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Im goldenen Käfig: Die politische Justiz und die Anwälte in der Arä Honecker | Deutschland Archiv | bpb.de

Deutschland Archiv Neu im DA Schwerpunkte Erinnern, Gedenken, Aufarbeiten 1848/49 in der politischen Bildung Vier Ansichten über ein Buch, das es nicht gab "Es war ein Tanz auf dem Vulkan" Föderalismus und Subsidiarität „Nur sagen kann man es nicht“ Wenn Gedenkreden verklingen Zeitenwenden Geschichtsklitterungen „Hat Putin Kinder?“, fragt meine Tochter Wolf Biermann über Putin: Am ersten Tag des Dritten Weltkrieges Der Philosoph hinter Putin „Putin verwandelt alles in Scheiße“ Das Verhängnis des Imperiums in den Köpfen Ilse Spittmann-Rühle ist gestorben Der Friedensnobelpreis 2022 für Memorial Rückfall Russlands in finsterste Zeiten Memorial - Diffamiert als "ausländische Agenten" Die Verteidigung des Erinnerns Russlands Attacken auf "Memorial" Der Fall Schalck-Golodkowski Ende des NSU vor zehn Jahren 7. Oktober 1989 als Schlüsseltag der Friedlichen Revolution Die Geschichte von "Kennzeichen D" Nachruf auf Reinhard Schult Leningrad: "Niemand ist vergessen" Verfolgung von Sinti und Roma Zuchthausaufarbeitung in der DDR - Cottbus Sowjetische Sonderhaftanstalten Tage der Ohnmacht "Emotionale Schockerlebnisse" Ein Neonazi aus der DDR Akten als Problem? Eine Behörde tritt ab Ostberlin und Chinas "Großer Sprung nach vorn" Matthias Domaschk - das abrupte Ende eines ungelebten Lebens Ein Wettbewerb für SchülerInnenzeitungen Totenschädel in Gotha Bürgerkomitees: Vom Aktionsbündnis zum Aufarbeitungsverein Westliche Leiharbeiter in der DDR Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (I) Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (II) Auf dem Weg zu einem freien Belarus? Erstes deutsch-deutsches Gipfeltreffen im Visier des BND Neue Ostpolitik und der Moskauer Vertrag Grenze der Volksrepublik Bulgarien Die Logistik der Repression Schwarzenberg-Mythos Verschwundene Parteifinanzen China, die Berlin- und die Deutschlandfrage 8. Mai – ein deutscher Feiertag? China und die DDR in den 1980ern 1989 und sein Stellenwert in der europäischen Erinnerung Stasi-Ende Die ungewisse Republik Spuren und Lehren des Kalten Kriegs Einheitsrhetorik und Teilungspolitik Schweigen brechen - Straftaten aufklären Welche Zukunft hat die DDR-Geschichte? Die Deutschen und der 8. Mai 1945 Jehovas Zeugen und die DDR-Erinnerungspolitik Generation 1989 und deutsch-deutsche Vergangenheit Reformationsjubiläen während deutscher Teilung 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz Kirchliche Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit Zwischenbilanz Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung Der Umgang mit politischen Denkmälern der DDR Richard von Weizsäckers Rede zum Kriegsende 1985 Die Sowjetunion nach Holocaust und Krieg Nationale Mahn- und Gedenkstätten der DDR Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Die Entmilitarisierung des Kriegstotengedenkens in der SBZ Heldenkult, Opfermythos und Aussöhnung Durchhalteparolen und Falschinformationen aus Peking Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte Grenzsicherung nach dem Mauerbau Einmal Beethoven-Haus und zurück Das Bild Walther Rathenaus in der DDR und der Bundesrepublik Alles nach Plan? Fünf Gedanken über Werner Schulz „Wie ein Film in Zeitlupe“ "Ich hatte Scheißangst" Ein Nazi flieht in die DDR Der 13. Februar 1945 im kollektiven Gedächtnis Dresdens Vor 50 Jahren im September: Zweimal Deutschland in der UNO Der Mann aus dem inneren Zirkel DDR-Vermögen auf Schweizer Konten Nicht nur Berlin Moskauer Hintergründe des 17. Juni Opfer einer "Massenpsychose"? Der Wolf und die sieben Geißlein Der Prager Frühling 1968 und die Deutschen Operativer Vorgang „Archivar“ 9. November 1989. Der Durchbruch 9. November 1918. „Die größte aller Revolutionen“? Der vielschichtige 9. November Biermann in meinem Leben Ein Wolf im Museum Entmutigung & Ermutigung. Drei Stimmen zu Biermann Spurenverwischer Kleinensee und Großensee Tod einer Schlüsselfigur Das besiegte Machtinstrument - die Stasi Anhaltende Vernebelung Die RAF in der DDR: Komplizen gegen den Kapitalismus Transformation und Deutsche Einheit Die sozialpsychologische Seite der Zukunft Zwölf Thesen zu Wirtschaftsumbau und Treuhandanstalt Die andere Geschichte der Umbruchjahre – alternative Ideen und Projekte 31 Jahre nach Rostock-Lichtenhagen Wiedervereinigt auf dem Rücken von Migranten und Migrantinnen? Film ohne Auftrag - Perspektiven, die ausgegrenzt und unterschlagen wurden Geheimdienste, „Zürcher Modell“ und „Länderspiel“ 50 Jahre Grundlagenvertrag Drei Kanzler und die DDR Populismus in Ost und West Akzeptanz der repräsentativen Demokratie in Ostdeutschland Zusammen in Feindseligkeit? Neuauflage "(Ost)Deutschlands Weg" Ostdeutsche Frakturen Welche Zukunft liegt in Halle? Anpassungsprozess der ostdeutschen Landwirtschaft Daniela Dahn: TAMTAM und TABU Wege, die wir gingen „Der Ort, aus dem ich komme, heißt Dunkeldeutschland” Unternehmerischer Habitus von Ostdeutschen Teuer erkauftes Alltagswissen Trotz allem im Zeitplan Revolution ohne souveränen historischen Träger Mehr Frauenrechte und Parität Lange Geschichte der „Wende“ Eine Generation nach der ersten freien Volkskammerwahl Unter ostdeutschen Dächern Die de Maizières: Arbeit für die Einheit Schulzeit während der „Wende” Deutschland – Namibia Im Gespräch: Bahr und Ensikat Gorbatschows Friedliche Revolution "Der Schlüssel lag bei uns" "Vereinigungsbedingte Inventur" "Es gab kein Drehbuch" "Mensch sein, Mensch bleiben" Antrag auf Staatsferne Alt im Westen - Neu im Osten Die Deutsche Zweiheit „Ein echtes Arbeitsparlament“ Corona zeigt gesellschaftliche Schwächen Widersprüchliche Vereinigungsbilanz Schule der Demokratie Warten auf das Abschlusszeugnis Brief an meine Enkel Putins Dienstausweis im Stasi-Archiv Preis der Einheit Glücksstunde mit Makeln Emotional aufgeladenes Parlament Geht alle Macht vom Volke aus? Deutschland einig Vaterland 2:2 gegen den Bundestag "Nicht förderungswürdig" Demokratie offen halten Standpunkte bewahren - trotz Brüchen Die ostdeutsche Erfahrung Kaum Posten für den Osten Braune Wurzeln Wer beherrscht den Osten „Nicht mehr mitspielen zu dürfen, ist hart.“ Ein Ost-West-Dialog in Briefen Stadtumbau Ost Ostdeutschland bei der Regierungsbildung 2017 Die neue Zweiklassengesellschaft DDR-Eishockey im Wiedervereinigungsprozess Die SPD (West) und die deutsche Einheit Die Runden Tische 1989/90 in der DDR Die Wandlung der VdgB zum Bauernverband 1990 Transatlantische Medienperspektiven auf die Treuhandanstalt Transformation ostdeutscher Genossenschaftsbanken Demografische Entwicklung in Deutschland seit 1990 Parteien und Parteienwettbewerb in West- und Ostdeutschland Hertha BSC und der 1. FC Union vor und nach 1990 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Ostdeutsches Industriedesign im Transformationsprozess Wende und Vereinigung im deutschen Radsport Wende und Vereinigung im deutschen Radsport (II) Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder Europäische Union als Voraussetzung für deutschen Gesamtstaat Welche Zukunft braucht Deutschlands Zukunftszentrum? Ein Plädoyer. (K)Einheit Wird der Osten unterdrückt? Die neue ostdeutsche Welle Die anderen Leben. Generationengespräche Ost "Westscham" Sichtweisen Die innere Einheit Wer beherrscht den Osten? Forschungsdefizite rechtsaußen Verpasste Chancen? Die gescheiterte DDR-Verfassung von 1989/90 Berlin – geteilte Stadt & Mauerfall Berliner Polizei-Einheit Die Mauer. 1961 bis 2023 The Wall: 1961-2021 - Part One The Wall: 1961-2021 - Part Two "Es geht nicht einfach um die Frage, ob Fußball gespielt wird" Mauerbau und Alltag in Westberlin Der Teilung auf der Spur Olympia wieder in Berlin? Der Mauerfall aus vielen Perspektiven Video der Maueröffnung am 9. November 1989 Die Mauer fiel nicht am 9. November Mauersturz statt Mauerfall Heimliche Mauerfotos von Ost-Berlin aus Ost-West-Kindheiten "Niemand hat die Absicht, die Menschenwürde anzutasten" Berlinförderung und Sozialer Wohnungsbau in der „Inselstadt“ Wie stellt der Klassenfeind die preußische Geschichte aus? Flughafen Tempelhof Die Bundeshilfe für West-Berlin Christliche Gemeinschaft im geteilten Berlin Amerikanische Militärpräsenz in West-Berlin Das Stadtjubiläum von 1987 in Ost- und West-Berlin Bericht zum Workshop "Das doppelte Stadtjubiläum" Das untergegangene West-Berlin Interview: „Der Zoo der Anderen“ Die "Weltnachricht" mit ungewollter Wirkung Krieg & Frieden. Wohin führt die Zeitenwende? Über 70 Analysen & Essays. Wenig Hoffnung auf baldigen Frieden Was riskieren wir? Ein Sommer der Unentschlossenheit Ein Jahr Krieg Die Waffen nieder? Ungleiche Fluchten? Schwerter allein sind zu wenig „Russland wird sich nach Putin ändern“ Die be(un)ruhigende Alltäglichkeit des Totalitären Vergessene Bomben aus Deutschland Putins Mimikry Schon einmal Vernichtungskrieg Verhandeln, aber wie? Das sterbende russländische Imperium und sein deutscher Helfer Was lief schief seit dem Ende des Kalten Krieges? „Sie haben die Zukunft zerbrochen“ Vertreibung ist auch eine Waffe "Wie ich Putin traf und er mich das Fürchten lehrte" "Wir bewundern sie und sie verschwinden" Mehr Willkommensklassen! 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Jahrhunderts wird“ Krieg als Geschäft Bodenlose Ernüchterung In geheimer Mission: Die DDR-NVA gegen den „jüdischen Klassenfeind“ „Verbote bringen herzlich wenig“ Eine missachtete Perspektive? Verordnete Feindbilder über Israel in der DDR: Eine Zeitungs-Selbstkritik Die erste DDR-Delegation in Israel. Ein Interview mit Konrad Weiß „Dieser westliche Triumphalismus ist ein großer Selbstbetrug“ Wolf Biermann: Free Palestine...? Was hilft gegen politische Tsunamis? Der Tod ist ein Meister aus Russland Wann ist die Zeit zu verhandeln? „Ich bedaure und bereue nichts“ Jüdinnen in Deutschland nach 1945 Interviews Beiträge Porträts Redaktion Jüdinnen und Juden in der DDR Antisemitismus in Deutschland Die Zweite Generation jüdischer Remigranten im Gespräch War die DDR antisemitisch? Antisemitismus in der DDR Teil I Antisemitismus in der DDR Teil II Als ob wir nichts zu lernen hätten von den linken Juden der DDR ... Ostdeutscher Antisemitismus: Wie braun war die DDR? Die Shoah und die DDR Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil I Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil II Israel im Schwarzen Kanal Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, I Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, II Das Israelbild der DDR und dessen Folgen Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte "Jüdisch & Links" von Wolfgang Herzberg Der patriarchalen Erinnerungskultur entrissen: Hertha Gordon-Walcher Jüdisch sein in Frankreich und in der DDR Frauen in der DDR (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Frauen im geteilten Deutschland „Schönheit für alle!“ 1989/90 - Friedliche Revolution und Deutsche Einheit Frauen in der Bürgerbewegung der DDR Die Wege zum 9. November 1989 „Die Stunde ist gekommen aufzustehen vom Schlaf“ Mythos Montagsdemonstration Ossi? Wessi? Geht's noch? Es gibt keine wirkliche Ostdebatte Die. Wir. Ossi. Wessi? Wie man zum Ossi wird - Nachwendekinder zwischen Klischee und Stillschweigen 2 plus 4: "Ihr könnt mitmachen, aber nichts ändern“ Blick zurück nach vorn Wem gehört die Revolution? Die erste und letzte freie DDR-Volkskammerwahl Mythos 1989 Joseph Beuys über die DDR Der 9. Oktober 1989 in Leipzig Egon Krenz über den 9. November Die deutsche Regierung beschleunigt zu stark Projekte für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin und Leipzig Deutsch-deutsche Begegnungen. Die Städtepartnerschaften am Tag der Deutschen Einheit Mit Abstand betrachtet - Erinnerungen, Fragen, Thesen. Die frohe Botschaft des Widerstands Mauerfall mit Migrationshintergrund "Wer kann das, alltäglich ein Held sein?" "Es geht um Selbstbefreiung und Selbstdemokratisierung" Kann man den Deutschen vertrauen? Ein Rückblick nach einem Vierteljahrhundert deutscher Einheit Von der (eigenen) Geschichte eingeholt? Der Überläufer Der Überläufer (Teil IV) Der Deal mit "Schneewittchen" alias Schalck-Golodkowski Un-Rechts-Staat DDR Bedrohter Alltag Unrecht, Recht und Gerechtigkeit - eine Bilanz von Gerd Poppe Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau – eine "Totale Institution" Stasi-Hafterfahrungen: Selbstvergewisserung und Renitenz Kritik und Replik: Suizide bei den Grenztruppen und im Wehrdienst der DDR Suizide bei den Grenztruppen der DDR. Eine Replik auf Udo Grashoff Die Todesopfer des DDR-Grenzregimes, ihre Aufarbeitung und die Erinnerungskultur Die Freiheit ist mir lieber als mein Leben „Nicht nur Heldengeschichten beschreiben“ Wer war Opfer des DDR-Grenzregimes? Todesopfer des DDR-Grenzregimes - Eine Recherche Todesopfer des DDR-Grenzregimes - Eine andere Sicht "Begriffliche Unklarheiten" Die Reichsbahn und der Strafvollzug in der DDR "Schicksale nicht Begriffe" Mauerbau und Machtelite Zwangseingewiesene Mädchen und Frauen in Venerologischen Einrichtungen Stasi-Razzia in der Umweltbibliothek Politisch inhaftierte Frauen in der DDR Ein widerständiges Leben: Heinz Brandt Über den Zaun und zurück – Flucht und Rückkehr von Dietmar Mann Die politische Justiz und die Anwälte in der Arä Honecker Geraubte Kindheit – Jugendhilfe in der DDR Haftarbeit im VEB Pentacon Dresden – eine Fallstudie Zwischen Kontrolle und Willkür – Der Strafvollzug in der DDR Suizide in Haftanstalten: Legenden und Fakten Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der DDR bei Stellung eines Ausreiseantrages Max Fechner – Opfer oder Täter der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik? Die "Auskunftspersonen" der Stasi – Der Fall Saalfeld Geschlossene Venerologische Stationen und das MfS Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts "OV Puppe". Ein Stasi-Raubzug im Spielzeugland Verdeckte Waffendeals der DDR mit Syrien Alltag und Gesellschaft Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Ost-West Nachrichtenvergleiche Fußball mit und ohne Seele München 1972: Olympia-Streit um das „wahre Freundesland“ Afrikas Das religiöse Feld in Ostdeutschland Repräsentation Ostdeutschlands nach Wahl 2021 Die Transformation der DDR-Presse 1989/90 Das Elitendilemma im Osten "Affirmative Action" im Osten Ostdeutsche in den Eliten als Problem und Aufgabe Ostdeutsche Eliten und die Friedliche Revolution in der Diskussion Die Bundestagswahl 2021 in Ostdeutschland Deutsch-deutsche Umweltverhandlungen 1970–1990 Der Plan einer Rentnerkartei in der DDR "Es ist an der Zeit, zwei deutsche Mannschaften zu bilden" Deutsch-ausländische Ehen in der Bundesrepublik Verhandelte Grenzüberschreitungen Verpasste Chancen in der Umweltpolitik Der dritte Weg aus der DDR: Heirat ins Ausland Und nach Corona? Ein Laboratorium für Demokratie! Nichtehelichkeit in der späten DDR und in Ostdeutschland 30 Jahre später – der andere Bruch: Corona Mama, darf ich das Deutschlandlied singen Mit der Verfassung gegen Antisemitismus? Epidemien in der DDR Homosexuelle in DDR-Volksarmee und Staatssicherheit „Die DDR als Zankapfel in Forschung und Politik" Die Debatte über die Asiatische Grippe Coronavirus - Geschichte im Ausnahmezustand Werdegänge Familien behinderter Kinder in BRD und DDR Vom Mauerblümchen zum Fußball-Leuchtturm DDR-Alltag im Trickfilm Die alternative Modeszene der DDR Nachrichtendienste in Deutschland. Teil II Nachrichtendienste in Deutschland. Teil I Die Jagd gehört dem Volke Homosexuelle und die Bundesrepublik Deutschland Honeckers Jagdfieber zahlte die Bevölkerung Sicherheitspolitik beider deutscher Staaten von 1949 bis 1956 Frauen im geteilten Deutschland Ostdeutsche Identität Patriotismus der Friedensbewegung und die politische Rechte Rechte Gewalt in Ost und West Wochenkrippen und Kinderwochenheime in der DDR Urlaubsträume und Reiseziele in der DDR Reiselust und Tourismus in der Bundesrepublik Schwule und Lesben in der DDR Die westdeutschen „Stellvertreterumfragen“ Erfahrungen mit der Krippenerziehung „Päckchen von drüben“ Vor aller Augen: Pogrome und der untätige Staat Zwischen Staat und Markt Dynamo in Afrika: Doppelpass am Pulverfass Auf deutsch-deutscher UN-Patrouille in Namibia 1989 Zwischen den Bildern sehen Vom Neonazi-Aussteiger ins Oscar-Team „Eine Generalüberholung meines Lebens gibt es nicht“ "Autoritärer Nationalradikalismus“ Unter strengem Regime der Sowjets: Die Bodenreform 1945 Diplomatische Anstrengungen auf dem afrikanischen Spielfeld Demokratiestörung? „Im Osten gibt es eine vererbte Brutalität“ Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Turnschuhdiplomatie im Schatten Eine Keimzelle politischen Engagements (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Anti-Antisemitismus als neue Verfassungsräson? "Ich höre ein Ungeheuer atmen" Als es mir kalt den Rücken runterlief "Ungehaltene Reden". Denkanstöße ehemaliger Abgeordneter der letzten Volkskammer der DDR Was sollten Wähler und Wählerinnen heute bedenken? Ein urdemokratischer Impuls, der bis ins Heute reicht „Als erster aus der Kurve kommen“ Die Rolle des Staats in der Wahrnehmung der Ostdeutschen Die durchlaufene Mauer Interview: Peter-Michael Diestel Interview: Günther Krause Interview: Lothar de Maizière Schülerzeitungstexte Noch Mauer(n) im Kopf? Liebe über Grenzen Ostseeflucht Fluchtursachen Die Frau vom Checkpoint Charlie Mutti, erzähl doch mal von der DDR Staatsfeind Nr.1: DAS VOLK!!! Mit dem Bus in die DDR Ost und West. Ein Vergleich Warum wird der 3. Oktober gefeiert? "Ich wünsch mir, dass die Mauer, die noch immer in vielen Köpfen steht, eingerissen wird" Immer noch Mauer(n) im Kopf? Zeitenwende Ist der Osten ausdiskutiert? Der Mutige wird wieder einsam Das Jahr meines Lebens Basisdemokratie Lehren aus dem Zusammenbruch "Wir wollten uns erhobenen Hauptes verabschieden" Für die gute Sache, gegen die Familie DDR-Wissenschaftler Seuchenbekämpfung Chemnitz: Crystal-Meth-Hauptstadt Europas Keine Ahnung, was als Nächstes passieren wird Allendes letzte Rede Friedliche Revolution Gethsemanekirche und Nikolaikirche Das Wirken der Treuhandanstalt Gewerkschaften im Prozess von Einheit und Transformation Zusammenarbeit von Treuhandanstalt und Brandenburg Privatisierung vom DDR-Schiffbau Die Leuna-Minol-Privatisierung Übernahme? Die Treuhandanstalt und die Gewerkschaften: Im Schlepptau der Bonner Behörden? Treuhand Osteuropa Beratungsgesellschaft "Ur-Treuhand" 1990 Internationale Finanzakteure und das Echo des Sozialismus Soziale Marktwirtschaft ohne Mittelstand? Die Beziehungen zwischen Frankreich und der DDR Suche nach den Spuren der DDR Wirtschaftsbeziehungen zwischen Frankreich und der DDR Der Freundschaftsverein „EFA“ Die Mauer in der französischen Populärkultur DDR als Zankapfel in Forschung und Politik DDR-Geschichte in französischen Ausstellungen nach 2009 Theater- und Literaturtransfer zwischen Frankreich und der DDR Die DDR in französischen Deutschbüchern Kommunalpartnerschaften zwischen Frankreich und der DDR Regimebehauptung und Widerstand Mut zum Aussteigen aus Feindbildern Für die Freiheit verlegt - die radix-blätter Der Fußballfan in der DDR Jugend in Zeiten politischen Umbruchs Umweltschutz als Opposition Sozialistisches Menschenbild und Individualität. Wege in die Opposition Politische Fremdbestimmung durch Gruppen Macht-Räume in der DDR Wirtschaftspläne im Politbüro 1989 "Macht-Räume in der DDR" Macht, Raum und Plattenbau in Nordost-Berlin Machträume und Eigen-Sinn der DDR-Gesellschaft Die "Eigenverantwortung" der örtlichen Organe der DDR Strategien und Grenzen der DDR-Erziehungsdiktatur Staatliche Einstufungspraxis bei Punk- und New-Wave-Bands Kommunalpolitische Kontroversen in der DDR (1965-1973) Schwarzwohnen 1968 – Ost und West Der Aufstand des 17. Juni 1953 Interview mit Roland Jahn Der 17. Juni 1953 und Europa Geschichtspolitische Aspekte des 17. Juni 17. Juni Augenzeugenbericht Kultur und Medien Einmal Beethoven-Haus und zurück Gedächtnis im Wandel? Der Aufbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Ostdeutschland Die Demokratisierung von Rundfunk und Fernsehen der DDR Die Stasi und die Hitler-Tagebücher Ein Nachruf auf Walter Kaufmann Die Tageszeitung »Neues Deutschland« vor und nach 1990 Wie ein Staat untergeht Objektgeschichte antifaschistischer Ausstellungen der DDR Reaktionen auf die Ausstrahlung der Fernsehserie „Holocaust“ „Mitteldeutschland“: ein Kampfausdruck? Gesundheitsaufklärung im Global Humanitarian Regime The British Press and the German Democratic Republic Kulturkontakte über den Eisernen Vorhang hinweg "Drei Staaten, zwei Nationen, ein Volk“ "Flugplatz, Mord und Prostitution" SED-Führung am Vorabend des "Kahlschlag"-Plenums Ende der Anfangsjahre - Deutsches Fernsehen in Ost und West "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Es gibt keinen Dritten Weg" Frauenbild der Frauenpresse der DDR und der PCI Regionales Hörfunkprogramm der DDR DDR-Zeitungen und Staatssicherheit Eine Chronik von Jugendradio DT64 Die "neue Frau": Frauenbilder der SED und PCI (1944-1950) „Streitet, doch tut es hier“ Olympia in Moskau 1980 als Leistungsschau für den Sozialismus Lager nach 1945 Ukrainische Displaced Persons in Deutschland Jugendauffanglager Westertimke Das Notaufnahmelager Gießen Die Gedenkstätte und Museum Trutzhain Die Barackenstadt: Wolfsburg und seine Lager nach 1945 Die Aufnahmelager für West-Ost-Migranten Die Berliner Luftbrücke und das Problem der SBZ-Flucht 1948/49 Migration Fortbildungen als Entwicklungshilfe Einfluss von Erinnerungskulturen auf den Umgang mit Geflüchteten Friedland international? Italienische Zuwanderung nach Deutschland Jüdische Displaced Persons Das Notaufnahmelager Marienfelde Migration aus Süd- und Südosteuropa nach Westeuropa Die "Kinder der 'Operation Shamrock'" Rück- und Zuwanderung in die DDR 1949 bis 1989 West-Ost-Übersiedlungen in der evangelischen Kirche Migration aus der Türkei Griechische Migration nach Deutschland Die Herausforderung der Aussiedlerintegration Die Ausreise aus der DDR Das Spezifische deutsch-deutscher Migration Flüchtlinge und Vertriebene im Nachkriegsdeutschland Interview mit Birgit Weyhe zur Graphic Novel "Madgermanes" Die Migration russischsprachiger Juden seit 1989 Chinesische Vertragsarbeiter in Dessau Arbeitsmigranten in der DDR Gewerkschaften und Arbeitsmigration in der Bundesrepublik Deutschlandforschertagung 2016 Eröffnungsreden Panels und Poster Session Grenzgebiete Die Wende im Zonenrandgebiet Der andere Mauerfall Das "Grüne Band" Alltagsleben im Grenzgebiet Aktion, Reaktion und Gegenreaktion im „Schlüsseljahr“ 1952 Außensichten auf die deutsche Einheit Wahrnehmung des geeinten Deutschlands in Serbien Norwegische Freundschaft mit dem vereinten Deutschland Deutschland im Spiegel des Wandels der Niederlande Österreichs Reaktionen auf die Mühen zur deutschen Einheit Israelische Reaktionen auf die Wiedervereinigung Deutsche Diplomaten erleben den Herbst 1989 Das wiedervereinigte Deutschland aus Sicht der Slowaken Wahrnehmung der deutschen Einheit in Dänemark Die Perzeption der Wiedervereinigung in Lateinamerika Deutsch-polnische Beziehungen Der Blick junger Schweizer auf Deutschland Bulgarien blickt erwartungsvoll nach Deutschland Vom bescheidenen Wertarbeiter zur arroganten Chefin "Gebt zu, dass die Deutschen etwas Großes geleistet haben." 150 Jahre Sozialdemokratie Wehners Ostpolitik und die Irrtümer von Egon Bahr 150 Jahre Arbeiterturn- und Sportbewegung Die Spaltung der SPD am Ende der deutschen Teilung Willy Brandts Besuch in Ostberlin 1985 Deutschlandforschertagung 2014 Einleitungsvortrag von Christoph Kleßmann Tagungsbericht: "Herrschaft und Widerstand gegen die Mauer" Tagungsbericht: Sektion "Kultur im Schatten der Mauer" Interview mit Heiner Timmermann Interview mit Angela Siebold Interview mit Jérôme Vaillant Interview mit Irmgard Zündorf Interview mit Andreas Malycha Die Mauer in westdeutschen Köpfen Multimedia Wie wurde ich ein politischer Mensch? 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Im goldenen Käfig: Die politische Justiz und die Anwälte in der Arä Honecker

Christian Booß

/ 21 Minuten zu lesen

Politische Prozesse in der DDR sind oft als „Drehbuch-Prozesse“ bezeichnet worden – mit festgelegten Rollen und vorher feststehendem Strafmaß. Und wirklich taten Rechtsanwälte oft wenig dafür, ihre Mandanten zu verteidigen. Die Gründe dafür waren aber weit komplexer, als oft angenommen wird.

Prozess wegen Fluchthilfe vor dem Strafsenat des Ost-Berliner Stadtgerichts im Oktober 1973 (© Bundesarchiv, Bild 183-M1030-018, Foto: Horst Sturm)

Ob und wie ein Staat die Freiheitsrechte seiner Bürger einschränkt, sagt viel über den Charakter des Systems, auch des Justizsystems aus. Daher ist eine eher trockene Materie, das Strafprozessrecht, auch als „Seismograf der Staatsverfassung“ bezeichnet worden. Insbesondere da, wo freiheitsentziehende Maßnahmen verhängt werden, kommt es sehr darauf an, wie das geschieht. Das gilt umso mehr für Verfahren der politischen Justiz, die in der DDR in der Regel mit einer plötzlichen Untersuchungshaft begannen und mit einer Haftstrafe endeten. Insofern kommt den Verteidigerrechten, allgemein gesprochen: den Verteidigungsrechten, eine Bedeutung zu, die über die Gruppe der Anwälte in der DDR weit hinausgeht.

In den 1980er Jahren gab es nur etwa 600 Anwälte gegenüber rund 3000 Anwälten vor dem Krieg auf damals mitteldeutschem Gebiet. Diese Reduzierung war zunächst eine Folge der Entnazifizierung unter stalinistischen Vorzeichen, die auch politisch Andersdenkende traf, und weiterer Umstrukturierungen der Anwaltschaft wie die mehrheitliche Einbettung in bezirkliche Anwaltskollegien. Im Westen Deutschlands verlief der Trend langfristig genau umgekehrt, und allein dieser Rückgang zeigt, wie gering die SED-Justizpolitiker Individualrechte schätzten. Nach ihrer Rechtsauffassung waren die Rechte des Einzelnen durch den Staat der Werktätigen repräsentiert, im Gerichtssaal vor allem durch Staatsanwälte und Richter. Offenbar wurde sogar darüber nachgedacht, die Anwaltschaft abzuschaffen. Doch so weit ging man letztlich nicht. Der Kompromiss war die tendenzielle Zurückdrängung des „bürgerlichen“ Einzelanwaltes. Der Anwalt sollte in einem Anwaltskollegium arbeiten.

In der zweiten Hälfte der 1950er Jahre wurde das Leitbild des „sozialistischen Anwaltes“ vorgegeben, der seine Mandanten zur Einhaltung der „sozialistischen Gesetzlichkeit“ anhalten sollte. Diese Kollegien, die in jedem Bezirk ins Leben gerufen wurden, waren nominell Genossenschaften, in denen die gewählten Mitbestimmungsorgane, die Mitgliederversammlung der Anwälte, die Vorstände und die Vorsitzenden das Sagen hatten. Allerdings hatte das Justizministerium deutlich stärkere Eingriffsrechte als die Länderjustizministerien der Bundesrepublik im Rahmen der Rechtsaufsicht über die Anwaltskammern.

Gehorsame Justizfunktionäre oder Interessenvertreter ihrer Mandanten?

Wie sich dieser neue Typ eines Anwaltes in politischen Verfahren verhielt, war bisher nur für Einzelfälle beschrieben. Daher wurden Akten zu rund 1800 Personen untersucht, gegen die das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zuvor strafrechtliche ermittelt hatte und die nach Verfahrensende 1972, 1984 und 1988 archiviert worden waren. Neben den Ermittlungsakten des MfS finden sich in diesen Konvoluten in der Regel auch die Handakten der Staatsanwaltschaft, die Gerichts- und Rechtsmittelakten und gelegentlich die Haftakten, da das MfS aus Geheimhaltungsgründen alle Fallakten bei sich konzentrierte. Das Verhalten der Anwälte wurde quantitativ in einer Datenbank mit diversen Variablen erfasst: unter anderem die Anwesenheit des Rechtsanwalts beim Urteil, ob er Zeugen und ob er den Angeklagten befragt hat, ob er im Plädoyer die Beweismittel kritisiert und dort die Subsumtion, also die Rechtsanwendung, kritisiert hat. Zur aggregierten Bewertung des Anwaltsverhaltens wurde aus den Aktivitätsvariablen eine fünfstufige Skala gebildet: sehr gering, niedrig, mäßig, hoch oder sehr hoch.

Für manche Variablen zum Anwaltsverhalten gab es so geringe Fallzahlen, dass sie für die weitere statistische Auswertung ausgeschlossen werden mussten. Allerdings sind auch gerade diese Befunde interessant. So wurden nur in neun Fällen seitens der Verteidigung eigene Beweisanträge im Verfahren gestellt. Auch die ausdrückliche Bewertung von Beweisen während des Verfahrens ist mit elf Fällen selten (2,8 Prozent).

Der zunächst wichtigste Befund: Anwälte in der DDR rügten so gut wie nie Verfahrensfehler oder stellten Befangenheitsanträge, was beispielsweise bei Staatsschutzprozessen gegen politisch motivierte Terroristen in der Bundesrepublik an der Tagesordnung war. Die meisten DDR-Anwälte wagten es auch nicht, Gesetze oder ihre grundsätzliche Anwendung durch Verweis auf verfassungsrechtliche Normen oder internationale Vereinbarungen infrage zu stellen. Der „Hetze“-Vorwurf (Paragraf 106 StGB-DDR) und seit 1974 der Vorwurf der „Herabwürdigung staatlicher Organe“ (Paragraf 220 StGB-DDR) standen in Konkurrenz zum Grundsatz der Meinungsfreiheit, der nominell in Artikel 27 der DDR Verfassung verankert war. Nach der Schlussakte von Helsinki und dem UNO-Beitritt der DDR wurden die international eingegangenen Verpflichtungen zwar nicht unmittelbar zu DDR-Recht. DDR-Anwälte hätten aber durchaus auf Verbotsirrtum plädieren können oder gar müssen, wenn sich DDR-Bürger bei ihrem Wunsch, die DDR zu verlassen, darauf berufen hatten und deswegen strafrechtlich verfolgt wurden. Doch das Berufsrechts der Anwaltschaft setzte dem einen Riegel vor. Ein Anwalt war gehalten, „rechtspädagogisch im Sinne der sozialistischen Gesetzlichkeit auf seinen Mandanten einzuwirken“. Damit war indirekt untersagt, die geltenden Gesetze durch Rückgriff auf universelle Normen oder internationale Abkommen infrage zu stellen.

Eingegrenzt durch rechtliche Vorgaben und die zumeist kurz getaktete Verfahrensdauer bewiesen Anwälte im Schnitt nur wenig Engagement in derartigen Verfahren. In deutlich mehr als der Hälfte der Fälle zeigten die Anwälte nur sehr geringe, niedrige oder mäßige Aktivitäten. Eine sehr geringe Aktivität meint beispielsweise eine pure Anwesenheit des Anwalts vor Gericht inklusive einem wenig aussagekräftigen Plädoyer. Schon die Befragung des Angeklagten, ein Plädoyer sowie die Anwesenheit bei der Urteilsverkündung reichten für die Kategorisierung unter „mäßige Anwaltsaktivität“. Das Anwaltsverhalten veränderte sich über die Jahre kaum, nur die Zahl der „sehr geringen“ Aktivitäten nahm ab. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass in den 1980er Jahren weniger Anwälte bei der Urteilsverkündung fehlten als 1972. Angesichts der Isolation der Angeklagten und der Tatsache, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung oft gedrängt wurde, zu entscheiden, ob er in die Berufung gehen wollte oder nicht, ist dies keine ganz triviale Entwicklung. Die aggregierte Bewertung der Anwaltsaktivitäten zeigt – wie schon beim Befund zum Frage- und Antragsverhalten – dass die Anwälte bei etwa der Hälfte der Mandate in MfS-ermittelten Verfahren bestenfalls mäßige Aktivitäten an den Tag legten.

Es gab nicht wenige Verfahren, die so kurz waren, dass der Anwalt das Geschehen weitestgehend dem Richter und Staatsanwalt überließ und sich im Schlussplädoyer zustimmend zum Sachvortrag der Staatsanwaltschaft äußerte. Oft beschränkte sich der Anwalt nach einigen Worten zur Biografie des Angeklagten darauf, für eine „milde“, zuweilen sogar „gerechte“ Strafe zu plädieren. In der DDR galt: „der Rechtsanwalt verteidigt die Person mit ihren Motiven, aber nicht die Tat selbst“. 1988 wichen Anwälte in Fällen, wenn sie sich zum Strafmaß einließen, in ihren Plädoyers um 27 Prozent vom Strafzumessungsvorschlag ab. Im Jahr 1984 waren es 25, 1972 dagegen 31 Prozent. Damit war die Abweichung größer als bei den Richtern. Dennoch gingen die Verteidiger selten grundlegend vom Strafvorschlag des Staatsanwaltes ab. Die Strafmilderung wirkt daher wie ein Strafabschlag, der die jeweilige Rolle im Verfahren markierte.

In Einzelfällen distanzierten sich Anwälte sogar im Gerichtssaal vom Tun ihres Mandanten. So im Fall des bekannten Dissidenten Rudolf Bahro. Dessen Verteidiger Gregor Gysi bezeichnete das Verhalten seines Mandanten als „gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR“ gerichtet. Einem Angeklagten, der mithilfe von Fluchthelfern in den Westen gelangen wollte, wurde von seinem Anwalt im Plädoyer vorgehalten, dass

„sein Verhalten […] nicht angemessen und würdig eines Menschen [sei], der in der sozialistischen [...] Gesellschaft aufgewachsen ist. [Das] Motiv einer solchen Straftat ist, die DDR zu schädigen“. Es verwundert kaum, dass die Anwälte in derartigen Verfahren auf die Angeklagten oft wie Komplizen des Gerichtes wirkten.

Rahmenbedingungen

Juristisch wie wissenschaftlich ist fraglich, ob man in solchen Fällen überhaupt noch von einem Prozess sprechen kann. Diese Termine wirken eher wie ein Verwaltungsverfahren mit verteilten Rollen zwischen Festnahme und Freikauf durch die Bundesrepublik Deutschland. Spätestens seit 1973 war der Häftlingsfreikauf zu einer Routine zwischen beiden deutschen Staaten geworden, da die SED um ihr internationales Ansehen fürchtete und Devisen immer knapp waren.

Der Frage nach den Motiven der Anwälte wurde durch eine ausführliche Analyse der Rahmenbedingungen anwaltlichen Handelns nachgegangen:

Die IM-Frage

Gerade MfS-Belastungen von bekannten Anwälten wie Wolfgang Schnur, der mehr als 20 Jahre lang inoffizieller Mitarbeiter (IM) des MfS war, ließen es plausibel erscheinen, dass das MfS solche konspirativen Beziehungen für Absprachen nutzte. In der Tat zeigte sich, dass 16,9 Prozent der Anwälte in den DDR-Bezirken und sogar 34,8 Prozent der Anwälte der 1970er und 1980er Jahre in Ostberlin eine IM-Registrierung oder eine ähnliche Beziehung zum MfS aufwiesen. Allerdings reduzierte sich die Rate in Berlin auf die Hälfte, wenn man nur die Juristen zählte, die auch während ihrer Anwaltszeit beim MfS registriert waren. Weniger als die Hälfte (14,1 Prozent) hatte laut Akten über Rechtsratsuchende berichtet. Für die übrige DDR waren die Proportionen ähnlich. Für die Hauptverhandlungen selbst sind so gut wie keine Prozessabsprachen nachweisbar. Wenn sich das Verhalten der Anwälte dennoch in gewissen Bahnen hielt, mussten andere Einflüsse wirken: die Personalauswahl, die Ausbildung, die Kontrolle durch die anderen Verfahrensbeteiligten, das Justizministerium und das Kollegium, und so weiter.

Das Ermittlungsverfahren

Das Gerichtsverfahren war stark durch das Ermittlungsverfahren präjudiziert. Die Beschuldigten saßen ganz überwiegend in MfS-Untersuchungshaft. Sie wurden dort isoliert gefangen gehalten. Die Untersuchungsführer des MfS erhofften sich, dadurch möglichst schnell Geständnisse aus ihnen herauszupressen. Man sprach vom „Erstangriff“. In der Tat gelang es in den 1980er Jahren in 95 Prozent der Fälle bei den Erstvernehmungen, ein Geständnis oder Teilgeständnis zu erzielen. Ein Anwalt hätte dabei nur gestört. Insofern beugte das MfS systematisch das Prozessrecht: Zwar wurden die Gefangenen vor der Vernehmung in der Regel belehrt, dass sie ein Recht auf einen Anwalt hätten. Das Verfahren der Anwaltsbestellung wurde aber technisch in die Länge gezogen. Konträr zum Wortlaut des Gesetzes hatten „Rechtsexperten“ an der Juristischen Hochschule des MfS in Expertisen als Leitlinie herausgearbeitet, dass die Vernehmungen auch ohne Anwalt fortgesetzt werden durften. Dagegen hieß es im Paragraf 61 der Strafprozessordnung der DDR, dass der Beschuldigte oder Angeklagte das Recht habe „sich jeder Zeit eines Anwaltes zu bedienen“. Das Recht auf einen Verteidiger wurde von den MfS-Experten einfach zum Recht, sich selbst zu verteidigen, uminterpretiert. So wurde es auch auf der MfS-Hochschule gelehrt.

In der Regel kamen die Anwälte relativ spät in das Verfahren. Es ist übertrieben zu sagen, dass dies erst nach Fertigstellung der Anklageschrift der Fall war, aber oft auch nicht viel früher. Die Termine der Anwälte mit ihren Mandanten, die sogenannten Anwaltssprecher, wurden offenbar als ein letzter Check des Ermittlungsstandes genutzt. Sei es, dass Beschuldigte im Gespräch mit dem Anwalt noch etwas ausplauderten, sei es, dass die Anklage noch Schwächen zeigte. Bei Anwaltssprechern, die laut Strafprozessrecht mit staatsanwaltschaftlichen Auflagen versehen waren, sogenannten Bedingungen, saßen die Vernehmer mit dabei, abgehört wurden sie, ohne Rechtsgrundlage, ohnehin wohl fast alle.

Vor der Anklage, oft sogar schon vor dem Anwaltstermin, sollten die Beschuldigten ein handschriftliches Geständnis formulieren. Offenbar ließ man sie frei formulieren, Hauptsache, sie gaben etwas zu. Zum zweiten – das ist bislang übersehen worden – wurde den Inhaftierten eine vorformulierte strafprozessuale Erklärung vorgelegt. Darin hieß es: „Ich wurde am heutigen Tage nochmals über die […] vorliegenden Beweismittel in Kenntnis gesetzt.“ Es folgte unter anderem eine Aufzählung der Vernehmungsprotokolle. Indirekt bestätigte der Inhaftierte die Korrektheit dieser Beweise, denn er versicherte gleichzeitig: „Beweisanträge möchte ich nicht stellen“. Weiter hieß es: „von meinem […] Beschwerderecht möchte ich keinen Gebrauch machen. Ich wurde durch das Untersuchungsorgan korrekt behandelt.“ Es ist anzunehmen, dass die Gefangenen sich bei derartigen Stellungnahmen nicht frei in ihrer Entscheidung fühlten. Dennoch präjudizierten diese Erklärungen den weiteren Verfahrensgang und halfen dem Regime, sich bei Kritik von außen zu rechtfertigen.

Mit dieser Erklärung hatte der Angeklagte seine Verteidigungsmöglichkeiten eigentlich schon weitgehend aus der Hand gegeben. Ein Verteidiger, der nun Beweisanträge stellen wollte oder den Mandanten zum Geständniswiderruf überredete, machte sich schnell verdächtig, das Verfahren aufzuhalten, ja den Gang der Justiz infrage zu stellen. Ein derartiger Verstoß gegen berufsrechtliche Vorstellungen konnte zu Beschwerden oder gar Disziplinierungsmaßnahmen führen.

Prozessökonomie

Die strafprozessualen Rechte in der DDR sind bislang wenig untersucht, obwohl sie oft charakteristischer für den Zustand des Rechtswesens sind als die Auswirkungen des materiellen Strafrechtes an sich. Etwas überspitzt formuliert ist es für den Zustand des Rechtswesens weniger entscheidend, warum und wie lange jemand in Haft sitzt, sondern wie er dort hineinkommt. Ein Betroffener wird dies vermutlich anders sehen, aber die Analyse des Rechtssystems darf sich dieser Frage nicht entziehen.

Das Prozessrecht, auch wenn es in der DDR nur selten verändert wurde, durchlief in der Praxis doch unterschiedliche Phasen. Gerade der Anfang der Herrschaft Honeckers ist durch eine rigidere Handhabe des Prozessrechtes bestimmt, die der Legende vom liberalen Anfang Honeckers endgültig den Garaus machen müsste. Den Hardlinern unter den SED-Funktionären in den Justiz- und Ermittlungsorganen waren die Justizreformen unter Ulbricht in den 1960er Jahren zu weit gegangen, die den Richtern, Verteidigern und Staatsanwälten mehr Spielräume gewährt und auch die Arbeitskollektive in die Beurteilung des Angeklagten eingebunden hatten. Die Prozesse dauerten ihnen durch die Teilnahme der Kollektivvertreter und die erweiterten Rechte der übrigen Verfahrensbeteiligten zu lange. Unter dem Stichwort der „Rationalisierung“ der Prozesse sollte dieser Trend zurückgedreht werden. Auch wurden Anwälte verstärkt Anfang der 1970er Jahre, aber auch noch später, in Beschwerden der Richter oder Expertisen des Justizministeriums namentlich kritisiert, wenn sie angeblich unsinnige Fragen oder Anträge gestellt hatten. Die Verfahren wurden in der Folge insgesamt deutlich kürzer. Von 1972 bis 1988 nahm die Prozessdauer in den MfS-ermittelten Verfahren von sechs auf 3,4 Stunden ab. Zwar gab es durchaus Unterschiede bei unterschiedlichen Delikten, es ist aber auffällig, dass gerade bei der Kanzlei Vogel, die vor allem Menschen betreute, die die DDR verlassen wollten, die Prozessdauer am stärksten schrumpfte. Bei der Hälfte der Prozesse lag sie unter einer Stunde. Diese Entwicklung ist insofern dramatisch, als in dieser kurzen Zeit keineswegs Bagatellstrafen, sondern im Durchschnitt Haftstrafen von ein bis zwei Jahren verhängt wurden. Während der Schauprozess oft als symptomatisch für die politische Justiz der frühen DDR angesehen wird, war für die späte DDR dieser kurze geheime Prozess typisch. Dies engte den Spielraum der Anwälte ein, aber sie scheinen dem auch wenig Widerstand entgegengesetzt zu haben.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Anwälte in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre offensiver wurden. Die SED und die Staatsanwaltschaft hatten die Verfahrensbeteiligen in internen Sitzungen nach diversen Fehlurteilen bei der allgemeinen Kriminalität dazu ermuntert, ihre jeweilige Rolle intensiver wahrzunehmen. Das konnten auch die Anwälte nutzen. Man kann feststellen, dass offensivere Verteidigungen und die Zahl der Freispruchplädoyers zunahmen. Doch auf die Urteile hatte das kaum Auswirkungen. Da die Aktiveren oft zu den eher systemnahen Anwälten gehörten, deuten sich hier unterschiedliche Strategien im herrschenden Lager an, die erst 1989 im Umfeld der friedlichen Revolution zur vollen Entfaltung kommen sollten.

Politische Steuerung von Beginn an statt Drehbuchprozess

Die MfS-ermittelten Prozesse unterlagen einer starken Steuerung. Allerdings scheinen die Vorstellungen über die politische Beeinflussung dieser Verfahren zuweilen etwas einfach zu sein. Oft wurde davon ausgegangen, dass die Staatsanwälte dem MfS untergeordnet, ja letztlich nur „Erfüllungsgehilfen“ des MfS waren. Nachhaltigen Eindruck haben in dieser Hinsicht die drehbuchartigen Vorgaben für Verfahrensbeteiligte in der juristischen Verfolgung von Robert Havemann hinterlassen.

Justizlenkung

Auch wenn sicher nicht alles verschriftet oder überliefert ist, was es an direkten Abstimmungen zwischen den Verfahrensbeteiligten gab, scheinen die Verfahren doch insgesamt normengesteuerter gewesen zu sein als oft angenommen. Diese Normen waren an sich politisiert. Sie wurden in einem Gremium entwickelt, das in keiner Verfassung und keinem Gesetz der DDR erwähnt war und geheim tagte: den sogenannten Leiterberatungen. In diesen waren die Spitzen des Obersten Gerichtes, der Generalstaatsanwaltschaft, des Justizministeriums und der Ermittlungsorgane, MfS und Innenministerium versammelt. Bei Bedarf konnten andere hinzugezogen werden. Die Abteilung für Staat und Rechtsfragen im Zentralkomitee der SED war zumeist mit ihrem Sektorenleiter Justiz vertreten. Unterhalb der Leiter gab es noch die Stellvertreterberatungen, es konnten auch Facharbeitsgruppen gebildet werden. 1973 mit dem strikteren „neuen justizpolitischen Kurs“ Honeckers ging die Federführung dieses Gremiums an die Generalstaatsanwaltschaft über. Das MfS, das im Leitungsbereich über wenig juristischen Sachverstand verfügte, musste einen nachrangigen Volljuristen entsenden und war in diesem wichtigen Geheimgremium damit hierarchisch unterrepräsentiert. Dies allein schon steht der gelegentlich vertretenden These von der angeblich alles dominierenden Stasi entgegen.

Die in den Leiterberatungen abgestimmten Gesetzesinterpretationen führten zu „gemeinsamen Standpunkten“ oder „Orientierungen“. Diese wurden von den jeweiligen Leitern in ihren Institutionen durchgesetzt. Statt der gelegentlich vertretenen Ansicht, die Partei oder das MfS hätten im Einzelfall Richter und Staatsanwälte beeinflusst, muss in der Regel eher von einer vertikalen Beeinflussung in den jeweiligen Institutionen selbst ausgegangen werden. Die Staatsanwälte mussten über Verfahrensstände und Anträge schriftlich berichten und konnten förmlich angewiesen werden. Sie ließen sich in politischen Verfahren ihre Strafanträge vorher schriftlich von der übergeordneten Instanz absegnen. Bei den Richtern war das Verfahren konsultativer. Aber auch hier war es systemtypisch, dass sich bei wichtigen Verfahren die obere Instanz schon vor dem Urteil mit der unteren über die herrschende Rechtsauffassung austauschte. Hier dürfte, neben den engen Vorgaben aus den Leiterberatungen, die wichtigste Einengung der richterlichen Unabhängigkeit zu suchen sein, die formal auch in der DDR galt. Die Urteile waren zwar nur selten mit den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft identisch, Urteile nach Antrag (UNA), aber sie wichen in der Berliner Stichprobe in MfS-gesteuerten Verfahren 1988 beim Urteil im Durchschnitt nur vier Prozent vom Strafantrag des Staatsanwaltes ab. In den Jahren zuvor war es nicht grundsätzlich anders. Offenbar arbeiteten die Richter mit einer Art milderndem Strafabschlag, um ihre spezifische Rolle gegenüber dem Staatsanwalt deutlich zu machen.

Dieses geschilderte „normale“ Prozedere galt vor allem für die Massenverfahren, die sich von 1976 bis 1988 zu drei Viertel gegen Personen richteten, die die DDR verlassen wollten und führte zu relativ stereotypen Verfahrensabläufen. Das schloss aber ein unmittelbares Durchgreifen in wichtigen Fällen keineswegs aus. Die Spitzen der Rechts- und Ermittlungsorgane waren Nomenklaturkader, die nicht nur ihrer Institution, sondern auch der SED verbunden und speziellen Bereichen der Partei zugeordnet waren, mit denen sie sich konsultierten. Wenn es der Partei wichtig war – solche Fälle sind dokumentiert – bestellte sie den Generalstaatsanwalt und den Präsidenten des Obersten Gerichtes ein und legte in der Parteizentrale das Vorgehen im Prozess fest. Auch der Minister für Staatssicherheit und der Generalsekretär der SED kamen regelmäßig zu Sicherheitsfragen zusammen. Bei dieser Gelegenheit wurden auch Einzelfälle abgestimmt. Die strukturelle, indirekte Steuerung über rechtliche Regelungen beziehungsweise deren Auslegung, Konsultationen und Kontrolle einerseits und die direkten Eingriffe andererseits waren in diesem Rechtssystem keine Gegensätze, sondern nur zwei Seiten der justizsteuernden Nomenklaturkaderkommunikation.

Die Anwälte auf der anderen Seite gingen davon aus, dass es für bestimmte Straftatbestände übliche Straf-„Tarife“ gäbe. Anfangs ahnten sie dies nur, später wurden sie zunehmend, aber nie vollständig, eingeweiht. So wurden sie im Laufe der Zeit immer mehr über die gemeinsamen „Standpunkte“ informiert. Allerdings verschleierte man deren Entstehung und deklarierte sie als „Informationen des Obersten Gerichts der DDR“. Ihren Mandanten durften sie von diesen Geheimanweisungen nicht berichten. Je mehr den Anwälten die faktische Geltung dieser Vorgaben bekannt war, desto weniger aussichtsreich musste es ihnen erscheinen, dagegen zu plädieren. Auch dies erklärt einen Teil ihrer Zurückhaltung vor Gericht.

Auswahl der Anwälte

Das Idealbild vom sozialistischen Anwalt war sicher eine Konstruktion der herrschenden Justizfunktionäre, dennoch hinterließen die Veränderungen im Justizwesen der DDR auch ihre Spuren bei den Anwälten. Im Vergleich zur Richter- und Staatsanwaltschaft, die in den Anfangsjahren der DDR weitgehend durch Hilfsjuristen mit Volksrichterausbildung ersetzt worden waren, hielt man sich bei Ersetzung von Anwälten durch neue Kader stärker zurück. Während die Staatsanwaltschaft schließlich zu 100 Prozent aus SED-Mitgliedern bestand, überschritt die SED-Zugehörigkeit der Anwälte die 50-Prozent-Grenze erst Anfang der 1970er Jahre, in Berlin waren gegen Ende der DDR fast 70 Prozent der Anwälte Parteimitglieder. Auch wenn der politische Druck, sich staatskonform zu verhalten, hier also geringer war, wirkten sich a la longue auch bei den Anwälten die stärker ideologisierte Justizausbildung, die Vorauswahl der Rechtswissenschaftsstudenten, ihre politisch-soziale Kontrolle im Studium und die Berufslenkung im Sinne einer Anpassung an das bestehende Rechts- und Gesellschaftssystem aus. Bevor jemand Anwalt wurde, prüfte das Justizministerium und die SED ihn auf Zuverlässigkeit. Die Vorsitzenden der Kollegien wurden aufgefordert, auch ein Votum vom MfS einzuholen. Allerdings dürfen auch gegenläufige Tendenzen nicht übersehen werden. Die juristische Ausbildung an den Universitäten war trotz großer ideologischer Anteile stärker an gesetzlichen Normen orientiert als die der Volksrichtergeneration. Dies führte offenbar zu bisher noch unzureichend untersuchten Spannungen im Justizkörper der DDR und zu Versuchen, die Prozesskultur wiederzubeleben.

Selbstdisziplinierung der Anwaltschaft

Die Disziplinierung der Anwaltschaft ist ein komplexer Prozess, bei dem das MfS eine eher untergeordnete Rolle spielte. Beschwerden bei den Kollegien über ein zu großes Engagement zugunsten von Angeklagten gingen ausweislich der Justizakten eher von Richtern und Staatsanwälten, deutlich seltener vom MfS aus. Für die Disziplinierung war in den meisten Fällen das Anwaltskollegium im Bezirk selbst zuständig. Das Ministerium der Justiz (MdJ) musste seit Ende der 1950er Jahre alle wichtigen Beschlüsse, sei es in Personal- Finanz- oder Disziplinarfragen, bestätigen. Es konnte „Hinweise und Empfehlungen“ geben. Diese wurden oft nur mündlich kommuniziert und von den Vorsitzenden der Kollegien an die betreffenden Anwälte weitergeben. So war das Verbot, Ausreiseantragsteller anwaltlich zu vertreten, rechtlich nicht gedeckt, sondern entsprach nur einer solchen untergesetzlichen Weisung. Damit solche Weisungen ernst genommen wurden, wurden einzelne Disziplinarverfahren gegen Anwälte bis zum Ausschluss inszeniert.

Gemäß der stalinistischen Devise, dass Kaderfragen das Allerwichtige seien, griff das MdJ auch stark bei der Wahl der Kollegiums-Vorsitzenden ein. Die Kandidaten waren vorher abgestimmt. Da sie zur sogenannten Nomenklatura gehörten, also SED-abhängige Funktionäre waren, bedurfte die Kandidatur der Zustimmung der SED-Bezirksleitung oder gar des Zentralkomitees. Als Nomenklaturkader kam den Vorsitzenden eine entscheidende Vermittlungsfunktion zwischen Partei, Justizbehörden und Anwaltschaft zu. Diplomatisch geschickt agierende Vorsitzende wie Friedrich Wolf und Gregor Gysi in Berlin konnten sich gleichzeitig auf einen Konsens bei ihren Mitgliedern stützen, denn sie waren von diesen gewählt. Dies ist umso bemerkenswerter, als den Vorständen und insbesondere den Vorsitzenden auch die Disziplinargewalt unterstand und sie somit auch die staatlichen Interessen gegen Mitglieder durchsetzen mussten. Bei Beschwerden kontrollierten sie die Handakten, holten Stellungnahmen ein, luden zur Aussprache. In gravierenderen Fällen gab es Vorladungen beim Vorstand, der Parteigruppe. Im Extremfall folgte ein regelrechtes Scherbengericht in der Mitgliederversammlung. Der bekannteste Fall ist der Ausschluss des Havemann-Anwaltes Goetz Berger 1976. Berger wurde auf einer vom Justizministerium und der SED erzwungenen Versammlung von den Mitanwälten in Berlin beschimpft, „sich auf die Seite des Feindes gestellt“ beziehungsweise sich zum „Komplicen des Mandanten“ gemacht zu haben.

Wichtige Leitlinien, die die Anwaltsfunktionäre im Benehmen mit anderen Justizorganen formulierten, konnten im Extremfall auch eine disziplinarrechtliche Wirkung haben. Als die Berliner Anwaltschaft 1985 wegen des engagierten Verhaltens einer Anwältin von der Generalstaatsanwaltschaft unter Druck gesetzt wurde, formulierte Gregor Gysi, damals SED-Parteisekretär des Kollegiums: „Nicht ungefragt“ würde der Verteidiger auf die Möglichkeit eines Widerrufes hinweisen. Ein aktives Handeln des Anwaltes könne laut Gysi als „Aufforderung [zu Widerruf oder Nichtaussage] missverstanden werden“. Gysi äußerte sich auch kritisch zur Aussageverweigerung. Gysi selbst schlussfolgerte, der Anwalt würde „niemals dazu raten, die Aussage zu verweigern“. Das war ein heikler Rat für juristische Laien, die inhaftiert waren und ohne anwaltlichen Bestand Aussagen machen sollten. Dennoch war damit eine Art rote Linie formuliert, die jedem Anwalt bewusst machte, dass er ein berufliches Risiko einging, wenn er ohne Not das Vorermittlungsergebnis des MfS beziehungsweise der Staatsanwaltschaft infrage stellte. Die DDR-Anwaltschaft ist insofern ein interessantes Modell, als die Disziplinierung nicht einfach von oben nach unten funktionierte, sondern sie bei der Disziplinierung einband, sodass man in gewissem Sinne von Selbstdisziplinierung sprechen kann.

Fazit

In der Regel beförderten also nicht Einzelweisungen oder IM-Beziehungen sondern all diese Faktoren zusammengenommen ein Anwaltsverhalten im politischen Prozess der DDR, das in den Bahnen ungeschriebener Regeln blieb, auch wenn es durchaus bemerkenswerte wie interpretationsbedürftige Ausnahmen gab. Ein Mehr an Engagement konnte sehr unterschiedliche Gründe haben. Manchmal hatte die DDR-Justiz explizit ein Interesse daran, die anwaltliche Vertretung demonstrativ herauszustellen, dann wieder sah das MfS dies als ein Mittel, das Vertrauen des Mandanten und seines Umfeldes zu erlangen. In einigen Fällen entwickelten Anwälte ein Mehr an Eigensinn, die weniger in die Disziplin eingebunden waren. Insgesamt wirkt die Prozesskultur im politischen Prozess aber eher verarmt. Sicher waren die Verfahren stärker verregelt und nicht mehr so willkürlich wie in den 1950er Jahren. Dennoch sollte man vorsichtig sein, undifferenziert und uneingeschränkt von „Verrechtlichung“ zu sprechen. Die Verteidigungsrechte waren in der Praxis eher gering entwickelt und sie wurden durch zahlreiche informelle Praktiken im Stadium des Ermittlungsverfahrens und durch die parteiliche Rechtsinterpretation der Leiterberatungen ausgehöhlt. Insofern blieben die formal verbürgten Bürgerrechte bis zum Ende der DDR stark unterentwickelt.

Dafür, dass die Anwälte in diesem Spiel mitmachten, gab es noch einen besonderen Anreiz: Ein fleißiger Anwalt konnte sehr gut verdienen, etwa zweieinhalb bis dreimal so viel wie ein Facharbeiter. 1988 waren dies im Schnitt brutto über 3500 DDR-Mark im Monat. Man könnte also sagen, dass die DDR-Anwälte in einem goldenen Käfig saßen, an dessen Gitterstäben sie teilweise selbst mitschmiedeten.

Zitierweise: Christian Booß, Im goldenen Käfig: Die politische Justiz und die Anwälte in der Arä Honecker, in: Deutschland Archiv, 18.12.2017, Link: www.bpb.de/261887

Fussnoten

Fußnoten

  1. Dem Manuskript liegt die Monografie zugrunde: Christian Booß, im goldenen Käfig. Zwischen SED, Staatssicherheit, Justizministerium und Mandant – die DDR Anwälte im politischen Prozess, Göttingen 2017.

  2. Claus Roxin, Strafverfahrensrecht, München 1998.

  3. Hilde Benjamin, Fragen der Verteidigung und des Verteidigers, in: NJ 5 (1951) 2, S. 51–54, hier S. 51; Christian Gerlach, Die Rechtsanwaltschaft, in: Bundesministerium der Justiz (Hg.), Im Namen des Volkes? Über die Justiz im Staat der SED. Wissenschaftlicher Begleitband zur Ausstellung des Bundesministeriums der Justiz, Leipzig 1994, S. 141–148, hier S. 142.

  4. Hilde Benjamin (Hg.), Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1949–1961, Berlin 1980 , S. 226 ff.

  5. Es wurden Beschuldigte gezählt, die teilweise im selben Prozess, aber oft mit unterschiedlichen Vorwürfen und Strafmaßen behandelt wurden.

  6. Christian Booß, Rechtsanwälte und politische Prozesse in der späten DDR. Eine quantitative Auswertung von MfS-ermittelten Prozessen 1984, in: Historical Social Research 37 (2012) 2, S. 211–253, S. 231.

  7. Zuletzt im Verfahren gegen Mitglieder des rechtsterroristischen sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds, NSU.

  8. MdJ (Hg.), Strafgesetzbuch der DDR. Berlin 1968 (StGB-DDR 1968).

  9. MdJ (Hg.), Strafgesetzbuch der DDR in der Fassung des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 19.12.1974, Berlin 1976. Während „Hetze“ von Anfang an ein zunächst generalklauselartiger Vorwurf der politischen Justiz der DDR war, der weiterhin als „Staatsverbrechen“ geführt wurde, war nicht unter zwei Jahren Haft abzustrafen war, wurden im Zuge des KSZE-Prozesses die „mildere“ Strafart „Herabwürdigung“ eingeführt, die auch unterhalb der Verbrechensschwelle abgeurteilt werden konnte; Johannes Raschka, Justizpolitik und SED-Staat. Justizpolitik und Wandel des Strafrechts während der Amtszeit Honeckers, Köln u. a. 2000, S. 71 ff.

  10. Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung vom 7. Oktober 1974, GBl-DDR I, S. 432.

  11. RAK Berlin, Vorstand. Referat zu Organisation und Arbeitsweise der Rechtsanwaltskollegien der DDR, 8.8.1978, S. 15, LArch Berlin C Rep. 368 Nr. 225.

  12. In einer 5-stufigen Skala, die von sehr niedrigen, niedrigen, über mäßige zu relativ deutlichen und eher starken Aktivitäten geht.

  13. Booß, Im goldenen Käfig (Anm. 1), S. 614 f.

  14. Z. B. Stadtgericht Berlin, Protokoll der Hauptverhandlung, 15.9.1983, BStU, MfS, AU 195/84, Bd. 6 Bl. 36–51, hier S. 49.

  15. Rechtsanwaltskollegium Berlin, Protokoll über die Mitgliederversammlung am 16.11.1977, Bundesarchiv (BArch), DP 1, 3288, S. 4.

  16. Booß, Im goldenen Käfig (Anm. 1), S. 626.

  17. Abschrift des Plädoyers von Gregor Gysi, BStU, MfS, AU 6890/82, Bd. 7, Bl. 169–182, hier S. 172.

  18. Ein Verfahren in Schwerin; BStU, MfS, AU 14910/84, Bd. 3, Bl. 77 f.

  19. Booß, Im goldenen Käfig (Anm. 1), S. 333 f, 337 f.

  20. Horst Zank u. a.: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit des MfS, Oktober 1986; BStU, MfS, JHS Nr. 21986, Bl. 141.

  21. Horst Zank, u. a.: Forschungsergebnisse zum Thema: Grundlegenden Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Juristische Hochschule des MfS in Potsdam-Eiche, September 1981; BStU, MfS Nr. 21912, Bd. 1, Bl. 359.

  22. § 61 Abs. 1. MdJ (Hg.): Strafprozessordnung der DDR. Berlin 1968 (StPO-DDR 1968).

  23. Felix Busse, Deutsche Anwälte, Berlin 2010, S. 470.

  24. § 64 Abs. 3. 1. und 3.2. MdJ (Hg.): Strafprozessrecht der DDR. Kommentar, Berlin 1987.

  25. Johannes Beleites, Abteilung XIV: Haftvollzug. MfS-Handbuch. Anatomie der Staatssicherheit. Geschichte, Struktur und Methoden, Berlin 2004, S. 11.

  26. Vernehmungsprotokoll, 16.3.1984; BStU, MfS, AU 15342/84, Bd. 2, Bl. 49 f.

  27. Es gibt eigentlich nur einen Aufsatz des ehemaligen DDR-StPO-Experten. Horst Luther, Strafprozeßrecht, in: Uwe-Jens Heuer (Hg.), Die Rechtsordnung in der DDR, Anspruch und Wirklichkeit. Baden-Baden 1995, S. 341–394, hier S. 384. Neuerdings berücksichtigt eine Darstellung des Strafrechtes der DDR auch die strafprozessuale Entwicklung, Moritz Vormbaum, Das Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Tübingen 2015.

  28. Booß, Im goldenen Käfig (Anm. 1), S. 633.

  29. Clemens Vollnhals, „Die Macht ist das Allererste“. Staatssicherheit und Justiz in der Ära Honecker, in: Roger Engelmann und Clemens Vollnhals (Hg.), Justiz im Dienste der Parteiherrschaft. Rechtspraxis und Staatssicherheit in der DDR, Berlin 1999, S. 227–271, hier S. 144 f.

  30. Clemens Vollnhals, Der Fall Havemann. Ein Lehrstück politischer Justiz. Berlin 1998; Herwig Roggemann, Gutachterliche Stellungnahme. Lenkungsmechanismen in der DDR-Justiz insbesondere im Hinblick auf die Richter und Staatsanwälte in den siebziger Jahren, in: Hubertus Rottleuthner, Das Havemann-Verfahren. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt O. und die Gutachten der Sachverständigen Prof. H. Roggemann und Prof. H. Rottleuthner, Baden-Baden 1999, S. 209–334.

  31. Raschka, Justizpolitik und SED-Staat (Anm. 9), S. 47 ff.

  32. Ebd., S. 28; Clemens Vollnhals, „Die Macht ist das Allererste“ (Anm. 29), S. 227–271, hier S. 232.

  33. Booß, Im goldenen Käfig (Anm. 1), S. 626.

  34. Roger Engelmann und Frank Joestel, Hauptabteilung IX: Untersuchungsorgan (Reihe MfS-Handbuch), Berlin (BStU) 2016, S. 185.

  35. So im Prozess gegen die Skinheads, die 1987 vor der Zionskirche randaliert hatten, vgl. Egon Krenz, Hausmitteilung des ZK an Erich Honecker v. 4.12.1987, BArch DY 30/IV 2/2.039 219; Günter Wendland, Schreiben an das Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED Egon Krenz, 4.1.21987, BArch DY 30/IV 2/2.039 219; vgl. Paraphe Honeckers auf Egon Krenz, Hausmitteilung des ZK an Erich Honecker, 4.12.1987, BArch DY 30/IV 2/2.039 219; Klaus Sorgenicht, Hausmitteilung des ZK an Egon Krenz v. 10.12.1987, BArch DY 30/IV 2/2.039 219.

  36. Hubert Rottleuthner, (Hg.): Steuerung der Justiz in der DDR. Einflussnahme der Politik auf Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, Köln 1994.

  37. Friedrich Wolff, Verlorene Prozesse. Meine Verteidigungen in politischen Verfahren 1953–1998, Berlin 2009, S. 219.

  38. Raschka, Justizpolitik und SED-Staat (Anm. 9). S. 28 f.; Vollnhals, „Die Macht ist das Allererste“ (Anm. 29), S. 227–271, S. 231 f.

  39. Booß, Im goldenen Käfig (Anm. 1), S. 731, 69 f.

  40. § 8 Abs. 1a. Musterstatut der Kollegien der Rechtsanwälte der Deutschen Demokratischen Republik vom 17. Dezember 1980, DDR-GBl. I, S. 4.

  41. Zit. nach Jutta Vergau, Aufarbeitung von Vergangenheit, Marburg 2000, S. 113.

  42. Niederschrift über die Versammlung der Parteiorganisation des Kollegiums der Rechtsanwälte von Groß-Berlin am 2.12.1976, BStU, MfS, HA XX Nr. 6886; Bl. 206–21, hier S. 206.

  43. Gregor Gysi, Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und Unterstützung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, in: NJ 39 (1985) 10, S. 416–418, hier S. 417. Eine legitime Aufforderung zum Widerruf galt als „Ausnahme“ nur, wenn das Geständnis im Widerspruch zu anderen Beweismitteln stand, Ebd.

  44. Ebd., S. 417.

  45. Eigenberechnungen nach Busse u. a.; Booß, Im goldenen Käfig (Anm. 1), S. 120; Busse, Deutsche Anwälte (Anm. 23), S. 500.

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Dr.; Historiker, Journalist und wissenschaftlicher Projektleiter in der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU).