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Einmal Beethoven-Haus und zurück Wie Beethovens Konversationshefte aus der DDR nach Bonn gelangten und in die Berliner Staatsbibliothek zurückkehrten

Benno Kirsch

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1951 verschwanden Beethovens Konversationshefte aus der Öffentlichen Wissenschaftlichen Bibliothek in Ostberlin und tauchten im Beethoven-Haus in Bonn wieder auf. Sie kehrten erst 1961 an ihren angestammten Ort zurück.

Notenskizze zur Missa solemnis in einem der "Konversationshefte", wie sie Beethoven wegen seiner Schwerhörigkeit seit 1819 benutzte. (© picture-alliance/akg)

Im September 1950 begann in der Musikabteilung der Öffentlichen Wissenschaftlichen Bibliothek in Berlin (ÖWB, vormals: Preußische Staatsbibliothek, heute: Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz) eine unrühmliche Phase. Nachdem der alte Leiter seinen Dienst quittiert hatte, wurde ein gewisser Joachim Krüger – auch: Krüger-Riebow – sein Nachfolger, ein Mann, der einer Zeitzeugin „unheimlich“ vorkam. „Klein, unauffällig, stets gut gekleidet und höflich in seinen Umgangsformen, sicher in seinem Auftreten war er, von hoher Intelligenz, sehr agil, aber unstet, umtriebig, nervös und unkonzentriert. Ständig hatte er Besucher, zumeist aus dem Parteiapparat, um sich.“ Sie misstraute ihm – zu Recht, wie sich später herausstellen sollte. Aber Krüger blieb ohnehin nicht lange. Er setzte sich Anfang Mai 1951 in die Bundesrepublik ab – und nahm unzählige Musikerbriefe, Autographen und wertvolle musikalische Drucke aus den Beständen der Bibliothek mit, darunter Beethovens Konversationshefte.

Doch als Krüger am Kölner Flughafen durch den Zoll ging, brach eine seiner mitgebrachten Kiste auf und die Konversationshefte kamen zum Vorschein. Es gelang ihm, die Zollbeamten davon zu überzeugen, dass er alles bei der zuständigen Stelle abliefern werde, und brachte sie und die anderen Preziosen zum Leiter des Bonner Beethoven-Hauses, Joseph Schmidt-Görg, der alle Bedenken hintanstellte und das überraschende Angebot annahm. Krüger hatte in seiner Eigenschaft als Leiter der Musikabteilung behauptet, dass die Hefte im Kriege verlagert worden und danach nicht wiederaufgetaucht seien. Schmidt-Görg setzte das Versteckspiel nun fort, indem er Anfragen von Wissenschaftlern, die gerüchteweise von ihrer Existenz im Beethoven-Haus erfahren hatten, geschickt abwehrte. „Die Staatsbibliothek hatte während des Krieges die Beethoven-Handschriften wohl zum größten Teil verlagert“, antwortete er auf eine Anfrage. „Was z. Zt. wieder in Berlin ist, wissen wir nicht.“ Das war nicht gelogen, aber auch nur die halbe Wahrheit. Bald verdichtete sich das Gerücht von der Existenz der Hefte in Bonn, doch Schmidt-Görg mauerte weiter. Noch 1958 leugnete er, ging sogar dazu über, zu lügen: „Über in Bonn befindliche Konversationshefte Beethovens ist uns nichts bekannt“, beschied er einem anderen Interessenten. Einer der Abgewiesenen ging schließlich an die Öffentlichkeit. Er sagte indes nur laut, was viele andere, die im Beethoven-Archiv zu forschen versucht hatten, ohnehin schon wussten: Unter Schmidt-Görg war das Haus, um es mit einem Betroffenen zu sagen, „eine Institution gegen die Forschung“ geworden.

Die DDR macht die Konversationshefte zum Politikum

Die ÖWB, die inzwischen Deutsche Staatsbibliothek (DStB) hieß, hatte bis dahin wenig Aufhebens um den Verlust gemacht. Ihr waren im Krieg noch ganz andere Schätze abhandengekommen. Doch als Krüger 1959 festgenommen wurde und ihm vor dem Landgericht Göttingen der Prozess gemacht wurde, wo er , nach der Einschätzung der Polizei, als „größter Bücherdieb aller Zeiten“ angeklagt war, meldete sich die Kulturbürokratie der DDR zu Wort.

Das Fahndungsfoto von Joachim Krüger aus dem Bundeskriminalblatt von 1959/1960 (© Bundeskriminalamt (BKA))

Die Konversationshefte wurden zum Politikum. DStB-Generaldirektor Horst Kunze forderte Schmidt-Görg unverblümt zur Rückgabe der Hefte auf. Da nun Leugnen keinen Sinn mehr hatte, verlegte sich der Angesprochene darauf, seine Entscheidung zu einer Ruhmestat für die Wissenschaft umzudeuten. „Ich kann Ihnen zusichern“, beteuerte er, „dass all diese nicht nur für die Beethovenforschung wichtigen, sondern als deutsches kulturelles Erbe bedeutenden Handschriften hier mit aller Sorgfalt feuer- und diebessicher verwahrt sind mit dem Ziel, sie der wissenschaftlichen Forschung und der Musikpflege zu erhalten und zu gegebener Zeit den gesamten Beständen, zu denen sie gehören, wieder zuzuführen.“ Er habe sie quasi vor der missbräuchlichen Verwendung durch Krüger bewahrt, indem er sie „treuhänderisch“ übernommen habe, „um sie dort für den wirklichen Eigentümer aufzubewahren.“

Der „wirkliche Eigentümer“? Schmidt-Görg schien nicht die DStB dafür zu halten. „Nach dem mir geschilderten und nach Dokumenten belegten Sachverhalt“, dozierte er, „konnte die Handlungsweise des K.-R. [gemeint ist Krüger] mir nicht als Diebstahl erscheinen, weil er sich diese Objekte nicht aneignen wollte und auch nicht angeeignet hat.“ Und zeigte sich daher stur: Erstens sei der östlichen Seite nicht zu trauen, weil man in der Vergangenheit andere Schätze ohne Not abgegeben habe, zum Beispiel Chopin-Handschriften an die Republik Polen. Außerdem sei Krüger „als der damals bestellte Leiter der Musikabteilung verfügungsberechtigt“ gewesen und habe sie nach seiner Ansicht „in begründeter Sorge um die Sicherheit der Handschriften […] mir zur Aufbewahrung“ gegeben. Und da die Hefte zu „den Beständen der Preußischen Staatsbibliothek [gehören], deren Eigentumsverhältnisse und Rechtsnachfolge ungeklärt sind“, gebe es keine Notwendigkeit, sie nach Berlin zurückzubringen. Sie könnten ja auch nach Marburg oder Tübingen gehen, wo Auslagerungsbestände aus der Preußischen Staatsbibliothek den Grundstock für den Aufbau dortiger Bibliotheken bildeten, aber wohl kaum nach Berlin in die Deutsche Staatsbibliothek, die „nicht als Rechtsnachfolgerin angesehen werden“ könne.

Dem Beethoven-Haus wird Hehlerei vorgeworfen

Es kann nicht überraschen, dass Schmidt-Görgs Antwort in Ostberlin Wut und Enttäuschung auslöste. Angesichts dieses „unverschämten Schreibens“, wie ein Ostberliner Wissenschaftsfunktionär es nannte, beschloss man, „dem Beethoven-Archiv Hehlerei nachweisen [...] und die jeder Anständigkeit entbehrende Haltung des Leiters des Beethoven-Archivs in aller Öffentlichkeit zu entlarven.“ In der Betriebszeitung der SED an der DStB, dem Stichwort, blies man zur Attacke. Hier polemisierte ein sichtlich gekränkter Karl-Heinz Köhler, Leiter der Musikabteilung der DStB, gegen Schmidt-Görg und seine Unterstellungen und Lügen in seinem letzten Brief – „Ungeheuerlichkeiten“ – und gegen die darin zum Ausdruck gebrachte Auffassung über den Umgang mit den Handschriften. Anders als von Schmidt-Görg behauptet, sei die DStB einwandfrei Rechtsnachfolgerin der Preußischen Staatsbibliothek und der Zugang zu den Beständen auch für westdeutsche Wissenschaftler gesichert, was man umgekehrt für das Beethoven-Haus in Bonn nicht sagen könne. Schmidt-Görgs Verhalten jedenfalls lasse den „Verdacht der Hehlerei“ aufkommen.

Wie ernst man die Angelegenheit in der SED nahm, hatte bereits am 25. Mai 1960 der Musikwissenschaftler Georg Knepler in einem Vortrag an der Humboldt-Universität zu Berlin klargemacht. Er kritisierte die „reaktionären Tendenzen“ der westdeutschen Musikwissenschaft anhand mehrerer Ereignisse aus dem Musikbetrieb, zuvörderst am Fall Krüger und seiner Handhabung in der Bundesrepublik. Schmidt-Görg, den er beim Namen nannte, wollte er nicht allein die üble Rolle in „dieser düsteren Geschichte“ zuweisen. Vielmehr kritisiert er die Zunft als Ganze und im Falle Krügers diejenigen, die davon wussten, dass die Konversationshefte Beethovens im Beethoven-Haus lagerten und der Forschung entzogen waren. Die Frage, wie Schmidt-Görg so lange taktieren konnte, war nicht unberechtigt, die Antwort hing sicherlich von der Perspektive ab. Knepler jedenfalls sah es so: „Es hängt mit dem politischen Klima zusammen, das in Westdeutschland seit eineinhalb Jahrzehnten künstlich erzeugt wurde und heute in stets wachsendem Maße erzeugt wird.“ Wenn es gegen den „Arbeiter- und Bauernstaat“ DDR gehe, dann sei man „im Staate Adenauers“ bereit, Moral und Anstand zu vergessen und auch einen – wie er meinte – Dieb wie Krüger zu decken.

Die Bundesregierung schaltet sich ein

Schon zu diesem frühen Zeitpunkt wurden allerdings auf verschiedenen Ebenen auch die Fühler zur jeweils anderen Seite ausgestreckt. Die Mauer in Berlin war noch nicht gebaut; es gab zahlreiche informelle Kontakte; der innerdeutsche Leihverkehr funktionierte noch. So erklärte Schmidt-Görg seine Bereitschaft, nach Berlin zu kommen und mit Kunze zu sprechen, bot aber gleichzeitig auch ein Gespräch in Bonn an, um ihm Einsicht in das gesamte Material zu geben. Im Ton verbindlich, aber in der Botschaft schroff, schlug Kunze dieses Angebot jedoch aus. Die „gestohlenen Handschriften“ müsse er nicht sehen und auch nicht über sie reden. Es würde ihm reichen, wenn Schmidt-Görg einen Termin für die Übergabe nenne. Wenn er aber unbedingt reden wolle, könne er ihn gerne in Ostberlin aufsuchen. Schmidt-Görg war allerdings kurz vorher in der SED-Parteizeitung Neues Deutschland wieder scharf angegangen worden; man hatte ihn dort mit Göring, Himmler und Hitler verglichen und von Heuchelei in den „Westzonen“ gesprochen, von „Sicherheitsgeschwafel“, „Verstopfung wissenschaftlicher Quellen“ und „Verbrechen gegen die Wahrheit“. Unter diesen Umständen blieb Schmidt-Görg lieber zuhause.

Damit war erst einmal die Bahn frei für die Hardliner im Osten, wo DStB-Hauptdirektor Werner Dube und andere auf Konfrontationskurs und bereit waren, den Konflikt auf der für dieses Jahr in Dresden geplanten Jahrestagung der Gesellschaft für Musikforschung zu thematisieren. Diese Drohung wurde von westdeutschen Musikwissenschaftlern sehr ernst genommen. Sie fürchteten, den propagandistischen Angriffen aus dem Osten ohne Gegenwehr ausgeliefert zu sein, vor allem auf der Tagung in Dresden, die am 2. Mai beginnen sollte. Für die Bundesregierung in Bonn war das Anlass für eine „Klarstellung des Sachverhalts, der die treuhänderische Aufbewahrung [der Konversationshefte] durch das Beethoven-Archiv rechtfertigt“. Man sah die Frage der Eigentümerschaft – ganz im Sinne Schmidt-Görgs – als durchaus nicht geklärt an und hielt eine Rückgabe an die „sog. Staatsbibliothek in Ost-Berlin“ daher für unzulässig, weil diese „zwar in den faktischen Besitz, nicht aber [an] das Eigentum an den fraglichen Objekten“ gelangt sei. Darüber hinaus sei inzwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz „durch Gesetz das Eigentum an allen zum Preußischen Kulturbesitz gehörenden [...] Institutionen und Objekte übertragen worden.“

Doch die rechtliche Argumentation war lediglich der Versuch, den eigentlichen Grund für die Auseinandersetzung zu rationalisieren: die ideologische Auseinandersetzung und persönliche Befindlichkeiten. Man müsse daher, wie das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen erläuterte, das Problem von drei Seiten betrachten: als menschliches – die sowjetzonalen Angriffe auf Schmidt-Görg, die angesichts der Tatsachen zurückzuweisen seien; als juristisches – die Frage der Eigentümerschaft an den Konversationsheften sei durch die komplizierte Nachkriegsgeschichte keinesfalls geklärt, selbst wenn Krüger sie widerrechtlich aus der DStB entfernt habe; als politisches – der Leihverkehr zwischen West und Ost beruhe auf einer pragmatischen Übereinkunft beider Seiten, die allerdings fragil sei. Wenn man die Konversationshefte unter Hintanstellen der juristischen Fragen zurückgeben wolle, dann müsse das Weiterfunktionieren des Leihverkehrs, der ungehinderte Zugang zu den Heften garantiert und die Ehre Schmidt-Görgs gewahrt werden.

Vermittlungsversuche aus der Wissenschaft im Westen

In dieser Lage bot sich der Komponist Wolfgang Fortner an, über seine Kontakte in der Akademie der Künste einen neuerlichen Vermittlungsversuch zu unternehmen. Er war der Meinung, dass die Konversationshefte zurückgegeben werden sollten, bevor sich eine neue, ungute und nicht mehr zu kontrollierende Dynamik ergebe, die die gesamte deutsche Musikwissenschaft international in ein schlechtes Licht rücken würde – immerhin hatte Kunze kurz vorher ihm gegenüber angekündigt, Ende April als letzten Termin zur Rückgabe zu betrachten und ansonsten im Mai rechtliche Schritte gegenüber Schmidt-Görg einzuleiten. Die Sache hielt Fortner angesichts der Umstände, wie die Hefte nach Bonn gekommen waren, für ohnehin belastet. Es müsse nur von der anderen Seite garantiert werden, dass sie an ihrem neu-alten Standort in Ostberlin auch für westdeutsche Forscher zur Verfügung stehen würden, und anerkannt werden, dass Schmidt-Görg öffentlich für die sichere Verwahrung nach der Entfernung aus Berlin gesorgt habe.

Vermittler wie Fortner standen bei ihren Verhandlungen zwischen West und Ost unter Druck. Auf der einen Seite wurde ausdrücklich mit Eskalation durch rechtliche Schritte gedroht; die Drohung mit einer neuen Propagandaoffensive war nicht ausgesprochen, aber es war mit ihr zu rechnen. Auf der anderen Seite drohte weitere Blockade mit der Berufung auf nachvollziehbare rechtliche Vorbehalte gegen eine Rückerstattung der Konversationshefte. „Aus der genauen Kenntnis der Lage aller Beteiligten bitte ich darum, die Rückgabe deswegen nicht zu verzögern und es in Dresden nicht zu Diskussionen über dieses Problem kommen zu lassen“, flehte ein weiterer Vermittler, Herbert von Buttlar, der Generalsekretär der Westberliner Akademie der Künste, den Sachbearbeiter im Bonner Innenministerium an, denn „dies würde wahrscheinlich alle unsere Bemühungen zum Scheitern verurteilen“. Es zogen indes die Vertreter beider Akademien an einem Strang. Die Gelegenheit für eine Beendigung des Konflikts war in der Tat gerade günstig, wie ein Brief Kunzes an Fortner bewies: Er sicherte ihm zu, dass die Handschriften, „wenn sie übergeben sind, dann wieder nach den Gepflogenheiten der Staatsbibliothek der internationalen Fachwelt zu Forschungszwecken zur Verfügung stehen. Nach der Übergabe werde ich Herrn Professor Schmidt-Görg unverzüglich schriftlich den Empfang dankend bestätigen.“ Dube setzte wenige Tage später ein Schreiben gleichen Inhalts an Fortner ab. Der Übergabe stand von dieser Seite aus also nichts mehr entgegen.

Die Konversationshefte kehren zurück nach Ostberlin

Am 14. Mai 1961 endlich brachten zwei Mitarbeiter Schmidt-Görgs die Handschriften in den frisch gebauten Sitz der Akademie der Künste (West) am Hanseatenweg im Bezirk Tiergarten. Die DStB hatte den Leiter der Erwerbungsabteilung, Oskar Tyszko, und Dube entsandt, aus Westberlin waren Fortner und von Buttlar anwesend. Nur Schmidt-Görg war nicht erschienen. Man wechselte warme Worte und nahm gemeinsam ein Mittagessen ein. Das Fazit des Berichterstatters Dube war positiv: „Insgesamt erfolgte die gut vorbereitete Übergabe in einer sehr entgegenkommenden und aufgeschlossenen Art und Weise.“ Auch was die Bewertung des Handelns von Schmidt-Görg anging, einigte man sich im Geiste künftiger guter Zusammenarbeit: Fortner bat darum, die Rückgabe nicht propagandistisch auszuschlachten, um die Position der Vermittler bei ähnlich gelagerten Fällen nicht zu verschlechtern. Und außerdem habe Schmidt-Görg doch immer in gutem Glauben gehandelt und sich die Handschriften nie aneignen wollen. Angesichts des guten Endes wollte Dube darüber offensichtlich nicht streiten, beharrte aber darauf, dass Schmidt-Görg wenigstens naiv gewesen sei; und dass er die Handschriften der Öffentlichkeit entzogen habe, sei ein unverzeihlicher Akt gewesen. Fortners Bitte um Schonung Schmidt-Görgs in der Propaganda wurde entsprochen – weitgehend. Im Neuen Deutschland erschien nur eine kurze Notiz mit dem Hinweis, dass die Konversationshefte und andere Manuskripte wieder an ihrem angestammten Ort seien. „Die Autographen waren dem Bonner Beethoven-Haus übergeben worden“, erläutert die Zeitung, ohne Namen zu nennen. „Bonner Stellen hatten dies jedoch bis vor einem Jahr der Öffentlichkeit verschwiegen.“ Das war eine moderate Kritik und inhaltlich nicht falsch, aber Schmidt-Görg wollte das trotzdem nicht auf sich sitzen lassen. In der Bonner Rundschau wurde an die vorangegangenen „Verunglimpfungen Schmidt-Görgs durch die Ostberliner Presse“ erinnert, womit aber nicht die Zeit nach der Übergabe gemeint sein konnte, denn da gab es die nicht mehr. Schmidt-Görg machte das Empfangsschreiben aus Ostberlin öffentlich, in dem es heißt, „dass Herr Prof. Schmidt-Görg diese durch Diebeshand gefährdeten Kostbarkeiten sichergestellt und unversehrt aufbewahrt hat“. Gegenüber der Rundschau gab sich Schmidt-Görg über die „provokatorischen Äußerungen der Ostberliner Presse“ enttäuscht; sie hätten den beiderseitigen Kompromiss gestört.

Doch Ende 1961 schickte Dube noch einen bissigen Gruß in den Westen, ohne Schmidt-Görg persönlich anzugreifen. Wie Knepler erblickte er in der ganzen Angelegenheit nur ein Symptom, einen Ausdruck des „Bonner Systems“, das zahlreiche Bibliothekare dazu veranlasst hätte, von den Machenschaften Krügers zu schweigen, obwohl sie darüber durchaus im Bilde gewesen seien. Sie schwiegen, so Dube, weil die „herrschenden Kreise“ mit Entzug der Alimentation desjenigen Bibliothekars drohten, der das geschehene Unrecht nicht hinnehmen wolle. „Die öffentliche Meinung im Bonner Staat, d.h. die Auffassung der herrschenden Klasse, lässt jede Regung, die ihrer antikommunistischen Grundtendenz zuwiderläuft, zu einer sehr riskanten Angelegenheit werden.“ Aber glücklicherweise habe es in anderen Bereichen noch rechtschaffene Menschen gegeben, die die gerechte Forderung der DStB nach Rückgabe unterstützt hätten. Man hege daher die Hoffnung, dass jetzt auch „die Aufhebung des anderen, größeren Unrechts“ angegangen werden könne, „das den gleichen politischen Hintergrund erhalten hat wie der Fall Krüger“, nämlich die Rückkehr der Marburger und Tübinger Bestände an ihren ursprünglichen Standort. Dazu ist es jedoch erst nach der Wiedervereinigung beider deutschen Staaten 1990 gekommen.

Zitierweise: Benno Kirsch, „Einmal Beethoven-Haus und zurück - Wie Beethovens Konversationshefte aus der DDR nach Bonn gelangten und in die Berliner Staatsbibliothek zurückkehrten“, in: Deutschland Archiv, 17.5.2022, Link: www.bpb.de/508409.

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