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Wann spricht man von Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus oder Neonazismus....? | Rechtsextremismus | bpb.de

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Wann spricht man von Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus oder Neonazismus....?

Gabriele Nandlinger

/ 6 Minuten zu lesen

Die Begriffe Rechtsextremismus, Neonazis, Rechtsradikalismus werden in der politischen Alltagssprache häufig durcheinandergewirbelt. Wann heißt es rechtsextremistisch und wann rechtsradikal? Wer und was ist damit überhaupt gemeint?

Rechtsextremer beim sogenannten "Fest der Völker" in Jena (© AP)

Die Begriffe Rechtsextremismus, Neonazis, Rechtsradikalismus werden in der politischen Alltagssprache häufig durcheinander- gewirbelt. Aber: Wann heißt es rechtsextremistisch und wann rechtsradikal? Wer und was ist damit überhaupt gemeint? Und: Unterscheiden sich Rechtsextremisten und Neonazis - oder sind das alles Rechtsradikale? Es gibt Kriterien, die die Begriffe voneinander unterscheiden - und dies zum Teil deutlich. Im Folgenden wird versucht, hier etwas Klarheit zu schaffen.

Rechtsextremismus

Was ist eigentlich unter Rechtsextremismus zu verstehen und wer gilt als rechtsextrem bzw. rechtsextremistisch?

Weil der Rechtsextremismus an sich über kein homogenes ideologisches Konzept verfügt, gibt es für den Begriff keine einheitliche Definition. Dem Duden zufolge ist ein (Rechts)-Extremist ein politisch extrem, radikal eingestellter Mensch. Als (rechts)extremistisch bezeichnet wird eine extreme, radikale politische Einstellung, die gezeigt, bezeugt, vertreten oder verfochten wird usw. Rechtsextremismus ist demnach Extremismus im Sinne der Ideologie der äußersten Rechten. Generell gilt: Rechtsextremisten lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung ab und wollen − auch unter Anwendung von Gewalt − ein autoritäres oder gar totalitäres staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden sollen.

Das rechtsextreme Weltbild ist gekennzeichnet durch Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, völkische Ideologie, Antisemitismus, Geschichtsklitterung, einhergehend mit der Verherrlichung des NS-Regimes und Relativierung bis zur Leugnung des Holocaust, Diffamierung und Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und seiner Institutionen. Nach einer Definition des Bundesverfassungsschutzes ist ''Rechtsextremismus in Deutschland nicht ideologisch homogen. Eine Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit und eine gegen den Gleichheitsgrundsatz gerichtete Fremdenfeindlichkeit sind allerdings bei allen Rechtsextremisten festzustellen.''

Rechtsextremistische Ideologie ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar!

In der Praxis des Verfassungsschutzes werden folgende Merkmale als Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen gewertet. Diese werden in der Literatur als kennzeichnend für ein rechtsextremistisches Weltbild aufgeführt:

  • ein aggressiver Nationalismus, für den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als ''minderwertig" betrachtet,

  • der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf ''rassischer" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschränkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des ''Volkskollektivismus'' (''Du bist nichts, Dein Volk ist alles'') entgegensetzt,

  • Antipluralismus

  • eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis einer Wiederbelebung rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts

  • der Wunsch nach einem ''Führerstaat'' mit militärischen Ordnungsprinzipien (Militarismus)

  • Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des "Dritten Reiches" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und

  • eine ständige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten.

Rechtsextremistische bzw. rechtsextreme Ideologieansätze wurzeln im Nationalismus und im Rassismus. Sie sind von der Vorstellung geprägt, dass die ethnische Zugehörigkeit zu einer Nation oder Rasse die größte Bedeutung für das Individuum besitzt, und dem sind dann entsprechend die Rechte des Einzelnen untergeordnet.

Ideologisches Bindeglied zwischen den verschiedenen Strömungen des Rechtsextremismus ist häufig der Antisemitismus. Letzterer wird entweder durch offene Hetze ausgedrückt oder kommt verbrämt, in Andeutungen zutage.

Das Fundament des rechtsextremen Modells der autoritären ''Volksgemeinschaft'' ist in der Regel ein aggressiver, expansionistischer Staat, gepaart mit völkischem Gedankengut. Ein solcher Staat ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar.

Grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind (in Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1952):

  • Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung

  • Volkssouveränität

  • Gewaltenteilung

  • Verantwortlichkeit der Regierung

  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

  • Unabhängigkeit der Gerichte

  • Mehrparteienprinzip

  • Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

In der Politikwissenschaft ist der Begriff Rechtsextremismus umstritten. Für den Berliner Parteienforscher Richard Stöss ist Rechtsextremismus ein ''Sammelbegriff für verschiedenartige gesellschaftliche Erscheinungsformen, die als rechtsgerichtet, undemokratisch und inhuman gelten''. Rechtsextremismus folgt demgemäß keiner einheitlichen Ideologie, ist laut Stöss vielmehr ein ''heterogenes Gemisch unterschiedlichster Begründungszusammenhänge und Sichtweisen ... was seinen Niederschlag in der Bundesrepublik auch in organisatorischer Zersplitterung der extremistischen Rechten findet. Der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke definiert Rechtsextremismus folgendermaßen:

''Unter 'Rechtsextremismus' verstehen wir die Gesamtheit von Einstellungen, Verhaltensweisen und Aktionen, organisiert oder nicht, die von der rassisch oder ethnisch bedingten sozialen Ungleichheit der Menschen ausgehen, nach ethnischer Homogenität von Völkern verlangen und das Gleichheitsgebot der Menschenrechts-Deklaration ablehnen, die den Vorrang der Gemeinschaft vor dem Individuum betonen, von der Unterordnung des Bürgers unter die Staatsräson ausgehen und die den Wertepluralismus einer liberalen Demokratie ablehnen und Demokratisierung rückgängig machen wollen."
Richard Stöss hebt vier wichtige Merkmale des Rechtsextremismus hervor: - Übersteigerter Nationalismus, Beschwörung äußerer Bedrohung - Negierung der universellen Freiheits- und Gleichheitsrechte der Menschen - Tendenzielle Gegnerschaft zu parlamentarisch-pluralistischen Systemen - Gesellschaftliches Leitbild einer ethnisch homogenen Volksgemeinschaft mit einem Führer.

Rechtsradikalismus

Was heißt Rechtsradikalismus und auf wen trifft die Bezeichmung rechtsradikal zu?

Als radikal (von lateinisch ''radix'' = Wurzel, Ursprung) werden politisch-ideologische Grundeinstellungen beziehungsweise Bestrebungen bezeichnet, die gesellschaftliche Fragen und Probleme von deren Ursprüngen bis in die letzten Details, also mit besonderer Konsequenz und einseitiger Kompromisslosigkeit, zu lösen suchen. Radikale Strömungen verstoßen nicht zwangsläufig gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

In der politischen Auseinandersetzung werden die Begriffe ''rechtsextrem'' bzw. ''rechtsradikal'' häufig synonym verwendet.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Abgrenzung zwischen (Rechts-)Radikalismus und (Rechts-)Extremismus klar definiert:

"Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung – die freiheitliche demokratische Grundordnung – gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt."
Hier hat sich von amtlicher Seite eine Begriffsumdeutung durchgesetzt. In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik wurden nämlich verfassungsfeindliche Bestrebungen von rechts als ''rechtsradikal'' deklariert. Seit Beginn der 1970er Jahre werden rechtsgerichtete Demokratiefeinde offiziell nun als Rechtsextremisten bezeichnet.

Von den Behörden und der Sozialwissenschaft wird der Begriff Rechtsradikalismus seitdem in der Regel auf Personen und Organisationen gerichtet, die klar rechts der Mitte des politischen Spektrums stehen, dabei allerdings im Rahmen der Verfassung bleiben. Der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht Rechtsradikalismus in der Regel nicht feindlich gegenüber.

Die Grenzen vom Rechtsradikalismus zum Rechtsextremismus sind dabei allerdings häufig fließend.

Einer Definition des Politikwissenschaftlers Michael Minkenberg zufolge schließt der Rechtsradikalismusbegriff ''auch Kräfte und Bewegungen'' ein, die ''die geltende demokratische Ordnung als solche nicht in Frage stellen, jedoch durch Rückgriff auf den ultranationalistischen Mythos eine Radikalisierung nach rechts und damit eine Revision der Verfassungswirklichkeit anstreben."

Neonazismus

Und was ist eigentlich Neonazismus und wer ist ein Neonazi? Mit dem Begriff "Neonazismus" werden innerhalb des Rechtsextremismus Personenzusammenschlüsse und Aktivitäten charakterisiert, die ein Bekenntnis zur Ideologie des Nationalsozialismus enthalten und auf die Errichtung eines totalitären Führerstaats nach dem Vorbild des "Dritten Reiches" ausgerichtet sind. Das neonazistische Spektrum definiert sich über eine inhaltliche Bezugnahme auf die NS-Ideologie − dies allerdings in unterschiedlicher Ausprägung. Der größte Teil der Neonaziszene ist amtlichen Erkenntnissen zufolge nach wie vor auf das "Dritte Reich" fixiert, das als "Ideal einer staatlichen Ordnung" angesehen wird. In Teilen der Szene wird die Politik Adolf Hitlers allerdings als Abkehr von der "reinen Lehre" des vermeintlich wahren Nationalsozialismus angesehen.

Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2007 heißt es: "Die Überzeugungen von Neonazis orientieren sich in der Regel an nationalsozialistischen Vorstellungen eines totalitären 'Führerstaats' auf rassistischer Grundlage ... Aus ihrer Sicht ist das deutsche Volk höherwertig und deshalb vor 'rassisch minderwertigen' Ausländern oder Juden zu schützen."

Das neonazistische Personenpotenzial wird im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2007 mit 4400 Personen beziffert. Rund 107 Gruppierungen, die ein Mindestmaß an organisatorischen Strukturen erkennen lassen, werden der Szene zugerechnet.Nachdem in den 1990er-Jahren bundesweit ein signifikantes Ansteigen des neonazistischen Personenpotenzials sowie der Zahl neonazistischer Organisationen festzustellen war, führte deren offen aggressives Eintreten für die Wiedererrichtung einer nationalsozialistischen Diktatur schließlich zu zahlreichen Vereinsverboten, die das Erscheinungsbild dieser Szene nachhaltig verändert haben. Es haben sich seitdem lockere, organisationsunabhängige Personenzusammenschlüsse gebildet, so genannte Kameradschaften, Neonazi- oder Freundeskreise.

Neonazis sind ganz klar immer auch Rechtsextremisten − umgekehrt gilt aber, dass nicht jeder Rechtsextremist automatisch als Neonazi bezeichnet werden kann.

Fussnoten

Fußnoten

  1. vgl. Armin Pfahl-Traughber, Der organisierte Rechtsextremismus in Deutschland nach 1945, in: Wilfried Schubarth, Richard Stöss (Hrsg.), Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz, Opladen 2001, 71 ff.

  2. vgl. Richard Stöss, Rechtsextremismus im Wandel, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin 2007

  3. zitiert nach Stöss, ebd.

  4. vgl. Michael Minkenberg, Die neue radikale Rechte im Vergleich USA, Frankreich, Deutschland, Opladen-Wiesbaden 1998; zitiert nach Thomas Grumke/Bernd Wagner, Hrsg.: Handbuch Rechtsradikalismus, Opladen 2002

ist verantwortliche Redakteurin beim Informationsdienst Externer Link: "Blick nach Rechts".