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Mit der Verfassung gegen Antisemitismus? | Deutschland Archiv | bpb.de

Deutschland Archiv Neu im DA Schwerpunkte Erinnern, Gedenken, Aufarbeiten 1848/49 in der politischen Bildung Vier Ansichten über ein Buch, das es nicht gab "Es war ein Tanz auf dem Vulkan" Föderalismus und Subsidiarität „Nur sagen kann man es nicht“ Wenn Gedenkreden verklingen Zeitenwenden Geschichtsklitterungen „Hat Putin Kinder?“, fragt meine Tochter Wolf Biermann über Putin: Am ersten Tag des Dritten Weltkrieges Der Philosoph hinter Putin „Putin verwandelt alles in Scheiße“ Das Verhängnis des Imperiums in den Köpfen Ilse Spittmann-Rühle ist gestorben Der Friedensnobelpreis 2022 für Memorial Rückfall Russlands in finsterste Zeiten Memorial - Diffamiert als "ausländische Agenten" Die Verteidigung des Erinnerns Russlands Attacken auf "Memorial" Der Fall Schalck-Golodkowski Ende des NSU vor zehn Jahren 7. Oktober 1989 als Schlüsseltag der Friedlichen Revolution Die Geschichte von "Kennzeichen D" Nachruf auf Reinhard Schult Leningrad: "Niemand ist vergessen" Verfolgung von Sinti und Roma Zuchthausaufarbeitung in der DDR - Cottbus Sowjetische Sonderhaftanstalten Tage der Ohnmacht "Emotionale Schockerlebnisse" Ein Neonazi aus der DDR Akten als Problem? Eine Behörde tritt ab Ostberlin und Chinas "Großer Sprung nach vorn" Matthias Domaschk - das abrupte Ende eines ungelebten Lebens Ein Wettbewerb für SchülerInnenzeitungen Totenschädel in Gotha Bürgerkomitees: Vom Aktionsbündnis zum Aufarbeitungsverein Westliche Leiharbeiter in der DDR Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (I) Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (II) Auf dem Weg zu einem freien Belarus? Erstes deutsch-deutsches Gipfeltreffen im Visier des BND Neue Ostpolitik und der Moskauer Vertrag Grenze der Volksrepublik Bulgarien Die Logistik der Repression Schwarzenberg-Mythos Verschwundene Parteifinanzen China, die Berlin- und die Deutschlandfrage 8. Mai – ein deutscher Feiertag? China und die DDR in den 1980ern 1989 und sein Stellenwert in der europäischen Erinnerung Stasi-Ende Die ungewisse Republik Spuren und Lehren des Kalten Kriegs Einheitsrhetorik und Teilungspolitik Schweigen brechen - Straftaten aufklären Welche Zukunft hat die DDR-Geschichte? Die Deutschen und der 8. Mai 1945 Jehovas Zeugen und die DDR-Erinnerungspolitik Generation 1989 und deutsch-deutsche Vergangenheit Reformationsjubiläen während deutscher Teilung 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz Kirchliche Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit Zwischenbilanz Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung Der Umgang mit politischen Denkmälern der DDR Richard von Weizsäckers Rede zum Kriegsende 1985 Die Sowjetunion nach Holocaust und Krieg Nationale Mahn- und Gedenkstätten der DDR Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Die Entmilitarisierung des Kriegstotengedenkens in der SBZ Heldenkult, Opfermythos und Aussöhnung Durchhalteparolen und Falschinformationen aus Peking Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte Grenzsicherung nach dem Mauerbau Einmal Beethoven-Haus und zurück Das Bild Walther Rathenaus in der DDR und der Bundesrepublik Alles nach Plan? Fünf Gedanken über Werner Schulz „Wie ein Film in Zeitlupe“ "Ich hatte Scheißangst" Ein Nazi flieht in die DDR Der 13. Februar 1945 im kollektiven Gedächtnis Dresdens Vor 50 Jahren im September: Zweimal Deutschland in der UNO Der Mann aus dem inneren Zirkel DDR-Vermögen auf Schweizer Konten Nicht nur Berlin Moskauer Hintergründe des 17. Juni Opfer einer "Massenpsychose"? Der Wolf und die sieben Geißlein Der Prager Frühling 1968 und die Deutschen Operativer Vorgang „Archivar“ 9. November 1989. Der Durchbruch 9. November 1918. „Die größte aller Revolutionen“? Der vielschichtige 9. November Biermann in meinem Leben Ein Wolf im Museum Entmutigung & Ermutigung. Drei Stimmen zu Biermann Spurenverwischer Kleinensee und Großensee Tod einer Schlüsselfigur Das besiegte Machtinstrument - die Stasi Anhaltende Vernebelung Die RAF in der DDR: Komplizen gegen den Kapitalismus Transformation und Deutsche Einheit Die sozialpsychologische Seite der Zukunft Zwölf Thesen zu Wirtschaftsumbau und Treuhandanstalt Die andere Geschichte der Umbruchjahre – alternative Ideen und Projekte 31 Jahre nach Rostock-Lichtenhagen Wiedervereinigt auf dem Rücken von Migranten und Migrantinnen? Film ohne Auftrag - Perspektiven, die ausgegrenzt und unterschlagen wurden Geheimdienste, „Zürcher Modell“ und „Länderspiel“ 50 Jahre Grundlagenvertrag Drei Kanzler und die DDR Populismus in Ost und West Akzeptanz der repräsentativen Demokratie in Ostdeutschland Zusammen in Feindseligkeit? Neuauflage "(Ost)Deutschlands Weg" Ostdeutsche Frakturen Welche Zukunft liegt in Halle? Anpassungsprozess der ostdeutschen Landwirtschaft Daniela Dahn: TAMTAM und TABU Wege, die wir gingen „Der Ort, aus dem ich komme, heißt Dunkeldeutschland” Unternehmerischer Habitus von Ostdeutschen Teuer erkauftes Alltagswissen Trotz allem im Zeitplan Revolution ohne souveränen historischen Träger Mehr Frauenrechte und Parität Lange Geschichte der „Wende“ Eine Generation nach der ersten freien Volkskammerwahl Unter ostdeutschen Dächern Die de Maizières: Arbeit für die Einheit Schulzeit während der „Wende” Deutschland – Namibia Im Gespräch: Bahr und Ensikat Gorbatschows Friedliche Revolution "Der Schlüssel lag bei uns" "Vereinigungsbedingte Inventur" "Es gab kein Drehbuch" "Mensch sein, Mensch bleiben" Antrag auf Staatsferne Alt im Westen - Neu im Osten Die Deutsche Zweiheit „Ein echtes Arbeitsparlament“ Corona zeigt gesellschaftliche Schwächen Widersprüchliche Vereinigungsbilanz Schule der Demokratie Warten auf das Abschlusszeugnis Brief an meine Enkel Putins Dienstausweis im Stasi-Archiv Preis der Einheit Glücksstunde mit Makeln Emotional aufgeladenes Parlament Geht alle Macht vom Volke aus? Deutschland einig Vaterland 2:2 gegen den Bundestag "Nicht förderungswürdig" Demokratie offen halten Standpunkte bewahren - trotz Brüchen Die ostdeutsche Erfahrung Kaum Posten für den Osten Braune Wurzeln Wer beherrscht den Osten „Nicht mehr mitspielen zu dürfen, ist hart.“ Ein Ost-West-Dialog in Briefen Stadtumbau Ost Ostdeutschland bei der Regierungsbildung 2017 Die neue Zweiklassengesellschaft DDR-Eishockey im Wiedervereinigungsprozess Die SPD (West) und die deutsche Einheit Die Runden Tische 1989/90 in der DDR Die Wandlung der VdgB zum Bauernverband 1990 Transatlantische Medienperspektiven auf die Treuhandanstalt Transformation ostdeutscher Genossenschaftsbanken Demografische Entwicklung in Deutschland seit 1990 Parteien und Parteienwettbewerb in West- und Ostdeutschland Hertha BSC und der 1. FC Union vor und nach 1990 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Ostdeutsches Industriedesign im Transformationsprozess Wende und Vereinigung im deutschen Radsport Wende und Vereinigung im deutschen Radsport (II) Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder Europäische Union als Voraussetzung für deutschen Gesamtstaat Welche Zukunft braucht Deutschlands Zukunftszentrum? Ein Plädoyer. (K)Einheit Wird der Osten unterdrückt? Die neue ostdeutsche Welle Die anderen Leben. Generationengespräche Ost "Westscham" Sichtweisen Die innere Einheit Wer beherrscht den Osten? Forschungsdefizite rechtsaußen Verpasste Chancen? Die gescheiterte DDR-Verfassung von 1989/90 Berlin – geteilte Stadt & Mauerfall Berliner Polizei-Einheit Die Mauer. 1961 bis 2023 The Wall: 1961-2021 - Part One The Wall: 1961-2021 - Part Two "Es geht nicht einfach um die Frage, ob Fußball gespielt wird" Mauerbau und Alltag in Westberlin Der Teilung auf der Spur Olympia wieder in Berlin? Der Mauerfall aus vielen Perspektiven Video der Maueröffnung am 9. November 1989 Die Mauer fiel nicht am 9. November Mauersturz statt Mauerfall Heimliche Mauerfotos von Ost-Berlin aus Ost-West-Kindheiten "Niemand hat die Absicht, die Menschenwürde anzutasten" Berlinförderung und Sozialer Wohnungsbau in der „Inselstadt“ Wie stellt der Klassenfeind die preußische Geschichte aus? Flughafen Tempelhof Die Bundeshilfe für West-Berlin Christliche Gemeinschaft im geteilten Berlin Amerikanische Militärpräsenz in West-Berlin Das Stadtjubiläum von 1987 in Ost- und West-Berlin Bericht zum Workshop "Das doppelte Stadtjubiläum" Das untergegangene West-Berlin Interview: „Der Zoo der Anderen“ Die "Weltnachricht" mit ungewollter Wirkung Krieg & Frieden. Wohin führt die Zeitenwende? Über 70 Analysen & Essays. Wenig Hoffnung auf baldigen Frieden Was riskieren wir? Ein Sommer der Unentschlossenheit Ein Jahr Krieg Die Waffen nieder? Ungleiche Fluchten? 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Jahrhunderts wird“ Krieg als Geschäft Bodenlose Ernüchterung In geheimer Mission: Die DDR-NVA gegen den „jüdischen Klassenfeind“ „Verbote bringen herzlich wenig“ Eine missachtete Perspektive? Verordnete Feindbilder über Israel in der DDR: Eine Zeitungs-Selbstkritik Die erste DDR-Delegation in Israel. Ein Interview mit Konrad Weiß „Dieser westliche Triumphalismus ist ein großer Selbstbetrug“ Wolf Biermann: Free Palestine...? Was hilft gegen politische Tsunamis? Der Tod ist ein Meister aus Russland Wann ist die Zeit zu verhandeln? „Ich bedaure und bereue nichts“ Jüdinnen in Deutschland nach 1945 Interviews Beiträge Porträts Redaktion Jüdinnen und Juden in der DDR Antisemitismus in Deutschland Die Zweite Generation jüdischer Remigranten im Gespräch War die DDR antisemitisch? Antisemitismus in der DDR Teil I Antisemitismus in der DDR Teil II Als ob wir nichts zu lernen hätten von den linken Juden der DDR ... Ostdeutscher Antisemitismus: Wie braun war die DDR? Die Shoah und die DDR Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil I Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil II Israel im Schwarzen Kanal Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, I Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, II Das Israelbild der DDR und dessen Folgen Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte "Jüdisch & Links" von Wolfgang Herzberg Der patriarchalen Erinnerungskultur entrissen: Hertha Gordon-Walcher Jüdisch sein in Frankreich und in der DDR Frauen in der DDR (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Frauen im geteilten Deutschland „Schönheit für alle!“ 1989/90 - Friedliche Revolution und Deutsche Einheit Frauen in der Bürgerbewegung der DDR Die Wege zum 9. 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Die "Auskunftspersonen" der Stasi – Der Fall Saalfeld Geschlossene Venerologische Stationen und das MfS Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts "OV Puppe". Ein Stasi-Raubzug im Spielzeugland Verdeckte Waffendeals der DDR mit Syrien Alltag und Gesellschaft Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Ost-West Nachrichtenvergleiche Fußball mit und ohne Seele München 1972: Olympia-Streit um das „wahre Freundesland“ Afrikas Das religiöse Feld in Ostdeutschland Repräsentation Ostdeutschlands nach Wahl 2021 Die Transformation der DDR-Presse 1989/90 Das Elitendilemma im Osten "Affirmative Action" im Osten Ostdeutsche in den Eliten als Problem und Aufgabe Ostdeutsche Eliten und die Friedliche Revolution in der Diskussion Die Bundestagswahl 2021 in Ostdeutschland Deutsch-deutsche Umweltverhandlungen 1970–1990 Der Plan einer Rentnerkartei in der DDR "Es ist an der Zeit, zwei deutsche Mannschaften zu bilden" Deutsch-ausländische Ehen in der Bundesrepublik Verhandelte Grenzüberschreitungen Verpasste Chancen in der Umweltpolitik Der dritte Weg aus der DDR: Heirat ins Ausland Und nach Corona? Ein Laboratorium für Demokratie! Nichtehelichkeit in der späten DDR und in Ostdeutschland 30 Jahre später – der andere Bruch: Corona Mama, darf ich das Deutschlandlied singen Mit der Verfassung gegen Antisemitismus? Epidemien in der DDR Homosexuelle in DDR-Volksarmee und Staatssicherheit „Die DDR als Zankapfel in Forschung und Politik" Die Debatte über die Asiatische Grippe Coronavirus - Geschichte im Ausnahmezustand Werdegänge Familien behinderter Kinder in BRD und DDR Vom Mauerblümchen zum Fußball-Leuchtturm DDR-Alltag im Trickfilm Die alternative Modeszene der DDR Nachrichtendienste in Deutschland. Teil II Nachrichtendienste in Deutschland. Teil I Die Jagd gehört dem Volke Homosexuelle und die Bundesrepublik Deutschland Honeckers Jagdfieber zahlte die Bevölkerung Sicherheitspolitik beider deutscher Staaten von 1949 bis 1956 Frauen im geteilten Deutschland Ostdeutsche Identität Patriotismus der Friedensbewegung und die politische Rechte Rechte Gewalt in Ost und West Wochenkrippen und Kinderwochenheime in der DDR Urlaubsträume und Reiseziele in der DDR Reiselust und Tourismus in der Bundesrepublik Schwule und Lesben in der DDR Die westdeutschen „Stellvertreterumfragen“ Erfahrungen mit der Krippenerziehung „Päckchen von drüben“ Vor aller Augen: Pogrome und der untätige Staat Zwischen Staat und Markt Dynamo in Afrika: Doppelpass am Pulverfass Auf deutsch-deutscher UN-Patrouille in Namibia 1989 Zwischen den Bildern sehen Vom Neonazi-Aussteiger ins Oscar-Team „Eine Generalüberholung meines Lebens gibt es nicht“ "Autoritärer Nationalradikalismus“ Unter strengem Regime der Sowjets: Die Bodenreform 1945 Diplomatische Anstrengungen auf dem afrikanischen Spielfeld Demokratiestörung? „Im Osten gibt es eine vererbte Brutalität“ Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Turnschuhdiplomatie im Schatten Eine Keimzelle politischen Engagements (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Anti-Antisemitismus als neue Verfassungsräson? "Ich höre ein Ungeheuer atmen" Als es mir kalt den Rücken runterlief "Ungehaltene Reden". Denkanstöße ehemaliger Abgeordneter der letzten Volkskammer der DDR Was sollten Wähler und Wählerinnen heute bedenken? Ein urdemokratischer Impuls, der bis ins Heute reicht „Als erster aus der Kurve kommen“ Die Rolle des Staats in der Wahrnehmung der Ostdeutschen Die durchlaufene Mauer Interview: Peter-Michael Diestel Interview: Günther Krause Interview: Lothar de Maizière Schülerzeitungstexte Noch Mauer(n) im Kopf? Liebe über Grenzen Ostseeflucht Fluchtursachen Die Frau vom Checkpoint Charlie Mutti, erzähl doch mal von der DDR Staatsfeind Nr.1: DAS VOLK!!! Mit dem Bus in die DDR Ost und West. Ein Vergleich Warum wird der 3. Oktober gefeiert? "Ich wünsch mir, dass die Mauer, die noch immer in vielen Köpfen steht, eingerissen wird" Immer noch Mauer(n) im Kopf? Zeitenwende Ist der Osten ausdiskutiert? 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Die Beziehungen zwischen Frankreich und der DDR Suche nach den Spuren der DDR Wirtschaftsbeziehungen zwischen Frankreich und der DDR Der Freundschaftsverein „EFA“ Die Mauer in der französischen Populärkultur DDR als Zankapfel in Forschung und Politik DDR-Geschichte in französischen Ausstellungen nach 2009 Theater- und Literaturtransfer zwischen Frankreich und der DDR Die DDR in französischen Deutschbüchern Kommunalpartnerschaften zwischen Frankreich und der DDR Regimebehauptung und Widerstand Mut zum Aussteigen aus Feindbildern Für die Freiheit verlegt - die radix-blätter Der Fußballfan in der DDR Jugend in Zeiten politischen Umbruchs Umweltschutz als Opposition Sozialistisches Menschenbild und Individualität. Wege in die Opposition Politische Fremdbestimmung durch Gruppen Macht-Räume in der DDR Wirtschaftspläne im Politbüro 1989 "Macht-Räume in der DDR" Macht, Raum und Plattenbau in Nordost-Berlin Machträume und Eigen-Sinn der DDR-Gesellschaft Die "Eigenverantwortung" der örtlichen Organe der DDR Strategien und Grenzen der DDR-Erziehungsdiktatur Staatliche Einstufungspraxis bei Punk- und New-Wave-Bands Kommunalpolitische Kontroversen in der DDR (1965-1973) Schwarzwohnen 1968 – Ost und West Der Aufstand des 17. Juni 1953 Interview mit Roland Jahn Der 17. Juni 1953 und Europa Geschichtspolitische Aspekte des 17. Juni 17. Juni Augenzeugenbericht Kultur und Medien Einmal Beethoven-Haus und zurück Gedächtnis im Wandel? Der Aufbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Ostdeutschland Die Demokratisierung von Rundfunk und Fernsehen der DDR Die Stasi und die Hitler-Tagebücher Ein Nachruf auf Walter Kaufmann Die Tageszeitung »Neues Deutschland« vor und nach 1990 Wie ein Staat untergeht Objektgeschichte antifaschistischer Ausstellungen der DDR Reaktionen auf die Ausstrahlung der Fernsehserie „Holocaust“ „Mitteldeutschland“: ein Kampfausdruck? Gesundheitsaufklärung im Global Humanitarian Regime The British Press and the German Democratic Republic Kulturkontakte über den Eisernen Vorhang hinweg "Drei Staaten, zwei Nationen, ein Volk“ "Flugplatz, Mord und Prostitution" SED-Führung am Vorabend des "Kahlschlag"-Plenums Ende der Anfangsjahre - Deutsches Fernsehen in Ost und West "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Es gibt keinen Dritten Weg" Frauenbild der Frauenpresse der DDR und der PCI Regionales Hörfunkprogramm der DDR DDR-Zeitungen und Staatssicherheit Eine Chronik von Jugendradio DT64 Die "neue Frau": Frauenbilder der SED und PCI (1944-1950) „Streitet, doch tut es hier“ Olympia in Moskau 1980 als Leistungsschau für den Sozialismus Lager nach 1945 Ukrainische Displaced Persons in Deutschland Jugendauffanglager Westertimke Das Notaufnahmelager Gießen Die Gedenkstätte und Museum Trutzhain Die Barackenstadt: Wolfsburg und seine Lager nach 1945 Die Aufnahmelager für West-Ost-Migranten Die Berliner Luftbrücke und das Problem der SBZ-Flucht 1948/49 Migration Fortbildungen als Entwicklungshilfe Einfluss von Erinnerungskulturen auf den Umgang mit Geflüchteten Friedland international? Italienische Zuwanderung nach Deutschland Jüdische Displaced Persons Das Notaufnahmelager Marienfelde Migration aus Süd- und Südosteuropa nach Westeuropa Die "Kinder der 'Operation Shamrock'" Rück- und Zuwanderung in die DDR 1949 bis 1989 West-Ost-Übersiedlungen in der evangelischen Kirche Migration aus der Türkei Griechische Migration nach Deutschland Die Herausforderung der Aussiedlerintegration Die Ausreise aus der DDR Das Spezifische deutsch-deutscher Migration Flüchtlinge und Vertriebene im Nachkriegsdeutschland Interview mit Birgit Weyhe zur Graphic Novel "Madgermanes" Die Migration russischsprachiger Juden seit 1989 Chinesische Vertragsarbeiter in Dessau Arbeitsmigranten in der DDR Gewerkschaften und Arbeitsmigration in der Bundesrepublik Deutschlandforschertagung 2016 Eröffnungsreden Panels und Poster Session Grenzgebiete Die Wende im Zonenrandgebiet Der andere Mauerfall Das "Grüne Band" Alltagsleben im Grenzgebiet Aktion, Reaktion und Gegenreaktion im „Schlüsseljahr“ 1952 Außensichten auf die deutsche Einheit Wahrnehmung des geeinten Deutschlands in Serbien Norwegische Freundschaft mit dem vereinten Deutschland Deutschland im Spiegel des Wandels der Niederlande Österreichs Reaktionen auf die Mühen zur deutschen Einheit Israelische Reaktionen auf die Wiedervereinigung Deutsche Diplomaten erleben den Herbst 1989 Das wiedervereinigte Deutschland aus Sicht der Slowaken Wahrnehmung der deutschen Einheit in Dänemark Die Perzeption der Wiedervereinigung in Lateinamerika Deutsch-polnische Beziehungen Der Blick junger Schweizer auf Deutschland Bulgarien blickt erwartungsvoll nach Deutschland Vom bescheidenen Wertarbeiter zur arroganten Chefin "Gebt zu, dass die Deutschen etwas Großes geleistet haben." 150 Jahre Sozialdemokratie Wehners Ostpolitik und die Irrtümer von Egon Bahr 150 Jahre Arbeiterturn- und Sportbewegung Die Spaltung der SPD am Ende der deutschen Teilung Willy Brandts Besuch in Ostberlin 1985 Deutschlandforschertagung 2014 Einleitungsvortrag von Christoph Kleßmann Tagungsbericht: "Herrschaft und Widerstand gegen die Mauer" Tagungsbericht: Sektion "Kultur im Schatten der Mauer" Interview mit Heiner Timmermann Interview mit Angela Siebold Interview mit Jérôme Vaillant Interview mit Irmgard Zündorf Interview mit Andreas Malycha Die Mauer in westdeutschen Köpfen Multimedia Wie wurde ich ein politischer Mensch? Zeitreisen mit "Kennzeichen D" Der Anfang vom Ende der DDR: Die Biermann-Ausbürgerung 1976 Wendekorpus. Eine Audio-Zeitreise. 1. Vorboten von Umbruch und Mauerfall 2. Schabowski und die Öffnung der Grenzen am 9. November 1989 3. Grenzübertritt am 10. November 4. Begrüßungsgeld 100 D-Mark 5. Den Anderen anders wahrnehmen 6. Stereotypen 7. Was bedeutet uns der Fall der Mauer? 8. Emotionen 9. Sprache Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen „9/11 Santiago – Flucht vor Pinochet" Brecht & Galilei: Ideologiezertrümmerung Die Zweite Generation jüdischer Remigranten im Gespräch Freundesverrat Denkanstöße aus Weimar Gefährdet von "Systemverächtern" Raubzug Die Normalität des Lügens Ausgaben vor 2013 Bau- und Planungsgeschichte (11+12/2012) Architektur als Medium der Vergesellschaftung Landschaftsarchitektur im Zentrum Berlins Kunst im Stadtraum als pädagogische Politik Dresden – das Scheitern der "sozialistischen Stadt" Bautyp DDR-Warenhaus? 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Mit der Verfassung gegen Antisemitismus? Braucht die Abwehr von Antisemitismus in unserer freiheitlichen parlamentarischen Demokratie einen Verfassungsrang?

Norbert Janz

/ 12 Minuten zu lesen

Der Beitrag beschreibt die Rechtslage im Bund und im Land Brandenburg, wie eine Anti-Antisemitismusverpflichtung gesetzlich normiert werden kann. Zudem wird ein eigener Formulierungsvorschlag vorgestellt.

"Gegen jeden Antisemitismus" steht bei einer Solidaritätskundgebung anlässlich des Attentats in Halle (Saale) an der Neuen Synagoge Berlin auf einem großen Banner.

Einführung

Verfassungen sind nicht unantastbar. Sie können im Wortlaut geändert werden. Formal ist ein bestimmtes Verfahren einzuhalten, und es bedarf immer einer besonders qualifizierten parlamentarischen Mehrheit. Inhaltlich sind bestimmte Fundamentalwerte als Grenzziehung zu beachten. Durchaus folgerichtig und systemangemessen wurde das Grundgesetz in seinen 71 Jahren seit Inkrafttreten 65 Mal geändert. Und auch die Brandenburger Verfassung blieb seit 1992 mit immerhin zehn Änderungen nicht unangetastet.

Verfassungen bilden die Essenz des staatlichen Lebens. Sie umfassen in ihren Einzelvorschriften die wesentlichen Entscheidungen und Werte des staatlichen Gemeinwesens. Immer geregelt sind die Grundrechte und die Staatsorganisation. Was in der Verfassung steht, ist also wichtig – und wird auch und gerade als wichtig angesehen. Der jeweilige Verfassungsänderungsgesetzgeber kann seine konkreten Anliegen bei Erreichen der notwendigen Mehrheit im Parlament verfassungsgesetzlich umsetzen. Er ist in der Lage, neben verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten der Anpassung bzw. Reaktionen auf die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte durchaus auch gesellschaftspolitische Ziele zu setzen. Beispielhaft sei der Umweltschutz des Art. 20a GG genannt. 1994 in das Grundgesetz aufgenommen hat die Norm die Funktion, die Staatstätigkeit wie auch die allgemeine Bewusstseinsbildung auf die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen programmatisch auszurichten.

Seit einiger Zeit wird diskutiert, Antisemitismus entgegenzutreten, indem eine staatliche Verpflichtung verfassungsgesetzlich verankert wird. Denkbar ist dies sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene. Für das Land Brandenburg liegt eine entsprechende Forderung mitsamt einem Formulierungsvorschlag vor.

Verfassungsrechtliche Bestandsaufnahme im Bundesstaat

Die vorgeschlagene Neuregelung einer staatlichen Verpflichtung zu einem Anti-Antisemitismus hat kein Vorbild im Grundgesetz des Bundes. Auch wenn es dort eine Vielzahl von Sicherungen gegen eine Diktatur und eine Machtergreifung wie 1933 durch die Nationalsozialisten gibt, eine ausdrückliche Antisemitismusklausel findet sich im Grundgesetz nicht. Aber immerhin gilt das rassistische Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) bzw. Art. 12 Abs. 2 der Verfassung des Landes Brandenburg (LV Bbg.).

Im Grundgesetz heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Die LV Bbg. formuliert ähnlich: „Niemand darf wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.“

Allerdings wird der Begriff „Rasse“ verfassungsrechtlich zu Recht mittlerweile sehr kritisch gesehen. Seine Anwendbarkeit bei Antisemitismus ist zudem hochproblematisch, auch wenn das Kriterium der „Rasse“ als Absage an die Gräueltaten im Dritten Reich gegen Mitglieder der angeblichen Rasse der Juden zu verstehen ist. Ein rassistischer Bezugspunkt lässt sich nur begründen, wenn der Begriff untechnisch und irrational, d.h. fokussiert auf vermeintlich (!) vererbbare Eigenschaften, verwendet wird. Allenfalls dann ließe sich der Antisemitismus als Unterfall des Rassismus ansehen.

Eine entsprechende Negativfeststellung lässt sich auch für die Bundesländer treffen. Eine Ausnahme bildet Sachsen-Anhalt. Seit März 2020 findet sich in Art. 37a LV Sachsen-Anhalt (Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts) eine Antisemitismusklausel. Sie lautet:

„Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.“

Auch in Bremen wird eine entsprechende Verfassungsänderung mit einem ähnlichen Wortlaut in der Bürgerschaft diskutiert, eine finale verfassungsändernde Entscheidung steht bislang aus.

Gesetzlicher Überblick

Der Schutz vor Antisemitismus im weiteren Sinn ist aber in anderen (einfachen) Gesetzen des Bundes und der Länder durchaus vorhanden. So können im Bund gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (VersG Bd.) Versammlungen verboten oder mit Auflagen versehen werden, wenn sie an einem Ort stattfinden, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert. § 86 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) stellt das Verbreiten von NS-Propagandamitteln und § 130 Absätze 3 und 4 StGB die Volksverhetzung hinsichtlich der NS-Herrschaft besonders unter Strafe. In Brandenburg untersagt das Gräberstätten-Versammlungsgesetz NS-Gedenkversammlungen, insbesondere in Halbe, Ravensbrück und Sachsenhausen.

Jüngstes Beispiel für einen einfachgesetzlichen Schutz vor Antisemitismus ist das Bundesgesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 16. Juni 2020. Neben etlichen anderen Regelungen wird nunmehr in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB festgelegt, dass antisemitische Motive künftig grundsätzlich strafverschärfend wirken.

Verfassungsgeschichtlicher Rückblick

Das Grundgesetz von 1949 enthält keine Bestimmung, die sich mit Antisemitismus beschäftigte oder einen staatlichen Umgang hiermit regelte. Mittelbar ließe sich allenfalls – wie oben skizziert – das rassistische Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG im Kampf gegen Antisemitismus heranziehen. Unabhängig davon wurde und wird nach allgemeiner Ansicht und auch unabhängig von einer verfassungsrechtlichen Verankerung der Kampf gegen einen gesellschaftlichen Antisemitismus gleichwohl als Staatsräson gesehen.

Die Verfassungen der DDR enthielten ebenfalls keine Bestimmung zu Antisemitismus, auch wenn sich die DDR als genuin „antifaschistischen“ Staat begriff.

Verfassungsrechtliche Überlegungen zu einer Regelung

Eine Änderung des Grundgesetzes ist unter Beachtung der formellen und der materiellen Voraussetzungen nach Art. 79 möglich. Die Vorgaben der Brandenburger Verfassung finden sich im dortigen Art. 79.

Formelle Aspekte

Auf Bundesebene ist bei Verfassungsänderungen Art. 79 Abs. 1 und 2 GG einzuhalten. Das Grundgesetz muss in seinem Wortlaut geändert werden, und Bundestag und Bundesrat müssen jeweils mit Zwei-Drittel ihrer Mitglieder (nicht: Anwesenden!) zustimmen (im Bundestag: 473 von 709 Abgeordneten; im Bundesrat: 46 von 69 Stimmen). In Brandenburg ist nach Art. 79 S. 2 LV Bbg. zu beachten, dass eine Verfassungsänderung nur dann zustande kommt, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages zustimmen. Bei 88 Abgeordneten bedarf es also für die Annahme als verfassungsänderndes Gesetz 59 Ja-Stimmen.

Durch diese qualifizierten Mehrheitserfordernisse ist gewährleistet, dass für eine Änderung der Verfassung eine breite parlamentarische Mehrheit besteht. Im Regelfall bedeutet dies faktisch, dass sich die Regierung konsensual mit (zumindest Teilen) der Opposition verständigen muss. Der dadurch bewirkte Kompromisscharakter hat erfahrungsgemäß eine befriedende und ausgleichende Wirkung.

Die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern steht dem auch nicht entgegen. Sowohl der Bund als auch die Länder können handeln. Nach Art. 30 GG sind im deutschen Föderalstaat grundsätzlich die Länder zuständig, es sei denn, es besteht eine Bundeszuständigkeit. Eine solche ist für eine verfassungsgesetzlich verankerte Verpflichtung zum Antisemitismus nicht ersichtlich mit der Folge, dass die Länder zuständig sind. Unabhängig davon kann der Bund jederzeit eine entsprechende Verpflichtung per eigener Verfassungsänderung einführen.

Materielle Aspekte

Materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen sind bei Verfassungsänderungen nicht ganz einfach zu ermitteln. Denn es wird die Verfassung selbst geändert, so dass sie als Maßstab nicht im ganzen Umfang in Betracht kommen kann. Wohl aber besteht ein änderungsresistenter Kern, den auch ein Verfassungsänderungsgesetzgeber respektieren muss. Als Stichwort dient hier das verfassungswidrige Verfassungsrecht, ein weites und unübersichtliches verfassungsrechtliches Feld.

Für das Grundgesetz gilt als absolute Änderungsgrenze der Maßstab des Art. 79 Abs. 3 GG. Durch diese sogenannte Ewigkeitsgarantie ist die Abschaffung der Gliederung des Bundes in Länder, der grundsätzlichen Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder der in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze unzulässig. Die Brandenburger Verfassung besitzt keine eigene „Dauervorschrift“. Es gilt aber aufgrund des Homogenitätsgrundsatzes des Art. 28 Abs. 1 GG ebenfalls die Klausel des Art. 79 Abs. 3 GG.

Ohne die inhaltliche Spannbreite dieser Ewigkeitsgarantie hier näher ausmessen zu wollen, liegt es auf der Hand, dass eine neu eingeführte Verpflichtung gegen Antisemitismus in keiner Weise die Grundlagen des staatlichen Zusammenlebens oder die Menschenwürde des Art. 1 GG und damit Art. 79 Abs. 3 GG tangiert.

Es bestehen mithin keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Antisemitismusklausel. Eine solche Verfassungsänderung ist ohne weiteres vom weiten Rechtsetzungsermessen des Verfassungsänderungsgesetzgebers in Bund und Ländern umfasst; es gilt das Primat der Politik.

Der Inhalt

Der konkrete Inhalt und Wortlaut einer Antisemitismusbestimmung müsste jedoch erst festgelegt werden. Dabei stellt sich der sachsen-anhaltinische Text als zunächst zielführend und damit blaupausengeeignet dar:

„Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.“

Erkennbar handelt es sich nicht um ein Grundrecht, sondern um eine sogenannte Staatszielbestimmung. Dabei wird mit bindender Wirkung für die Staatstätigkeit die fortdauernde Erfüllung und Beachtung bestimmter Aufgaben vorgeschrieben. Eine solche Norm richtet sich an sämtliche Stellen der Bundes- bzw. Landesgewalt und kommt etwa bei Abwägungsentscheidungen und Ermessensspielräumen zum Tragen.

Das Grundgesetz verfügt über nur wenige Staatsziele. Der Umweltschutz ist in Art. 20 a GG das prominenteste Beispiel. Anders ist die Lage in Brandenburg. Die Brandenburger Verfassung von 1992 gilt zu Recht als eine der modernsten Verfassungen Deutschlands. Etliche Staatsziele prägen ihre Gestalt. Dabei sind Grundrechte und Staatsziele nicht immer trennscharf voneinander zu unterscheiden, zumal der Verfassungsgeber eine definitorische Unterscheidung offengelassen hat.

So findet sich in Art. 7a LV Bbg. ein markantes Staatsziel: Die Antirassismus-Klausel. Eingeführt wurde sie 2013 durch die sogenannte Antirassismus-Novelle. Danach schützt das Land das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen. Es soll entsprechend der Gesetzesbegründung erklärtermaßen nicht nur einen symbolischen Gehalt haben, sondern als Verfassungsgrundsatz eine eigene normative Bedeutung besitzen.

Es verbinden sich an dieser Stelle mehrere Funktionen, die Elemente von Staatszielen, Staatsaufgaben und Schutzpflichten, verfassungsrechtliche Ordnungsideen, Leitbildern und Ordnungsmaximen aufnehmen. Der Staat soll verpflichtet werden, das friedliche Zusammenleben der Menschen zu schützen. Gleichzeitig wird ein klares verfassungsrechtliches Signal an die Bürger für antirassistische und antifremdenfeindliche Aktivitäten gesetzt, sodass insgesamt die freiheitlich verfasste Grundordnung in der wehrhaften Demokratie gefestigt wird. Wie genau das funktionieren soll, bleibt letztlich offen und wird dem Gesetzgeber überlassen. Eine grundrechtliche Dimension besitzt die Norm daher wohl nicht.

Die formulierungsmäßige Nähe zur Menschenwürde

Art. 37a LV Sachsen-Anhalt inkorporiert zunächst in Satz 1 eine Antisemitismusbestimmung in den geltenden Verfassungstext, was rechtlich unproblematisch erscheint. In Satz 2 besteht aber formulierungsmäßig mit Blick auf die „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ eine augenfällige und problematische Nähe zu Art. 1 I GG bzw. Art. 7 Abs. 1 LV Bbg. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Menschenwürdegarantie ist aber ein Grundrecht, welches sogar überhaupt nicht (!) eingeschränkt werden darf. Jeder Eingriff in den Schutzbereich ist also rechtswidrig.

Genau betrachtet findet sich in der sachsen-anhaltinischen Regelung in Satz 2 sogar eine noch stärkere Formulierung: „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen“. Die Schutzrichtung wird damit erheblich ausgedehnt, da nicht nur der Staat verpflichtet wird, sondern darüber hinaus auch die individuelle Bürgersphäre. Eine solche Formulierung ist als zu weitgehend und auch in weiten Teilen als tautologisch anzusehen. Antisemitismus betrifft die Mehrheit der Menschen nicht direkt. Die Menschenwürdegarantie als Basis des verfassungsrechtlichen Grundrechtsschutzes hingegen schützt unmittelbar alle Menschen; sie wird durch die Ausweitung auf antisemitische Aktivitäten mittelbar verwässert und entwertet. Dies ist nicht grundsätzlich zielführend. Daher sollte formulierungsmäßig von einer semantischen Nähe zur Menschenwürdegarantie Abstand genommen werden.

Systematische Platzierung

Eine Anti-Antisemitismusbestimmung hat keine direkte grundrechtliche Dimension. Daher sollte eine solche Klausel nicht in den Grundrechtsteil des Grundgesetzes (Art. 1 bis 19) eingefügt werden. Als wichtiges zukunftsweisendes Staatsziel ist es naheliegend, diese Klausel systematisch-prominent zu platzieren, und zwar als Art. 20b GG unmittelbar nach dem Umweltschutz in Art. 20a GG.

In Brandenburg bietet sich eine Ergänzung des Art. 7a LV Bbg. an. Eine Antisemitismusbestimmung würde sich harmonisch in diese bestehende Antirassismusklausel einfügen und dieses Staatsziel gleichermaßen akzentuieren wie intensivieren. Art. 7a LV Bbg. selbst ist verfassungssystematisch an herausgehobener Stelle platziert: Die Regelung findet sich zwischen der Menschenwürde des Art. 7 LV Bbg. einerseits und dem Recht auf Leben nach Art. 8 LV Bbg. andererseits. Art. 7a LV Bbg. dient ausweislich der Überschrift dem Schutz des friedlichen Zusammenlebens. In systematischer Hinsicht wäre eine Antisemitismusbestimmung an dieser Stelle bestmöglich an den geltenden Verfassungstext angedockt.

Verfassungspolitische Überlegungen

Einer verfassungsrechtlichen Einschätzung entzogen ist die Frage nach der politischen Erforderlichkeit einer staatlichen Anti-Antisemitismusverpflichtung. Angesichts quantitativ wie qualitativ ansteigender antisemitischer Vorfälle und mit Blick auf die historische Verantwortung Deutschlands kann eine entsprechende verfassungsrechtliche Ergänzung als politisch sinnvoll und letztlich sogar geboten erscheinen.

Für eine wirksame Strategie gegen Antisemitismus wäre eine entsprechende Bestimmung eine wirkmächtige Basis, auf der sich via verpflichtenden Staatsziels aufbauen ließe. Es handelt sich um einen klaren Handlungsauftrag an Bund bzw. Land – und damit um weit mehr als eine bloße Symbolpolitik. Mittel- bis langfristig wäre mit erheblichen und substantiellen gesetzlichen Fernwirkungen zu rechnen. Die verpflichtende, wenn auch nicht grundrechtlich geltend zu machende Folge wäre eine dauerhafte Bindung des einfachen Gesetzgebers. Auch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung könnte zukünftig konkretisierend tätig werden und den Norminhalt auslegen und entwickeln. Der Blick auf die struktur- und wesensverändernden Folgerungen aus der Naturschutzbestimmung in Art. 20a GG zeigt deutlich, dass zeitlich unbefristet Wirkung entfaltet wird.

Ein Normvorschlag für die Bundesländer

Mit Blick auf die bestehenden und vorgeschlagenen Regelungen sowie die Bedenken wegen der allzu großen Nähe zur Menschenwürdegarantie lässt sich als Ergänzung für Landesverfassungen folgender Textvorschlag formulieren:

Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankengutes sowie Antisemitismus in allen seinen Erscheinungsformen entgegen. Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen, ist Verpflichtung und dauerhafte Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft.

Fußend auf der verfassungsrechtlichen Regelung in Sachsen-Anhalt wird durch diesen Normtext der unmittelbare Bezug zur Menschenwürdegarantie vermieden. Die Formulierung ist allgemeiner und macht deutlich, dass es sich nicht um eine grundrechtliche Gewährleistung handelt. Vielmehr ist der Staat mit seinen drei Gewalten (vgl. Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG) durch diese Staatszielbestimmung verpflichtet, Antisemitismus entgegenzuwirken.

Fazit und Ausblick

Die vorgeschlagene Antisemitismusklausel stellt sich als eine verfassungsrechtlich unauffällige Neuregelung dar. Soweit sich in den verfassungsgebenden Organen verfassungsändernde Mehrheiten finden, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine solche Staatszielbestimmung.

Anders als in Sachsen-Anhalt sollte die Nähe zur Menschenwürdegarantie aber systematisch nicht gesucht werden. Eine Verwässerung dient weder einer Antisemitismusverpflichtung noch der Menschenwürdegarantie. Eine solche neue Vorschrift kann zukünftig als „Anker“ für weitere gesetzliche Schritte dienen. Darüber hinaus kann sie eine Vorbildwirkung für andere Verfassungen entfalten. Die Parlamente sind also am Zug!

Zitierweise: Norbert Janz, "Mit der Verfassung gegen Antisemitismus? Braucht die Abwehr von Antisemitismus in unserer freiheitlichen parlamentarischen Demokratie einen Verfassungsrang?", in: Deutschland Archiv, 04.12.2020, Link: www.bpb.de/322425

Fussnoten

Fußnoten

  1. Art. 79 Grundgesetz (GG) für den Bund; Art. 79 Verfassung des Landes Brandenburg (LV Bbg.) für das Land Brandenburg.

  2. Der Tierschutz wurde erst 2002 hinzugefügt.

  3. Dietrich Murswiek, in: Michael Sachs (Hg.), Grundgesetz, München 8. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 16.

  4. Das Moses Mendelssohn Zentrum und die F. C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz haben jüngst einen Vorschlag erarbeitet und im Rahmen eines Symposiums der Öffentlichkeit präsentiert, www.stiftung-toleranz.de/symposium-mit-der-verfassung-gegen-antisemitismus-vom-30-06-20/, letzter Zugriff am 24.11.2020. Zur Forderung auch Susanne Krause-Hinrichs, Ein überfälliges Staatsziel. Für eine effiziente Bekämpfung von Antisemitismus bedarf es einer Verfassungsänderung, in: Der Tagesspiegel, 16.9.2020, S. 6.

  5. Siehe allgemein zur Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes als streitbare Demokratie: Peter Badura, Staatsrecht, München 7. Aufl. 2018, D 4.

  6. Justizministerin will Begriff "Rasse" im Grundgesetz ersetzen, Der Spiegel, 1.11.2020, www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/christine-lambrecht-justizministerin-will-begriff-rasse-im-grundgesetz-ersetzen-a-57c03503-8a32-4524-9443-62c4d08d55fa, letzter Zugriff am 24.11.2020. Zur juristischen Diskussion siehe jüngst Isabelle M. Kutting/Naziar Amin, Mit „Rasse“ gegen Rassismus?, DÖV 73 (2020) 14, S. 612 ff. In der Jüdischen Allgemeinen vom 19.11.2020, S. 8, finden sich prononciert Pro (von Felix Klein) und Contra (von Michael Sachs) zu einer möglichen Streichung des Rasse-Begriffs aus dem Grundgesetz.

  7. Christine Langenfeld, in: Theodor Maunz/Günter Dürig, Grundgesetz, München 74. Lieferung 2015, Art. 3 Abs. 2 Rn. 45; Susanne Baer/Nora Markard, in: Hermann v. Mangoldt/Friedrich Klein/Christian Starck, Grundgesetz, Band 1, München 7. Aufl. 2018, Art. 3 Abs. 3 Rn. 470.

  8. Gesetz zur Parlamentsreform 2020 vom 20. März 2020, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) 2020, S. 64

  9. Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Antirassismus in Verfassung verankern, Drucksache 20/304; Überweisung in den Ausschuss nach Plenarprotokoll 20/10 vom 13. Mai 2020.

  10. Deutscher Bundestag Drucksache (BT-Drs.) 19/20163 (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz).

  11. So jüngst Bundesinnenminister Seehofer, Zusätzliche 22 Millionen für den Schutz jüdischer Einrichtungen, Zeit Online, 17.09.2020, www.zeit.de/politik/deutschland/2020-09/antisemitismus-schutz-juedische-einrichtungen-bundesregierung, letzter Zugriff am 24.11.2020.

  12. So ausdrücklich die Präambel der DDR-Verfassungen von 1968 und 1974.

  13. Auch wenn die beiden Verfassungen keine identische Zählung besitzen, wird es nicht zufällig sein, dass die verfassungsändernden Modalitäten in Brandenburg wie auch im als Vorbild wirkenden Bund jeweils in Art. 79 festgelegt sind.

  14. Im Einzelnen Hasso Lieber, in: Hasso Lieber/Steffen Iwers/Martina Ernst, Verfassung des Landes Brandenburg, Kommentar, Wiesbaden 2012, Art. 79 Tz. 3.

  15. Instruktiv Peter Badura, Staatsrecht, München 7. Aufl. 2018, F 66.

  16. Siehe dazu näher Michael Nierhaus/Andreas Engels, in: Michael Sachs (Hg.), Grundgesetz, München 8. Aufl. 2018, Art. 28 Rn. 9.

  17. Allgemein zu Staatszielbestimmungen Peter Badura, Staatsrecht, München 7. Aufl. 2018, D 42.

  18. Vgl. Stefan Haack, in: Hartmut Bauer/Ulrich Häde/Franz-Joseph Peine (Hg.), Landesrecht Brandenburg, Baden-Baden 4. Aufl. 2020, S. 38 ff.; Hans-Georg Kluge, in: Wolfgang Knippel (Hg.), Verfassungsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg, Baden-Baden 2003, S. 49 ff.

  19. Stefan Haack, in: Hartmut Bauer/Ulrich Häde/Franz-Joseph Peine (Hg.), Landesrecht Brandenburg, Baden-Baden 4. Aufl. 2020, S. 39.

  20. Gesetz vom 5. Dezember 2013, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. Bbg.) I, Nr. 42. Dazu Stefan Haack, in: Hartmut Bauer/Ulrich Häde/Franz-Joseph Peine (Hg.), Landesrecht Brandenburg, Baden-Baden 4. Aufl. 2020, S. 41.

  21. Landtag Brandenburg Drucksache (LT-Drs. Bbg.) 5/7321, S. 2.

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apl. Prof. Dr.; außerplanmäßiger Professor an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam und Prüfungsgebietsleiter beim Landesrechnungshof Brandenburg; Direktor Institut für Evangelisches Kirchenrecht; Forschungsschwerpunkte: Staatsrecht, Haushalts-/Finanzkontrollrecht, Religionsverfassungsrecht, Versammlungsrecht, Verfassungsgeschichte.