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Die Akteneinsicht. Von der revolutionären Aktion zum Gesetz | Deutschland Archiv | bpb.de

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Oktober 1989 als Schlüsseltag der Friedlichen Revolution Die Geschichte von "Kennzeichen D" Nachruf auf Reinhard Schult Leningrad: "Niemand ist vergessen" Verfolgung von Sinti und Roma Zuchthausaufarbeitung in der DDR - Cottbus Sowjetische Sonderhaftanstalten Tage der Ohnmacht "Emotionale Schockerlebnisse" Ein Neonazi aus der DDR Akten als Problem? Eine Behörde tritt ab Ostberlin und Chinas "Großer Sprung nach vorn" Matthias Domaschk - das abrupte Ende eines ungelebten Lebens Ein Wettbewerb für SchülerInnenzeitungen Totenschädel in Gotha Bürgerkomitees: Vom Aktionsbündnis zum Aufarbeitungsverein Westliche Leiharbeiter in der DDR Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (I) Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (II) Auf dem Weg zu einem freien Belarus? Erstes deutsch-deutsches Gipfeltreffen im Visier des BND Neue Ostpolitik und der Moskauer Vertrag Grenze der Volksrepublik Bulgarien Die Logistik der Repression Schwarzenberg-Mythos Verschwundene Parteifinanzen China, die Berlin- und die Deutschlandfrage 8. Mai – ein deutscher Feiertag? China und die DDR in den 1980ern 1989 und sein Stellenwert in der europäischen Erinnerung Stasi-Ende Die ungewisse Republik Spuren und Lehren des Kalten Kriegs Einheitsrhetorik und Teilungspolitik Schweigen brechen - Straftaten aufklären Welche Zukunft hat die DDR-Geschichte? Die Deutschen und der 8. Mai 1945 Jehovas Zeugen und die DDR-Erinnerungspolitik Generation 1989 und deutsch-deutsche Vergangenheit Reformationsjubiläen während deutscher Teilung 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz Kirchliche Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit Zwischenbilanz Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung Der Umgang mit politischen Denkmälern der DDR Richard von Weizsäckers Rede zum Kriegsende 1985 Die Sowjetunion nach Holocaust und Krieg Nationale Mahn- und Gedenkstätten der DDR Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Die Entmilitarisierung des Kriegstotengedenkens in der SBZ Heldenkult, Opfermythos und Aussöhnung Durchhalteparolen und Falschinformationen aus Peking Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte Grenzsicherung nach dem Mauerbau Einmal Beethoven-Haus und zurück Das Bild Walther Rathenaus in der DDR und der Bundesrepublik Alles nach Plan? Fünf Gedanken über Werner Schulz „Wie ein Film in Zeitlupe“ "Ich hatte Scheißangst" Ein Nazi flieht in die DDR Der 13. Februar 1945 im kollektiven Gedächtnis Dresdens Vor 50 Jahren im September: Zweimal Deutschland in der UNO Der Mann aus dem inneren Zirkel DDR-Vermögen auf Schweizer Konten Nicht nur Berlin Moskauer Hintergründe des 17. Juni Opfer einer "Massenpsychose"? Der Wolf und die sieben Geißlein Der Prager Frühling 1968 und die Deutschen Operativer Vorgang „Archivar“ 9. November 1989. Der Durchbruch 9. November 1918. „Die größte aller Revolutionen“? Der vielschichtige 9. November Biermann in meinem Leben Ein Wolf im Museum Entmutigung & Ermutigung. Drei Stimmen zu Biermann Spurenverwischer Kleinensee und Großensee Tod einer Schlüsselfigur Das besiegte Machtinstrument - die Stasi Anhaltende Vernebelung Die RAF in der DDR: Komplizen gegen den Kapitalismus Transformation und Deutsche Einheit Die sozialpsychologische Seite der Zukunft Zwölf Thesen zu Wirtschaftsumbau und Treuhandanstalt Die andere Geschichte der Umbruchjahre – alternative Ideen und Projekte 31 Jahre nach Rostock-Lichtenhagen Wiedervereinigt auf dem Rücken von Migranten und Migrantinnen? Film ohne Auftrag - Perspektiven, die ausgegrenzt und unterschlagen wurden Geheimdienste, „Zürcher Modell“ und „Länderspiel“ 50 Jahre Grundlagenvertrag Drei Kanzler und die DDR Populismus in Ost und West Akzeptanz der repräsentativen Demokratie in Ostdeutschland Zusammen in Feindseligkeit? Neuauflage "(Ost)Deutschlands Weg" Ostdeutsche Frakturen Welche Zukunft liegt in Halle? Anpassungsprozess der ostdeutschen Landwirtschaft Daniela Dahn: TAMTAM und TABU Wege, die wir gingen „Der Ort, aus dem ich komme, heißt Dunkeldeutschland” Unternehmerischer Habitus von Ostdeutschen Teuer erkauftes Alltagswissen Trotz allem im Zeitplan Revolution ohne souveränen historischen Träger Mehr Frauenrechte und Parität Lange Geschichte der „Wende“ Eine Generation nach der ersten freien Volkskammerwahl Unter ostdeutschen Dächern Die de Maizières: Arbeit für die Einheit Schulzeit während der „Wende” Deutschland – Namibia Im Gespräch: Bahr und Ensikat Gorbatschows Friedliche Revolution "Der Schlüssel lag bei uns" "Vereinigungsbedingte Inventur" "Es gab kein Drehbuch" "Mensch sein, Mensch bleiben" Antrag auf Staatsferne Alt im Westen - Neu im Osten Die Deutsche Zweiheit „Ein echtes Arbeitsparlament“ Corona zeigt gesellschaftliche Schwächen Widersprüchliche Vereinigungsbilanz Schule der Demokratie Warten auf das Abschlusszeugnis Brief an meine Enkel Putins Dienstausweis im Stasi-Archiv Preis der Einheit Glücksstunde mit Makeln Emotional aufgeladenes Parlament Geht alle Macht vom Volke aus? Deutschland einig Vaterland 2:2 gegen den Bundestag "Nicht förderungswürdig" Demokratie offen halten Standpunkte bewahren - trotz Brüchen Die ostdeutsche Erfahrung Kaum Posten für den Osten Braune Wurzeln Wer beherrscht den Osten „Nicht mehr mitspielen zu dürfen, ist hart.“ Ein Ost-West-Dialog in Briefen Stadtumbau Ost Ostdeutschland bei der Regierungsbildung 2017 Die neue Zweiklassengesellschaft DDR-Eishockey im Wiedervereinigungsprozess Die SPD (West) und die deutsche Einheit Die Runden Tische 1989/90 in der DDR Die Wandlung der VdgB zum Bauernverband 1990 Transatlantische Medienperspektiven auf die Treuhandanstalt Transformation ostdeutscher Genossenschaftsbanken Demografische Entwicklung in Deutschland seit 1990 Parteien und Parteienwettbewerb in West- und Ostdeutschland Hertha BSC und der 1. FC Union vor und nach 1990 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Ostdeutsches Industriedesign im Transformationsprozess Wende und Vereinigung im deutschen Radsport Wende und Vereinigung im deutschen Radsport (II) Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder Europäische Union als Voraussetzung für deutschen Gesamtstaat Welche Zukunft braucht Deutschlands Zukunftszentrum? Ein Plädoyer. (K)Einheit Wird der Osten unterdrückt? Die neue ostdeutsche Welle Die anderen Leben. Generationengespräche Ost "Westscham" Sichtweisen Die innere Einheit Wer beherrscht den Osten? Forschungsdefizite rechtsaußen Verpasste Chancen? Die gescheiterte DDR-Verfassung von 1989/90 Berlin – geteilte Stadt & Mauerfall Berliner Polizei-Einheit Die Mauer. 1961 bis 2023 The Wall: 1961-2021 - Part One The Wall: 1961-2021 - Part Two "Es geht nicht einfach um die Frage, ob Fußball gespielt wird" Mauerbau und Alltag in Westberlin Der Teilung auf der Spur Olympia wieder in Berlin? 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Die Shoah und die DDR Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil I Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil II Israel im Schwarzen Kanal Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, I Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, II Das Israelbild der DDR und dessen Folgen Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte "Jüdisch & Links" von Wolfgang Herzberg Der patriarchalen Erinnerungskultur entrissen: Hertha Gordon-Walcher Jüdisch sein in Frankreich und in der DDR Frauen in der DDR (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Frauen im geteilten Deutschland „Schönheit für alle!“ 1989/90 - Friedliche Revolution und Deutsche Einheit Frauen in der Bürgerbewegung der DDR Die Wege zum 9. 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Die "Auskunftspersonen" der Stasi – Der Fall Saalfeld Geschlossene Venerologische Stationen und das MfS Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts "OV Puppe". Ein Stasi-Raubzug im Spielzeugland Verdeckte Waffendeals der DDR mit Syrien Alltag und Gesellschaft Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Ost-West Nachrichtenvergleiche Fußball mit und ohne Seele München 1972: Olympia-Streit um das „wahre Freundesland“ Afrikas Das religiöse Feld in Ostdeutschland Repräsentation Ostdeutschlands nach Wahl 2021 Die Transformation der DDR-Presse 1989/90 Das Elitendilemma im Osten "Affirmative Action" im Osten Ostdeutsche in den Eliten als Problem und Aufgabe Ostdeutsche Eliten und die Friedliche Revolution in der Diskussion Die Bundestagswahl 2021 in Ostdeutschland Deutsch-deutsche Umweltverhandlungen 1970–1990 Der Plan einer Rentnerkartei in der DDR "Es ist an der Zeit, zwei deutsche Mannschaften zu bilden" Deutsch-ausländische Ehen in der Bundesrepublik Verhandelte Grenzüberschreitungen Verpasste Chancen in der Umweltpolitik Der dritte Weg aus der DDR: Heirat ins Ausland Und nach Corona? Ein Laboratorium für Demokratie! 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Die Akteneinsicht. Von der revolutionären Aktion zum Gesetz 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)

Christian Booß

/ 20 Minuten zu lesen

Was heute wie eine Selbstverständlichkeit wirkt – das Recht auf die Einsichtnahme in die eigene Stasi-Akte oder die Möglichkeit der Überprüfung politischer Mandatsträger auf eine mögliche Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit – wurde während und nach der friedlichen Revolution hart erkämpft. Christian Booß wirft einen Blick zurück auf die Anfänge des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.

Akteneinsicht im Leseraum beim BStU in Berlin (© picture-alliance/dpa-Report, Foto: Gero Breloer)

Im Januar 1992 bestürmten zumeist Ostdeutsche die Stasi-Unterlagenbehörde. Sie wollten „ihre“ Akten sehen. Die Antragsformulare waren bald vergriffen, sie wurden von der Bild-Zeitung und anderen Medien nachgedruckt.

Die Akteneinsicht – und das ist der Kern des im Dezember 1991 verabschiedeten Stasi-Unterlagen-Gesetzes – wird heute oft als unmittelbare Errungenschaft der friedlichen Revolution angesehen. „Uns leitete der Gedanke, dass diese Akten den Verfolgten gehören“, argumentiert die ehemalige Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld heute. Andere folgen in etwa diesem Muster. Dennoch ist es eine stark vereinfachende Sicht. Die Akteneinsicht ist, genauer betrachtet, eine durchaus komplizierte deutsch-deutsche Geschichte.

Anfangs hatte es sogar Vorbehalte gegen die Akteneinsicht gegeben. Anfang Dezember 1989 hatten sich Bürgerkomitees gebildet und Demonstranten in den Bezirksstädten der DDR wie Erfurt, Leipzig und Suhl den Zugang zu den Bezirksverwaltungen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) erstritten. Am 7. Dezember tagte in Berlin erstmals der Runde Tisch, an dem Vertreter der alten Parteien und Gruppierungen und die neuen Bewegungen nach einem Konsens suchten. Die Bürgerrechtlerin Ulrike Poppe warf die naheliegende Frage auf, wie die Stasi-Akten für die Nachwelt zu sichern seien. Da konterte ein anderer:

„Ich wäre dagegen, dieses jetzt gleich zu machen. Denn da sind so viele persönliche Daten drin. Also ich würde darauf gerne verzichten. Diese Auswertung können Sie in 50 Jahren machen, wenn wir unter der Erde sind, aber jetzt noch nicht.“

Derjenige, der damals gegen die schnelle Aktenöffnung plädierte, war keineswegs der damalige Exponent der SED, Gregor Gysi, sondern Martin Gutzeit von den oppositionellen Sozialdemokraten, derzeit ironischerweise der Stasi-Landesbeauftragte von Berlin. Damals ging es noch primär darum, die Stasi zu entmachten und die Überwachung der Bevölkerung endgültig zu beenden. Doch auch nach dem das im Januar 1990 geschehen war, gab es Bedenken gegen die Offenlegung der Akten. Die Oppositionellen Rainer Eppelmann und Werner Fischer fürchteten eine Pogromstimmung. Die evangelische Kirche argumentierte ähnlich. Auch der designierte demokratisch gewählte Ministerpräsident Lothar de Maizière warnte, dass Einzelpersonen „auf keinen Fall“ ihre Akten einsehen dürften, da sonst „Mord und Totschlag“ drohten. Bei de Maizière kann man angesichts der circa 1000 Seiten, die seine IM (Inoffizieller Mitarbeiter)-Akte einmal umfasst haben muss, eigennützige Motive vermuten.

Es gab, genau betrachtet, mehrere Wellen von Widerstand gegen die Aktenöffnung, zunächst aus der DDR selbst, dann von der Bundesregierung und vom Datenschutz, bis es zur Akteneinsicht kam, wie sie uns heute vertraut ist.

Widerstand aus unterschiedlichen Richtungen

Wie das dargestellte „Mord-und-Totschlag-Argument“ in der DDR genau aufkam, ist nicht abschließend geklärt. Aber die Argumentation war faktisch von höheren Stasi-Offizieren Anfang 1990 erfunden worden. Diese überlegten, wie sie nach den Besetzungen der Stasi-Bezirksstellen die Offenlegung ihrer Hinterlassenschaft verhindern könnten. Die Angst vor „Mord und Terror“ sollte die Öffentlichkeit vor den Folgen der Aktenöffnung zurückschrecken lassen. Stattdessen wurde die Zerstörung bestimmter Akten, Karteien und elektronischer Datenträger gefordert.

Auch in den Bürgerkomitees, die quasi auf den Akten saßen, gab es erhebliche Differenzen. In Leipzig plädierte man – das ist hervorzuheben – dafür, auch an die Akten der eigentlich Verantwortlichen, an die SED-Akten, heranzugehen. In Rostock wurde eine Art „mittlere Linie“ gefahren. Dort hatte sich ein Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Stasi-Arbeit gegründet, der sich aber auf die Auswertung von Sachakten beschränkte. Teile des Schweriner Bürgerkomitees, offenkundig beraten von Stasi-Archivaren, waren für die teilweise sofortige Akten-Vernichtung. Die elektronischen Daten wurden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, und um den westlichen Diensten schnelle Datenzugriffe zu verwehren, weitgehend zerstört. Das hat zur Folge, dass die Historiker heute einen unmodernen Stasi-Apparat analysieren, der eher dem Stand der 1970er als dem der späten 1980er Jahre entspricht. Ob elektronische Datenträger zum Beispiel aus der Telefonüberwachung entwendet und für Erpressung jedweder Art missbraucht wurden, ist nicht nachvollziehbar.

Anlass für eine „Zäsur“, ein Umdenken in der Aktenfrage, waren dann die ersten spektakulären Enthüllungen aus den Stasi-Unterlagen, die die Integrität von DDR-Spitzenpolitikern der Übergangszeit infrage stellten. Als einer der Ersten kam der damalige CDU-Vorsitzende der DDR, Lothar de Maizière, in Verruf, dann zwölf weitere Personen, wie der Frontmann der Sozialdemokraten Ibrahim Böhme oder der Vorsitzende des konservativen Demokratischen Aufbruchs, Wolfgang Schnur. Ein Aktenfund in Rostock – die einen meinen dieser sei zufällig, andere sagen, es sei ein gezielter Verrat von Stasi-Leuten gewesen – förderte ein komplettes IM-Dossier des konservativen Hoffnungsträgers Schnur zutage. Anfang März 1990 wurde der lang schwelende Verdacht zur Gewissheit, sodass Schnur kurz vor den Volkskammerwahlen vom 18. März 1990 zurücktreten musste.

Unmittelbar vor und nach der Wahl zur Volkskammer am 18. März stellte sich somit die Frage, ob die neu gewählten 400 Volkskammerabgeordneten überhaupt das Vertrauen der Bevölkerung verdienten. Einer Spiegel-Umfrage vom April 1990 zufolge waren 86 Prozent der DDR-Bürger der Meinung, die Opfer sollten das Recht haben, ihre eigenen Akten einzusehen. In der Folgezeit, so beschloss es schließlich das neue Parlament, sollten die Abgeordneten und die Regierung auf Kompromittierendes in den Stasi-Akten überprüft werden. Die Volkskammer arbeitete nun an einem Gesetz, das die Bewahrung der Stasi-Akten und Einsichtsrechte garantieren sollte. Bürgerrechtskreise riefen damals verstärkt nach „Aufarbeitung“.

Bundesdeutsche Ängste

Nachdem sich „der Osten“ in der Frage der Akteneinsicht bewegt hatte, trat nun unerwartet die Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl kräftig auf die Bremse. Dort herrschten Sicherheitsbedenken. Wenn man die entlassenen Stasi-Leute nicht integrieren würde, könnten sie zum KGB überlaufen oder als Erpresser oder gar als Terroristen tätig werden.

Durch Stasi-Überläufer, Nachrichtenhändler und andere hatten die bunderepublikanischen Eliten erfahren, was alles in den Stasi-Dossiers stehen könnte. In Zeitschriften der Bundesrepublik, wie die Illustrierte Quick, kursierten wenig schmeichelhafte Zitate aus abgehörten Telefonaten prominenter Bundespolitiker. Die Stasi-Akten galten daher auf einmal als Gefahr für die Reputation westlicher Eliten und die Bürgerkomitees, die die Akten kontrollierten, als Sicherheitsrisiko. Über einen Abgesandten aus dem Kanzleramt, den späteren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Eckart Werthebach, nahm die Bundesregierung entsprechend Einfluss auf die DDR-Regierung.

Um die Stasi-Abhörprotokolle unschädlich zu machen, beschloss die Bundesregierung – auch als Vorbild für die Bundesländer – dass derartige Dossiers eingesammelt und „ungeöffnet vernichtet“ werden sollten. Dieser Beschluss, der bis heute wenig bekannt ist, hätte ausgereicht, um nach dem 3. Oktober, dem Datum der deutschen Vereinigung, einen großen Teil der Stasi-Akten zu zerstören. Des Weiteren blockierte die Bundesregierung, dass das Gesetz, welches die Volkskammer schließlich am 24. August beschlossen hatte, in den Vertrag zur deutschen Einheit übernommen wurde. Dieses forderte, die Akten bei hohen Datenschutzsicherungen im Interesse der Aufarbeitung grundsätzlich offen und nutzbar zu halten. Deswegen kam es vor der deutschen Vereinigung zu einem Showdown mit einer Besetzung der Stasizentrale durch Bürgerkomitee-Mitglieder und Bürgerrechtler, republikweiten Mahnwachen, Unterschriftensammlungen, Petitionen und Protestbeschlüssen der Volkskammer. Es war wie ein Nachbeben der friedlichen Revolution.

In dem Konflikt ging es, vereinfacht, um die folgende Alternative: Sollten die Akten komplett erhalten und bürgernah verwaltet und einzusehen sein? Oder sollten sie teilvernichtet, für die Bürger weitgehend unzugänglich, in die Hände der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden gelangen?

Die Bundesregierung musste einlenken. Denn der Fahrplan zur deutschen Einheit, der wegen der internationalen Zustimmung eng getaktet war, geriet in Gefahr. Es kam zum Kompromiss: Das Volkskammergesetz wurde zwar nicht übernommen, es wurde im Einigungsvertrag aber dem bundesdeutschen Gesetzgeber aufgegeben, ein am Volkskammergesetz orientiertes Akteneinsichtsgesetz zu schaffen. Akten durften nicht mehr, wie von der Bunderegierung eigentlich schon beschlossen, vernichtet werden. „Ein Gesetz geht vor“, musste Staatssekretär Neusel unter Bezug auf den geänderten Einigungsvertrag einräumen. Die Akten sollten nun unter Leitung eines von der Volkskammer gewählten Beauftragten in Ostdeutschland verbleiben. Dass dieser vage Kompromiss durchging, lag nicht zuletzt an der Person und dem Verhandlungsgeschick des damaligen Volkskammerabgeordneten Joachim Gauck. Er zeigte sich hier als „Revolutionär mit Staatsraison“.

Ewige Debatten

In der Debatte um den Einigungsvertrag wurden schon viele Linien sichtbar, die auch die Diskussion um das Stasi-Unterlagen-Gesetz prägen sollten. Auch in den heutigen Diskussionen um die Zukunft der Stasi-Behörde scheinen sie wieder durch. Das künftige Stasi-Unterlagen-Gesetz zu verabschieden, lag nach Dezember 1990 in den Händen des Deutschen Bundestages, der erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg im alten Westen und im einstigen Mitteldeutschland, den fünf Neuen Bundesländern, wie es Juristen damals formulierten, gewählt worden war.

Bürgerkomitees in Leipzig und andernorts plädierten damals für eine radikale Dezentralisierung in bezirklichen Aktendepots unter parlamentarischer Kontrolle. Angesichts der heutigen Debatte zur Ausdünnung der Außenstellen der Stasi-Unterlagenbehörde war dies ein interessanter Vorschlag. Dieser ging seinerzeit modifiziert in den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen ein, der für eine föderale, von den ostdeutschen Ländern verantwortete Struktur plädierte.

Die Aktenbehörde, wie sie 1991 von einer großen Mehrheit des Bundestages beschlossen wurde, war schließlich eine fast normale Bundesoberbehörde. Die föderalen Elemente finden sich noch in den Außenstellen, laut Gesetz mindestens eine in jedem ostdeutschen Bundesland. Auch im Beirat sitzen, allerdings mit vergleichsweise schwachen Rechten, Ländervertreter.

Die extreme Gegenposition stammte damals aus Kreisen der Bundesregierung. Vor der deutschen Einheit hatte Innenminister Schäuble öffentlich darüber nachgedacht, die Akten nach einem Dreivierteljahr der Nutzung zum Zwecke der Rehabilitierung von strafrechtlich politisch Verfolgten zu vernichten. Die verbleibenden Akten sollten zunächst in die zentrale und sichere Verwahrung einer Bundesbehörde, dem Bundesarchiv, übergeben werden. Diese Haltung hat der Bund eigentlich nie ganz aufgegeben. In internen Papieren des Bundesinnenministeriums und des Bundesrechnungshofes wurde immer wieder der vermeintliche Luxus der Außenstellen kritisiert, dahinter steckt das alte „Modell“ von 1990.

Auch hier ist ein Blick zurück in den Dezember 1989 interessant. Ironischerweise war der Vorschlag der Lagerung im zentralen Staatsarchiv nach den Besetzungen der Bezirksverwaltungen zuerst in Stasi-Kreisen diskutiert worden. Wenn man die Akten schon nicht mehr vernichten könne, so die Stasi-Leute, seien sie in einem „zentralen Staatsarchiv“ mit langen Sperrfristen – nach dem Vorbild der USA 50 Jahre lang – „durch Regierungsbeschluss langfristig vor unberechtigtem Zugriff zu schützen“. Das war nach Ansicht der Stasi-Strategen die zweitbeste Variante des „Quellenschutzes“ nach der blockierten Vernichtung.

Datenschutz kontra informationelle Selbstbestimmung

Jenseits der Organisationsfrage gab es eine Reihe weiterer Differenzen, für die ein Kompromiss gefunden werden musste. Das wichtigste Thema war der Datenschutz. Hier prallten zwei Kulturen aufeinander. In der DDR war der staatliche Datenschutz identisch mit den Geheimhaltungsbedürfnissen der Diktatur. Ein liberales Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat gab es unter der Parteidiktatur nicht. Durch die Revolution und die Stasi-Aktendebatte hatte sich das öffentliche Bewusstsein radikalisiert, im Rahmen der Aufarbeitung sollte nun bei Schutz des Einzelnen alles offengelegt werden. Der Einzelne sollte die Autonomie über seine staatlich dokumentierte Biografie erhalten. „Freiheit für meine Akte!“ lautete ein Graffito an den Wänden des MfS nach dessen Besetzung.

In der Bundesrepublik war man vor einem gänzlich anderen Erfahrungshintergrund grundsätzlich skeptisch gegenüber den Stasi-Akten. Der westliche Teil Deutschlands hatte mit dem Verfassungsgerichtsurteil zur Volkszählung von 1983 und dem Datenschutzgesetz von 1990 gerade eine Datenschutzdebatte durchgemacht. Im Vergleich zu den Problemen in einer totalitären Diktatur wirkte sie vielleicht wie eine Luxusdiskussion, war jedoch der Ausdruck bürgerlicher Freiheitsrechte. Nach allgemeiner Auffassung der Datenschützer waren die Stasi-Akten jedenfalls mehrheitlich rechtsstaatswidrig entstanden.

In der Bundestagsanhörung zum künftigen Stasi-Unterlagen-Gesetz vom 27. August 1991 wies beispielsweise der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka darauf hin, dass in der DDR Grundrechte verletzt worden seien, die zumindest dem Wortlaut nach in der DDR-Verfassung verbrieft waren, wie der Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit nach Artikel 19 und die Unverletzbarkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 31. Garstka argumentierte „Die menschenverachtende Verletzung dieser angeblich auch in der DDR geschützten Grundrechte war sicherlich der wesentliche Grund für den Zusammenbruch dieses Staatswesens.“ Er plädierte deswegen für einen vorsichtigen Umgang mit der Aktenhinterlassenschaft. Da der Staat laut allgemeiner Datenschutzauffassung keine rechtsstaatswidrigen Daten über seine Bürger speichern darf, mussten sie nach der reinen Lehre eigentlich vernichtet werden.

Es war aber klar, dass das nach dem Einigungsvertrag nicht mehr möglich war. Außerdem hatte der Staat selbst inzwischen ein großes Interesse an der, zumindest zeitweiligen, Nutzung bestimmter Akten:

  • für die Rehabilitierung der in der DDR Strafrechtlich politisch Verfolgten,

  • für die Strafverfolgung von schweren Verbrechen,

  • für die Bekämpfung des Terrorismus,

  • für die Spionagebekämpfung und -abwehr.

In dieser zunächst verfahren scheinenden Lage waren es gerade die Datenschützer, die eine salomonische Formel fanden. Der Wert der „informationellen Selbstbestimmung“ und der sympathische Versuch, das geheimdienstliche Erbe einer Parteidiktatur aufzuarbeiten, waren durchaus in Einklang zu bringen. Wenn nämlich der Staat rechtsstaatswidrig entstandene Akten aus bestimmten Gründen temporär aufbewahren müsse, dann habe zu allererst der Bürger, über den die Akten handelten, das Recht, diese Inhalte zu sehen. Aus dem Datenschutz wurde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet. Das war die eigentliche Geburtsstunde des Akteneinsichtsrechts für jeden Bürger.

Wer hat’s erfunden?

Es ist dagegen eine Geschichtsklitterung, wenn behauptet wird, das Akteneinsichtsrecht sei eine unmittelbare Frucht des Volkskammergesetzes vom 24. August 1990. Dieses Gesetz war nämlich wegen der ostdeutschen Debatten noch sehr restriktiv: Der Einzelne hatte nicht einmal ein Einsichtsrecht, sondern lediglich ein Auskunftsrecht. Sofortige Auskünfte sollte ein Antragsteller nur erhalten, wenn er

„tatsächliche Anhaltspunkte dafür glaubhaft macht, dass er durch die Nutzung der Daten Schaden erlitten hatte oder zum Zeitpunkt der Antragstellung erleidet oder der Eintritt eines solchen Schadens droht.“

In allen anderen Fällen sollte die Bearbeitung erst nach Abschluss der archivarischen Aufbereitung erfolgen. Im Grunde musste man bei dieser Konstruktion vor dem Antrag das nachweisen, was man eigentlich erst nach der Lektüre der Akten wissen konnte.

Das berühmte Akteneinsichtsrecht, inzwischen einige hunderttausend Mal praktiziert, die kleine Form der Aufarbeitung, ist also keine rein ostdeutsche Erfindung, sondern eine gesamtdeutsche: Sie wurde im Osten auf den Weg gebracht und erhielt den letzten juristischen Schliff im Westen.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz nahm im Bundestag schließlich eine andere Richtung, als die Positionen der Bundesregierung von 1990 hatten erahnen lassen. Nunmehr bestimmten auch in der Regierungsfraktion CDU/CSU nicht mehr allein die Sicherheitspolitiker die Linie, sondern viele, die dem Drängen der Diktatur-Opfer und dem bürgerrechtlichen Aufbegehren im Osten durchaus nahestanden. Der Berichterstatter der CDU/CSU, Johannes Gerster aus Mainz, postulierte denn auch bei der ersten Lesung im Juni 1991, dass „Schutz und Rehabilitierung der Opfer der Stasi ebenso wie die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit im Vordergrund stehen“.

Der Dreh- und Angelpunkt der parlamentarischen Debatte von 1991 war also, dass die Interessen der Opfer im Mittelpunkte stehen sollten. Dies ist es wert, als historischer Wille des Gesetzgebers festgehalten zu werden. Denn im Gesetzestext selbst finden sich derartige Aussagen nicht, da mit den neutraleren datenschutzrechtlichen Begriffen wie dem „Betroffenen“ und dem „Dritten“ hantiert wird. Aber der historische Wille des Gesetzgebers, wie er sich in der zweiten Lesung im Bundestag vom 14. November 1991 darstellte, ging eindeutig in diese Richtung.

Indirekt ist der Opferbezug im Prinzip der „Aufarbeitung“ enthalten. Historische Aufarbeitung ist, das wird oft übersehen, etwas anderes als historische Forschung. Forschung ist wertfrei. Sie könnte sogar Erkenntnisse zur Optimierung von geheimpolizeilichen Überwachungsmethoden beisteuern. Aufarbeitung muss eine Empathie für die Opfer mitdenken. Nicht in dem Sinne, dass sie sich an den Beschlüssen von Opferverbänden orientiert. Aber Aufarbeitung ist Teil der Aufräumarbeiten und der Reparatur von Schäden, die eine Diktatur hinterlassen hat. Aufarbeitung soll – dieser Auffassung war der eigentliche Begriffsschöpfer, der Philosoph Theodor W. Adorno, der sich 1959 Sorgen um die Nachkriegsgesellschaft machte, wie auch die meisten Bundestagsabgeordneten, die an der Debatte von 1991 teilnahmen – zur Demokratisierung der Gesellschaft und des Individuums beitragen.

Wiedergänger

Manche der Themen aus der Debatte von 1991 sind geradezu Wiedergänger, Kompromisse, die im Laufe der Zeit eine Nachbesserung erforderten: Im StuG von 1991 wurden die Rechte der Wissenschaft noch sehr restriktiv geregelt. Man fürchtete das Eindringen von Wissenschaftlern in die Intimitäten der ausgespitzelten DDR-Bürger. Es wurde eine eigene Forschergruppe des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) gegründet. Diese sollte Akten einsehen dürfen, die im Prinzip gesperrten waren, um aufzuklären, wie Diktatur funktioniert. Für den Anfang war diese Ausweichstrategie plausibel, wenn auch umstritten. Manche hielten diesen Weg gar für verfassungswidrig, der Historikerverband beschwor die Gefahren der Staatswissenschaft und beklagte die Benachteiligung seiner Zunft. Inzwischen, nachdem alles etwas gelassener gesehen wird, haben seit einer Novellierung Forscher von Wissenschaftsinstitutionen fast die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie die Behördenforscher. Warum nicht auch die Forschung der renommierten Gedenkstätten bisher von dieser Praxis in gleichem Maße profitiert, ist nicht unbedingt einsichtig.

Um andere Kontroversen von damals ist es eher still geworden, zum Beispiel die Nutzung von Akten durch bundesdeutsche Geheimdienste. Das wollte die DDR-Volkskammer mehrheitlich ausschließen. Das war einer der wesentlichen Punkte, warum Bündnis 90/Die Grünen 1991 dem Gesetzentwurf der Mehrheit des Parlamentes nicht zustimmten. Denn nach dem StUG gibt es bestimmte, restriktive Zugriffsrechte der bundesdeutschen Dienste. Aber der befürchtete Missbrauch von personenbezogenen Daten zur Überwachung mittels dieser Dienste hat wohl nicht stattgefunden, zumindest gab es darum kaum nennenswerte Debatten und Skandale. Der Verfassungsschutz erhält im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen für sicherheitsrelevante Positionen zum Beispiel begrenzte Auskünfte, ob jemand der Stasi verpflichtet war oder nicht. Aber er ist nicht der Entscheider, sondern die parlamentarisch kontrollierte Exekutive auf Landes- beziehungsweise Bundesebene. Der Mechanismus ist ähnlich wie bei der Stasi-Überprüfung von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern und Angehörigen des öffentlichen Dienstes.

Das Bundesinnenministerium hat aber, was wenig bekannt ist, nach 1990 in nicht unerheblichem Maße Akten nach Paragraf 11 Absatz 2 Satz 3 StUG aus den Beständen des BStU entnehmen lassen und in die Hände von verbündeten Geheimdiensten übergeben. Ein Teil dieser Akten war insofern brisant, weil sie offenbar detailliert Auskunft über die Ziele elektronischer Überwachung der amerikanischen Nachrichtendienste gaben. Übergeben wurden offenbar Duplikate von Unterlagen westlicher Geheimdienste und Dienststellen, die einer hohen Geheimhaltungseinstufung unterlagen. Für derartige Aktenüberstellungen gab und gibt es durchaus gewichtige Gründe, wie beispielsweise das Staatswohl. Für den Historiker stellt sich jedoch die Frage, wie er nach Paragraf 37 StUG eigentlich Struktur, Methoden und Wirkungsweise der Stasi analysieren soll, wenn er nicht weiß, was die Stasi über den Bundesnachrichtendienst, den Verfassungsschutz, die CIA, die Nato und so weiter wusste. Allein 1992 sind 13 Prozent der damals identifizierten Bestände der DDR-Auslandspionage, der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), an die Dienste der USA übergeben worden. Darunter befanden sich offenbar brisante Unterlagen, die offenbarten, nach welchen Kriterien die USA in Westeuropa Telefonate abhörten und auswerteten. Bekannt ist auch, dass nach 2000 ein knapper halber Meter Akten an Nato-Verbündete der Bundesrepublik herausgegeben wurde. Offenbar wurde von dem Recht, Duplikate zu fertigen, kein Gebrauch gemacht. Es ist nicht einmal sicher, dass Übergabeprotokolle, die die Akteninhalte beschreiben, gefertigt wurden.

Recht auf Löschung?

An dieser Stelle können nicht alle Kontroversen von damals erörtert werden, auch beispielsweise die Nutzung für die Strafverfolgung und Abwehr von Spionage und Terrorismus waren damals umstritten. Ein auf den ersten Blick eher unscheinbares Thema hat freilich grundsätzliche Bedeutung. In der ersten Fassung des Gesetzes war im Paragraf 14 die Möglichkeit vorgesehen, dass Betroffene Akteninhalte schwärzen oder gar löschen lassen konnten. Das war an sich logisch und konsequent. Wenn die Akten rechtsstaatswidrig erhoben waren und nur zeitweise aufbewahrt werden durften, hätten die Betroffenen einen Löschungsanspruch gehabt. Das entspricht reinem bundesdeutschem Datenschutzrecht. Inzwischen ist aber ein Paradigmenwandel eingetreten. Die Opfer, die zunächst sehr misstrauisch waren, haben Vertrauen in die Aufarbeitung gefasst. 2003 hat die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Marianne Birthler mit allen relevanten Verbänden gesprochen. Sie haben sinngemäß gesagt: „Wer macht eigentlich noch Aufarbeitung, wenn wir nicht mehr sind und unsere Akten dann gesperrt oder gar gelöscht sind?“ Dieses eindeutige Votum der Opferverbände hat 2002 zur Streichung dieses Paragrafen geführt. Daran muss man erinnern, wenn heute Datenschutzexperten wieder auf die alte Position von 1991 zurückfallen wollen.

Mit der Streichung des Paragrafen 14 und anderen Änderungen 2002 hat ein radikaler Wandel im Blick auf die Akten begonnen. Salopp ausgedrückt, weg von der Bewertung als illegalem Datenmüll einer Diktatur hin zur „normalen“ historischen Akte. Dieser Schritt ist allerdings nicht vollständig gegangen worden, vielleicht wird er in Hinblick auf die Datenschutz- und Grundrechtsverletzungen auch nie gegangen werden. Aber die Frage wird in den nächsten Jahrzehnten zu klären sein: Werden wir mit der gleichen Selbstverständlichkeit, mit der wir heute Briefe von Frontsoldaten aus dem ersten und dem zweiten Weltkrieg zitieren, eines Tages Briefe aus der Postüberwachung der Stasi daraufhin analysieren, welches die Alltagssorgen der DDR-Bürger waren?

Einige Anmerkungen zum StUG heute

Im Großen und Ganzen hat sich das StUG bewährt.

Erstens: Hervorzuheben ist, dass seit dem 2. Januar 1992 hunderttausende Menschen „ihre“ Akte eingesehen haben., letzter Zugriff am 18.3.2017. Diese kleine Form der Aufarbeitung war die eigentliche Überraschung des StUG. Die Diskussion in der Familie, mit Freunden und Gleichgesinnten über die Art, wie die DDR-Geheimpolizei in die privatesten Winkel der Bevölkerung in Ostdeutschland eindrang, Fragen von Freundschaft und Verrat, sind ein sehr wertvoller Ertrag der Aufarbeitung.
Aber: Die meisten Betroffenen bekommen ihre Aktenkopien inzwischen per Post. Das ist sicher ein schöner Service, doch man kann sich fragen, ob die Bürger nicht mit diesen Akten zu sehr allein gelassen werden. Sie sind zuweilen missdeutbar, schwer verdaulich und manchmal für den Laien schlicht unverständlich.

Zweitens: Die politische Justiz in der DDR wurde durch das MfS stark beeinflusst. Die Akten haben nach der deutschen Vereinigung vielen geholfen, vom Makel der Straffälligkeit befreit zu werden. Staatliches Unrecht kann nie vollkommen wiedergutgemacht, aber die Folgen mit Hilfe von Entschädigungen oft gemildert werden. Bei allen Unzulänglichkeiten zeigt aber gerade die Tatsache, dass die Akten für die Aufarbeitung gesichert werden konnten, dass die Opfer letztlich die politischen und moralischen Sieger über die Diktatur geblieben sind.

Drittens: Die Stasi-Akten haben dazu beigetragen, dass Parlamente, Regierungen und Verwaltungen Entscheidungshilfen an die Hand bekamen, um zu verhindern, dass „Belastete“ in ihren Reihen sind. Das StUG hat mit dazu beigetragen, dass sich in Deutschland nicht in dem Ausmaß Seilschaften bilden konnten, wie sie in Osteuropa den Demokratisierungsprozess seit 1990 erschweren.
Aber: Ein „Webfehler“ der Überprüfung besteht und bestand darin, dass gegenüber den „kleinen“ IM die eigentlichen Verantwortlichen für die Verhältnisse in der DDR, die SED-Funktionäre, insbesondere die Nomenklaturkader, weitgehend verschont blieben. Die Schikanen gegen Ausreiseantragsteller wurden beispielsweise vorrangig vom Rat für Inneres und der örtlichen SED gesteuert. Viele dieser Rätemitarbeiter konnten nach 1990 einfach andere Funktionen übernehmen und bis zur Rente dort sitzenblieben, während sogar „kleine“ IM manchmal wochenlang durch die Presse gezogen wurden.

Viertens: Die Öffnung der Akten hat dazu beigetragen, das Wissen über die Mechanismen einer Diktatur, auch im Zusammenwirken mit den unterschiedlichsten Verhaltensweisen der Menschen, erheblich zu erweitern. Auch unsere Wahrnehmung von Schuld, Angepasstsein, Zivilcourage hat sich in diesen 25 Jahren deutlich differenziert.
Allerdings gibt es auch hier eine Kehrseite: Anders als manchmal behauptet, sind viele Recherchen, vor allem für Journalisten, im Archiv des BStU einfacher als in traditionellen Archiven, weil die Mitarbeiter des BStU einen großen Teil der Recherchearbeit erledigen. Die Stasi-Akten sind oft auch kompletter vorhanden, weil die SED, die Polizei und andere ungestört Akten vernichtet haben. Das hat, ohne dass es beabsichtigt war, das Bild oft verzerrt und in den Medien, aber auch in der Wissenschaft, zu einer Überbetonung der Rolle der Stasi geführt. Die Bedeutung anderer Akteure, der SED-Funktionäre, der Abschnittsbevollmächtigten, der Volkspolizei allgemein, der Blockparteifunktionäre und der Verwaltung für die soziale Kontrolle in der SED-Diktatur wurden oft unterschätzt.

Fünftens: Kritisch anzumerken ist auch, dass zuweilen Einzelbiografien eher aus Sensationslust medial ausgebreitet und angebliche oder wirkliche Stasi-Belastungen für politische Zwecke missbraucht werden.

Sechstens: Es müsste nachdenklich stimmen, dass die Bemühungen um die Diktaturaufarbeitung in manchen Kreisen zwar zur Abneigung gegen die DDR-Diktatur, nicht aber in gleichem Maße zur Akzeptanz von demokratischen Grundwerten geführt haben. Es zeigt sich, dass nicht jeder, der gegen die SED war, auch ein lupenreiner Demokrat ist.

Siebtens: Vergessen wird meines Erachtens gelegentlich auch, dass Aufarbeitung eigentlich zu gesellschaftlichen Grundkonsensen führen und nicht zur Munitionierung parteipolitischer Auseinandersetzungen dienen sollte.

Insgesamt spricht also grundsätzlich wenig gegen den eingeschlagenen Weg, sondern vieles dafür, die Aufarbeitung mit Hilfe des StUG auf intelligente und bürgernahe Weise fortzuführen. Bei der Transformation von Gesellschaften aus einer Diktatur in eine Demokratie geht die Umgestaltung des Rechts und der Institutionen erstaunlich schnell, die mentalen und ideologischen Änderungen dauern sehr viel länger. In diesem Sinne gibt es wohl noch einiges zu tun. Und die Aufarbeitung muss immer wieder neu erfunden werden.

Zitierweise: Christian Booß, Die Akteneinsicht. Von der revolutionären Aktion zum Gesetz – 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG), in: Deutschland Archiv, 24.4.2017, Link: www.bpb.de/246990

Fussnoten

Fußnoten

  1. StUG vom 20.12.1991, BGBl. 191, S. 2272.

  2. Die unter den Repressalien der Staatssicherheit leiden mussten, sollten Zugang zu ihrem Aktenmaterial erhalten, so Vera Lengsfeld. In: 25 Jahre Thüringen: Akteneinsicht in das Herrschaftswissen der Stasi Externer Link: www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/25-Jahre-Thueringen-7-Akteneinsicht-in-das-Herrschaftswissen-der-Stasi-618007149, letzter Zugriff am 8.1.2017.

  3. „Es ist ein historischer Erfolg der friedlichen Revolution, dass viele MfS-Akten nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen“, so der CDU-Generalsekretär Peter Tauber, Externer Link: www.cdu.de/artikel/tauber-besucht-ehemalige-stasi-zentrale, letzter Zugriff am 10.4.2017; ähnlich: 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz, Externer Link: www.bstu.bund.de/DE/BundesbeauftragterUndBehoerde/Aktuelles/20161220_25-jahre-akteneinsicht_stasi-unterlagen-gesetz.html, letzter Zugriff am 8.1.2017.

  4. Martin Gutzeit am Runden Tisch, 7.12.1989. Zit. nach Uwe Thaysen, Der runde Tisch: oder wo blieb das Volk. Opladen 1990, Bd. I, S. 87.

  5. Silke Schumann, Vernichten oder Offenlegen? Zur Entstehung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, Berlin 1995, 84 ff, 79ff, 127 ff.

  6. Zit. nach Schumann, Vernichten oder Offenlegen (Anm. 5), S. 113.

  7. Walter Süß, Staatssicherheit am Ende, Berlin 1999, S. 579 ff.

  8. Vorschlag zum weiteren Umgang mit Archivgut und dienstlichem Schriftgut des ehemaligen MfS/AfNS, 8.1.1990, RHG, BK Bestand Gill, BK 8.

  9. Tobias Hollitzer, "Wir leben jedenfalls von Montag zu Montag": Zur Auflösung der Staatssicherheit in Leipzig, Berlin 2000.

  10. Christian Booß, Von der Stasi-Erstürmung zur Aktenöffnung. Konflikte und Kompromisse im Vorfeld der Deutschen Einheit, in: DA 2 (2011), Externer Link: www.bpb.de/54118, letzter Zugriff am 26.2.2017.

  11. In der 12. und 13. Sitzung des Runden Tisches am 12. und 19.2.1990 wurden die Schweriner Positionen eingebracht und mehr oder minder übernommen. Uwe Thaysen, Der runde Tisch, oder: wo blieb das Volk? Opladen 1990, Bd. III, S. 752 ff, 872 ff.

  12. Der Autor forscht derzeit zum Thema Informationsverarbeitung des MfS.

  13. Booß, Von der Stasi-Erstürmung zur Aktenöffnung (Anm. 10).

  14. Alexander Kobylinski, Der verratene Verräter, Halle 2015.

  15. Das war `ne Top-Quelle, Der Spiegel, 12.3.1990.

  16. Schumann, Vernichten oder Offenlegen (Anm. 5), S. 16.

  17. Zur deutsch-deutschen Begriffsgeschichte Christian Booß, Was ist Aufarbeitung? In: Horch und Guck 15 (2006) 56, S. 47–51.

  18. Bekannt wurde schon 1990 der massive Versuch der Bundesregierung, weiterhin Akten vernichten zu lassen. Vgl. David Gill und Ulrich Schröter, Das Ministerium für Staatssicherheit, Berlin 1991, S. 286.

  19. So der Staatssekretär des Bundesministeriums des Inneren, Wolfgang Neusel, Kurzprotokoll der 94. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 6. September 1990, 11. Wahlperiode, Protokoll Nr. 94, S. 81/8.

  20. Kurzprotokoll der 98. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1990, 11. Wahlperiode, Protokoll Nr. 98, S. 88.

  21. Die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 18.9.1990 ist zit. bei Schumann, Vernichten oder Offenlegen (Anm. 5), S. 210 ff.

  22. Christian Booß, Revolutionär mit Staatsraison, SVZ, 26.6.2010, Externer Link: www.svz.de/deutschland-welt/meinung/revolutionaer-mit-staatsraeson-id4854641.html, letzter Zugriff am 26.2.2017.

  23. Laut einem Votum des Deutschen Bundestages wird darüber nachgedacht, die Akten dem Bundesarchiv zu übereignen. Dokumente zur Debatte unter: Externer Link: www.bstu.bund.de/DE/BundesbeauftragterUndBehoerde/BStUZukunft/_inhalt.html, letzter Zugriff am 26.2.2017.

  24. Beitrag von Konrad Taut, zit. bei Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages. 24 (1992), S. 50 ff.

  25. Zit. bei Schumann, Vernichten oder Offenlegen (Anm. 5), S. 212 ff.

  26. § 35, StUG.

  27. Neun Mitglieder aus den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und acht Mitglieder, die vom Deutschen Bundestag gewählt werden, § 39, StUG.

  28. Süddeutsche Zeitung, 1.9.1990; Die Welt, 31.8.1990.

  29. Schreiben an Generalmajor Gerhard Niebling, 13.12.1989, RHG, Bestand Gill, Bk. 8.

  30. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 20.12.1990. Externer Link: www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990, letzter Zugriff am 18.2.2017.

  31. Protokoll der 12. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 27.8.1991, 12. Wahlperiode, Protokoll Nr. 12.

  32. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (Anm. 24), S. 440.

  33. So beispielsweise der FDP-Abgeordnete Burkhard Hirsch, Kurzprotokoll (Anm. 19).

  34. § 11, vgl. Schumann, Vernichten oder Offenlegen (Anm. 5), S. 204.

  35. Zit. nach Klaus Stoltenberg, Stasi-Unterlagen-Gesetz: Kommentar, Baden-Baden 1992, S. 353.

  36. Z. B. die Beiträge von Rolf Schwanitz und Angelika Barbe, zit. bei Ebd., S. 356 ff, S. 368 f.

  37. Da der Zugang der Wissenschaft auf die Akten verwehrt und die Ergebnisse der BStU-Forschung nicht überprüfbar und damit wissenschaftlich wertlos seien, läge ein Verstoß gegen Art. 5 des Grundgesetzes vor. Johannes Weberling, Stasi-Unterlagen-Gesetz, Kommentar, Köln/Berlin/Bonn/München 1993, S. 14 f.

  38. Prof. Hans Mommsen. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (Anm. 24), S. 451 ff.

  39. Geändert 2006; § 32 Abs. 1 Nr. 7, StUG.

  40. § 20 Abs. 1, 11.

  41. Es handelte sich um die „National SIGINT Requirements List“ des Abhördienstes NSA.

  42. Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke vom 9.10.2015, Deutscher Bundestag, Drs. 18/6299; Der Spiegel 30 (1999), S. 52 f; ob diese Aufstellung vollständig ist, geht aus der kleinen Anfrage nicht hervor. Eine Anfrage bei der Stasi-Unterlagenbehörde für diesen Artikel ergab keine Erkenntnisse.

  43. §14 StUG von 1991.

  44. Der Autor war seinerzeit als Pressesprecher Teilnehmer dieser Gespräche.

  45. Der ehemalige Berliner Landesdatenschutzbeauftrage Garstka und der erste Direktor der Stasi-Unterlagenbehörde, Hans-Jörg Geiger, kritisieren, dass Kinder seit 2012 das Recht haben, die Akten ihrer Eltern einzusehen, FR, 29.4.2015 Externer Link: www.fr.de/politik/stasi-diskussion-ueber-umgang-mit-stasi-akten-a-465218, letzter Zugriff am 26.2.2017.

  46. Die aktuellen Zahlen sind jeweils im Tätigkeitsbericht der Stasi-Unterlagenbehörde, Externer Link: www.bstu.bund.de/DE/BundesbeauftragterUndBehoerde/Taetigkeitsberichte/_node.html;jsessionid=
    68D78F3D0B5A9A79382035ECFC587741.1_cid354

  47. Wolfgang Merkel, Systemtransformation. Eine Einführung in die Theorie und Empirie der Transformationsforschung, Stuttgart 1999.

Dr., geb. 1953 in Berlin (West); Journalist und Historiker; seit 2009 Projektkoordinator in der Forschungsabteilung des BStU; Seit September 2016 Vorsitzender des Aufarbeitungsvereins „Bürgerkomitee 15. Januar e.V.“ in Berlin. 2001–2006 Pressesprecher der Stasi-Unterlagenbehörde; bis 2000 Rundfunk und Fernsehjournalist bei ORB-Focus beziehungsweise Klartext, 1989–1992 DDR- und Hauptstadtkorrespondent für den SFB-Hörfunk.