"Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser! In der heutigen Debatte zur Lage der Nation über 30 Jahre nach den denkwürdigen Ereignissen der Friedlichen Revolution in der DDR und dem folgenden Prozess von Mauersturz und Wiedervereinigung gehen die Gedanken zurück in die damalige Zeit.
"Es gab kein Drehbuch"
/ 10 Minuten zu lesen
Hans-Joachim Hacker aus Schwerin bemängelt in einer Ansprache, wie er sie heute im Parlament halten würde, dass es 1990 keinen Lastenausgleich wie nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik gab.
Jeder von uns, ob aus Ost oder West, wird die Abläufe im Herbst ´89 und in den Folgemonaten, die zu Recht als historisch bezeichnet werden können, mit persönlichen Erinnerungen verbinden. Manche darunter sind zu den wichtigsten des eigenen Lebens geworden.
Im Herbst ´89 hatten Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger auf den Straßen in Leipzig, Ost-Berlin, Plauen und in anderen Orten der DDR die Angst abgelegt und ihren Mut aufgenommen. Gegen die bislang allmächtige Staatsmacht. Wir wollten, dass es nicht so bleibt, wie es war und waren erfüllt von der Zuversicht, dass Freiheit und Demokratie siegen werden. Über den Weg in die neue Zeit und das Ziel gab es unterschiedliche Auffassungen.
Meine Hoffnung damals war, dass nach einer Demokratisierung des Staates und der Gesellschaft in der DDR, der Weg zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten möglich wird. Die unnatürliche Teilung Deutschlands musste überwunden werden. Dies konnte nur im Einvernehmen mit den ehemaligen Siegermächten geschehen, die noch Rechte in Bezug auf Deutschland hatten. Wenn wir heute an den Prozess der Wiedervereinigung und die Zeit danach zurückdenken, wird sich jeder die Frage stellen, ob alle damaligen Entscheidungen und die zeitlichen Abläufe richtig waren. Im Nachhinein gibt es dazu unterschiedliche Bewertungen. Oft durch die politische Einstellung des Betrachters geprägt aber auch durch Entwicklungen im eigenen Leben oder in der Familie oder im Freundeskreis. Kritiker des Einigungsprozesses sollten bedenken, dass es für die Wiedervereinigung kein Drehbuch gab. Der Einigungsprozess kann nicht ohne Berücksichtigung der realen Fakten, die im Jahr 1990 existierten, bewertet werden. Die außenpolitischen Implikationen habe ich erwähnt und will ergänzend nur auf die Frage der endgültigen Bestimmung der deutschen Ostgrenze, also das Verhältnis des vereinten Deutschlands zu unserem östlichen Nachbarn Polen, verweisen. Der außenpolitische Fragenkomplex ist in den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen beraten und abschließend geregelt worden.
War eine weitere „DDR“ möglich?
Ich möchte mich auf einige entscheidende Fragen konzentrieren, die sich 1990 in der DDR stellten und die für die künftigen Beziehungen der beiden deutschen Staaten zu klären waren. Die Grundfrage war, ob es eine längere Existenz einer demokratisierten DDR geben konnte. Diese Alternative wurde ernsthaft von unterschiedlichen Akteuren erwogen, zu nennen ist hier die Initiative „Für unser Land“. Die Antwort darauf wurde bereits im Spätherbst 1989 gegeben, als aus dem Ruf „Wir sind das Volk“ der Satz „Wir sind ein Volk“ wurde. Mit dem Ergebnis der Volkskammerwahl am 18. März 1990 war dann nicht nur der Weg zur deutschen Einheit durch die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler in der DDR bestimmt, sondern auch seine Form als Beitritt gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes.
Es stellte sich die Existenzfrage aber auch auf ökonomischem Gebiet: Die SED-Führung kannte und verschleierte vor der Bevölkerung die katastrophale ökonomische, ökologische und finanzielle Situation des Landes. In einem SED- Geheimpapier „Externer Link: Analyse der ökonomischen Lage der DDR mit Schlussfolgerungen“, das so genannte „Schürer-Papier“ vom 30.10.1989 zeichnete eine Expertengruppe der Plankommission im Auftrag des neuen SED-Generalsekretärs Egon Krenz ein ungeschminktes Bild der ökonomischen Lage. Es wurde ein Katalog von Maßnahmen vorgeschlagen, um den notwendigen Exportüberschuss zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der DDR zu realisieren. Die Gruppe von Spitzenfunktionären aus dem Staatsapparat kam in Bezug auf die Sicherung der Zahlungsfähigkeit jedoch zu einem ernüchternden Ergebnis. Ich zitiere aus der genannten Analyse:
„1985 wäre das noch mit großen Anstrengungen möglich gewesen. Heute besteht diese Chance nicht mehr. Allein ein Stoppen der Verschuldung würde im Jahre 1990 eine Senkung des Lebensstandards um 25 - 30 Prozent erfordern und die DDR unregierbar machen“.
Und an anderer Stelle der Analyse, die als Geheime Verschlusssache eingestuft war und am 31. Dezember. 1989 vernichtet werden sollte, wird konstatiert, dass die Sozialpolitik seit dem VIII. Parteitag der SED nicht in vollem Umfang auf eigenen Leistungen beruhte, sondern zu einer wachsenden Verschuldung im nichtsozialistischen Ausland (NSW) geführt hatte. Das war die reale wirtschaftliche Situation, von der aus die Perspektive des Staates DDR zu bewerten war. Dazu kam, dass im Jahr 1989 die Fluchtbewegung über die bundesdeutschen Botschaften in Warschau und Prag und über Ungarn enorm zugenommen hatte und nach der Maueröffnung am 9. November 1989 für den Staat existenzbedrohend wurde. Nur eine Zukunftsperspektive für die Menschen in der DDR konnte zu einer gewissen Stabilisierung der Lage im Land führen. Für die große Mehrheit der Bevölkerung in der DDR war damit die Klärung der „deutschen Frage“ verbunden, deren Lösung sich nach dem Mauerfall geradezu aufdrängte.
„Ein atemberaubender Prozess“
Auf das Ergebnis der ersten freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 habe ich bereits verwiesen. Der Einigungsweg über Artikel 23 GG war damit durch Wählerwillen bestimmt. Das sage ich auch unter Beachtung der Tatsache, dass sich meine Partei, die SPD, im Volkskammerwahlkampf und davor für einen Vereinigungsprozess nach Artikel 146 GG ausgesprochen hatte. Nach der Konstituierung der Volkskammer und der Regierungsbildung erfolgte ein atemberaubender Prozess in Politik und Gesetzgebung, an den ich häufig zurückdenke.
Mir als „Neupolitiker“, der mit 40 Jahren im Oktober 1989 erstmals Mitglied einer politischen Partei geworden war, sind die Beratungen im Rechtsausschuss der Volkskammer noch in guter Erinnerung. Als Ausschussvorsitzender war es mein Bestreben, die Funktion unparteiisch auszuüben.
Neben vielen anderen Themen waren für mich zwei Gesetzgebungskomplexe aus rechtspolitischer Sicht von besonderer Bedeutung:
Zum einen traten 1990 und auch noch danach die Folgen der unterschiedlichen Rechtsentwicklung in den beiden deutschen Staaten, die sich über 40 Jahre vollzogen hatte, schlagartig zu Tage. Exemplarisch zeigte sich das im Bereich der sogenannten offenen Vermögensfragen. Diese Probleme hatten nicht im Prozess der Wiedervereinigung ihre Ursache, sondern waren teilungsbedingt. Es galt rechtsstaatliche und befriedende Lösungen zu finden, die einerseits die Lebenswirklichkeit in der DDR berücksichtigten aber auch Teilungsunrecht nicht verewigten. Mit Übergangsregelungen (Moratorien) im Einigungsvertrag wurden Voraussetzungen für die Schaffung eines verträglichen Ausgleiches bei getrenntem Eigentum an Grundstücken und darauf gebauten Eigenheimen geschaffen. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz vom 21. September 1994 einen Interessenausgleich zwischen den Grundstücks- und den Eigenheimeigentümern geschaffen, der befriedende Wirkung entfaltete. Ohne das Moratorium im Einigungsvertrag wäre am 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet für diese Rechtsfälle das BGB uneingeschränkt zur Wirkung gekommen und die betroffenen Eigenheime wären auch im rechtlichen Sinne Bestandteil der Grundstücke geworden, verbunden mit zehntausendfachen Rechtskonflikten. Dieses nicht bedacht zu haben, werfe ich jenen Abgeordneten in der Volkskammer vor, die dem Einigungsvertrag nicht zugestimmt haben.
Ein weiterer Gesetzgebungsbereich, an den ich erinnere, war die juristische Aufhebung rechtsstaatswidriger Verfolgungsmaßnahmen während der Zeit der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR. Das Rehabilitierungsgesetz der Volkskammer vom 6. September 1990 griff die Forderungen der Verfolgungsopfer auf. Mit einer entsprechenden Passage im Einigungsvertrag wurde der künftige Gesetzgeber verpflichtet, diesen Bereich auszugestalten und für die Opfer nach ihrer Rehabilitierung Entschädigungsleistungen und weitere Ausgleichsmaßnahmen zu regeln.
Undifferenzierte Währungsumstellung wurde zum Problem
Im Rückblick 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ist aber auch daran zu erinnern, dass die Einführung der D-Mark für viele Menschen in der DDR mit der Wahlentscheidung am 18. März 1990 verbunden war, für nicht wenige auch mit der Frage, ob man bleibt oder geht.
Aus heutiger Sicht, jedenfalls ist das meine Auffassung, hätte die Währungsumstellung zum 1. Juli 1990 anders gestaltet werden müssen. Es war richtig, einen Grundbetrag 1:1 umzutauschen. Aus historischer Gerechtigkeit hätte dieser Betrag für ältere Bürgerinnen und Bürger auch höher als 6.000 DDR-Mark sein können. Es ging hierbei nicht zuletzt um Erspartes aus der Lebensarbeit. Danach aber hätte eine differenzierte Regelung greifen müssen. Nicht generell 2:1, sondern eine progressive Umtauschregelung, wobei das Verhältnis DDR-Mark zu DM hätte ansteigend gestaltet werden müssen.
Bei einer solchen Regelung hätten Vertreter des alten Systems, die jahrelang zu Lasten der Bevölkerung über privilegierte Einkommen verfügten, und Schwarzmarktprofiteure der DDR-Mangelwirtschaft nicht den Supergewinn bei der Währungsumstellung eingefahren, der ihnen im Wettbewerb der politischen Parteien um einen günstigen Umtauschkurs für die DDR – Bevölkerung in den Schoß gefallen ist.
Nicht zu vergessen ist, dass Ostmark-Spekulanten am Ende von den unrealistischen Umtauschkursen nach der Maueröffnung (zum Teil 20:1) profitierten, da sie selbst oder über Strohmänner die weitestgehend entwertete DDR-Mark am 1. Juli 1990 zu einem Kurs von 2:1 umtauschen konnten. Hier liegt auch ein Mühlstein für viele Unternehmen in der DDR/in den neuen Ländern, die nach dem allgemeinen Umtauschkurs 2:1 die Verbindlichkeiten umzustellen hatten, obwohl der kommerzielle Umtauschkurs DDR-Mark zu D-Mark in der DDR-Zeit ca. 4,2 : 1 betrug. Darin ist die Wurzel der Belastung durch Altschulden für Unternehmen (Industriebetriebe, Wohnungsunternehmen u. a.) aus der DDR zu sehen. Sie konnten nicht schlechthin entschuldet werden, da ihr Betriebsvermögen mit dem Umtauschverhältnis für die Bevölkerung (Spareinlagen) in Verbindung stand.“
Keine Wende, sondern ein Durchbruch
Lassen Sie mich zum Schluss ein persönliches Fazit ziehen, wobei ich nicht beim Jahr 1990 stehen bleiben werde:
Die Friedliche Revolution, die nur fälschlicherweise als „Wende“ bezeichnet werden kann, hat das Machtmonopol der SED gebrochen. Sie hat zum Fall der Mauer in Berlin und der innerdeutschen Grenzanlagen geführt. Sie war historischer Höhepunkt für die Vorbereitung der Überwindung der unnatürlichen Teilung Deutschlands.
Der Weg zur Herstellung der deutschen Einheit und die damit verbundenen Veränderungen haben die politisch Handelnden in Ost-Berlin und in Bonn vor zuvor ungeahnte Herausforderungen gestellt. Für die Menschen in der DDR und den späteren neuen Ländern war damit ein Transformationsprozess verbunden, der alle Bereiche des beruflichen und persönlichen Lebens erfasste. Das verlangt uns auch heute großen Respekt ab. Wir wissen, dass die Leistungsbereitschaft der Menschen im Osten und die Solidarität der westlichen Bundesländer der Schlüssel für den erfolgreichen Aufbau waren. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass es in diesem Transformationsprozess Verlierer gegeben hat, die nach persönlichen Enttäuschungen einen kritischen Blick auf den Prozess der Wiedervereinigung und die Zeit danach werfen.
Die Aufgabe, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen, bleibt Handlungsauftrag für uns als Gesetzgeber und für die Bundesregierung in ihrem staatlichen Handeln. Der Blick richtet sich hierbei heute aber nicht allein nach der Kompassrichtung „Ost“. Maßstab dafür kann nur die Strukturschwäche einer Region in Deutschland und der sich daraus abzuleitende Förderbedarf sein.
Das Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“ hat in den neuen Ländern zu Verunsicherungen geführt. Aber auch die damit verbundenen Erwartungen der Antragsteller (sogenannte „Alteigentümer“) haben sich in vielen Fällen nicht erfüllt. Der Bundesgesetzgeber hat bei diesem normativen Rückgabeprinzip in der Folge nachgebessert und investive Vorfahrtregelungen für die neuen Länder geschaffen. Wäre alternativ nach dem Prinzip „Entschädigung vor Rückgabe“ verfahren worden, hätte das für den Bundeshaushalt zu unkalkulierbaren finanziellen Lasten geführt, denn die bestehenden Restitutionsansprüche konnten nicht wie zu SBZ/DDR- Zeiten entschädigungslos aufgehoben werden. Nicht vergessen werden darf, dass die erste Vermögensrückgaberegelung unter der Regierung Modrow erfolgte und die 1972 unter Entschädigung in „Volkseigentum“ überführten Betriebe mit staatlicher Beteiligung betraf. Sollten Enteignungen in der DDR ohne Entschädigung demgegenüber schlechter gestellt werden? Die Antwort auf diese Frage kann sich jeder geben, der in diesem Zusammenhang an ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht denkt.
Der fehlende Lastenausgleich
Die Folgekosten der deutschen Teilung im finanziellen Bereich sind zu einem erheblichen Teil aus den Sozialkassen beglichen worden. Ein Lastenausgleich wie nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik hätte zu mehr Gerechtigkeit geführt und größere Akzeptanz in der Bevölkerung für die Herausforderungen nach der Wiedervereinigung geschaffen.
Heute denken wir an den Mut der Akteure in der Bürgerrechtsbewegung und der Demonstranten in der DDR vor und nach dem Fall der Mauer mit Stolz und Anerkennung zurück. Sie haben dem Buch der deutschen Geschichte ein würdiges Kapitel zugefügt.
Wir dürfen und werden nicht vergessen, dass während der deutschen Teilung Zehntausende für ihre Forderung nach Demokratie, Freiheit und für die Deutsche Einheit politisch verfolgt wurden und viele von ihnen in DDR-Gefängnissen saßen. Hunderte haben bei ihrem Versuch, von Deutschland nach Deutschland zu gelangen, an der Grenze, die unser Land teilte, ihr Leben verloren. Wenn wir einen Auftrag aus der Friedlichen Revolution in der DDR und dem Glück der Erlangung der staatlichen Einheit nach den schlimmen geschichtlichen Verwerfungen durch die Nazi-Diktatur und deren Folgen ableiten wollen, dann diesen: Unsere grundgesetzliche Ordnung standhaft zu schützen, nach den Werten des Grundgesetzes unser Zusammenleben zu gestalten und in schwierigen Zeiten einen Beitrag für die europäische Idee und das friedliche Zusammenleben der Völker zu leisten.
Vielen Dank an Sie als Leserin und Leser für Ihre Aufmerksamkeit."
Zitierweise: Hans-Joachim Hacker, „Es gab kein Drehbuch“, in: Deutschland Archiv, 23.06.2020, Link: www.bpb.de/311729. Weitere "Ungehaltene Reden" ehemaliger Parlamentarier und Parlamentarierinnen aus der ehemaligen DDR-Volkskammer werden nach und nach folgen. Eine öffentliche Diskussion darüber ist im Lauf des Jahres 2021 geplant. Es sind Meinungsbeiträge der jeweiligen Autorinnen und Autoren, sie stellen keine Meinungsäußerung der Bundeszentrale für politische Bildung dar.
In dieser Reihe bereits erschienen:
- Sabine Bergmann-Pohl,
- Rüdiger Fikentscher,
- Hinrich Kuessner
- Klaus Steinitz,
- Richard Schröder -
- Maria Michalk,
- Markus Meckel,
- Hans-Peter Häfner,
- Konrad Felber,
- Walter Fiedler,
- Hans Modrow,
- Joachim Steinmann, "
- Christa Luft,
- Dietmar Keller, "
- Rainer Jork,
- Jörg Brochnow,
- Gunter Weißgerber, "
- Hans-Joachim Hacker,
- Marianne Birthler -
- Stephan Hilsberg -
- Ortwin Ringleb -
- Martin Gutzeit,
- Reiner Schneider -
- Jürgen Leskien -
- Volker Schemmel -
- Stefan Körber - "
- Jens Reich -
- Carmen Niebergall -
- Susanne Kschenka -
- Wolfgang Thierse -
- u.a.m.
- Die
- Die
- Film-Dokumentation
- Analyse von Bettina Tüffers:
Hans-Joachim Hacker war 1990 SPD-Abgeordneter der letzten DDR-Volkskammer aus dem Wahlkreis Schwerin und dort Vorsitzender des Rechtsausschusses. Anschließend war er bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestags. Dort ist er seit 2018 ordentliches Mitglied der G10-Komission zur Kontrolle der Geheimdienste.