1. Einleitung und Fragestellung
Der Verfassungsschutz hat zur Zeit eine schlechte Presse: Da ist vom "völligen Versagen" (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung), "einer Gefahr für die Verfassung" (Süddeutsche Zeitung), "der Kumpanei des Verfassungsschutzes mit Neonazis" (taz) und einer "Verflechtung von Sicherheitsbehörden und Rechtsterroristen" (Die Zeit) die Rede. Einen realen Grund für dieses Negativ-Bild gibt es sehr wohl: Mehr als 13 Jahre konnte eine Neonazi-Kleingruppe im Untergrund wirken und dabei mindestens zehn Menschen ermorden. Den Sicherheitsbehörden blieb die Existenz dieses "Nationalsozialistischen Untergrundes" (NSU) verborgen. Sind somit die harschen Positionierungen und rigorosen Verdammungen angemessen? Das öffentliche Schweigen der Verfassungsschutzbehörden zu den einzelnen Aussagen nähert ebenso diesen Eindruck wie die unglücklichen TV-Auftritte ehemals hochrangiger Funktionsträger des Inlandsnachrichtendienstes. Daher sollen einige der kursierenden Behauptungen hier einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
Es geht dabei nicht um Anklage und Verteidigung, sondern um Differenzierung und Erläuterung. Eine in den Medien kursierende "Hau den Verfassungsschutz"-Stimmung mag zur Befriedigung eigener Ressentiments, nicht aber zur Erklärung komplexer Verbrechen dienen. Dazu bedarf es zunächst einmal der Feststellung, dass die "NSU"-Taten sowohl bezogen auf die Serien-Morde (2.) wie hinsichtlich des Wirkens aus dem Verborgenen (3.) eine neue Dimension des Rechtsterrorismus bzw. des Terrorismus aufweisen. Dem folgt die inhaltliche Auseinandersetzung mit einzelnen Fehldeutungen des Verfassungsschutzes, die in den Medien zu Pauschalisierungen und Verzerrungen führten. Hierbei geht es um die Grenzen (4.), die Möglichkeiten (5.), die "V-Leute" (6.) und die "Braune Staatsaffäre" (7.) in der Verfassungsschutzarbeit. Die in der Argumentation zum Ausdruck kommende Einseitigkeit beabsichtigt keine Kritikvermeidung. Sie steht lediglich für die Perspektive, die in der gegenwärtigen Medienberichterstattung nicht genügend Raum erhält.
2. Serien-Morde als neue Dimension des Rechtsterrorismus
Knapp drei Wochen nach der Aufdeckung der "NSU"-Taten publizierte der Politikwissenschaftler Fabian Virchow in der Wochenzeitung "Die Zeit" einen Artikel, worin es bezogen auf die Geschichte des Rechtsterrorismus hieß: "Er begleitet die Bundesrepublik seit den Fünfzigerjahren" und "Nichts davon ist neu".
Harald Range stehen am Donnerstag (01.12.2011) im Dienstgebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vor einem Plakat das die Orte der Straftaten der terroristische Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) zeigt. (© picture-alliance/dpa)
Harald Range stehen am Donnerstag (01.12.2011) im Dienstgebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vor einem Plakat das die Orte der Straftaten der terroristische Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) zeigt. (© picture-alliance/dpa)
Zweitens verkennt die oben erwähnte Aussage, wonach die "NSU"-Taten nicht für eine neue Dimension stehen, die besondere Gewaltintensität der Serien-Morde: Frühere Rechtsterroristen begingen meist Anschläge auf Einrichtungen, ohne gezielt Personen töten zu wollen. Gleichwohl kalkulierten sie solche Folgen ein. Dafür stehen die Anschläge der "Deutschen Aktionsgruppen"
3. Rechtsterrorismus aus dem Verborgenen als neue Dimension
Auch in einem anderen Punkt kann von einer neuen Dimension des Rechtsterrorismus gesprochen werden: Derartigen Gewalttätern geht es nicht nur um den eigentlichen Akt, sondern auch um die damit einhergehende Botschaft. Ein Anschlag oder Attentat soll innerhalb der breiteren Bevölkerung oder dem engeren Umfeld eine politische Zielsetzung vermitteln. Daher spricht man vom Terrorismus als "Kommunikationsmittel".
Ein solches Agieren ist indessen im Rechtsterrorismus eher selten. Meist ergibt sich aus der Auswahl des Anschlagsobjektes schon der entsprechende politische Hintergrund, sodass solche Taten als "selbsterklärend" gelten. Ein Beispiel: Ist davon eine kritische Ausstellung zu den Kriegsverbrechen der Wehrmacht im Russlandfeldzug betroffen, so leitet sich angesichts dieses Zieles schon ein naheliegender Verdacht auf eine rechtsextremistische Motivation ab. Bei den "NSU"-Serien-Morden an neun Menschen mit Migrationshintergrund hätte man auch so etwas vermuten können. Medien wie Polizei gingen aber fälschlicherweise von einem kriminellen Hintergrund der Taten aus. Somit wurde die fremdenfeindliche Motivation der Morde weder in die breitere Öffentlichkeit noch in die engere Migrantengesellschaft vermittelt. Die "NSU"-Aktivisten korrigierten diese Fehlwahrnehmung ihrer Taten auch nicht durch Erklärungen oder Symbole. Ihr fortgesetzter Rechtsterrorismus aus dem Verborgenen stellt somit eine weitere neue Dimension dar.
4. Fehldeutungen zu den Grenzen von Verfassungsschutzarbeit
Eine kritische Einschätzung der Verfassungsschutzarbeit muss auch diese beiden Besonderheiten der "NSU"-Taten bei der letztlichen Beurteilung von deren angeblichen und tatsächlichen Fehlern und Versäumnissen berücksichtigen. Darüber hinaus gilt dies ebenso für die Beachtung der Aufgaben und Grenzen der Arbeit des Inlandsnachrichtendienstes. In einem Beitrag in der "Süddeutschen Zeitung" hatte deren bekannter Redakteur Heribert Prantl die Abschaltung des gesamten Verfassungsschutzes gefordert und dies mit seinem jahrzehntelangen Versagen in den unterschiedlichsten Bereichen begründet: "Die Geschichte des Verfassungsschutzes in Deutschland ist in nicht unwesentlichen Teilen eine Skandalgeschichte."
Welche Erkenntnisse zu einem solchen Urteil führen, bleibt in dieser Perspektive unklar. Prantl berücksichtigt nicht, dass die Fehler und Skandale des Inlandsnachrichtendienstes bekannt werden und die Erfolge und Siege des Verfassungsschutzes – etwa bei der Verhinderung von Anschlägen – nicht bekannt werden dürfen. Bei Prantls Beispielen fällt darüber hinaus auf, dass nur ein Ereignis überhaupt in den Zuständigkeitsbereich des Verfassungsschutzes fällt. Seine Aufgaben beziehen sich – wie der Blick in jeden Jahresbericht zeigt – auf Extremismus, Terrorismus und Spionageabwehr. Um die Flick-Affäre hatte sich der Verfassungsschutz gar nicht kümmern dürfen. Die Gewalt in Rostock-Lichtenhagen ging anfänglich nicht von organisierten Rechtsextremisten, sondern von unorganisierten Jugendlichen aus. Nur für den Geheimagenten eines anderen Landes in der Nähe des Bundeskanzlers wäre der Verfassungsschutz zuständig gewesen.
5. Fehldeutungen zu den Möglichkeiten der Verfassungsschutzarbeit
Andere Einwände gehen zumindest indirekt von umfassenden Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden und des Verfassungsschutzes aus. Nils Minkmar etwa schrieb in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung": "Nicht nur hat unser Heer von Staatsanwälten, Polizisten und Geheimdienstlern die längste rechtsradikale Mordserie unserer Geschichte nicht stoppen können, sie haben sie nicht einmal als solche erkannt." Diese Einschätzung berücksichtigt nicht die oben erwähnte besondere Dimension der "NSU"-Taten, wofür es eben in der Geschichte des deutschen Rechtsterrorismus in dieser Form kein Vorbild gab. Darüber hinaus bemerkte Minkmar zu den Ermittlern des Verfassungsschutzes: "Doch unter deren Augen tauchten die Terroristen ab".
Solche Auffassungen, die häufig in Diskussionen zu hören und in Zeitungen zu lesen waren, gehen von der Existenz eines "Überwachungsstaates" aus. Da die Sicherheitsbehörden in einem Rechtsstaat aber nur auf Basis des geltenden Rechts arbeiten dürfen, sie lediglich begrenzte personelle Kapazitäten zur Beobachtung von potentiellen Gewalttätern haben und Rechtsextremisten sehr wohl auch Träger von Grundrechten sind, ist eine totale Kontrolle nicht möglich – und wohl aus demokratietheoretischen Gründen ebenso nicht wünschenswert. Christian Rath bemerkte dazu – auch angesichts des "völlig anonymen Terrors" der "NSU"-Gruppe – in der "taz": "Es scheint, als hätte das NSU-Trio nur in einem rechten Überwachungsstaat sicher gefasst werden können. In einem Staat, in dem niemand unerkannt untertauchen kann, in dem niemand mit fremden Pässen durch den Alltag kommt, in dem alle Reisen registriert und Bewegungsbilder noch nach Jahren erstellt werden können. Deutschland ist weit davon entfernt ein solcher Überwachungsstaat zu sein. Zum Glück."
6. Fehldeutungen zu den "V-Leuten" in der Verfassungsschutzarbeit
Am Rande der Medien-Berichterstattung über die "NSU"-Serien-Morde und die erfolglose Fahndung der Sicherheitsbehörden spielte auch das Thema "V-Leute" des Verfassungsschutzes in der rechtextremistischen Szene eine Rolle. Dabei deuteten Formulierungen wie "abziehen" oder "herausholen" häufig darauf hin, dass direkt oder indirekt von der Existenz staatlicher Agenten ausgegangen wurde. So heißt es etwa in einem Beitrag von Wolfgang Janisch in der "Süddeutschen Zeitung": "Zöge man sie aus den Vorständen der rechtsextremistischen Partei ab, wäre ein Parteiverbot machbar".
In der Tat sind "V-Leute" hier Angehörige der rechtsextremistischen Szene, die meist gegen Geld Informationen aus ihrem politischen Umfeld weitergeben. Für und gegen dieses – rechtlich übrigens sehr wohl gestattete – Instrument lassen sich jeweils gute Gründe benennen: Dafür spricht, dass ansonsten interne Informationen über eine extremistische Bestrebung gar nicht oder nur schwer zu erhalten sind. Dagegen spricht, dass dadurch eine aktive Kooperation mit der finanziellen Unterstützung eines Rechtsextremisten erfolgt. Hierbei besteht nicht notwendigerweise direkte Klarheit darüber, ob deren Informationen alle richtig und vollständig sind. Immerhin bewegen sich "V-Leute" in einer Situation der "Doppel-Loyalität" sowohl ihrer Szene als auch dem Verfassungsschutz gegenüber. Auch über die spätere Verwendung des gezahlten Geldes besteht keine Kontrollmöglichkeit. Aufgeflogene "V-Leute" behaupten häufig, sie hätten es der Szene zur Verfügung gestellt. Ob dies tatsächlich so war, hinterfragen Journalisten meist nicht.
7. Fehldeutungen zur "braunen Staatsaffäre" in der Verfassungsschutzarbeit
Und schließlich sei bezüglich der Fehldeutungen in den Medien noch auf die Rede von einer "braunen Staatsaffäre" verwiesen, erschien doch eine Ausgabe der Wochenzeitung "Die Zeit" mit dieser Schlagzeile auf der Titelseite.
In diesen Formulierungen geraten die Ebenen des Gemeinten und Unterstellten durcheinander: Zwischen Fehlern bei der Aufdeckung von Morden und der Unterstützung von Tätern besteht ein gravierender Unterschied. Eine Behauptung, die von einer Kooperation von Mördern und Sicherheitsbehörden, Rechtsterroristen und Staat ohne nur den Ansatz eines Beweises ausgeht, gehört ins Reich der "Verschwörungsideologien". Mittlerweile ist bekannt, dass Polizei und Verfassungsschutz von 1998 bis 2001 intensiv nach den drei Neonazis suchten und über Informationen von "V-Leuten" relativ dicht an ihnen dran waren. Da aber deren Morde nicht bekannt und ihre sonstigen Taten bereits 2003 verjährt waren, stellte man die Fahndung ab diesem Zeitpunkt weitgehend ein.
8. Schlusswort und Zusammenfassung
Darüber hinaus ignorieren die erwähnten Medienberichte häufig die neue Dimension des "NSU"-Rechtsterrorismus. Weder Antifa-Gruppen und Fachjournalisten noch Terrorismusforscher und Verfassungsschützer gingen von der realen oder theoretischen Existenz einer solchen Zelle aus. Zwar brachten bereits zuvor Rechtsextremisten immer wieder Menschen ums Leben. Die Taten erfolgten aber in der Regel nicht längerfristig geplant, sondern spontan situationsbezogen. Und die rechtsterroristischen Gruppen führten meist Anschläge auf Einrichtungen durch, wobei die Tötung von Menschen nicht konkret beabsichtigt, aber durchaus einkalkuliert war. Insofern bemerkte die Fachjournalistin Andrea Röpke treffend: "Dennoch hat wohl niemand mit so einer eiskalt kalkulierten Mordserie gerechnet."
Diese neue Dimension des Rechtsterrorismus muss auch eine Beurteilung von Fehlern und Versäumnissen der Verfassungsschutzbehörden berücksichtigen. Eine einschlägige Kritik an deren Arbeit ist angemessen und notwendig. Sie sollte aber nicht mit Fehlwahrnehmungen und Pauschalisierungen, sondern mit Differenzierungsvermögen und Sachkenntnis vorgetragen werden. Hierzu gehört auch die Analyse der konkreten Bedingungsfaktoren: Handelte es sich um die Fehler einzelner Personen? Bestehen Mängel in der Struktur der Verfassungsschutzarbeit? Lag es an der schlechten Kooperation der Sicherheitsbehörden? Oder kam es zu einer unglücklichen Verkettung einzelner Pannen? Eine seriöse Antwort auf diese Fragen setzt eine detaillierte Aufarbeitung der Vorgänge voraus. Nicht wenige Behauptungen aus den Medien zu besonderen Gesichtspunkten mussten später wieder korrigiert werden. Eine oberflächliche Recherche mit unbelegten Spekulationen bringt die Aufklärung über den Hintergrund der neonazistischen Mord-Serie nicht voran.