft wurde nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam gelenkt. Dem "Betriebsführer an der Spitze der Firma in Industrie, Gewerbe, Handel, Bankwesen" oblagen alle Entscheidungen, er war zugleich Vorsitzender des "Vertrauensrats", der an die Stelle des demokratischen Betriebsrats getreten war und keine Mitwirkungsrechte hatte. Das Führerprinzip war Inbegriff der Selbstaufgabe des Individuums im nationalsozialistischen Staat. Als Anspruch ist das Führerprinzip auch für den modernen Rechtsextremismus typisch und kennzeichnender Ausdruck antidemokratischer Gesinnung.

Literatur

  • Broszat, Martin: Der Staat Hitlers, München 1969.

  • Hirschfeld, Gerhard / Kettenacker, Lothar (Hg.): Der Führerstaat: Mythos und Realität, Stuttgart 1981.

  • Frei, Norbert: Der Führerstaat. Nationalsozialistische Herrschaft 1933–1945, München 2000.

  • Kershaw, Ian: Hitler ( 2 Bde.), Stuttgart 1998 und 2000.

Holocaust-Industrie

Nach der Überzeugung des amerikanischen Politologen Norman Finkelstein existiert ein Kartell aus Personen, Organisationen und Institutionen, das aus den Leiden des jüdischen Volkes politischen oder finanziellen Profit zieht und damit die Hauptursache des Antisemitismus bildet. Finkelstein hat seine Thesen in einem Buch mit dem Titel "Holocaust-Industrie" publiziert, das Anfang 2001 mit großem Medienaufwand dem deutschen Publikum vorgestellt und in rechtsextremen Kreisen mit Beifall aufgenommen wurde. Finkelstein nimmt ein seriös und umsichtig argumentierendes Buch des amerikanischen Historikers Peter Novick als Ausgangspunkt. Während Novick kritisch die Rolle des Holocaust in der politischen Kultur Amerikas untersucht, vergröbert Finkelstein die Überlegungen zu Verschwörungstheorien und Schuldzuweisungen an die Adresse des Friedensnobelpreisträgers Eli Wiesel, der selbst den Holocaust überlebte und als moralische Institution der Erinnerung an den Holocaust gilt, an die Jewish Claims Conference, die als zentrale jüdische Organisation mit der Verwaltung und Verteilung von Wiedergutmachungsgeldern befasst ist, und an das US-Holocaust-Museum in Washington als eine der wichtigsten Instanzen zur Darstellung und Bewusstmachung der Judenverfolgung in der Öffentlichkeit.

Mit der Behauptung, die Jewish Claims Conference bereichere sich an Entschädigungsgeldern, die jüdischen Opfern vorenthalten würden, bedient Finkelstein verbreitete antisemitische Klischees und Vorurteile; zur Stütze seiner These behauptet er, die Claims Conference gehe von zu hohen Opferzahlen aus.Dies kann er zwar nicht beweisen, muss sich aber selbst Fehler und mangelnde Kenntnisse bei seinen Berechnungen vorhalten lassen.

Erklärungen für die Thesen Finkelsteins sind im persönlichen und psychologischen Bereich des Autors zu finden. Als Beweis führt er das Schicksal seiner Mutter an – seine Eltern waren Überlebende des Holocaust –, die nur eine geringfügige Entschädigungssumme von der Claims Conference erhielt, während andere Opfer lebenslange Renten empfingen. Antizionistische Überzeugungen stilisiert er zu einer "Verschwörung" des Judentums. Rechtsradikalen waren die Thesen willkommen als Munition in der Agitation gegen die Erinnerung an nationalsozialistische Verbrechen und in der Propaganda gegen Entschädigungszahlungen für Zwangsarbeiter und für Holocaust-Opfer generell. Die deutschen Medien machten die Debatte zum Ereignis (in den USA war die Sache mit wenigen vernichtenden Kritiken auf ihre tatsächliche Bedeutung reduziert) und stifteten mehr Verwirrung als Aufklärung.

Tatsächlich verdient der professionelle Umgang mit dem nationalsozialistischen Völkermord an den Juden Europas als Thema der Geschichtskultur, der Erinnerung und des Gedenkens in der Öffentlichkeit Jahrzehnte nach den Ereignissen kritische Diskussion. Wie sollen neue Generationen mit dem Thema umgehen, welchen Stellenwert muss es oder soll es an Schulen haben, welches offizielle Gedenken ist angemessen, darf das Verlangen nach einem Schlussstrich artikuliert werden? Das sind wichtige und berechtigte Fragen, die, je weiter der Holocaust in die Vergangenheit rückt, desto intensiver diskutiert werden müssen. Die Denunziation jüdischer Organisationen, die Schuldzuweisung an Einrichtungen und prominente Persönlichkeiten der Gedenkkultur aus vordergründiger Absicht durch die Behauptung, es gäbe eine "Holocaust-Industrie", leistet der notwendigen Klärung schwieriger Fragen keinen Dienst.

Literatur

  • Novick, Peter: Nach dem Holocaust. Der Umgang mit dem Massenmord, Stuttgart/München, 2. Auflage 2001.

  • Piper, Ernst (Hg.): Gibt es wirklich eine Holocaust-Industrie? Zur Auseinandersetzung um Norman Finkelstein, Zürich, München 2001.

Holocaust-Opfer

Den traditionellen Kern der Leugnung des Holocaust bildet die Anzweiflung der Opferzahlen. Die Hartnäckigkeit, mit der die "Sechs-Millionen-Lüge" von Revisionisten bekämpft wird, reicht zurück in die unmittelbare Nachkriegszeit. Die Argumentation ist seither, obwohl immer aufs neue widerlegt, unverändert geblieben, lediglich neue "Beweisstücke" tauchen von Zeit zu Zeit auf. Es geht stets darum, durch Anführung scheinbar unumstößlicher Beweise, durch Hinweise auf vermeintliche Experten oder Augenzeugen und durch Zitate aus angeblich wissenschaftlicher Literatur Verunsicherung zu erzeugen, Tatsachen zu negieren und an ihre Stelle eine erfundene Pseudorealität zu setzen. Um die Zahl der sechs Millionen jüdischen Opfer, die zweifelsfrei feststeht, anzufechten, werden immer wieder Statistiken vorgeführt, die mit der Opferbilanz gar nichts zu tun und statt dessen die Gesamtzahl der auf der Welt lebenden Juden zum Gegenstand haben. In bunter Mischung ganz verschiedener Quellen, ohne nachprüfbare Angabe ihrer Herkunft, soll suggeriert werden, die Weltpopulation der Juden sei von 15,3 Millionen im Jahre 1933 auf 17,8 Millionen im Jahre 1986 angestiegen. Deshalb könne es keinen Holocaust gegeben haben, lautet die Schlussfolgerung.

Dass die Historiker aus begreiflichen Gründen Mühe haben, die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus exakt zu bestimmen, wird als weiterer Beweis genommen, dass der Völkermord gar nicht stattgefunden habe, und die Tatsache, dass auf einer Gedenktafel in Auschwitz eine Zeit lang eine zu hohe Zahl der Todesopfer dieses Lagers angegeben war, wurde mit ebensolchem Triumph vermerkt, wie die Korrektur. Die Entfernung der Gedenktafel galt den Revisionisten nicht als Eingeständnis eines im Übereifer erfolgten Irrtums, sondern wurde direkt als "Beweis" dafür gesehen, dass in Auschwitz gar kein Massenmord erfolgt sei.

Um Irrtümer zu vermeiden, müssen die Zahlen der in den Vernichtungslagern mit Giftgas ermordeten Juden genannt werden. Es sind Minimalzahlen, wie sie von Historikern und Juristen mit höchster Akribie und Professionalität anhand aller zur Verfügung stehenden Quellen ermittelt und immer wieder überprüft worden sind. In Chelmno (Kulmhof) waren es 152000, in Belzec 600000, in Sobibór 250000, in Auschwitz-Birkenau eine Million, in Treblinka 900000, in Majdanek 60000 bis 80000. Das heißt, allein in diesen großen Vernichtungslagern sind fast drei Millionen Juden ermordet worden. Dazu kommen die Opfer der Einsatzgruppen der SS (nach deren eigenen Angaben sind von diesen Mordkommandos mindestens 535000 Juden ermordet worden), die mindestens zweieinhalb Millionen in Ghettos und Konzentrationslagern Ermordeten, die durch Zwangsarbeit, Unterernährung, Schikanen, Misshandlungen oder auf andere Weise Getöteten. Es sind insgesamt eher mehr als sechs Millionen als weniger.

Die älteste "Quelle", auf die sich die Revisionisten bis zum heutigen Tag berufen, stammt angeblich vom Internationalen Roten Kreuz. Es soll nach dem Zweiten Weltkrieg offiziell festgestellt haben, dass es insgesamt nicht mehr als 300000 Opfer rassischer, religiöser und politischer Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime gegeben habe. Das wird seit 1950 immer wieder behauptet, und zwar in Magazinen und Zeitungen, die dann als "Quelle" zitiert werden.

"Amtliche Zahlen" des Roten Kreuzes haben jedoch niemals existiert, wie aus einem Brief des Chefs der Informationsabteilung des Comité International de la Croix Rouge vom 17. August 1955 an den Direktor des Instituts für Zeitgeschichte in München hervorgeht: "[...] die Angaben des deutschen Wochenblattes (beruhen) auf keiner vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz gelieferten Information."

Gestört hat das die rechtsextremen Propagandisten bis zum heutigen Tag allerdings nicht im geringsten, allenfalls erfanden sie neue "amtliche" Angaben. Heinz Roth zum Beispiel fragte in einer 1973 verteilten Broschüre mit dem Titel "Warum werden wir Deutschen belogen?": "Wussten Sie, dass die sicher beklagenswerten Verluste des jüdischen Volkes – nach Feststellungen der UNO, die keinen Grund hat, irgendein Volk besonders in Schutz zu nehmen – zweihunderttausend betragen haben?"

Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der UNO teilte am 1. August 1974 auf eine entsprechende Anfrage mit, dass die "erwähnte Zahl von 200000 jüdischen Opfern des NS-Regimes mit Sicherheit nicht auf Feststellungen der Vereinten Nationen beruht". Dass die behauptete Quelle als Erfindung erwiesen ist, deren Herkunft im Dunkeln liegt, hindert die Interessenten an der Minimierung der Zahl der Opfer nicht, sie gebetsmühlenartig zu wiederholen. Zur Technik revisionistischer Propaganda gehört es, solche Feststellungen immer wieder zu zitieren, bis sie scheinbar fester Bestandteil des Quellenmaterials sind und nicht mehr weiter überprüft, sondern als bekannt und selbstverständlich vorausgesetzt und geglaubt werden.

Ein Flugblatt, verbreitet in deutscher Sprache vom "Institute for Historical Review", fasst die revisionistische Argumentation zusammen. Unter dem Titel "66 Fragen und Antworten über den Holocaust" wird die Leugnung des Völkermords als geschlossenes System offeriert.

Die zentrale Behauptung des Flugblattes, es gebe keine Beweise außer den "Aussagen gewisser 'Überlebender', deren Aussagen sich widersprechen", und die deshalb nicht ernst zu nehmen seien, ersetzt den Revisionisten jede weitere Auseinandersetzung darüber, dass die Geschichte des Holocaust durch Dokumente der Täter, durch Statistiken der SS, durch Lagerkarteien und viele andere Beweise belegt ist. Auf die Frage, was aus den europäischen Juden geworden ist, wenn man davon ausgehe, dass sie nicht von den Nationalsozialisten ausgerottet worden seien, heißt es im Pamphlet des Institute for Historical Review: "Sie befanden sich nach Kriegsende immer noch in Europa mit Ausnahme von etwa 300000, die während des Krieges umkamen oder nach Israel, Amerika, Argentinien oder Kanada ausgewandert waren. Die meisten verließen Europa erst nach dem Krieg. Diese Auswanderer sind alle statistisch erfasst."

Zwei Millionen Juden seien, so die nächste Behauptung, "in die entferntesten Regionen der Sowjetunion geflüchtet" und hätten sich nie im deutschen Einflussbereich befunden, und "mehr als eine Million" sei außerdem vor Kriegsbeginn ausgewandert. Das Abstruse solcher Behauptungen wird schon daran deutlich, dass in Stalins Sowjetunion keine fluchtartige Bevölkerungsbewegung in dieser Größenordnung möglich war und dass eine weitere Million Menschen weder einfach auswandern noch ohne weiteres irgendwo einwandern konnte. Für jüdische Emigranten gab es keine Freizügigkeit, sondern nur bescheidene Einwanderungsquoten und Wartezeiten. Die "Beweisführung", dass es keinen Völkermord gegeben habe, besteht aus Behauptungen, die mit den Tatsachen ebenso wie mit der Logik im Widerspruch stehen und in erster Linie auf ein Publikum zielen, das die Bereitschaft mitbringt, das Vorgetragene zu glauben, da es in ein bereits gefestigtes Weltbild passt. Bei den anderen sollen Zweifel geweckt und genährt werden, in der Hoffnung, sie schließlich für die propagierte Ideologie der Rehabilitierung des Nationalsozialismus zu gewinnen.

Literatur

  • Benz, Wolfgang (Hg.): Dimension des Völkermords. Die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus, München 1996.

Kollektivschuld

Bei der Erörterung nationalsozialistischer Verbrechen wird den Alliierten von rechtsextremer Seite oft unterstellt, sie gingen von der kollektiven Schuld aller Deutschen aus, die sich auch auf künftige Generationen vererbe. Dass Nachgeborene, also die heutigen Jugendlichen und ihre Eltern, im moralischen oder rechtlichen Sinne an Verbrechen schuldig oder mitschuldig sind, die vor 1945 begangen wurden, ist natürlich nicht möglich. Aber auch direkt nach 1945 ist der Vorwurf der Kollektivschuld gegen die Deutschen insgesamt nicht ernsthaft erhoben worden. Keine Handlung der alliierten Besatzungsmächte nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staats wurde mit der "Kollektivschuld" der Deutschen begründet.

Zum Arsenal rechtsextremer Propaganda gehört weiterhin die Behauptung, die Alliierten hätten gestützt auf diese These die Bestrafung und "Umerziehung" der Deutschen sowie die Maßnahmen im Zuge der Entmilitarisierung (Demontage) und weitere wirtschaftliche Sanktionen (Reparationen) betrieben. Oft wird auch behauptet, an den Folgen der Kollektivschuldthese leide das deutsche Volk immer noch. Zur Verteidigung gegen den angeblichen Vorwurf einer deutschen Kollektivschuld unternehmen rechtsextreme Autoren große Anstrengungen, um auf Kriegsverbrechen der Alliierten hinzuweisen, die "jüdische Mitschuld" an der nationalsozialistischen Politik darzutun, die Zahl der Opfer des Holocaust zu minimieren und den Völkermord zu verharmlosen.

Während des Zweiten Weltkriegs spielte der Gedanke einer deutschen Kollektivschuld in der öffentlichen Meinung der angelsächsischen Länder allerdings eine Rolle. Aufgrund von Nachrichten über die Judendeportationen, die Konzentrationslager, die deutsche Kriegsführung im Osten und auf dem Balkan, die deutsche Besatzungspolitik wurden in den dortigen Medien Betrachtungen über den barbarischen "deutschen Nationalcharakter" angestellt, Gräueltaten als "typisch deutsch" angeprangert und Verbindungslinien aus der deutschen Geschichte (Friedrich der Große, Bismarck, Wagner, Nietzsche als Kronzeugen für Eroberungslust, Machtbesessenheit, Antisemitismus, Herrenmenschentum) zum Nationalsozialismus gezogen. Solcher schiefen Argumentation traten jedoch ebenso frühzeitig wie energisch deutsche Emigranten in den USA und Großbritannien entgegen, und die maßgeblichen Politiker der Alliierten machten sich den Vorwurf nicht zu eigen. Auch in der sowjetischen Kriegspropaganda spielte der Gedanke einer Kollektivschuld überhaupt keine Rolle.

Nach 1945 war die Kollektivschuldthese nicht das Motiv alliierter Deutschlandpolitik. In den Nürnberger Prozessen wurden die Angeklagten nach dem Nachweis ihrer individuellen Schuld verurteilt. Im Verfahren gegen die I. G. Farben (Prozess VI vor dem US-Tribunal in Nürnberg) wurde im Urteil eindeutig klargestellt: "Es ist undenkbar, dass die Mehrheit aller Deutschen verdammt werden soll mit der Begründung, dass sie Verbrechen gegen den Frieden begangen hätten. Das würde der Billigung des Begriffes der Kollektivschuld gleichkommen, und daraus würde logischerweise Massenbestrafung folgen, für die es keinen Präzedenzfall im Völkerrecht und keine Rechtfertigung in den Beziehungen zwischen den Menschen gibt."

Prominente Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Theodor Heuss, Karl Barth und Karl Jaspers bekannten sich zur kollektiven Verantwortung des deutschen Volkes als einer moralischen Forderung. In diesem Sinne wurde das Problem in den ersten Nachkriegsjahren öffentlich diskutiert. In der "Stuttgarter Erklärung" vom 19. Oktober 1945 sprachen die evangelischen Bischöfe von einer "Solidarität der Schuld", in der sich der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands mit dem ganzen Volk wisse.

Als moralisches und theologisches Problem (auch in der Version als "kollektive Scham") ist die Frage gemeinsamer historischer Verantwortlichkeit für das, was im deutschen Namen geschah, immer noch aktuell, auch über den Kreis derer hinaus, die damals Hitlers Politik billigten und seine Erfolge bejubelten. Als politische und juristische Forderung zur Durchsetzung von Ansprüchen war die Kollektivschuldthese nie propagiert worden.

Die Kollektivschuldthese hatte in der Diskussion um den Nationalsozialismus in Deutschland von Anfang an den Zweck der Abwehr und der Ablenkung: Wenn man sich über das unsinnige Konstrukt kollektiver Schuld entrüstete, brauchte man sich nicht mit den historischen Fakten selbst auseinander zu setzen. Deshalb wird die "Kollektivschuldthese" als vermeintliches Instrument zur Demütigung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg von rechtsradikalen Propagandisten immer wieder aufs Neue beschworen.

Literatur

  • Jaspers, Karl: Die Schuldfrage. Für Völkermord gibt es keine Verjährung, München 1979.

  • Possony, Stefan T.: Zur Bewältigung der Kriegsschuldfrage. Völkerrecht und Strategie bei der Auslösung zweier Weltkriege, Köln 1968.

Morgenthau-Plan

Im August 1944 veranlasste der amerikanische Finanzminister Henry Morgenthau jr. (1891–1967) die Ausarbeitung eines Memorandums zur Behandlung Deutschlands nach dessen Niederlage. Morgenthau stand unter dem Eindruck, sowohl die in den USA für die Deutschlandpolitik zuständigen Stellen als auch die maßgeblichen britischen Politiker verfolgten eine zu wenig eindeutige Linie bei der geplanten Behandlung Deutschlands in wirtschaftlicher Hinsicht nach dem Kriege. In der Denkschrift, die Morgenthau Anfang September 1944 vorlegte, wurde die Zerstückelung Deutschlands propagiert. Nach umfangreichen Gebietsabtretungen sollten zwei deutsche Staaten übrig bleiben, die Wirtschaftsregionen an Rhein und Ruhr sowie die Nordseeküste internationalisiert werden. Im Zuge der völligen Entwaffnung und Abrüstung Deutschlands und großer Reparationsleistungen (auch durch Zwangsarbeit) sollten nach dem Morgenthau-Plan Industriebetriebe demontiert, die Bergwerke stillgelegt und zerstört werden. Bei Kontrolle der ganzen Wirtschaft auf 20 Jahre würde Deutschland ein Agrarstaat sein, der keine Möglichkeit zu aggressiver Politik mehr haben würde.

Der Plan enthielt, in der jeweils radikalsten Form, alle Vorschläge und Maßnahmen, die in der Kriegszieldebatte der Alliierten bis dahin schon einmal aufgetaucht waren. Morgenthaus Vorschläge sollten eine Diskussionsgrundlage bilden und die gemäßigten Deutschlandpläne des alliierten Oberkommandos unter Dwight David Eisenhower, der interalliierten European Advisory Commission und der jeweiligen Fachressorts in Washington und London korrigieren.

Morgenthau, mit dem US-Präsidenten Franklin Delano Roosevelt befreundet und seit 1934 Finanzminister, schien Erfolg zu haben, als bei der britisch-amerikanischen Konferenz in Quebec am 15. September 1944 der britische Premierminister Winston Churchill und Präsident Roosevelt eine (schon abgemilderte) Version des Morgenthau-Plans billigend zur Kenntnis nahmen. Cordell Hull, der amerikanische Außenminister, protestierte ebenso wie sein britischer Kollege Anthony Eden aber bereits am folgenden Tag gegen den Plan, und der amerikanische Kriegsminister Henry Lewis Stimson nannte das Programm "ein Verbrechen gegen die Zivilisation". Als der "Morgenthau-Plan" durch eine gezielte Indiskretion am 21. September 1944 in die Öffentlichkeit kam, war die Reaktion so negativ, dass auch Präsident Roosevelt sich distanzierte. Der Morgenthau-Plan verschwand bereits Ende September 1944 in der Versenkung, ohne von den zuständigen Gremien jemals formell diskutiert worden zu sein.

Für die spätere Besatzungs- und Deutschlandpolitik blieb der Morgenthau-Plan ohne jede Bedeutung. Aber Goebbels und Hitler hatten den "jüdischen Mordplan" zur "Versklavung Deutschlands" mit so großem Erfolg für ihre Durchhaltepropaganda benutzt, dass bei vielen der Glaube entstand, das Programm habe ernsthaft zur Debatte gestanden. In der rechtsextremen Publizistik spielt der Morgenthau-Plan diese Rolle bis zum heutigen Tag.

Literatur

  • Greiner, Bernd: Die Morgenthau-Legende. Zur Geschichte eines umstrittenen Plans, Hamburg 1995.

Präventivkrieg gegen die Sowjetunion

Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941, bei dem die Wehrmacht mit drei Millionen Mann in Russland einmarschierte, war von langer Hand geplant. Der Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion hatte zentrale Bedeutung in der nationalsozialistischen Ideologie: Neuer "Lebensraum" sollte gewonnen werden, das Territorium sollte deutscher Kolonialbesitz werden.

Zur Rechtfertigung nach der Niederlage 1945 entstand die Legende, Hitler sei mit einem Präventivkrieg aggressiven Absichten Stalins zuvor gekommen. Diese Behauptung wird immer wieder durch Veröffentlichungen unterstützt, die den angeblichen Nachweis kriegerischer Absichten der Sowjetunion zum Gegenstand haben. Unter dem Pseudonym Viktor Suworow erschien 1989 ein Buch mit dem Titel "Der Eisbrecher. Hitler in Stalins Kalkül", das die These vom Präventivkrieg verbreitete. Hinter dem Pseudonym verbarg sich der 1978 vom sowjetischen militärischen Spionagedienst abgesprungene Wladimir Resun. Die Behauptungen "Suworows" hielten der Prüfung durch seriöse Historiker nicht stand. Sie sind schon deshalb nicht stichhaltig, weil die sowjetischen Streitkräfte damals in keinem kriegsfähigen Zustand waren. Die "Zitate aus Memoiren sowjetischer Militärs", mit denen "Suworow" arbeitet, "erweisen sich bei Prüfung als dreiste Verfälschungen der Originaltexte", schreibt der Historiker Hermann Graml.

Literatur

  • Pietrow-Ennker, Bianka (Hg.): Präventivkrieg? Der deutsche Angriff auf die Sowjetunion, Frankfurt a. M. 2000.

  • Ueberschär, Gerd R. / Wette, Wolfram (Hg.): Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion. "Unternehmen Barbarossa" 1941, Frankfurt a. M. 1991.

  • Ueberschär, Gerd R. / Besymenski, Lev. A. (Hg.): Der deutsche Angriff auf die Sowjetunion 1941. Die Kontroverse um die Präventivkriegsthese, Darmstadt 1998.

Rasse

Naturwissenschaftler definieren Rasse als eine Gruppe von Lebewesen, die sich durch gemeinsame Erbanlagen von anderen Art-Angehörigen unterscheidet. Die menschliche Gesellschaft besteht aus Angehörigen verschiedener ethnischer Gruppen, die gleichwertig und gleichberechtigt sind. Historisch ist freilich die ethnische Herkunft von Minderheiten (Indianern und Afrikanern in den USA, Indern in Südafrika, Kenia und Uganda, Chinesen in Indonesien) von der Mehrheitsgesellschaft immer wieder zur Diskriminierung und Verfolgung benützt worden, mit den weitestreichenden Folgen im nationalsozialistischen Völkermord an den Juden.

Die Diskriminierung aus rassischen Gründen (Rassismus) folgt nicht rationalen Argumenten, sondern Vorurteilen und Feindbildern, die instrumentalisiert werden. Kulturelle und religiöse Traditionen spielen ebenso wie wirtschaftliche und soziale Gründe bei der Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung von ethnischen Gruppen aus vermeintlich rassischen Motiven die entscheidende Rolle. Angeblich typische Rasseneigenschaften sind nicht vorhanden und nachweisbar.

Auch die Rassenlehre der Nationalsozialisten, die auf sozialdarwinistischen und antisemitischen Schriften des 19. Jahrhunderts basierte, war entgegen ihrem Anspruch kein wissenschaftlich gefestigtes Denkgebäude, sondern vor allem Ideologie und Propaganda, mit dem Konstrukt einer germanischen oder nordischen Rasse, deren Angehörige gegenüber den als "minderwertig" angesehenen "Ostvölkern" und vor allem gegenüber den als "Untermenschen" diffamierten Juden als höherwertig eingestuft wurden.

Unter dem Schlagwort "Rassenhygiene" forderten Fanatiker Maßnahmen zur Bewahrung der völkischen Reinheit, wie sie im NS-Staat dann eingeführt wurden ("Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"). Mit dem Kriminaldelikt "Rassenschande" wurden ab 1935 sexuelle Beziehungen zwischen Deutschen und "Nicht-Ariern" unter Strafe gestellt.

Wie haltlos die angeblich wissenschaftlich fundierte nationalsozialistische Rassenlehre war, die Juden alle möglichen schlechten Eigenschaften als genetisch bedingt und deshalb unabänderlich zusprach, geht daraus hervor, dass zur rechtlichen Bestimmung der Abstammung die Religionszugehörigkeit der Eltern, Großeltern und weiterer Vorfahren herangezogen werden musste, da es andere Kriterien nicht gab.

Literatur

  • Cavalli-Sforza, Luca und Francesco: Verschieden und doch gleich. Ein Genetiker entzieht dem Rassismus die Grundlage, München 1994.

  • Geisen, Thomas: Antirassistisches Geschichtsbuch. Quellen des Rassismus im kollektiven Gedächtnis der Deutschen, o.O. 1996.

  • Miles, Robert: Rassismus. Einführung in die Geschichte der Theorie eines Begriffs, Hamburg 1991.

Recht des Stärkeren

Demokratie ist die Organisationsform der Gesellschaft, die auf gleichem Recht für alle, auf Konfliktlösungen ohne Gewalt und auf humanen Umgangsformen basiert. Kampf ist in der Demokratie nur als Streit verschiedener Meinungen legitim, Interessenausgleich muss in der Diskussion gefunden werden. Gewalt ist deshalb nur dem Staat innerhalb vereinbarter Grenzen erlaubt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und gegen die Verletzung der Regeln des Miteinanderlebens oder zur Abwehr des Angriffs äußerer Feinde (staatliches Gewaltmonopol).

Als Ausdruck der Auflehnung gegen eine demokratische humane Gesellschaft von Gleichberechtigten äußert sich rechtsextreme Gewalt, die sich an sozialdarwinistischen Auffassungen orientiert. Militante Rechtsextremisten sehen im Kampf und im Sieg des Stärkeren über den Schwächeren ein Naturgesetz. Größere Stärke bedeutet ihnen höheres Recht. Stärke wird im Angriff gegen Schwächere bewiesen, angegriffen werden Andersdenkende und vor allem "Fremde", das heißt als Angehörige anderer Nationen oder ethnischer Gruppen Erkennbare oder "unerwünschte" Mitbürger wie Obdachlose, Bettler, Homosexuelle. Die Stärke wird in Verbindung mit der eigenen nationalen Zugehörigkeit demonstriert, und die Rechtfertigung für den Angriff auf Schwächere wird in einer vermeintlichen Gefährdung der eigenen Nation durch Zuwanderung, finanzielle Ausbeutung durch Fremde ("Asylbetrüger", "Wirtschaftsflüchtlinge") und durch ein beschädigtes Geschichtsbewusstsein gesehen. Die Nation symbolisiert im sozialdarwinistischen Denken das unbeugsame Ich des Gewalttäters, das sich an Werten wie Mut, Treue, Kompromisslosigkeit, Härte orientiert und diese Werte mit der Vorstellung eines "Rechts des Stärkeren" verteidigt. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Gewaltbereitschaft vornehmlich um den Aufstand Hoffnungsloser und Enttäuschter gegen die Mehrheitsgesellschaft und ihre Regeln.

Literatur

  • Becker, Peter Emil: Sozialdarwinismus, Rassismus, Antisemitismus und völkischer Gedanke, Stuttgart 1990.

Revisionismus

Als "Revisionisten" bezeichnen sich Rechtsradikale, die an einer veränderten Sicht des Geschichtsbildes interessiert sind. Es waren zunächst alte Nationalsozialisten, die seit den fünfziger Jahren an der Verteidigung des Nationalsozialismus arbeiteten. Zuerst bemühten sie sich darum, die deutsche Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs zu verkleinern. Als Kronzeuge diente Anfang der sechziger Jahre das Buch des Amerikaners David L. Hoggan "Der erzwungene Krieg", das im rechtsradikalen Grabert Verlag erschien. Es gab sich als wissenschaftliche Studie und wartete mit einer Fülle von Quellenzitaten und Querverweisen, Fußnoten und Literaturangaben auf. Damit sollte der Anschein der Seriosität und umfassenden Dokumentenkenntnis erweckt werden und das Geschichtsbild, das Hitler als überlegenen friedfertigen Staatsmann und seine Gegner als kriegslüsterne Monster zeichnete, sollte als wissenschaftlich erwiesen dargestellt werden.

Bei genauerer Betrachtung erwiesen sich die Quellenzitate allerdings als falsch oder verfälscht, die Literaturangaben als weithin unkorrekt und die Argumentation als unsinnig. Als revisionistische Propagandawaffe war das Buch aber sehr tauglich, denn es genügte, den Titel als Programm zu nehmen und auf die vermeintlich schlüssige Dokumentation zu verweisen.

Der "Revisionismus" ist eine Hilfsideologie im Dienste rechtsextremer Ziele mit dem Anspruch, Geschichte zu "entkriminalisieren" und das Geschichtsbild durch Fälschung und Manipulation zu schönen. Die "Auschwitzlüge" hat die zentrale Funktion im Konzept des Revisionismus, als der Ideologie des Negierens der Verbrechen des NS-Staates, mit der Hitler-Apologeten, Alt- und Neonazis und Nationalisten das historische Bild des Nationalsozialismus retuschieren wollen.

Zu den "Autoritäten", auf die sich die Revisionisten berufen, gehört seit den sechziger Jahren der Franzose Paul Rassinier ("Was ist Wahrheit? Die Juden und das Dritte Reich"). Sein Epigone Robert Faurisson stützt sich unter anderem auf den Juristen Wilhelm Stäglich, der 1979 das Buch "Der Auschwitz-Mythos" schrieb. Zu diesem Kreis zählen auch der amerikanische Professor im Fachgebiet Elektrotechnik Arthur R. Butz ("Der Jahrhundertbetrug", 1977), der Brite David Irving und das in Kalifornien angesiedelte Institute for Historical Review. Bemerkenswert ist, dass alle diese "Autoritäten", die als "Wissenschaftler" auftreten und die in der einschlägigen Literatur als Experten, Doktoren, Professoren tituliert werden, keinerlei Fachkompetenz in Anspruch nehmen können. Ziel der Revisionisten ist nur Propaganda gegen die historische Wahrheit. Die Polemik, die sich "streng wissenschaftlich" gibt, erfolgt in Arbeitsteilung. Die Erwähnten spielen dabei die Rolle der wissenschaftlichen Autoritäten, sie verfassen Schriften und Bücher, deren Inhalt von Neonazis wie Ernst Zündel in Kanada, Gary Lex Lauck in den USA, Walter Ochensberger und Gerd Honsik in Österreich, Manfred Roeder, Udo Walendy und vielen anderen in Deutschland unters Volk gebracht wird – in Pamphleten, Flugblättern, Zeitschriften.

Der Revisionismus bedient sich pseudowissenschaftlicher Argumente und trägt sein Anliegen in bürgerlicher Sprache vor. Die Imitation von Wissenschaft durch Übernahme ihrer Formen – Abhandlung und Fußnote, Vortrag und Seminar, Tagung und Zeitschrift – konstituiert jedoch nicht Wissenschaftlichkeit und Seriosität, sondern dient lediglich dem Zweck, Verwirrung zu stiften und historische Wahrheit zu verneinen.

Literatur

  • Bailer-Galanda, Brigitte / Benz, Wolfgang / Neugebauer, Wolfgang (Hg.): Die Auschwitzleugner. "Revisionistische" Geschichtslüge und historische Wahrheit, Berlin 1996.

  • Menasse, Eva: Der Holocaust vor Gericht. Der Prozess um David Irving, Berlin 2000.

Überfremdung

Die Parole "Deutschland den Deutschen" ist eine der zentralen Forderungen der militanten Rechtsextremen. Für sie sind die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften, wie sie seit den fünfziger Jahren bis zum Anwerbestopp 1973 betrieben wurde, die Gewährung von Asyl an politisch Verfolgte, die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, die (befristete) Aufnahme der Opfer von Bürgerkriegen in Deutschland Etappen auf dem Weg in eine drohende oder ihrer Ansicht nach bereits eingetretene "Überfremdung".

In einem "Aufruf an alle Deutschen zur Notwehr gegen die Überfremdung", der von zahlreichen intellektuellen Rechtsextremisten unterstützt wird, ist sogar vom "Völkermord am deutschen Volk" die Rede. In der in hoher Auflage verbreiteten Druckschrift wird der Bundesregierung und den deutschen Behörden die Absicht unterstellt, "das deutsche Volk auszulöschen, die 'Bevölkerung' des bislang deutschen Gebietes (eben Deutschlands!) so umzuvolken, dass nichts Deutsches mehr bleibt".

Zu den Beispielen für das schändliche Treiben der deutschen Regierung gehört auch die Behauptung, sie verweigere den Russlanddeutschen die Rückkehr in die deutsche Heimat. Tatsächlich sind 1,9 Millionen deutschstämmige Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen und als vollberechtigte Bürger eingegliedert worden. Insgesamt hat die Bundesrepublik zwischen 1950 und 2000 rund vier Millionen deutschstämmige Aussiedler aus Osteuropa integriert.

Abgesehen davon, dass die vorgebrachten Argumente nicht der Wahrheit entsprechen, ist die Vorstellung, der Staat betreibe systematische Ausrottung des eigenen Volkes und erstrebe die "Überfremdung", unsinnig. Deutschland ist übrigens kein Land, in dem verhältnismäßig viele Ausländer leben. Der Anteil ist bei vielen unserer Nachbarn erheblich höher. In Luxemburg sind 26 Prozent der Wohnbevölkerung Ausländer, in der Schweiz sind es 17 Prozent, in Belgien zehn Prozent, in Frankreich acht Prozent, in der Bundesrepublik beträgt der Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung sechs Prozent.

Kann eine so kleine Minderheit die Mehrheit "überfremden"? Im Ernst kann auch keine Rede von verstärkter Zuwanderung und schließlicher "Überfremdung" sein. Im Jahre 1998 sind beispielsweise 605500 Ausländer zugezogen, 639000 sind weggezogen, am Ende des Jahres lebten also 34000 Ausländer weniger in Deutschland. Und dieses Jahr ist keine Ausnahme.

Rechte Agitation vermengt, um Angst vor Ausländern, vor "Überfremdung" zu schüren, die einzelnen Gruppen von Ausländern, die ins Land kommen:

  • Flüchtlinge, die nur geduldet werden, solange in ihrer Heimat Gefahr für Leib und Leben oder Freiheit besteht. Sie sind keine Asylbewerber, ihre Gesamtzahl betrug 1997 360000. Sie haben keine Arbeitserlaubnis.

  • Asylbewerber, die einen Antrag gestellt haben und auf dessen Entscheidung warten (320000 im Jahr 1997). Sie haben keine Arbeitserlaubnis.

  • Asylberechtigte, die als politisch Verfolgte anerkannt sind. (Diesen Status erhielten etwas mehr als 300000 Menschen. Nach der Neuregelung des Asylgesetzes ist die Zahl der Asylberechtigten stark rückläufig.)

  • Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge mit nur vorübergehender Aufenthaltserlaubnis. Sie dürfen keinen Antrag auf Asyl stellen, haben keine Arbeitserlaubnis, ihre Zahl betrug 1997 254000.

  • Konventionsflüchtlinge. Sie fallen nicht unter die Bestimmungen des Asylartikels des Grundgesetzes, stehen aber unter dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die von der Bundesrepublik zusammen mit 122 weiteren Staaten unterzeichnet wurde, 1997 waren 25500 solcher Flüchtlinge im Land.

  • Kontingentsflüchtlinge. Im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen übernimmt die Bundesrepublik wie andere Staaten eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen wie zum Beispiel Boat people aus Vietnam und Personen jüdischen Glaubens aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion.

Für alle Ausländer, die nicht aus Ländern der Europäischen Union kommen, gilt seit 1973 (dem Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte) ein Arbeitsverbot. Nur für wenige Stellen, die nicht mit deutschen Arbeitskräften zu besetzen sind (weil es keine Bewerber gibt), können befristete Ausnahmeregelungen getroffen werden.

Mit dem Status "Gastarbeiter" sind seit den fünfziger Jahren Ausländer angeworben worden, weil die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland Arbeitskräfte benötigte. Das "Wirtschaftswunder", um das Westdeutschland beneidet wurde, wäre ohne die ausländischen Arbeitnehmer nicht möglich gewesen. Ab 1953 bemühten sich die Bauernverbände um italienische Arbeiter für die deutsche Landwirtschaft. Die Industrie folgte, bis zum Anwerbestopp 1973 kamen circa 14 Millionen ausländische Arbeitskräfte ins Land. Davon kehrten elf Millionen wieder in ihre Heimatländer zurück. Sie haben einen hohen Anteil an unserer Wirtschaftskraft. 200 Milliarden DM erarbeiten sie für das deutsche Bruttosozialprodukt jährlich. Ihre Beiträge in die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenkassen sind für das deutsche Sozialsystem unverzichtbar. Von der strukturbedingten Arbeitslosigkeit sind Ausländer stärker betroffen als Deutsche, weil sie in höherem Maße als deutsche Arbeitnehmer Arbeitsplätze einnehmen, die von der Rationalisierung bedroht sind. Auch sie nahmen also den Deutschen keine Arbeitsplätze weg.

Derzeit fehlen in Deutschland 75000 Fachkräfte in der Sparte Informatik. Sie sind auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zu finden, deshalb sollen Experten aus anderen Ländern die befristete Erlaubnis erhalten, den Engpass zu überbrücken. Fachleute schätzen den künftigen Bedarf an qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland auf bis zu 500000 pro Jahr. Sie sind auch notwendig als Beitragszahlende für die Rentenkasse. Wenn Wirtschaftskraft und Wohlstand in Deutschland fortbestehen sollen, ist die Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften unerlässlich.

Literatur

  • Bade, Klaus (Hg.): Deutsche im Ausland – Fremde in Deutschland. Migration in Geschichte und Gegenwart, München 1992.

  • Butterwege, Christoph / Hentges, Gudrun (Hg.): Zuwanderung im Zeichen der Globalisierung. Migrations-, Integrations- und Minderheitenpolitik, Opladen 2000.

  • Stroux, Marily / Dohrn, Reimer: Blinde Passagiere. Es ist leichter, in den Himmel zu kommen als nach Europa, Frankfurt a. M. 2000.

Umerziehung

Die Vorstellung, in der Besatzungszeit nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staats sei unter der Bezeichnung "Umerziehung" eine Art Gehirnwäsche betrieben worden oder es seien den Deutschen von den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs fremde Sitten und Gebräuche politischen Verhaltens aufgezwungen worden, ist immer noch verbreitet. Darin kommen Gefühle der Ohnmacht und Demütigung, das Aufbäumen gegen die Fremdherrschaft nach der Niederlage, aber auch die Beschämung über die eigene Rolle in der Nazidiktatur zum Ausdruck. Rechtsradikale Propaganda operiert vor diesem Hintergrund mit Behauptungen, die den Eindruck erwecken sollen, es habe in der Zeit nach 1945 eine Art geistiger Vergewaltigung der Deutschen stattgefunden.

Tatsächlich waren die politischen und kulturellen Anstrengungen auf die Wiederherstellung demokratischer Zustände, auf die Wiedererrichtung des Rechtsstaats gerichtet. Dazu sollten Hilfestellungen gegeben werden durch das Einüben demokratischen Denkens und Verhaltens sowie durch das Erwecken von Bürgersinn. Ziel war die geistige Überwindung des nationalsozialistischen Systems von Unterwerfung und blindem Gehorsam unter den Befehl einer diktatorischen Obrigkeit.

Wenige Begriffe aus der Nachkriegszeit sind ähnlich negativ belastet wie die Umschreibung dessen, was die Alliierten mit der "reorientation" beziehungsweise "reeducation" beabsichtigten, nämlich die Hinführung und Anleitung der Deutschen zur Demokratie. Es ging einmal darum, den Deutschen wieder den Anschluss an das internationale Kulturleben, von dem sie seit 1933 abgeschnitten waren, zu ermöglichen und die von den Nationalsozialisten erzwungene Provinzialität des geistigen Lebens zu überwinden. Kulturoffiziere der Militärregierungen in allen vier Besatzungszonen brachten die Theater wieder in Gang, kümmerten sich um Aufführungsrechte für Stücke, die seit 1933 nicht mehr oder die in Deutschland noch nie gespielt worden waren, besorgten Übersetzungen ausländischer Literatur. Die Bibliotheken und Filmvorführungen etwa der Amerika-Häuser und der englischen "Brücken" öffneten wieder Tore zur Welt. Zum Angebot der Amerikaner gehörten ferner Austauschprogramme für Schüler, Studenten und Lehrer, die Förderung von Schülermitverwaltung und Schülerzeitungen, die Abhaltung von Bürgerforen zur öffentlichen Diskussion von kommunalen politischen Problemen.

Ein anderer Aspekt der "Umerziehungspolitik" betraf die Veränderung traditioneller oder während der NS-Herrschaft entstandener undemokratischer Strukturen in Deutschland. Am nachhaltigsten gelang dies in den Westzonen auf dem Gebiet der Massenkommunikation: Die Lizenzierung der Zeitungen diente nicht nur deren Überwachung, sondern vor allem der Einübung von demokratischem Journalismus durch politische Meinungsvielfalt in Verlag und Redaktion, Trennung von Nachricht und Meinung sowie durch objektive Berichterstattung anstelle des Verlautbarungs- und Propagandajournalismus der NS-Zeit. Neben den erfolgreichen Lizenzblättern (Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Rundschau, Die Zeit und andere) unterhielten die Besatzungsmächte eigene Organe, die als Vorbilder wirkten: Legendär wurde die amerikanische Neue Zeitung in München, die für eine ganze Generation deutscher Redakteure und Autoren zur Hohen Schule des Journalismus wurde.

Von nachhaltigem Einfluss war auch die Rundfunkpolitik der Alliierten. Das System der staatsunabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik wurde nach britischem Vorbild (BBC) eingeführt.

Hindernisse für die "Umerziehung" bildeten nicht nur die mangelnde Bereitschaft auf deutscher Seite, den guten Rat französischer, britischer und amerikanischer Experten anzunehmen (aus Trotz oder im Gefühl der eigenen kulturellen Überlegenheit), sondern auch die Uneinigkeit der vier Besatzungsmächte. Der Kalte Krieg bedeutete das Ende ihrer Zusammenarbeit. Entsprechend den unterschiedlichen politischen Systemen entwickelten sich dann die Ostzone und die drei Westzonen rasch auseinander.

Trotzdem erzielten die Alliierten dauerhafte Erfolge in der Demokratisierungspolitik, die sich in Institutionen der Bundesrepublik (Presse, Rundfunk, Bildungswesen) bis heute zeigen.

Literatur

  • Benz, Wolfgang: Potsdam 1945. Besatzungsherrschaft und Neuaufbau im Vier-Zonen-Deutschland, München 1986.

Versailler Diktat

Der Friedensvertrag, den Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg am 28. Juni 1919 im Schloss Versailles bei Paris unterzeichnen musste, verfügte umfangreiche Gebietsabtrennungen (Verlust aller Kolonien, Abtretung von 70000 Quadratkilometern mit 6,5 Millionen Einwohnern an Polen), Rüstungsbeschränkungen, die Reduktion der Streitkräfte auf 100000 Mann im Heer und 15000 Mann bei der Marine, Verbot von Flugzeugen, U-Booten, Panzern, schwerer Artillerie sowie hohe Reparationszahlungen für die Kriegsschäden der Alliierten. Als schmachvoll wurde auch der Ort der Unterzeichnung empfunden. Im Spiegelsaal von Versailles war nämlich 1871 die Gründung des deutschen Kaiserreichs proklamiert worden. Ebenso auf Ablehnung stieß der Artikel, der den Anschluss von Österreich an Deutschland untersagte und vor allem der Artikel 231, in dem die Schuld Deutschlands und seiner Verbündeten am Ersten Weltkrieg festgestellt war. Die folgenden Jahre standen in Deutschland unter dem Eindruck einer öffentlichen Debatte, in der die "Kriegsschuldlüge", die sich auf den "Kriegsschuldartikel" im Friedensvertrag bezog, vehement zurückgewiesen wurde.

Die Revision des Versailler Diktats stand in der ganzen Weimarer Republik im Mittelpunkt der Außenpolitik, sie war auch Gegenstand der Propaganda aller Republik- und Demokratiefeinde, die demokratische Politiker als "Erfüllungsgehilfen" der Gegner Deutschlands diffamierten und die Wiederherstellung der früheren Grenzen, der militärischen Stärke und des Großmachtstatus des Deutschen Reiches forderten. Der Aufstieg der NSDAP von einer rechtsradikalen Sekte zur stärksten Partei in Deutschland erfolgte vor diesem Hintergrund. Allerdings gingen Hitlers Ziele (Eroberung von "Lebensraum" im Osten, deutsche Hegemonie in Europa) weit über die Revision des Versailler Vertrags hinaus.

Literatur

  • Krüger, Peter: Versailles. Deutsche Außenpolitik zwischen Revisionismus und Friedenssicherung, München 1986.

Volksgemeinschaft

Im nationalsozialistischen Parteiprogramm von 1920 hieß es: "Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein." Damit war das nationalsozialistische Ideal einer "völkischen", das heißt auf rassischer Definition beruhenden Gesellschaft – der "Volksgemeinschaft" – propagiert. Aus der Volksgemeinschaft waren damit von vornherein "fremdvölkische" Menschen ausgeschlossen, nach Willkür wurden auch "Asoziale", Behinderte, Homosexuelle, politisch Unerwünschte und andere zu Gegnern der nationalsozialistischen Weltanschauung Erklärte aus der "Volksgemeinschaft" verstoßen und verfolgt. Mit Parolen wie "Du bist nichts, Dein Volk ist alles!" oder "Gemeinnutz geht vor Eigennutz!" wurde die Idee einer Staats- und Gesellschaftsordnung beschworen, die den germanischen Ständestaat wieder beleben sollte, in dem es angeblich keine Klassen und sozialen Schranken gab, "im Blute fundiert, durch ein 1000-jähriges Leben zusammengefügt, durch das Schicksal auf Gedeih und Verderb verbunden". Das waren inhaltsleere Phrasen, denn auch in der NS-Gesellschaft gab es erhebliche soziale Unterschiede. Durch die "Blut- und Boden"-Ideologie, die Verklärung bäuerlichen Lebens und die Darstellung deutschtümelnder Folklore bei Festen, Aufmärschen, Kundgebungen mit dem Ziel, die Menschen zu einem willenlosen und gefügigen Block zusammenzuschweißen, wurde die "Volksgemeinschaft" inszeniert. Dabei stand die Ideologie der "Volksgemeinschaft" zu allen Anforderungen der modernen Industriegesellschaft in krassem Gegensatz.

Literatur

  • Peukert, Detlev: Volksgenossen und Gemeinschaftsfremde. Anpassung und Aufbegehren unter dem Nationalsozialismus, Köln 1982.

  • Thamer, Hans-Ulrich: Nation als Volksgemeinschaft. Völkische Vorstellungen, Nationalsozialismus und Gemeinschaftsideologie, in: Gauger, Jörg-Dieter / Weigelt, Klaus (Hg.): Soziales Denken in Deutschland zwischen Tradition und Innovation, Bonn 1990, S. 112–127.

  • Verhey, Jeffrey: Der "Geist von 1914" und die Erfindung der Volksgemeinschaft, Hamburg 2000.

Wehrmacht

Nach dem Zusammenbruch des NS-Staats beteuerten die Angehörigen der Wehrmacht – Heer, Luftwaffe und Marine als reguläre Streitkräfte des Deutschen Reiches –, im Gegensatz zur SS und Waffen-SS, den von Himmler befehligten Formationen der nationalsozialistischen Partei, hätten sie als Soldaten und Offiziere keinen Anteil an den Verbrechen des NS-Regimes gehabt. Das traf für den größten Teil von ihnen auch zu. Die Unterscheidung zwischen der rein militärisch operierenden untadeligen Wehrmacht und der verbrecherischen SS entspricht aber nicht ganz der Realität. Auch die Wehrmacht als Organisation und einzelne ihrer Mitglieder waren in Handlungen verstrickt, die gegen Kriegs- und Völkerrecht verstießen, die gegen Zivilpersonen gerichtet waren oder gegen Kriegsgefangene.

Ein Befehl des Oberkommandierenden der 18. Armee, Georg von Küchler, warb im Juli 1940 zum Mindesten um Verständnis für unzulässige Maßnahmen gegen Zivilisten im besetzten Polen: "[...] Ich betone die Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass sich alle Soldaten der Armee, besonders die Offiziere, jeder Kritik an dem im Generalgouvernement durchgeführten Kampf mit der Bevölkerung, zum Beispiel der Behandlung der polnischen Minderheiten, der Juden und kirchlicher Angelegenheiten, enthalten. Die völkische Endlösung dieses Volkskampfes, der an der Ostgrenze seit Jahrhunderten tobt, verlangt besonders strenge Maßnahmen. Gewisse Einheiten von Partei und Staat sind mit der Durchführung dieses völkischen Ringens im Osten betraut. Der Soldat hat sich diesen Belangen anderer Einheiten fernzuhalten. Das bedeutet, er hat jene Unternehmen auch nicht zu kritisieren".

Der Krieg gegen die Sowjetunion, der im Juni 1941 als deutscher Überfall begann, wurde von Anfang an als Weltanschauungs- und Vernichtungskrieg geführt. In Vorbereitung des Russlandfeldzuges mit der Tarnbezeichnung "Barbarossa" erließ das Oberkommando der Wehrmacht zwei Befehle, die auf Weisungen Hitlers zurückgingen und Kriegs- und Völkerrecht den politischen Absichten der Nationalsozialisten unterordneten. Der "Erlass über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet 'Barbarossa' und über besondere Maßnahmen der Truppe" vom 13. Mai 1941 bestimmte, dass "[...] Straftaten feindlicher Zivilpersonen [...]" in dem Gebiet der Zuständigkeit der Militärgerichte entzogen waren. Das gab die Zivilbevölkerung jeglicher Willkür preis. Jeder Truppenführer konnte von sich aus entscheiden, "Freischärler [...] im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen" oder ganze Dörfer durch "kollektive Gewaltmaßnahmen" zu beseitigen. Der "Kommissarbefehl" vom 6. Juni 1941 sah die Ermordung der politischen Kommissare der Roten Armee vor. Sie seien, lautete die rechtswidrige Begründung, keine Soldaten und seien nach ihrer Gefangennahme "grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen". Der Kommissarbefehl regelte auch die Zusammenarbeit der Wehrmacht mit den "Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD" (Sicherheitsdienst der SS), die als mobile Mordkommandos der SS mehr als eine halbe Million Juden töteten. Die Führung der Wehrmacht war mit den Zielen der Nationalsozialisten konform. Auch organisatorisch wurde dem Rechnung getragen, durch die Einrichtung eines NS-Führungsstabes beim Oberkommando der Wehrmacht, der ab Dezember 1943 den Einfluss der Politik auf das Militär stärken sollte und durch die NS-Führungsoffiziere, die den Kommandeuren aller Einheiten beigegeben wurden.

Ende der siebziger Jahre mussten sich die Deutschen zum ersten Mal damit auseinander setzen, dass die Unterscheidung zwischen der ehrenhaft kämpfenden Wehrmacht und der verbrecherischen SS nicht die volle Wahrheit war. Der Historiker Christian Streit hatte nachgewiesen, dass die Wehrmacht die sowjetischen Kriegsgefangenen schändlich und völkerrechtswidrig behandelt hatte, dass drei Millionen wehrlose Gefangene durch Hunger, Krankheit und Entkräftung im Gewahrsam der Wehrmacht zu Tode gekommen sind, dass viele von ihnen in Konzentrationslager eingeliefert oder durch Massenerschießungen der SS ermordet wurden.

Literatur

  • Bartov, Omer: Hitlers Wehrmacht. Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Hamburg 1995.

  • Kohl, Paul: Der Krieg der deutschen Wehrmacht und der Polizei 1941–1944. Sowjetische Überlebende berichten, Frankfurt a. M. 1995.

  • Streit, Christian: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, Stuttgart 1978.

Weltjudentum (jüdische Weltverschwörung)

Judenfeindliche Fantasien, nach denen sich die Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinschaft über alle Grenzen hinweg zum Kampf gegen die Christen verschworen hätten und nach der Weltherrschaft strebten, gehen bis ins Mittelalter zurück. Im 12. Jahrhundert findet sich zum Beispiel bei Thomas von Monmouth die Vorstellung, alljährlich bestimmten Rabbiner durch das Los den Tod von Christen. Die Legenden von Ritualmorden, Brunnenvergiftung, Hostienfrevel, die immer wieder zum Anlass von Judenverfolgungen wurden, gehen auf Verschwörungsmythen zurück. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts behauptete ein französischer Jesuit, Augustin Barruel, "die Juden" erstrebten die Weltherrschaft. Die "Protokolle der Weisen von Zion", eine Fälschung der zaristischen Geheimpolizei am Ende des 19. Jahrhunderts, begründeten eine immer noch lebendige Verschwörungstheorie, an die Hitler und die Nationalsozialisten glaubten, obwohl ein Prozess in der Schweiz 1934/35 die Fälschung in allen Einzelheiten nachgewiesen hatte. Die "Protokolle" kursieren als ein Schlüsseldokument des Antisemitismus, in viele Sprachen übersetzt, ihre Botschaft wird als scheinbare Welterklärung immer neu geglaubt, weil sie sich gut dazu eignet, von realen Schwierigkeiten und Problemen (wie zum Beispiel im heutigen Russland) abzulenken. Sie gelten als Geheimplan des "Weltjudentums", nach dem "die Juden" in Gestalt der Demokratie und moderner Errungenschaften die Völker der Welt ihrer Herrschaft zu unterwerfen trachten. In der nationalsozialistischen Ideologie wurde die Wahnvorstellung vom Kampf des Judentums gegen Deutschland und die germanische "Rasse" propagiert und von vielen geglaubt.

Wie unsinnig die Konstrukte vom "Weltjudentum" und von "jüdischer Weltverschwörung" sind, geht schon daraus hervor, dass antisemitische Propaganda sowohl die angebliche Erfindung und Durchsetzung des Bolschewismus als auch den Kapitalismus, die Beherrschung der Börsen und Banken, als jüdische Machenschaften anprangert, um das jeweilige Zerrbild des Juden als Bolschewisten bzw. als Plutokraten oder Finanzmagnaten zur Hetze gegen die Juden zu instrumentalisieren.

Die jahrhundertelange Diasporaexistenz der Juden in vielen Ländern, die Bewahrung ihrer kulturellen und religiösen Eigenart haben sicherlich die Bereitschaft, die Juden zu Fremden, zu Feinden und Schuldigen zu stempeln, gefördert. Tatsächlich gibt es keine Organisation, die alle Juden weltumspannend vereinigt und dazu berechtigen würde, von einem "Weltjudentum" zu sprechen. Auch der World Jewish Congress (Jüdischer Weltkongress), dem diese Funktion immer wieder zugeschrieben wird, wenn seine Repräsentanten sich zu Wort melden, hat keine solche Kompetenz. Er entstand im August 1936 in Genf als Dachorganisation jüdischer Vereinigungen, die lediglich die Interessen der Juden gegenüber der Weltöffentlichkeit angesichts der nationalsozialistischen Verfolgung wahrnehmen sollte. Ziel der Organisation sollte es sein, "das Überleben und die Einheit des jüdischen Volkes" zu sichern.

Das Misstrauen gegenüber nichtstaatlichen übernationalen Organisationen, das im Zeitalter nationalstaatlicher Enge beispielsweise auch Freimaurer, Zeugen Jehovas, Jesuiten und andere traf, galt und gilt jüdischen Vereinigungen in besonderem Maße. Der 1843 in den USA gegründete humanitäre Bund B'nai B'rith, die Alliance Israelite Universelle (1860 in Paris als Wohltätigkeitsverein gegründet), die Zionistische Weltorganisation (1897 als Jüdische Nationalbewegung gegründet) oder nach dem Zweiten Weltkrieg die Jewish Claims Conference, die Ansprüche von Holocaust-Opfern auf Entschädigung und Wiedergutmachung vertritt, werden genannt, wenn das Konstrukt des "Weltjudentums" beschworen wird, obwohl die genannten Organisationen ausschließlich humanitäre Ziele verfolgen, die mit Verschwörungslegenden nicht das geringste zu tun haben.

Literatur

  • Cohn, Norman: Die Protokolle der Weisen von Zion. Der Mythos von der jüdischen Weltverschwörung, Baden-Baden 1998.

  • Sammons, Jeffrey L.: Die Protokolle der Weisen von Zion. Die Grundlage des modernen Antisemitismus – eine Fälschung, Göttingen 1998.

Wiedergutmachung

Der Begriff ist unzutreffend und irreführend, da die Schäden durch Verfolgung, Beraubung, Versklavung, durch Freiheitsentzug und Ermordung unter dem nationalsozialistischen Regime nicht "wieder gut gemacht" werden können. Gemeint sind materielle Leistungen an die Opfer, die in zwei Hauptkategorien unterteilt werden, in Rückerstattung und Entschädigung. Die Rückerstattung begann unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg auf Veranlassung der Besatzungsmächte. Sie betraf vor allem Vermögenswerte, die sich der deutsche Staat, aber auch Einzelpersonen, im Zuge der Verfolgung von Juden und anderen angeeignet hatten (in diesen Bereich fällt zum Beispiel auch das Vermögen der 1933 aufgelösten deutschen Gewerkschaften).

Die Regelung der Besatzungszeit betraf vor allem das noch auffindbare Eigentum der Verfolgten. Das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 fixierte Restitutionsleistungen für nicht mehr auffindbare Werte in Höhe von drei Milliarden DM. Da diese Leistungen nur für die alte Bundesrepublik galten, konnten für das Gebiet der DDR erstmals nach der Wende ab Anfang der neunziger Jahre Ansprüche auf Rückgabe von Eigentum erhoben werden.

Wichtiger, auch im finanziellen Umfang (80–100 Milliarden DM), ist der Gesamtbereich Entschädigung. Nach ersten Ansätzen in der Besatzungszeit regelt das 1953 vom Bundestag verabschiedete "Bundesentschädigungsgesetz" (bis 1965 vielfach geändert und erweitert) die Leistungen an rassisch, religiös und politisch Verfolgte für Schäden an Leben, Gesundheit, Freiheit und beruflichem Fortkommen. Eine umfangreiche Bürokratie, gelegentlich unsensible Bearbeiter in den Entschädigungsämtern, zeitraubende Gutachten machten das Verfahren für die Opfer zu einer meist mühseligen und oft unerfreulichen Prozedur. Im Gegensatz zur gesamten Höhe der Aufwendungen (80–100 Milliarden DM) sind die Leistungen an die einzelnen Empfänger überwiegend bescheiden. Ein Monat KZ-Haft wird zum Beispiel mit der Zahlung von 150,– DM abgegolten. Für Gesundheitsschäden werden Renten gezahlt.

Keineswegs alle Verfolgten des NS-Regimes haben Entschädigungsleistungen erhalten. Die Zahlungen sind fast ausschließlich durch die alte Bundesrepublik erfolgt, ausgeschlossen waren alle, die in der Verfolgungszeit nicht im Deutschen Reich (in den Grenzen von 1937) gelebt hatten bzw. nicht innerhalb enger Fristen ihren Wohnsitz nach 1945 in der Bundesrepublik genommen hatten. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten vor allem Bürger des Deutschen Reiches bzw. der Bundesrepublik entschädigt werden. Damit ging die Masse der ausländischen Opfer des NS-Staates zunächst leer aus. Erst nach der Vereinigung von Bundesrepublik und DDR wurden Abkommen mit ehemaligen Ostblockstaaten geschlossen, um deren Bürger für die erlittene Verfolgung zu entschädigen. Auch Kommunisten, Sinti und Roma, Opfer der Wehrmachtsjustiz, Zwangssterilisierte oder unter dem Vorwurf "asozial" im KZ Inhaftierte blieben jahrzehntelang oder sogar bis heute von jeder Entschädigung ausgeschlossen.

Mit Israel und der Jewish Claims Conference (als dem Interessenverband nicht in Israel lebender Juden) schloss die Bundesrepublik bereits 1952 ein Abkommen, das (neben der anschließenden deutschen Gesetzgebung) eine Globalzahlung von 3,5 Milliarden DM an das jüdische Volk festlegte. Außerdem schloss die Bundesrepublik in den sechziger Jahren mit elf westeuropäischen Ländern Globalabkommen über Entschädigungen in der Höhe von 876 Millionen DM für NS-Verfolgte ab. Nach der Vereinigung von Bundesrepublik und DDR folgten ähnliche Abkommen mit Polen (500 Millionen DM), mit Weißrussland, der Ukraine und Russland (zusammen eine Milliarde DM). Die verfolgten Bürger der baltischen Staaten mussten noch länger warten.

Die Entschädigung des größten Teils der Zwangsarbeiter ist noch nicht erfolgt, da die deutsche Wirtschaft erst im März 2001 ihren Anteil von fünf Milliarden DM für den Fonds der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" aufbringen konnte und die Rechtssicherheit gegenüber neuen Ansprüchen noch nicht durch den Bundestag gewährleistet ist. Das bedeutet, dass ein beträchtlicher Teil der Millionen Zwangsarbeiter nie in den Genuss einer bescheidenen Entschädigungssumme kommen wird, denn allein in den beiden vergangenen Jahren sind bereits über 100000 Menschen aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten gestorben.

Literatur

  • Brodesser, Herrmann-Josef u.a.: Wiedergutmachung und Kriegsfolgenliquidation: Geschichte – Regelungen – Zahlungen, München 2000.

  • Goschler, Constantin: Wiedergutmachung. Westdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus, 1945–1954, München 1992.

  • Herbst, Ludolf / Goschler, Constantin (Hg.): Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland, München 1989.

  • Kessler, Ralf / Peter, Hartmut Rüdiger: Wiedergutmachung im Osten Deutschlands 1945–1953. Grundsätzliche Diskussionen um die Praxis in Sachsen-Anhalt, Frankfurt a. M. 1996.

  • Pross, Christian: Wiedergutmachung. Der Kleinkrieg gegen die Opfer, Frankfurt a. M. 1988.

Zionismus

Zion heißt einer der Hügel Jerusalems, davon leitet sich der Name für die Bewegung ab, die die Rückkehr aller Juden in das Land Israel mit dem religiösen Mittelpunkt Zion (Jerusalem) propagiert. Ausgangspunkt des Zionismus war die Judenfeindschaft im Europa des 19. Jahrhunderts. Philanthropen wie Moses Montefiori (1784–1885) planten die Ansiedlung der in Polen und Russland bedrängten Juden in Palästina. Ein Siedlungsprojekt ist mit dem Namen des jüdischen Arztes Leo Pinsker aus Odessa (1821–1891) verbunden. Aus Anlass des antisemitischen Skandals der Dreyfus-Affäre in Frankreich (der jüdisch-französische Hauptmann Dreyfus war 1894 zu Unrecht wegen Landesverrats verurteilt worden) machte der Wiener Publizist Theodor Herzl (1860–1904) mit seinem Buch "Der Judenstaat" (1896) den Gedanken einer jüdischen nationalen Heimat populär. 1897 tagte in Basel der Erste Zionistenkongress, die "Zionistische Weltorganisation" gab der Bewegung die Basis. Zionismus verstand sich als jüdische Antwort auf die verweigerte Emanzipation (Gleichberechtigung) der Juden in vielen Staaten Europas.

In jährlichen Kongressen, durch die Errichtung des Jüdischen Nationalfonds, der Jüdischen Kolonialbank, des Palästinaamts (1908) in Jaffa als Einwanderungsagentur und dem Bau der jüdischen Stadt Tel Aviv wurde das Projekt einer jüdischen Heimstatt in Palästina vorangebracht. Der Zionismus war in verschiedene religiöse und kulturelle Richtungen gespalten, aus Not war er in Osteuropa stärker verankert als im Westen. Die deutschen Juden standen mehrheitlich dem Zionismus bis in die NS-Zeit hinein ablehnend gegenüber, weil sie sich in erster Linie als deutsche Patrioten fühlten. 1917 führten Verhandlungen zwischen zionistischen Vertretern und der britischen Regierung zur "Balfour-Deklaration" (nach dem damaligen britischen Außenminister Arthur James Balfour, 1848–1930), in der Großbritannien größte Anstrengungen versprach, um die Gründung eines Judenstaats in Palästina zu ermöglichen. Das Land stand seit dem Ersten Weltkrieg unter britischer Militärverwaltung und 1922/23 hatte der Völkerbund Großbritannien das Mandat über Palästina übertragen.

1929 wurde die Jewish Agency als jüdische Vertretung und Institution zur Errichtung des nationaljüdischen Staates geschaffen. Der jüdischen Einwanderung standen nun aber energische Restriktionen der britischen Behörden gegenüber. Nur nach geringen Quoten wurden jüdische Siedler ins Land gelassen, um die arabischen Einwohner nicht zu majorisieren. Die Spannungen zwischen jüdischen Siedlern und Arabern verstärkten sich trotz aller Verständigungsversuche. Palästina wurde wegen der britischen Politik auch nur in bescheidenem Maße rettende Zuflucht der verfolgten Juden während der nationalsozialistischen Zeit. Nach einem Plan der UNO 1947, der Palästina in einen jüdischen und einen arabischen Staat teilte (von den Arabern abgelehnt), wurde am 14. Mai 1948 der Staat Israel proklamiert. Der Angriff der Araber auf Israel löste dann den "Unabhängigkeitskrieg" aus (17. Mai 1948 bis 3. Juni 1949), in dem Israel sich erfolgreich behaupten konnte.

Die Sowjetunion hatte ursprünglich die zionistischen Pläne unterstützt und für die Gründung Israels gestimmt, dann aber mit dem ganzen Ostblock Partei für die arabischen Staaten ergriffen. Israel wurde zum Aggressor erklärt und Zionismus wurde zum Kampfbegriff des kommunistischen Blocks im Kalten Krieg. Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei der Sowjetunion verdammte den Zionismus 1971 mit den Worten "Unsere Partei betrachtet den Zionismus nicht als nationale Strömung der Juden, für die sich der Zionismus ausgeben möchte, sondern als klassenfeindliche Kraft, die den Interessen der Werktätigen aller Nationalitäten [...] gegenübersteht". Damit war Antizionismus als ideologische Waffe gegen Israel (das in sowjetischen Augen als Stellvertreter für die US-Politik stand) instrumentalisiert.

Antizionismus war auch in der DDR Bestandteil der Staatsideologie. Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR definierte zionistische Organisationen als "reaktionäre, nationalistische, rassistische, konterrevolutionäre, antisozialistische und antisowjetische politische Vereinigungen, die auf der Grundlage der zionistischen Ideologie, wie Chauvinismus, Rassismus und Expansion, von reaktionären imperialistischen Kreisen zur Verschärfung der internationalen Lage, zur Führung des Antisowjetismus und des Antikommunismus und zum Kampf gegen die sozialistischen Staaten und die nationale Befreiungsbewegung genutzt werden."

Die Wirkungen dieser Diffamierung, die Antizionismus zu einer Spielart des Antisemitismus machte, sind immer noch zu spüren.

Literatur

  • Haumann, Heiko (Hg.): Der Traum von Israel. Die Ursprünge des modernen Zionismus, Weinheim 1998.

  • Timm, Angelika: Hammer, Zirkel, Davidstern. Das gestörte Verhältnis der DDR zu Zionismus und Staat Israel, Bonn 1997.

Dieser Beitrag erschien zuerst in: Benz, Wolfgang: Argumente gegen rechte Vorurteile. Informationen zur politischen Bildung aktuell 2001.

Fussnoten