In der Reihe "ungehaltene Reden" ehemaliger Abgeordneter der letzten Volkskammer der DDR, reflektiert die sachsen-anhaltinische CDU-Politikerin Carmen Niebergall über die "Kraft der Anfangsjahre" nach 1989, auch frauenpolitische Ziele durchsetzen zu können. Doch inzwischen, so kritisiert sie, bewege sich auf diesem Gebiet vieles nur noch "im Schneckentempo". Gewalt gegen Frauen und Kinder sei weiterhin ein dringliches Problem, die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männer "sind weiter gravierend" und eine strukturelle, institutionelle Gleichstellungspolitik sei "irgendwo angesiedelt, wenig sichtbar, und mit wenig Befugnissen ausgestattet". Engagiert fordert sie ein Parité-Gesetz.
Als ich mit dem Schreiben dieser Interner Link: „ungehaltenen Rede“ beginne, sind wir auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie 2020. Es beginnt eine Zeit der Nachdenklichkeit. Nicht nur über Corona und die Folgen: Wieder ein Einschnitt in der deutschen Geschichte, wieder etwas bisher Unvorstellbares, wieder etwas kaum Aufhaltbares, das einen enormen Kraftakt der gesamten Gesellschaft erfordert. In gewisser Weise also wie damals 1989/90.
So beginnt meine Reflexion über die Zeit vor 30 Jahren oder vielleicht besser vor 35 bis 40 Jahren. Jetzt rückblickend, da ich fast 35 Jahre in einer Diktatur und jetzt 30 Jahre in einem demokratischen Rechtsstaat lebe, war diese Volkskammerzeit ebenso ein immenser Kraftakt. Historisch und weichenstellend.
Das Volk wollte mehrheitlich die Deutsche Einheit, denn die Zustände in der DDR waren nicht mehr haltbar, waren für die meisten Menschen nicht mehr hinnehmbar. Das war nicht nur mein Gespür in Genthin, dieser Kleinstadt mit dem Waschmittel „Spee“, das einst zu den Henkel-Werken gehörte und heute wieder gehört, aber nun in Düsseldorf hergestellt wird.
1987 war ich zum ersten Mal „im Westen“, auf Verwandtenbesuch in Nordrhein-Westfalen (NRW). Danach wusste ich: die DDR wird nicht mehr lange überleben können, da wir ökonomisch und auch gesellschaftlich am Ende waren. Viele Menschen in der ehemaligen DDR dachten so und es begann ein Austausch, Gespräche und schließlich auch politisches Handeln. So war es selbstverständlich, dass ich am 3. Oktober 1989 bei der Gründung der Ortsgruppe des Neuen Forum Genthin dabei war, der oppositionellen Plattform zur Diskussion lebenswichtiger Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung und der Mitgestaltung aller Formen der Demokratie.
Von da an ging alles sehr schnell. Als das Neue Forum am 4. November 1989 in Genthin zweitausend Menschen auf die Straße brachte, war das für die Kleinstadt im Jerichower Land eine machtvolle Demonstration für gesellschaftliche Erneuerung. Demokratische Veränderung und Freiheit waren die Ziele, nicht viel später kam der Ruf nach der Einheit Deutschlands hinzu. Meine Gedanken und Gefühle waren ambivalent. In die Aufbruchsstimmung mischte sich auch Angst und die Frage, welche Herausforderungen anzunehmen und zu bewältigen sein würden.
Innerhalb der CDU, der ich seit März 1979 angehöre, weil ich nicht Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei SED werden wollte, gab es unterschiedliche Bestrebungen in dieser Umbruchzeit. Manche träumten von einer reformierten DDR. Ich wollte die Deutsche Einheit und dass die CDU handelt. Und das tat sie dann auch, denn bereits am 24. Februar 1990 wurde in Halle-Neustadt die CDU Sachsen-Anhalt gegründet. Es war noch vor der Einheit und der Gründung der neuen Bundesländer der erste Landesverband in der damaligen DDR und Dr. Gerd Gies wurde der 1. Vorsitzende. Ein noch symbolischer Schritt zur Angleichung der politischen Strukturen in einem künftig geeinten Deutschland.
Dann folgte die Wahl zu jener Volkskammer, welche die Einheit beschloss und der ich voller Stolz angehören durfte, denn im Bezirk Magdeburg hatte ich den Listenplatz 3. Meinen großen Traum wollte ich umsetzten, kämpfen. Der Wahltermin war wegen der dramatischen wirtschaftlichen und politischen Lage vom 6. Mai auf den 18. März 1990 vorverlegt worden. So wurde es ein kurzer und heftiger Wahlkampf. Aber wie führt man einen guten Wahlkampf? Unterstützung kam in vielfältiger Weise aus Niedersachsen und NRW. Die Allianz für Deutschland war geboren und ich tingelte von Ort zu Ort, sprach mit den Menschen meiner Region über Zukunftshoffnungen und Zukunftssorgen. Fast alle wollten die schnelle Vereinigung unseres Volkes. Das war mein Auftrag, den ich annehmen und gestalteten wollte. Im Staccato dieser Zeit notierte ich später Erinnerungsfetzen an diese wohl wichtigste Ära meines Lebens:
„Mit meinem Lada fahre ich, etwas später als gewollt, auf der B1 in Richtung Magdeburg. Mein Ziel: die Lübecker Straße. CDU-Mitglieder aus dem Bezirk Magdeburg kennen die Adresse. Heute, am 18. März 1990, ist dies für mich ein wichtiger Punkt. Es ist die CDU-Geschäftsstelle, welche in den vergangenen Wochen Dreh- und Angelpunkt für den ersten Wahlkampf meines Lebens war. Es ist 18.00 Uhr und die erste Hochrechnung im Radio lässt mich fast in den Straßengraben fahren. Vor Schreck, vor Angst, vor Freude? Ich weiß nicht. Jedenfalls stehe ich am Straßenrand mit wilden Gedanken. Alles unfassbar. Was kommt nun? Wie geht es weiter? Wie viel Zeit haben wir? Mir war klar: Mit meinem dritten Listenplatz war ich drin- in der ersten freigewählten Volkskammer. Was für ein Meilenstein in meinem Leben."
Es sollte die „Einheits-Volkskammer“ werden - das war mein Ziel.
Alles überschlug sich. Den 18. März 1990 auf dem Marktplatz vor dem Magdeburger Rathaus werde ich NIE vergessen. Die jubelnden Menschenmassen. Dann später in Berlin: streikende Menschenmassen, wütende Bauern mit ihren Tieren und vergossene Milch vor dem „Palast der Republik“, den es heute nicht mehr gibt. Vor dem März 1989, in den Monaten vor dem Wahltag, die aufgewühlten Frauen und Männer im Neuen Forum und bei Auftritten von Helmut Kohl. Die Arbeit in der Volkskammer, für mich im Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Lernen, lernen, Neues begreifen, Argumente akzeptieren, diskutieren, triumphieren, enttäuscht sein.
Stasi überall, wem kann man vertrauen und wem nicht.
Begreifen müssen, dass die alte Bundesrepublik von unserem Freiheitsdrang überrollt war.
Agieren und gestalten war gefragt, Wahrheiten, unbequeme Wahrheiten sagen, und Projekte auf den Weg bringen und Raum für das Neue nutzen. Es machte Spaß, aber es war auch die Zeit der offenen Worte: dass es Arbeitslose geben würde, dass Betriebe wegbrechen, dass Maßnahmen des Arbeitsamtes genutzt werden müssen, um vielen Menschen das Gefühl zu nehmen, plötzlich überflüssig zu sein.
Die Zeit hat mich verändert, geprägt, stolz und manchmal auch betroffen gemacht, wie mit uns, den Abgeordneten der ersten freigewählten Volkskammer umgegangen wird. Im „Archiv der Deutschen Abgeordneten“, einem Kunstwerk von Christian Boltanski im Reichstagsgebäude, sind alle Abgeordneten verzeichnet, die den deutschen Parlamenten von 1919 bis 1999 auf der Grundlage freier Wahlen angehörten. Es sind beinahe 5.000. Wir fehlen.“
Carmen Niebergall Portrait
Portraitfoto von Carmen Niebergall (ehem. Stange) aus dem Verzeichnis aller Volkskammer-Abgeordneten 1990
Portraitfoto von Carmen Niebergall (ehem. Stange) aus dem Verzeichnis aller Volkskammer-Abgeordneten 1990
Das Geschriebene trifft sich mit den Gedanken im dreißigsten Jahr der Volkskammerwahl und dem Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2020. An die sich überschlagenden Ereignisse in der Volkskammer denke ich immer und immer wieder. Den Sprint von 180 Tagen politischer Verantwortung mit 104 Gesetzen und 93 Beschlüssen, die für die Menschen erhebliche Auswirkungen hatten.
Mit dem Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 haben wir nicht nur die Wiedererrichtung der östlichen Bundesländer beschlossen, sondern es war zugleich die Grundlage für den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland. Zunächst auf dem Papier war Sachsen-Anhalt fast in den Grenzen von 1952 wiedergeboren. Seither bin ich Sachsen-Anhaltinerin und dies mit Leib und Seele. Offiziell gibt es das Land Sachsen-Anhalt seit dem 3. Oktober 1990. Am 14.Oktober 1990 wählten die Bürgerinnen und Bürger der DDR erstmals nach 1946 in freier Wahl das Landesparlament Sachsen-Anhalt und dieses Dr. Gerd Gies zum Ministerpräsidenten.
Knackpunkt: Der § 218
Ein Thema hatte mich bereits in der Volkskammerzeit besonders aufgewühlt und sollte mich noch lange in meiner politischen Laufbahn auch in Sachsen-Anhalt begleiten: der § 218 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach Abtreibungen in der Bundesrepublik grundsätzlich unter Strafe standen. Es gab nur wenige Ausnahmen, wie etwa eine zu erwartende schwere Behinderung des Kindes, Schwangerschaften, die aus einer Vergewaltigung hervorgegangen waren oder besondere Notlagen der Frauen - sogenannte „Indikationen“. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik hätten wir diesen Paragraphen unverändert übernehmen sollen. Allerdings: Seit den 1970er Jahren war das entsprechende DDR-Gesetz viel stärker auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen ausgerichtet und die Kriminalisierung während der ersten zwölf Schwangerschaftswochen aufgehoben – die so genannte Fristenlösung. Die ostdeutschen Frauen waren alarmiert. Immer und immer wieder kamen Meldungen aus meinem Wahlkreis Genthin und der gesamten „Noch-DDR“, dass die westdeutsche Indikationsregelung nicht einfach so als gesamtdeutsche Regelung gelten könne. „Das nehmen wir nicht hin!“, so der Ausruf vieler Frauen. Es gab eine Demo vor der Volkskammer, eine Unterschriftenaktion und eine Postkartenaktion an die Frauenministerin.
Am 12. Juli 1990 gab es in der Volkskammer eine Aktuelle Stunde zur Fristenregelung in der DDR. Die Aussprache zeigte sehr deutlich, dass nicht so einfach mit JA oder NEIN zu entscheiden war. Wir brauchten kluge Überlegungen, umfassende Diskussionen im geeinten Deutschland und dann eine für alle akzeptable Lösung. Dies brauche seine Zeit und solle im gesamtdeutschen Parlament entschieden werden. War es überhaupt machbar? Es war schwierig. Wir Frauen und einige Männer in der CDU/DA Fraktion drohten damit, dem Einigungsvertrag nicht zuzustimmen, wenn es keine Regelung für das Suchen einer akzeptablen Lösung für Gesamtdeutschland gäbe. Die Zeit galoppierte, der Druck war groß.
Unsere Volkskammerpräsidentin Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU), selbst Ärztin, setzte sich intensiv für eine Regelung ein, und wir setzten den Artikel 31 „Familie und Frauen“ im Einigungsvertrag durch. Dort heißt es im Absatz 4:
„Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, spätestens bis zum 31. Dezember 1992 eine Regelung zu treffen, die den Schutz vorgeburtlichen Lebens und die verfassungskonforme Bewältigung von Konfliktsituationen schwangerer Frauen vor allem durch rechtlich gesicherte Ansprüche für Frauen, insbesondere auf Beratung und soziale Hilfen, besser gewährleistet, als dies in beiden Teilen Deutschlands derzeit der Fall ist.“
Kaum jemandem ist heute noch bewusst, welche große Bedeutung der Einigungsvertrag in diesem Punkt auch für die westdeutschen Frauen hatte. Die Frauen unserer Fraktion wollten sich einbringen, egal, in welcher Position sie sich nach dem 3. Oktober 1990, dem Tag des Beitritts zur Bundesrepublik Deutschland, wiederfinden würden. Zu diesem Zeitpunkt konnte ich nicht ahnen, dass für mich die Umsetzung dieses Absatzes 4 eine umfangreiche Aufgabe werden würde, der ich mich besonders verpflichtet fühlte.
Auch auf Länderebene das Ziel: Ernsthafte Gleichstellungspolitik
Mit dem Beitritt sollte auch mein Land Sachsen-Anhalt entstehen. So hatten wir es beschlossen und der erste Ministerpräsident Dr. Gies gab mir die Chance, als Staatssekretärin für Frauen- und Gleichstellungsfragen mittun zu dürfen.
Berufen wurde ich am 27. November 1990 nach einer Kabinettssitzung, in der ich meine inhaltliche Vorstellung zur Frauenpolitik dargelegt hatte. Sofort ging es mit der Arbeit los, denn es wurde der zügige Aufbau einer Struktur eingefordert, da die Probleme im Land wuchsen. Wertvolle Vorarbeit war von den CDU-Frauen aus dem Partnerland Niedersachsen geleistet worden, die in den Beratungen zum Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt eine starke Position der Frauenpolitik erwirkt hatten.
Zur Institutionalisierung der Frauenpolitik und zur Absicherung der umfangreichen Querschnittsaufgaben war die Ansiedlung der „Landesbeauftragten für Gleichstellung“, später „Leitstelle für Frauen- und Gleichstellungsfragen des Landes Sachsen-Anhalt“, in der Staatskanzlei festgeschrieben worden. „Sie wird von einer Staatssekretärin geleitet, die dem Ministerpräsidenten zugeordnet ist, Kabinettsrang hat und Rederecht im Parlament“, so die klare Formulierung im Beschluss über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 6. November 1990. Das war erstaunlich zukunfts- und richtungsweisend, und ich halte dies nach wie vor für das tragende Modell aus Sicht der Frauen- und Gleichstellungspolitik. Eigene Haushaltsmittel waren auch vorhanden, noch etwas übersichtlich, aber ein Anfang.
Was war bereits an Strukturen für die Frauen-und Gleichstellungspolitik da; im Land, den Regierungspräsidien, in den Kommunen? Worauf konnte man aufbauen? Welche Themen galt es anzugehen?
Durch die Kommunalverfassung der Volkskammer waren bereits kommunale Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich tätig. Eine zukunftsweisende Entscheidung, die für Deutschland erhalten bleiben muss. Die Übertragung weiterer Aufgaben für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten halte ich für unerträglich, da nach 30 Jahren das Defizit bei der Gleichstellung nach wie vor zu greifen ist.
Eine solch starke Stimme der Gleichstellungspolitik würde man sich heute, da wir meinen, so viel weiter zu sein als vor dreißig Jahren, in manchen Regierungen und Parlamenten (Bundes-und Länderebene) wünschen. Schwerpunkte waren und sind die Arbeitslosigkeit von Frauen, Existenzgründungen durch Frauen, Lohnunterschiede, die Gewalt gegen Frauen, Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung, und die Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen-und -gruppen zu initiieren, mit Gewerkschaften, Arbeitgebern, Berufsverbänden sowie anderen gesellschaftlichen Kräften, die im Bereich der Frauen-und Gleichstellungspolitik tätig sind.
Unser wichtigstes Vorhaben auf diesem Gebiet war das Gesetz zur beruflichen Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt, das nach umfänglichen Anhörungen und Beratungen innerhalb der Landesregierung Ende Juni 1992 im Kabinett bestätigt und dem Landtag zur parlamentarischen Beratung am 6. Juli 1992 übersandt wurde. Ein Meilenstein für das junge Bundesland Sachsen-Anhalt, denn mit dem Gesetzesentwurf wurde das Ziel verfolgt, den in Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz verfassungsrechtlich vorgegebenen Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Bereich des öffentlichen Dienstes zu konkretisieren und tatsächlich umzusetzen. In der sozialen Wirklichkeit und im öffentlichen Dienst besteht für Frauen noch keine Chancengleichheit. Insbesondere sind Defizite in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf festzustellen.
Der gesellschaftliche Wandel in den neuen Bundesländern offenbarte besonders deutlich die Benachteiligung der Frauen im Arbeitsalltag. Durch gezielte Förderung war dem entgegenzuwirken, beispielsweise durch die Erhöhung des Frauenanteils bei der Einstellung und beim beruflichen Aufstieg. Zur Erreichung dieses Zieles wurden in den obersten Landesbehörden mit mehr als 300 Beschäftigten verpflichtend hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit starken Aufgaben und Rechten eingesetzt sowie Frauenförderpläne in den jeweiligen Geschäftsbereichen per Gesetz festgelegt.
Die parlamentarische Beratung mit Anhörung führte zu einigen wenigen Änderungen, und schließlich wurde das Frauenfördergesetz (Externer Link: FrFg) am 7. Dezember 1993 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA S. 734) veröffentlicht und trat somit in Kraft. Unser Gesetz knüpfte an den Beschluss der Landesregierung zur Koordinierung der Frauenpolitik vom 18. Dezember 1990 an und schrieb ihn in Richtung einer gezielten Frauenförderung in den Bereichen ihrer beruflichen Tätigkeit fort.
Sachsen-Anhalt mit seiner CDU/FDP Regierung hatte in verhältnismäßig kurzer Zeit ein wegweisendes Gesetz zur Frauenförderung beschlossen - übrigens das erste Frauenförderungsgesetz in den neuen Bundesländern! Ein großer Erfolg!
Die beispielslose „Kraft der Anfangsjahre“
Bei diesen kurzen Schilderungen mag sich wohl manche und mancher verwundert die Augen reiben, dass eine solch fortschrittliche Frauenpolitik von einer CDU-geführten Landesregierung mit Unterstützung der Volkskammer auf den Weg gebracht wurde und damit manche Vorurteile gegen die „konservative Partei“ CDU in Frage zu stellen sind. Allerdings wurde diese Kraft der Anfangsjahre nie wieder erreicht. Das mag vielleicht auch an einem feministischen Übereifer liegen, der in späteren Jahren Raum griff und im Ergebnis der Frauenpolitik eher schadete als nützte. Vor allem war es aber wohl dieses besondere Momentum des Umbruchs, in dem es möglich war, Neues zu wagen, keine verfestigten Strukturen entgegenstanden und die Bereitschaft, auch kühne Ideen Wirklichkeit werden zu lassen, die weit ausgeprägter war als heute.
Frauen im geeinten Deutschland haben in der Zeit von1990 bis jetzt viel erlebt, viel verändert und sich einander angenähert. Für die neuen Bundesländer war die Welle der Veränderungen groß und mächtig, nicht selten sogar zog sie den Boden unter den Füßen weg. Junge und ältere Frauen mit und ohne Kinder verließen ihre Heimat, drehten Sachsen-Anhalt den Rücken. Die beschriebene Situation der so heftig sich verändernden Bedingungen war folgerichtig mit privaten, eigenverantwortlichen Entscheidungen der Familien verbunden. Ein Teil ging, der größte Teil ist geblieben, engagierte sich, kämpfte, hoffte und hatte Ideen.
Gleichstellungspolitik war für mich und auch in der CDU immer eine Querschnittsaufgabe, die in allen Politikfeldern Berücksichtigung finden muss. Maßstab ist unser Grundgesetz mit dem Grundrecht aus Artikel 3 Abs. 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Beleuchten wir dieses Grundrecht, das nicht verletzt werden darf, aus heutiger Sicht:
Der Satz 2 des Artikels 3 Abs. 2 wurde in einer großen frauenpolitischen, fraktionsübergreifenden Gemeinschaftsaktion erst 1994 errungen und dies auf der Grundlage des Einigungsvertrages vom 31. August 1990. Dort heißt es im Art. 31: „Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen weiterzuentwickeln.“
Mit Wäschekörben voller Karten wurde der Deutsche Bundestag aufgefordert, diese Forderung des Einigungsvertrages tatsächlich umzusetzen, und die breite politische Aktion brachte schließlich den Erfolg.
Am 5. März 1990 demonstrierten 15.000 Frauen in Bonn unter dem Motto "Frauen bewegen das Land" für gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Auf der Bühne (l-r) Angela Merkel (CDU), Hildegard Hamm-Brücher (FDP), Ursula Engelen-Kefer (DGB), Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) und Rita Süssmuth (CDU).
Und nun? Nun haben wir die Ergänzung des Grundgesetzes seit mehr als 25 Jahren und sind leider nur im Schneckentempo vorangekommen. Immer noch ist die Gewalt gegen Frauen und Kinder ein dringliches Problem, die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männer sind weiter gravierend. Die strukturelle, institutionelle Gleichstellungspolitik ist irgendwo angesiedelt, wenig sichtbar, mit wenig Befugnissen ausgestattet. Gleichberechtigte Teilhabe im Arbeitsprozess mit Frauen in Führungspositionen? Suchen Sie sie selbst! Und der Frauenanteil von Abgeordneten in den Parlamenten ist leider noch immer unausgewogen und nahm nach den letzten Wahlen häufig sogar ab. Wir brauchen in Deutschland und Sachsen-Anhalt mehr Frauen in den Parlamenten und somit Parität - Parité. Ein Gesetz muss her, also ein Parité-Gesetz, das nur Parteien mit quotierten Listen an Wahlen teilnehmen lässt.
Gemeinsam haben wir noch viel zu tun in Sachen Frauen und Gleichstellung – lassen wir es nicht noch länger liegen, packen wir es an!
Zitierweise: "Für mehr Frauenrechte und Parität“, Carmen Niebergall, in: Deutschland Archiv, 24.3.2020, Link: www.bpb.de/315902. Weitere "Ungehaltene Reden" ehemaliger Parlamentarier und Parlamentarierinnen aus der ehemaligen DDR-Volkskammer werden nach und nach folgen. Eine öffentliche Diskussion darüber ist im Lauf des Jahres 2021 geplant. Es sind Meinungsbeiträge der jeweiligen Autorinnen und Autoren, sie stellen keine Meinungsäußerung der Bundeszentrale für politische Bildung dar.
Die Ökonomin Carmen Niebergall aus Magdeburg war (damals noch unter den Namen Carmen Stange) vom 12. April bis 2. Oktober 1990 CDU-Abgeordnete der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR, wurde im November 1990 erste Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellungsfragen des Landes Sachsen-Anhalt und gehörte bis 2002 dem Landtag Sachsen-Anhalt an.