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Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der DDR bei Stellung eines Ausreiseantrages | Deutschland Archiv | bpb.de

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Oktober 1989 als Schlüsseltag der Friedlichen Revolution Die Geschichte von "Kennzeichen D" Nachruf auf Reinhard Schult Leningrad: "Niemand ist vergessen" Verfolgung von Sinti und Roma Zuchthausaufarbeitung in der DDR - Cottbus Sowjetische Sonderhaftanstalten Tage der Ohnmacht "Emotionale Schockerlebnisse" Ein Neonazi aus der DDR Akten als Problem? Eine Behörde tritt ab Ostberlin und Chinas "Großer Sprung nach vorn" Matthias Domaschk - das abrupte Ende eines ungelebten Lebens Ein Wettbewerb für SchülerInnenzeitungen Totenschädel in Gotha Bürgerkomitees: Vom Aktionsbündnis zum Aufarbeitungsverein Westliche Leiharbeiter in der DDR Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (I) Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (II) Auf dem Weg zu einem freien Belarus? Erstes deutsch-deutsches Gipfeltreffen im Visier des BND Neue Ostpolitik und der Moskauer Vertrag Grenze der Volksrepublik Bulgarien Die Logistik der Repression Schwarzenberg-Mythos Verschwundene Parteifinanzen China, die Berlin- und die Deutschlandfrage 8. Mai – ein deutscher Feiertag? China und die DDR in den 1980ern 1989 und sein Stellenwert in der europäischen Erinnerung Stasi-Ende Die ungewisse Republik Spuren und Lehren des Kalten Kriegs Einheitsrhetorik und Teilungspolitik Schweigen brechen - Straftaten aufklären Welche Zukunft hat die DDR-Geschichte? Die Deutschen und der 8. Mai 1945 Jehovas Zeugen und die DDR-Erinnerungspolitik Generation 1989 und deutsch-deutsche Vergangenheit Reformationsjubiläen während deutscher Teilung 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz Kirchliche Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit Zwischenbilanz Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung Der Umgang mit politischen Denkmälern der DDR Richard von Weizsäckers Rede zum Kriegsende 1985 Die Sowjetunion nach Holocaust und Krieg Nationale Mahn- und Gedenkstätten der DDR Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Die Entmilitarisierung des Kriegstotengedenkens in der SBZ Heldenkult, Opfermythos und Aussöhnung Durchhalteparolen und Falschinformationen aus Peking Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte Grenzsicherung nach dem Mauerbau Einmal Beethoven-Haus und zurück Das Bild Walther Rathenaus in der DDR und der Bundesrepublik Alles nach Plan? Fünf Gedanken über Werner Schulz „Wie ein Film in Zeitlupe“ "Ich hatte Scheißangst" Ein Nazi flieht in die DDR Der 13. Februar 1945 im kollektiven Gedächtnis Dresdens Vor 50 Jahren im September: Zweimal Deutschland in der UNO Der Mann aus dem inneren Zirkel DDR-Vermögen auf Schweizer Konten Nicht nur Berlin Moskauer Hintergründe des 17. Juni Opfer einer "Massenpsychose"? Der Wolf und die sieben Geißlein Der Prager Frühling 1968 und die Deutschen Operativer Vorgang „Archivar“ 9. November 1989. Der Durchbruch 9. November 1918. „Die größte aller Revolutionen“? Der vielschichtige 9. November Biermann in meinem Leben Ein Wolf im Museum Entmutigung & Ermutigung. Drei Stimmen zu Biermann Spurenverwischer Kleinensee und Großensee Tod einer Schlüsselfigur Das besiegte Machtinstrument - die Stasi Anhaltende Vernebelung Die RAF in der DDR: Komplizen gegen den Kapitalismus Transformation und Deutsche Einheit Die sozialpsychologische Seite der Zukunft Zwölf Thesen zu Wirtschaftsumbau und Treuhandanstalt Die andere Geschichte der Umbruchjahre – alternative Ideen und Projekte 31 Jahre nach Rostock-Lichtenhagen Wiedervereinigt auf dem Rücken von Migranten und Migrantinnen? Film ohne Auftrag - Perspektiven, die ausgegrenzt und unterschlagen wurden Geheimdienste, „Zürcher Modell“ und „Länderspiel“ 50 Jahre Grundlagenvertrag Drei Kanzler und die DDR Populismus in Ost und West Akzeptanz der repräsentativen Demokratie in Ostdeutschland Zusammen in Feindseligkeit? Neuauflage "(Ost)Deutschlands Weg" Ostdeutsche Frakturen Welche Zukunft liegt in Halle? Anpassungsprozess der ostdeutschen Landwirtschaft Daniela Dahn: TAMTAM und TABU Wege, die wir gingen „Der Ort, aus dem ich komme, heißt Dunkeldeutschland” Unternehmerischer Habitus von Ostdeutschen Teuer erkauftes Alltagswissen Trotz allem im Zeitplan Revolution ohne souveränen historischen Träger Mehr Frauenrechte und Parität Lange Geschichte der „Wende“ Eine Generation nach der ersten freien Volkskammerwahl Unter ostdeutschen Dächern Die de Maizières: Arbeit für die Einheit Schulzeit während der „Wende” Deutschland – Namibia Im Gespräch: Bahr und Ensikat Gorbatschows Friedliche Revolution "Der Schlüssel lag bei uns" "Vereinigungsbedingte Inventur" "Es gab kein Drehbuch" "Mensch sein, Mensch bleiben" Antrag auf Staatsferne Alt im Westen - Neu im Osten Die Deutsche Zweiheit „Ein echtes Arbeitsparlament“ Corona zeigt gesellschaftliche Schwächen Widersprüchliche Vereinigungsbilanz Schule der Demokratie Warten auf das Abschlusszeugnis Brief an meine Enkel Putins Dienstausweis im Stasi-Archiv Preis der Einheit Glücksstunde mit Makeln Emotional aufgeladenes Parlament Geht alle Macht vom Volke aus? Deutschland einig Vaterland 2:2 gegen den Bundestag "Nicht förderungswürdig" Demokratie offen halten Standpunkte bewahren - trotz Brüchen Die ostdeutsche Erfahrung Kaum Posten für den Osten Braune Wurzeln Wer beherrscht den Osten „Nicht mehr mitspielen zu dürfen, ist hart.“ Ein Ost-West-Dialog in Briefen Stadtumbau Ost Ostdeutschland bei der Regierungsbildung 2017 Die neue Zweiklassengesellschaft DDR-Eishockey im Wiedervereinigungsprozess Die SPD (West) und die deutsche Einheit Die Runden Tische 1989/90 in der DDR Die Wandlung der VdgB zum Bauernverband 1990 Transatlantische Medienperspektiven auf die Treuhandanstalt Transformation ostdeutscher Genossenschaftsbanken Demografische Entwicklung in Deutschland seit 1990 Parteien und Parteienwettbewerb in West- und Ostdeutschland Hertha BSC und der 1. FC Union vor und nach 1990 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Ostdeutsches Industriedesign im Transformationsprozess Wende und Vereinigung im deutschen Radsport Wende und Vereinigung im deutschen Radsport (II) Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder Europäische Union als Voraussetzung für deutschen Gesamtstaat Welche Zukunft braucht Deutschlands Zukunftszentrum? Ein Plädoyer. (K)Einheit Wird der Osten unterdrückt? Die neue ostdeutsche Welle Die anderen Leben. Generationengespräche Ost "Westscham" Sichtweisen Die innere Einheit Wer beherrscht den Osten? Forschungsdefizite rechtsaußen Verpasste Chancen? Die gescheiterte DDR-Verfassung von 1989/90 Berlin – geteilte Stadt & Mauerfall Berliner Polizei-Einheit Die Mauer. 1961 bis 2023 The Wall: 1961-2021 - Part One The Wall: 1961-2021 - Part Two "Es geht nicht einfach um die Frage, ob Fußball gespielt wird" Mauerbau und Alltag in Westberlin Der Teilung auf der Spur Olympia wieder in Berlin? 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Die Shoah und die DDR Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil I Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil II Israel im Schwarzen Kanal Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, I Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, II Das Israelbild der DDR und dessen Folgen Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte "Jüdisch & Links" von Wolfgang Herzberg Der patriarchalen Erinnerungskultur entrissen: Hertha Gordon-Walcher Jüdisch sein in Frankreich und in der DDR Frauen in der DDR (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Frauen im geteilten Deutschland „Schönheit für alle!“ 1989/90 - Friedliche Revolution und Deutsche Einheit Frauen in der Bürgerbewegung der DDR Die Wege zum 9. November 1989 „Die Stunde ist gekommen aufzustehen vom Schlaf“ Mythos Montagsdemonstration Ossi? Wessi? Geht's noch? Es gibt keine wirkliche Ostdebatte Die. Wir. Ossi. Wessi? Wie man zum Ossi wird - Nachwendekinder zwischen Klischee und Stillschweigen 2 plus 4: "Ihr könnt mitmachen, aber nichts ändern“ Blick zurück nach vorn Wem gehört die Revolution? Die erste und letzte freie DDR-Volkskammerwahl Mythos 1989 Joseph Beuys über die DDR Der 9. Oktober 1989 in Leipzig Egon Krenz über den 9. November Die deutsche Regierung beschleunigt zu stark Projekte für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin und Leipzig Deutsch-deutsche Begegnungen. Die Städtepartnerschaften am Tag der Deutschen Einheit Mit Abstand betrachtet - Erinnerungen, Fragen, Thesen. Die frohe Botschaft des Widerstands Mauerfall mit Migrationshintergrund "Wer kann das, alltäglich ein Held sein?" "Es geht um Selbstbefreiung und Selbstdemokratisierung" Kann man den Deutschen vertrauen? Ein Rückblick nach einem Vierteljahrhundert deutscher Einheit Von der (eigenen) Geschichte eingeholt? Der Überläufer Der Überläufer (Teil IV) Der Deal mit "Schneewittchen" alias Schalck-Golodkowski Un-Rechts-Staat DDR Bedrohter Alltag Unrecht, Recht und Gerechtigkeit - eine Bilanz von Gerd Poppe Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau – eine "Totale Institution" Stasi-Hafterfahrungen: Selbstvergewisserung und Renitenz Kritik und Replik: Suizide bei den Grenztruppen und im Wehrdienst der DDR Suizide bei den Grenztruppen der DDR. Eine Replik auf Udo Grashoff Die Todesopfer des DDR-Grenzregimes, ihre Aufarbeitung und die Erinnerungskultur Die Freiheit ist mir lieber als mein Leben „Nicht nur Heldengeschichten beschreiben“ Wer war Opfer des DDR-Grenzregimes? Todesopfer des DDR-Grenzregimes - Eine Recherche Todesopfer des DDR-Grenzregimes - Eine andere Sicht "Begriffliche Unklarheiten" Die Reichsbahn und der Strafvollzug in der DDR "Schicksale nicht Begriffe" Mauerbau und Machtelite Zwangseingewiesene Mädchen und Frauen in Venerologischen Einrichtungen Stasi-Razzia in der Umweltbibliothek Politisch inhaftierte Frauen in der DDR Ein widerständiges Leben: Heinz Brandt Über den Zaun und zurück – Flucht und Rückkehr von Dietmar Mann Die politische Justiz und die Anwälte in der Arä Honecker Geraubte Kindheit – Jugendhilfe in der DDR Haftarbeit im VEB Pentacon Dresden – eine Fallstudie Zwischen Kontrolle und Willkür – Der Strafvollzug in der DDR Suizide in Haftanstalten: Legenden und Fakten Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der DDR bei Stellung eines Ausreiseantrages Max Fechner – Opfer oder Täter der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik? Die "Auskunftspersonen" der Stasi – Der Fall Saalfeld Geschlossene Venerologische Stationen und das MfS Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts "OV Puppe". Ein Stasi-Raubzug im Spielzeugland Verdeckte Waffendeals der DDR mit Syrien Alltag und Gesellschaft Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Ost-West Nachrichtenvergleiche Fußball mit und ohne Seele München 1972: Olympia-Streit um das „wahre Freundesland“ Afrikas Das religiöse Feld in Ostdeutschland Repräsentation Ostdeutschlands nach Wahl 2021 Die Transformation der DDR-Presse 1989/90 Das Elitendilemma im Osten "Affirmative Action" im Osten Ostdeutsche in den Eliten als Problem und Aufgabe Ostdeutsche Eliten und die Friedliche Revolution in der Diskussion Die Bundestagswahl 2021 in Ostdeutschland Deutsch-deutsche Umweltverhandlungen 1970–1990 Der Plan einer Rentnerkartei in der DDR "Es ist an der Zeit, zwei deutsche Mannschaften zu bilden" Deutsch-ausländische Ehen in der Bundesrepublik Verhandelte Grenzüberschreitungen Verpasste Chancen in der Umweltpolitik Der dritte Weg aus der DDR: Heirat ins Ausland Und nach Corona? Ein Laboratorium für Demokratie! Nichtehelichkeit in der späten DDR und in Ostdeutschland 30 Jahre später – der andere Bruch: Corona Mama, darf ich das Deutschlandlied singen Mit der Verfassung gegen Antisemitismus? Epidemien in der DDR Homosexuelle in DDR-Volksarmee und Staatssicherheit „Die DDR als Zankapfel in Forschung und Politik" Die Debatte über die Asiatische Grippe Coronavirus - Geschichte im Ausnahmezustand Werdegänge Familien behinderter Kinder in BRD und DDR Vom Mauerblümchen zum Fußball-Leuchtturm DDR-Alltag im Trickfilm Die alternative Modeszene der DDR Nachrichtendienste in Deutschland. Teil II Nachrichtendienste in Deutschland. Teil I Die Jagd gehört dem Volke Homosexuelle und die Bundesrepublik Deutschland Honeckers Jagdfieber zahlte die Bevölkerung Sicherheitspolitik beider deutscher Staaten von 1949 bis 1956 Frauen im geteilten Deutschland Ostdeutsche Identität Patriotismus der Friedensbewegung und die politische Rechte Rechte Gewalt in Ost und West Wochenkrippen und Kinderwochenheime in der DDR Urlaubsträume und Reiseziele in der DDR Reiselust und Tourismus in der Bundesrepublik Schwule und Lesben in der DDR Die westdeutschen „Stellvertreterumfragen“ Erfahrungen mit der Krippenerziehung „Päckchen von drüben“ Vor aller Augen: Pogrome und der untätige Staat Zwischen Staat und Markt Dynamo in Afrika: Doppelpass am Pulverfass Auf deutsch-deutscher UN-Patrouille in Namibia 1989 Zwischen den Bildern sehen Vom Neonazi-Aussteiger ins Oscar-Team „Eine Generalüberholung meines Lebens gibt es nicht“ "Autoritärer Nationalradikalismus“ Unter strengem Regime der Sowjets: Die Bodenreform 1945 Diplomatische Anstrengungen auf dem afrikanischen Spielfeld Demokratiestörung? „Im Osten gibt es eine vererbte Brutalität“ Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Turnschuhdiplomatie im Schatten Eine Keimzelle politischen Engagements (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Anti-Antisemitismus als neue Verfassungsräson? "Ich höre ein Ungeheuer atmen" Als es mir kalt den Rücken runterlief "Ungehaltene Reden". Denkanstöße ehemaliger Abgeordneter der letzten Volkskammer der DDR Was sollten Wähler und Wählerinnen heute bedenken? Ein urdemokratischer Impuls, der bis ins Heute reicht „Als erster aus der Kurve kommen“ Die Rolle des Staats in der Wahrnehmung der Ostdeutschen Die durchlaufene Mauer Interview: Peter-Michael Diestel Interview: Günther Krause Interview: Lothar de Maizière Schülerzeitungstexte Noch Mauer(n) im Kopf? Liebe über Grenzen Ostseeflucht Fluchtursachen Die Frau vom Checkpoint Charlie Mutti, erzähl doch mal von der DDR Staatsfeind Nr.1: DAS VOLK!!! Mit dem Bus in die DDR Ost und West. Ein Vergleich Warum wird der 3. Oktober gefeiert? "Ich wünsch mir, dass die Mauer, die noch immer in vielen Köpfen steht, eingerissen wird" Immer noch Mauer(n) im Kopf? Zeitenwende Ist der Osten ausdiskutiert? Der Mutige wird wieder einsam Das Jahr meines Lebens Basisdemokratie Lehren aus dem Zusammenbruch "Wir wollten uns erhobenen Hauptes verabschieden" Für die gute Sache, gegen die Familie DDR-Wissenschaftler Seuchenbekämpfung Chemnitz: Crystal-Meth-Hauptstadt Europas Keine Ahnung, was als Nächstes passieren wird Allendes letzte Rede Friedliche Revolution Gethsemanekirche und Nikolaikirche Das Wirken der Treuhandanstalt Gewerkschaften im Prozess von Einheit und Transformation Zusammenarbeit von Treuhandanstalt und Brandenburg Privatisierung vom DDR-Schiffbau Die Leuna-Minol-Privatisierung Übernahme? Die Treuhandanstalt und die Gewerkschaften: Im Schlepptau der Bonner Behörden? Treuhand Osteuropa Beratungsgesellschaft "Ur-Treuhand" 1990 Internationale Finanzakteure und das Echo des Sozialismus Soziale Marktwirtschaft ohne Mittelstand? Die Beziehungen zwischen Frankreich und der DDR Suche nach den Spuren der DDR Wirtschaftsbeziehungen zwischen Frankreich und der DDR Der Freundschaftsverein „EFA“ Die Mauer in der französischen Populärkultur DDR als Zankapfel in Forschung und Politik DDR-Geschichte in französischen Ausstellungen nach 2009 Theater- und Literaturtransfer zwischen Frankreich und der DDR Die DDR in französischen Deutschbüchern Kommunalpartnerschaften zwischen Frankreich und der DDR Regimebehauptung und Widerstand Mut zum Aussteigen aus Feindbildern Für die Freiheit verlegt - die radix-blätter Der Fußballfan in der DDR Jugend in Zeiten politischen Umbruchs Umweltschutz als Opposition Sozialistisches Menschenbild und Individualität. Wege in die Opposition Politische Fremdbestimmung durch Gruppen Macht-Räume in der DDR Wirtschaftspläne im Politbüro 1989 "Macht-Räume in der DDR" Macht, Raum und Plattenbau in Nordost-Berlin Machträume und Eigen-Sinn der DDR-Gesellschaft Die "Eigenverantwortung" der örtlichen Organe der DDR Strategien und Grenzen der DDR-Erziehungsdiktatur Staatliche Einstufungspraxis bei Punk- und New-Wave-Bands Kommunalpolitische Kontroversen in der DDR (1965-1973) Schwarzwohnen 1968 – Ost und West Der Aufstand des 17. Juni 1953 Interview mit Roland Jahn Der 17. Juni 1953 und Europa Geschichtspolitische Aspekte des 17. Juni 17. Juni Augenzeugenbericht Kultur und Medien Einmal Beethoven-Haus und zurück Gedächtnis im Wandel? Der Aufbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Ostdeutschland Die Demokratisierung von Rundfunk und Fernsehen der DDR Die Stasi und die Hitler-Tagebücher Ein Nachruf auf Walter Kaufmann Die Tageszeitung »Neues Deutschland« vor und nach 1990 Wie ein Staat untergeht Objektgeschichte antifaschistischer Ausstellungen der DDR Reaktionen auf die Ausstrahlung der Fernsehserie „Holocaust“ „Mitteldeutschland“: ein Kampfausdruck? Gesundheitsaufklärung im Global Humanitarian Regime The British Press and the German Democratic Republic Kulturkontakte über den Eisernen Vorhang hinweg "Drei Staaten, zwei Nationen, ein Volk“ "Flugplatz, Mord und Prostitution" SED-Führung am Vorabend des "Kahlschlag"-Plenums Ende der Anfangsjahre - Deutsches Fernsehen in Ost und West "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Es gibt keinen Dritten Weg" Frauenbild der Frauenpresse der DDR und der PCI Regionales Hörfunkprogramm der DDR DDR-Zeitungen und Staatssicherheit Eine Chronik von Jugendradio DT64 Die "neue Frau": Frauenbilder der SED und PCI (1944-1950) „Streitet, doch tut es hier“ Olympia in Moskau 1980 als Leistungsschau für den Sozialismus Lager nach 1945 Ukrainische Displaced Persons in Deutschland Jugendauffanglager Westertimke Das Notaufnahmelager Gießen Die Gedenkstätte und Museum Trutzhain Die Barackenstadt: Wolfsburg und seine Lager nach 1945 Die Aufnahmelager für West-Ost-Migranten Die Berliner Luftbrücke und das Problem der SBZ-Flucht 1948/49 Migration Fortbildungen als Entwicklungshilfe Einfluss von Erinnerungskulturen auf den Umgang mit Geflüchteten Friedland international? Italienische Zuwanderung nach Deutschland Jüdische Displaced Persons Das Notaufnahmelager Marienfelde Migration aus Süd- und Südosteuropa nach Westeuropa Die "Kinder der 'Operation Shamrock'" Rück- und Zuwanderung in die DDR 1949 bis 1989 West-Ost-Übersiedlungen in der evangelischen Kirche Migration aus der Türkei Griechische Migration nach Deutschland Die Herausforderung der Aussiedlerintegration Die Ausreise aus der DDR Das Spezifische deutsch-deutscher Migration Flüchtlinge und Vertriebene im Nachkriegsdeutschland Interview mit Birgit Weyhe zur Graphic Novel "Madgermanes" Die Migration russischsprachiger Juden seit 1989 Chinesische Vertragsarbeiter in Dessau Arbeitsmigranten in der DDR Gewerkschaften und Arbeitsmigration in der Bundesrepublik Deutschlandforschertagung 2016 Eröffnungsreden Panels und Poster Session Grenzgebiete Die Wende im Zonenrandgebiet Der andere Mauerfall Das "Grüne Band" Alltagsleben im Grenzgebiet Aktion, Reaktion und Gegenreaktion im „Schlüsseljahr“ 1952 Außensichten auf die deutsche Einheit Wahrnehmung des geeinten Deutschlands in Serbien Norwegische Freundschaft mit dem vereinten Deutschland Deutschland im Spiegel des Wandels der Niederlande Österreichs Reaktionen auf die Mühen zur deutschen Einheit Israelische Reaktionen auf die Wiedervereinigung Deutsche Diplomaten erleben den Herbst 1989 Das wiedervereinigte Deutschland aus Sicht der Slowaken Wahrnehmung der deutschen Einheit in Dänemark Die Perzeption der Wiedervereinigung in Lateinamerika Deutsch-polnische Beziehungen Der Blick junger Schweizer auf Deutschland Bulgarien blickt erwartungsvoll nach Deutschland Vom bescheidenen Wertarbeiter zur arroganten Chefin "Gebt zu, dass die Deutschen etwas Großes geleistet haben." 150 Jahre Sozialdemokratie Wehners Ostpolitik und die Irrtümer von Egon Bahr 150 Jahre Arbeiterturn- und Sportbewegung Die Spaltung der SPD am Ende der deutschen Teilung Willy Brandts Besuch in Ostberlin 1985 Deutschlandforschertagung 2014 Einleitungsvortrag von Christoph Kleßmann Tagungsbericht: "Herrschaft und Widerstand gegen die Mauer" Tagungsbericht: Sektion "Kultur im Schatten der Mauer" Interview mit Heiner Timmermann Interview mit Angela Siebold Interview mit Jérôme Vaillant Interview mit Irmgard Zündorf Interview mit Andreas Malycha Die Mauer in westdeutschen Köpfen Multimedia Wie wurde ich ein politischer Mensch? Zeitreisen mit "Kennzeichen D" Der Anfang vom Ende der DDR: Die Biermann-Ausbürgerung 1976 Wendekorpus. Eine Audio-Zeitreise. 1. Vorboten von Umbruch und Mauerfall 2. Schabowski und die Öffnung der Grenzen am 9. November 1989 3. Grenzübertritt am 10. November 4. Begrüßungsgeld 100 D-Mark 5. Den Anderen anders wahrnehmen 6. Stereotypen 7. Was bedeutet uns der Fall der Mauer? 8. Emotionen 9. Sprache Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen „9/11 Santiago – Flucht vor Pinochet" Brecht & Galilei: Ideologiezertrümmerung Die Zweite Generation jüdischer Remigranten im Gespräch Freundesverrat Denkanstöße aus Weimar Gefährdet von "Systemverächtern" Raubzug Die Normalität des Lügens Ausgaben vor 2013 Bau- und Planungsgeschichte (11+12/2012) Architektur als Medium der Vergesellschaftung Landschaftsarchitektur im Zentrum Berlins Kunst im Stadtraum als pädagogische Politik Dresden – das Scheitern der "sozialistischen Stadt" Bautyp DDR-Warenhaus? 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Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der DDR bei Stellung eines Ausreiseantrages Zur Rolle der DDR-Justiz und der Justiz der Bundesrepublik Deutschland

Hansgeorg Bräutigam

/ 14 Minuten zu lesen

Wenn Bürgerinnen und Bürger der DDR einen Ausreiseantrag stellten, hatte das oft ihre fristlose Kündigung zur Folge. Kündigungsschutzklagen wurden durchweg abgewiesen. Diese Praxis war auch nach DDR-Recht eindeutig rechtswidrig.

Antragsformular auf Ausreise aus der DDR (© dpa)

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist bei einer im Auftrag der Mecklenburger Landesbeauftragten für die Unterlagen der DDR–Staatssicherheit bemühten Recherche ein Dokument mit Anweisungen dazu gefunden worden, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen ein Ausreiseantrag in der DDR für die Antragsteller haben sollte. Aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. März 1999 unter meinem Vorsitz geht hervor, welche unheilvolle Rolle die Justiz der DDR dabei gespielt hat. Es scheint bewiesen, dass Personen, die einen Ausreiseantrag gestellt hatten und denen deshalb gekündigt wurde, mit einer Kündigungsschutzklage von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatten.

Maßgebend waren Anleitungstexte aus den Jahren 1977 und 1983, die "Orientierungen des Obersten Gerichts, des Generalstaatsanwalts, des Bundesvorstandes des FDGB und des Staatssekretariats für Arbeit und Löhne zur einheitlichen Behandlung arbeitsrechtlicher Probleme, die sich bei Versuchen von Bürgern der DDR, die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen beziehungsweise bei Antragstellung auf Wohnsitzveränderung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin ergeben können." Die Texte forderten in den Fällen von Kündigungsschutzklagen Ausreisewilliger, denen nach Stellung eines Ausreiseantrages gekündigt worden war, zur bewussten Verletzung zwingender Vorschriften des Arbeits- und Zivilprozessrechts der DDR auf. Es waren schriftlich festgelegte Anweisungen an die Arbeitsrichter der unteren Instanzen der DDR-Gerichte, die ihnen auf Fachrichtertagungen oder Dienstbesprechungen vermittelt wurden. Danach war unabhängig von der Qualifikation eines Werktätigen das bloße Stellen eines Ausreiseantrages als Kündigungsgrund im Sinne des Arbeitsrechts der DDR anzuerkennen. Jede Kündigungsschutzklage war durchweg ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss abzuweisen. Der tatsächliche Grund der Kündigung war ausdrücklich zu verschweigen.

Rechtswidrigkeit der Orientierungen des Obersten Gerichts

Diese Handhabung war eindeutig rechtswidrig. Denn nachdem die DDR dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte 1974 beigetreten war, hieß es 1976 ausdrücklich im Gesetzblatt der DDR: "Es steht jedem frei, jedes Land, auch sein eigenes, zu verlassen." Das Stellen eines Ausreiseantrages konnte also ebenso wie das Flüchten keine Straftat sein, gleichwohl war selbst die legale Ausreise für das Politbüro und das ZK der SED unerwünscht und hatte daher vielfache Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten, wurden über das Oberste Gericht die Orientierungen von 1977 und 1983 auf den Weg gebracht. So heißt es u.a.: "Eine Änderung oder Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses ist notwendig, wenn der betreffende Bürger Leitungsaufgaben zu erfüllen hat (einschließlich der Meistertätigkeit); ferner, wenn er mit Dienstgeheimnissen im Sinne der Anordnung zum Schutz der Dienstgeheimnisse vom 6. Dezember 1971 zu tun hat oder im Rahmen seiner Arbeitsaufgaben darüber hinausgehende Sicherheitserfordernisse gewährleisten muss. Das gleiche trifft zu, wenn der Bürger Verantwortung für die Erziehung der ihm anvertrauten Kinder, Jugendlichen oder auch Erwachsenen trägt oder wenn die Sicherheit der vom Werktätigen zu bedienenden volkswirtschaftlich wichtigen Produktionsanlagen, Geräte usw. beeinträchtigt werden kann." An weiterer Stelle heißt es dann: "In den nach dem Gesetz erforderlichen Begründungen der arbeitsrechtlichen Maßnahmen ist in keinem Falle die Tatsache der Übersiedlungsabsicht des Werktätigen als Grund für die Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses zu nennen." Detailliert heißt es für diese Fälle u.a.: "In der Begründung der fristlosen Entlassung ist auf die Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten oder schwerwiegende Verletzungen der sozialistischen Arbeitsdisziplin hinzuweisen."

Vorwurf der Rechtsbeugung

In dem erwähnten Verfahren des Berliner Landgerichts wurden dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichts der DDR Dr. Werner S. und dem Vorsitzenden des Senats für Arbeitsrecht beim Obersten Gericht der DDR Walter R. Anstiftung zur Rechtsbeugung in 18 Fällen vorgeworfen. Ihnen wurde die Beteiligung an der Erarbeitung und Durchsetzung dieser sogenannten Orientierungsrichtlinien für die Arbeitsgerichtsbarkeit zur Last gelegt, die dann zur Grundlage für die gerichtlichen Entscheidungen in Kündigungsschutzverfahren auf Kreis- und Bezirksebene wurden. Das Landgericht Berlin konnte 18 Fälle aus Berlin feststellen, in denen die mit den Kündigungsschutzklagen befassten Stadtbezirksgerichte unter Befolgung dieser Orientierungen Klagen ausreisewilliger DDR Bürger bewusst zu Unrecht und unter Verstoß gegen die Zivilprozessordnung der DDR als offensichtlich unbegründet abgewiesen haben. Soweit die Betroffenen Beschwerde eingelegt hatten, hat das Stadtgericht Berlin diese Beschwerden ebenfalls zu Unrecht und unter Verstoß gegen die Zivilprozessordnung der DDR als offensichtlich unbegründet verworfen.

Die Praxis lief fast immer nach dem gleichen Muster ab: Nachdem die Betriebe der Ausreisewilligen auf verschiedene Weise, meist durch die mit den Anträgen befassten Behörden, von den Ausreiseanträgen oder den Anträgen auf Familienzusammenführung erfahren hatten, wurden die Angestellten zur Rede gestellt, und wenn sie den Antrag nicht zurücknahmen, fristlos gekündigt. In den Kündigungsschreiben wurde der wahre Grund nicht genannt. Die zur Entscheidung über die Kündigungsschreiben berufenen Richter aber kannten den tatsächlichen Grund aus den ihnen vorliegenden Personal-, Kader- oder Konfliktkommissionsakten. Sie wiesen die Klagen in erster und zweiter Instanz entsprechend den ihnen vorgegebenen Orientierungen ab, ohne den Ausreiseantrag als wahren Kündigungsgrund zu nennen.

Dokumentierte Einzelfälle

So wurde der seit 1969 bei dem Volkseigenen Außenhandelsbetrieb als Objektleiter beschäftigte Diplomökonom Bernd W. wegen seines Ausreiseantrages 1978 mit der Begründung gekündigt, er sei für die "vereinbarte Arbeitsaufgabe nicht geeignet". Nachdem die Konfliktkommission noch belegte, dass die Kündigung wegen Nichteignung erfolgte, weil W. ein rechtswidriges Ersuchen zum Verlassen der DDR gestellt hat, lehnten Arbeitsgericht und Stadtgericht Berlin die Klage ab, ohne den wahren Grund zu nennen.

Nicht anders erging es dem wissenschaftlichen Mitarbeiter im Rechenzentrum der Deutschen Staatsbibliothek Helge P., der 1981 während eines Urlaubs einen Ausreiseantrag gestellt hatte. Nachdem er der Aufforderung, den Ausreiseantrag zurückzunehmen, nicht nachgekommen war, wurde ihm gekündigt, weil "das gleichzeitige Vorhandensein hoher politischer und moralischer Qualitäten" nicht mehr gegeben sei. Das Stadtbezirksgericht Berlin Mitte wies seine anschließende Klage als unbegründet ab.

Die Mitarbeiterin für Wohnraumlenkung beim Rat des Stadtbezirks Berlin-Mitte, Ingrid S., wurde fristlos entlassen, weil ihr geschiedener Mann einen Ausreiseantrag gestellt hatte. Für eine Tätigkeit im Staatsapparat sei sie daher ungeeignet. Das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte und das Stadtgericht Berlin wiesen die Klage mit der Begründung ab, Mitarbeiter eines Staatsbetriebes hätten sich innerhalb und außerhalb des Dienstes nach den Grundsätzen der sozialistischen Moral zu Verhalten.

Die gleiche Erfahrung machte das beim Staatlichen Komitee für Rundfunk beim Ministerrat beschäftigtes Ehepaar Albrecht und Heide S. Er war Regisseur und sie Regieassistentin. Als sie 1984 in einem Personalgespräch bestätigen mussten, einen Ausreiseantrag gestellt zu haben, wurde gegen sie ein Disziplinarverfahren eröffnet, das mit der fristlosen Entlassung endete. Ohne den wahren Grund zu nennen, bestätigten das Stadtbezirksgericht Berlin-Köpenick und das Stadtgericht Berlin die Entlassung mit der Begründung einer schwerwiegenden Arbeitspflichtverletzung. Ebenso erging es dem Bratschisten W. vom Rundfunk-Tanzstreichorchester, der 1984 für sich und seine Familie einen Ausreiseantrag nach Berlin (West) gestellt hatte. Auch dem Haushandwerker A. beim Rundfunk wurde der 1986 gestellte Ausreiseantrag zum Verhängnis. Ein elf Jahre als Sänger beim Rundfunk beschäftigtes Ehepaar S. hatte 1986 den Antrag auf Ausbürgerung gestellt. Die fristlose Entlassung erfolgte auf dem Fuße. Während die Konfliktkommission den Antrag als schwerwiegende Verletzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin noch erwähnte, wiesen das Stadtbezirksgericht Berlin-Köpenick und das Stadtgericht Berlin die Kündigungsschutzklage ab, ohne den Grund dafür zu nennen.

Das gleiche Schicksal erlitt der als Bratschist im Rundfunkorchester Leipzig angestellte Hans-Ulrich Z. wegen seines Ausreiseantrages. Ebenso erging es der über zehn Jahre beim Rundfunk angestellten Cellistin M. Sie wurde fristlos entlassen, weil sie 1976 für sich und ihre Familie einen Ausreiseantrag gestellt hatte. Die Gerichtsverfahren hatten keinen Erfolg. Die gleiche Erfahrung machten die als Wareneingangskontrolleurin beim VEB Pyrotechnik/Silberhütte angestellte N. und der Diplomphilosoph R., der beim Zentralvorstand der Liberalen Partei Deutschlands der DDR als Mitarbeiter des Betriebsschutzes angestellt war. Die gestellten Ausreiseanträge führten zur Entlassung. Die Gerichtsverfahren endeten wie beschrieben, ohne den wahren Grund zu nennen. Ebenso verlor der zuletzt als Fachgebietsleiter beim Staatlichen Kunsthandel in der Bildgießerei Schöneiche angestellte W. seine Arbeitsstelle, weil er 1984 einen Ausreiseantrag gestellt hatte. In der Begründung hieß es, in seiner Lebensführung werde er den Anforderungen an die Vorbildwirkung und Ausstrahlung auf andere Werktätige nicht mehr gerecht. Der Hebezeug- und Aufzugswart B. bei den VEB Sekura Werken wurde wegen seines Ausreiseantrags 1985 mit der Begründung gekündigt, er hätte in letzter Zeit ein "negatives staatsbürgerliches Verhalten" gezeigt und sei daher nicht mehr geeignet. Die Kündigungsschutzklagen hatten keinen Erfolg.

Der leitende Angestellte O. im Büro für Urheberrechte der DDR, Arbeitsbereich Verlage hatte im November 1985 einen Antrag auf Genehmigung der Eheschließung mit einer Bürgerin aus Berlin (West) mit dem Ziel einer ständigen Wohnsitzes in Berlin (West) auf der Grundlage der Familienzusammenführungsverordnung der DDR gestellt. Auf Betreiben des Rates des Stadtbezirks Berlin-Pankow musste er zugleich die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft beantragen. Unmittelbar nach Kenntnis davon wurde er wegen Nichteignung gekündigt. Mit der gleichen Begründung verweigerten ihm die Gerichte den Rechtsschutz. Der Ausreiseantrag wurde als Kündigungsgrund nicht genannt.

Nicht anders erging es auch dem Gruppentänzer mit Soloverpflichtung beim Friedrichstadtpalast D. Obwohl die zuständigen Gerichte aus der Personalakte den Ausreiseantrag als wahren Kündigungsgrund kannten, wiesen sie die Klage wegen schwerwiegenden Verstoßes "gegen die sozialistische Arbeitsdisziplin" und "gegen staatsbürgerliche Pflichten" ab. Auch die beim Friedrichstadtpalast angestellte Tänzerin im Ballettensemble H. verlor so wegen ihres 1984 gestellten Ausreiseantrags ihren Arbeitsplatz. Das gleiche Schicksal ereilte den Beleuchter G., der beim Deutschen Theater und Kammerspiele-Staatstheater der DDR angestellt war, und die beim Schauspielhaus als Schließerin angestellte A., weil sie einen Ausreiseantrag gestellt hatten.

Freispruch aus Rechtsgründen – die einengende Rechtsprechung des BGH zur Rechtsbeugung

Das Berliner Kammergericht hat die Angeklagten am 10. März 1999 freigesprochen, und zwar vornehmlich aus den Gründen, die das Kammergericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Frage der Rechtsbeugung in Arbeitsrechtssachen entwickelt hat. Denn nach strenger juristischer Lehre gilt: Wo es keine Rechtsbeugung gibt, gibt es auch keinen Platz für Anstiftung. Das heißt hier: Wenn ein Richter keine Rechtsbeugung begangen hat, kann ihn auch niemand rechtlich dazu angestiftet haben. Der Grund liegt in der außerordentlich einengenden Rechtsprechung des BGH zur Frage der Rechtsbeugung in Fällen der SED-Justizverbrechen. Er hat damit die von ihm selbst eingeräumte, mehr als unbefriedigende Rechtsprechung des BGH zur Rechtsbeugung durch Juristen in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft fortgesetzt. Der BGH hat selbst daran erinnert, dass keiner der am Volksgerichtshof tätigen Berufsrichter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist, ebenso wenig Richter der Sondergerichte und Kriegsgerichte.

Nach der Rechtsprechung des BGH zur Rechtsbeugung durch die DDR-Justiz sind nur menschenrechtswidrige Willkürakte als Rechtsbeugung strafbar. Er hat den Tatbestand der Rechtsbeugung dahingehend eingeschränkt, dass er nicht jede unrichtige Rechtsverletzung erfasst. Vielmehr setzt er einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege voraus. Eine Beugung des Rechts liegt daher nur dann vor, wenn der Täter sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Danach ist selbst nicht jede rechtsstaatswidrige oder mit Grundsätzen des Menschenrechtsschutzes unvereinbare Entscheidung von DDR-Richtern als Rechtsbeugung anzusehen. An der Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 244 StGB/DDR fehlt es grundsätzlich, wenn die Handlung des Richters vom – selbst unscharfen und mehrdeutigen – Wortlaut gedeckt war. Insoweit kam es auf das zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgebende DDR-Recht und – gerade auch bei verfahrensrechtlichen Entscheidungen – auch auf die Auslegungsmethoden der DDR an, nicht auf die der Bundesrepublik Deutschland. In den Arbeitsrechtsfällen mochte man zunächst an nichts Schlimmes denken. Arbeitsrecht? Kündigung? Es ging nicht um rechtlich relevante Kündigungsgründe, sondern es ging um Kündigungsschutzklagen von DDR-Bürgern, deren Arbeitsverhältnisse wegen ihrer Anträge auf Ausreise in die Bundesrepublik oder auf Familienzusammenführung aufgelöst worden waren und unter eindeutiger Verletzung von Vorschriften des Arbeits- und Prozessrechts durchweg als offensichtlich unbegründet abgewiesen wurden. Das Arbeitsgesetzbuch der DDR sah eine fristgemäße Kündigung für den Fall vor, dass "der Werktätige für die vereinbarte Arbeitsaufgabe nicht geeignet" war. Eine fristlose Beendigung war möglich bei "schwerwiegender Verletzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin oder staatsbürgerlicher Pflichten." In keinem der angeklagten Fälle lagen diese Voraussetzungen vor. Es ging einzig um den Antrag auf Ausreise beziehungsweise Familienzusammenführung. Die Betroffenen nahmen Rechte in Anspruch, zu deren Respektierung und Achtung sich die DDR international verpflichtet hatte. Innenpolitisch aber war das unerwünscht. Wer einen Ausreiseantrag stellte, wurde daher per Kündigung diszipliniert, und die Justiz hat das ihrige dazu getan. Um den wahren Grund zu vertuschen, wurde der Kündigungsgrund auch nicht schriftlich als solcher dokumentiert, aber alle wussten Bescheid: Der Arbeitgeber, der betreffende Arbeitnehmer, die Konfliktkommission und die zur Entscheidung berufenen Richter.

Wissend, dass kein arbeitsrechtlicher Kündigungsgrund vorlag – er wurde nach außen hin den Orientierungsrichtlinien entsprechend geheim gehalten – haben sich die beteiligten DDR-Richter dazu hergegeben, die einzelnen Klägerinnen und Kläger durch die von ihnen getroffenen richterlichen Entscheidungen wegen der missliebigen Ausreiseanträge mit Mitteln der Justiz politisch zu disziplinieren. Man möchte also meinen, sie hätten Rechtsbeugung begangen, denn was soll es wohl anderes sein? Der BGH hat jedoch auch für diesen Komplex eine für die betroffenen Opfer wenig nachvollziehbare Rechtsprechung fortgesetzt und diese trotz aller Kritik immer wieder aufrechterhalten.

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH wäre der Vorwurf der Rechtsbeugung in den Arbeitsrechtsfällen nur dann gegeben, wenn die Rechtswidrigkeit einer Entscheidung offensichtlich war und insbesondere die Rechte anderer, hauptsächlich ihre Menschenrechte, derart schwerwiegend verletzt worden sind, dass sich die Entscheidung als Willkürakt darstellt. Auf Arbeitsgerichtsverfahren übertragen bleibt danach eine Fallgruppe übrig, in denen durch die Art und Weise der Durchführung von Verfahren schwere Menschenrechtsverletzungen begangen worden sind. Dazu hat das Berliner Kammergericht 1998 ausgeführt:

"Ein solcher Vorwurf könnte hier an die Geheimhaltung des Kündigungsgrundes im gesamten Verfahren anknüpfen. Jedoch diente die Geheimhaltung nicht dazu, die Betroffenen über den wahren Ent¬lassungsgrund im Unklaren zu lassen und gerade dadurch ihre Verfahrensrechte zu verkürzen. Den Betroffenen war in betrieblichen Gesprächen vor und nach der Kündigung, auf die in den gerichtlichen Verfahren Bezug genom¬men wurde, der Ausreiseantrag als maßgeblicher Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt worden. Auch bilde¬te dieser Grund den Gegenstand der richterlichen Überprüfung der Kündigung im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die Geheimhaltung beruhte allein auf der Besorgnis, dass Verfahrensdokumente mit dem wahren Entlassungsgrund veröffentlicht werden würden und daraus der DDR politischer Schaden erwachsen könnte. Auch der Umstand, dass sowohl die Klageabweisungen als auch die Entscheidungen über die dagegen gerichteten Beschwerden ohne mündliche Verhandlung im Beschlusswege ergingen, vermag noch nicht den Vorwurf einer schweren Menschenrechtsverletzung durch willkürliche Verfahrensgestaltung zu begründen. Die Zivilpro¬zessordnung der DDR sah diese Ent-scheidungsmöglichkeiten im Fall offensichtlicher Unbegründet¬heit vor; da die Orientierungen des Obersten Gerichts der DDR in Fällen der Kündigung wegen eines Ausreiseantrags eine fest¬stehende Rechtsprechungspraxis begründeten, war von einer Durchführung der mündlichen Verhandlung ein Einfluss auf das Verfahrensergebnis nicht zu erwarten gewe¬sen. Somit wurde die Rechtsposition der Betroffenen im Verfah-ren nicht so nachhaltig beeinträchtigt, dass eine schwere Menschenrechtsverletzung darin erblickt werden könnte."

Es blieb die Frage offen, ob die von den Richtern unter Anleitung des Obersten Gerichts entstandene Praxis, Kündigungen wegen eines Ausreiseantrages gerichtlich zu bestätigen, als offensichtlich und unerträglich willkürlich anzusehen ist. Auch das hat das Kammergericht in Ausschöpfung der Rechtsprechung des BGH wie folgt verneint:

"Die Bewertung als willkürlich hängt demzufolge vom Ausmaß einer Überdehnung des angewendeten Rechts und von der Schwere der Rechtsfolgen ab. Bei einer Übertragung auf den Bereich arbeitsrechtlicher Rechtsanwendung ist zu be¬rücksichtigen, dass hier die Wortlautgrenze nicht gleichermaßen bedeutsam ist wie im Strafrecht, dessen Anwendungsbereich allein vom Gesetz bestimmt wird. Ferner ist zu bedenken, dass die rechtlichen und tatsächlichen Folgen weniger einschneidend sind als im Strafrecht. Zwar kann eine Kündigung zu existentieller Not führen. Im Unterschied zu einer Freiheitsstrafe bleibt aber ein Leben in Freiheit möglich. Auch stigmatisiert eine Kündigung den Betroffenen nicht mit gleicher Schärfe wie eine Bestrafung. Aus diesen Unterschieden folgt, dass der Bereich rechtsbeugerischer Willkür noch enger abzustecken ist als in Fällen straf¬rechtlicher Rechtsanwendung. Von vornherein kommen nur Fälle krasser Willkür in Betracht. Die Unangemessenheit oder auch die Sachwidrigkeit einer Anwendung der gesetzlichen Kündigungsgrün¬de erfüllen diese Anforderung noch nicht. Selbst die Funktiona¬lisierung der Kündigungsgründe für politische Zwecke erreicht diesen hohen Grad an Willkür nicht, wenn jedenfalls noch ein Zusammenhang mit einem vermeidbaren Verhalten des Arbeitnehmers besteht. Die extreme Willkür, die hier den Vorwurf der Rechts¬beugung zu begründen vermag, zeichnet sich dadurch aus, dass der Richter Rechtsvorschriften gleichsam mit Füßen tritt und zu Er¬gebnissen gelangt, die jeglichem Rechtsdenken hohnsprechen."

Die Kammer des Landgerichts Berlin hat sich in dem oben angegebenen Verfahren schwergetan, sich dieser Rechtsauffassung anzuschließen. Die Kammer sah aber angesichts der vom BGH entwickelten Rechtsprechung, der dazu entwickelten Rechtsprechung des Kammergerichts und angesichts der Praxis anderer Kammern des Landgerichts keine begründete Aussicht, diese Rechtsprechung aufzubrechen.

Es hätte den Grundsätzen eines fairen Verfahrens geradezu widersprochen, wenn die Kammer in Dokumentation der eigenen Unabhängigkeit ihre Rechtsauffassung durchgesetzt hätte, wissend, dass sie in einer Revision vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand haben würde. Die Kammer ist daher aus Gründen der Rechtssicherheit der vom Bundesgerichtshof und dem Kammergericht vertretenen Rechtsprechung gefolgt. Für die betroffenen Richter in den hier zur Beurteilung anstehenden Fällen entfiel der Vorwurf der Rechtsbeugung. Damit konnten sich der angeklagte Vizepräsident des Obersten Gerichtes DDR und der Vorsitzende des Senats für Arbeitssachen durch die ihnen vorgeworfene Beteiligung an den Orientierungsrichtlinien des Obersten Gericht nicht der Anstiftung zur Rechtsbeugung schuldig gemacht haben. Wo keine Haupttat, da auch kein Anstifter.

Fazit

Nach den damaligen Zahlen der Staatsanwaltschaft II beim Landgericht Berlin sind rund 40.000 Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet worden. Nur 280 Verfahren sind zur Anklage gebracht worden. Davon haben viele Verfahren mit einem Freispruch geendet, wie das oben beschriebene. Eine andere Untersuchung spricht von 75.000 Ermittlungsverfahren gegen 100.000 Beschuldigte, aber nur von 1.021 Anklagen gegen 1.737 Angeschuldigte. Davon sind 86 Prozent zur Hauptverhandlung gelangt, 54 Prozent der Fälle haben zur Verurteilung geführt. In 24,1 Prozent der Fälle erging ein Freispruch. Eine Vielzahl rechtsstaatswidriger Urteile der SED-gesteuerten DDR-Justiz blieb damit ungesühnt. Mit Blick auf diese Zahlen ist die Beurteilung erlaubt, dass die Aufarbeitung des DDR-Unrechts im Bereich Rechtsbeugung gescheitert ist.

Zitierweise: Hansgeorg Bräutigam, Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der DDR bei Stellung eines Ausreiseantrages, Zur Rolle der DDR-Justiz und der Justiz der Bundesrepublik Deutschland, in: Deutschland Archiv, 21.2.2014, http://www.bpb.de/179376

Fussnoten

Fußnoten

  1. Stasi gab Weisungen für den Umgang mit Ausreisewilligen, in: Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 29.1.2013.

  2. AZ 534 -28 Js 9/94 KLs - 48/95.

  3. Verfasst vom Obersten Gericht der DDR – siehe Anklageschrift der Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht Berlin (28 Js 9/64), im vollen Wortlaut wiedergegeben im Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. März 1999 (534) 28 Js 0/64 (48/95).

  4. § 12 Abs. 2 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte in GBl. DDR II 1976, S. 108.

  5. Ziffer 2.1. der Orientierung 1977, ähnlich Ziffer 2.1. der Orientierung 1983.

  6. Ziffer 2.3.3. der Orientierung 1983, ähnlich Ziffer 2.3. der Orientierung 1977.

  7. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte vom 9. Januar 1979 (253 A 329/78).

  8. Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 1. Februar 1979 (111 BAR 6/79).

  9. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte vom 5. Mai 1982 (253 A 387/81) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 29. Juli 1982 (111 BAR 20/82).

  10. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte vom 19. August 1982 (253 A 276/82) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 28. September 1982 (111 BAR 29/82).

  11. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick vom 28. August 1984 (16 A 109/84) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 11. Oktober 1984 (BAR 43/84).

  12. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick vom 14. Januar 1985 (16 A 173/84).

  13. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick vom 18. Juni 1986 (16 A 74/86) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 22. Juli 1986 (BAR 36/86).

  14. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick vom 29. Dezember 1986 (16 A 171/86) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 29. Januar 1987 (BAR 3/87).

  15. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick vom 29. Dezember 1986 (16 A 172/86) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 20. Januar 1987 (BAR 2/87).

  16. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick vom 21. September 1987 (16 A 123/87).

  17. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Pankow vom 15. Juni 1984 (19 A 69/84).

  18. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin vom 10. April 1984 (01 A 30/84) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 8. Juni 1984( BAR 28/84).

  19. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte vom 19. September 1984 (01 A 250/84) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin-Mitte vom 10. Januar 1985(BAR 51/84).

  20. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte vom 9. August 1985 (01 A 301/85) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 24. September 1985(BAR 31/85).

  21. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte vom 7. Februar 1986 (01 A 502/85) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 2. Mai 1986 (BAR 23/86).

  22. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte vom 4. September 1984 (01 A 259/84) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 10. Oktober 1984 (BAR 42/84).

  23. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte vom 15. Januar 1985 (01 A 377/84) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 22. März 1985 (BAR 9/85).

  24. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte vom 10. Januar 1986 (01 A 419/85) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 13. Februar 1986 (BAR 11/86).

  25. Beschluss des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte vom 14. August 1986 (01 A 212/86) und Beschluss des Stadtgerichts Berlin vom 16. September 1986 (BAR 46 /86).

  26. Siehe Anm. 2.

  27. Beschluss vom 28. Juli 1998 (AZ: 5 Ws 594/97).

  28. Spendel LK 11., Aufl. 1999, § 339 Rdnr. 54 m. w. Hinw.; Hilgendorf LK 12. Neubearbeitete Auflage 2009 § 339 Rdnr. 63 m. w. Hinw.; SK-StGB, Stein-Rudolphi § 339 Rdnr. 11b m.w. Hinw. S.a. Homann, KJ 1996, S. 494, 498; eine Übersicht bei Fischer StGB, 60. Aufl. 2013 § 339 Rdnr.16 ff.

  29. BGHSt 41,317,319; SSW-StGB Kudlich § 339 Rdnr. 3.

  30. BGHSt (Anm. 29).

  31. Ständige Rechtsprechung des BGH; BGHSt 40, 30, 41; 41, 247, 254; BGH NJW 1998, 248, 249.

  32. Beschluss des Kammergerichts vom 28. Juli 1998 – AZ: 5Ws 594/97.

  33. Ebd.

  34. Marxen-Roggenmann, zitiert in SSW – StGB, Kudlich §339 Rdnr. 3.

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