Von nun an befinden sich die Stasi-Unterlagen im Bundesarchiv. Während der Friedlichen Revolution 1989/90 hatten Bürgerrechtlerinnen sie gesichert und darauf gedrungen, dass sie nicht weiter vernichtet, sondern Betroffenen, Medien und der Forschung zugänglich gemacht werden. Der Historiker Markus Goldbeck reflektiert über die Bedeutung und den Nutzen der umfangreichen Aktenbestände insbesondere in einer Zeit, in der immer mehr Wert auf Datenschutz gelegt wird.
Der Zugang zu „Akten“ ist seit jeher eine Machtfrage, da schriftlich niedergelegtes Verwaltungshandeln Herrschaftswissen enthält. Machthabern war zumeist daran gelegen, dieses Wissen zu schützen, Opponenten dagegen hatten ein Interesse, dieses Wissen offenzulegen. Es verwundert daher nicht, dass die Frage, ob und inwiefern es einen Zugang zum Herrschaftswissen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geben sollte, im Zuge der Friedlichen Revolution von 1989 schnell virulent wurde.
Es verwundert auch nicht, dass insbesondere die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) – des „Schild und Schwerts“ der machthabenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) – in den Fokus des öffentlichen Interesses rückten, und zwar zunächst mit Blick auf die Frage, ob das MfS Akten vernichten dürfe und später mit Blick darauf, ob, unter welchen Bedingungen und mit welchem Ziel selbige geöffnet werden können.
Damit waren die Unterlagen des MfS seit der Friedlichen Revolution in mehrerer Hinsichten ein Problem. Einerseits stellte schon die schiere Menge des Materials eine praktische Herausforderung dar, die hier aber nur kurz angerissen werden soll: Für 1991 bilanzierte der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Bestände von rund 180 Regalkilometern, davon war ein erheblicher Teil personenbezogen und damit hochsensibel. Diese Unterlagen mussten in geeigneten Räumen untergebracht werden, die es aber noch gar nicht gab. Zudem waren in den Wirren der Revolution erhebliche Teile der Unterlagen vernichtet, in Unordnung geraten oder auch entwendet worden. Die Ende 1991 gegründete Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) musste also nicht nur die Akten verwalten, sondern auch ordnen, gegebenenfalls zurückfordern und neu kategorisieren. Zunächst stellte sich aber die Frage, ob die entstandenen Lücken nicht die Aussagekraft der Unterlagen schmälern würden?
Damit ist auf die eigentliche Problematik der Akten des MfS verwiesen: Seit Ende 1989, spätestens Anfang 1990 hatte es zunächst in der DDR, später im vereinigten Deutschland eine Debatte über die Öffnung und Nutzung der Unterlagen gegeben. Die Fragen, die dabei im Raum standen, adressierten das Für und Wider einer Aktennutzung oder gar -öffnung, wobei die Bewertungen über den Charakter des Materials und die Einschätzung seiner Bedeutung weit auseinandergingen, entsprechend kontrovers wurde damit die Diskussion um seine Verwendung geführt.
Im Folgenden soll diese Dimension der Problemgeschichte der MfS-Akten kurz angerissen werden: Zu unterschiedlichen Zeitpunkten wurden verschiedene Aspekte der Akten problematisiert. Die Problemgeschichte der Akten ist damit auch eine Geschichte der Probleme der Transformation der DDR in die Vereinigungsgesellschaft.
Das Ende eines zentralen Repressionsinstruments
Für die Protestbewegung des Jahres 1989 in der DDR war das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) – neben der Polizei und seit den Ereignissen des Juni 1989 in China auch der Armee – fraglos das zentrale „repressive Instrument“ der SED, von dem die meiste Gefahr ausging. Daher wurde das MfS auf den Demonstrationen seit September 1989 auch besonders thematisiert und immer wieder angeprangert. Zugleich standen im Spätsommer und Herbst 1989 aber das Einfordern von Grundrechten und die Demokratisierung des Landes im Vordergrund. Die Durchsetzung dieser Ziele setzte allerdings die Brechung des Machtmonopols der SED voraus. Dafür musste der Machtapparat der SED zerschlagen werden – vor allem das MfS. An eine Einsicht in die Akten des MfS war dabei aber zunächst noch nicht zu denken.
Letztlich war die Zeit zwischen Oktober 1989 und Februar/März 1990 die entscheidende Phase des Machtkampfs, in der sich eine fortschreitende Machtverschiebung zwischen SED und Staat einerseits sowie zwischen Staat und Zivilgesellschaft andererseits vollzog. Infolge des Drucks der Straße entstanden Institutionen wie die Runden Tische, die zu wichtigen Instrumenten im Umgang mit den Machtinstrumenten der SED, namentlich dem MfS und dessen Hinterlassenschaften wurden.
Parallel dazu setzte ein Prozess der „Desorientierung im MfS“ ein und damit auch eine immer größere „Beschränkung der Aktionsmöglichkeiten“. In den Monaten Oktober und November trat die überwachende und repressive Tätigkeit des MfS sukzessive in den Hintergrund, sodass letztlich sogar schon seine Abschaffung diskutiert wurde.
Die Streichung oder Überarbeitung von Arbeitsleitlinien und die interne Frage nach dem Umgang mit dem überreichlich vorhandenen Material beschäftigte die Behörde zunehmend, wodurch letztlich mancherorts mehr, anderswo weniger konsequent die Vernichtung von Aktenmaterial in Gang gesetzt wurde. Spätestens ab Dezember 1989 implizierte die Frage, welche Zukunft das MfS haben sollte, ein ebenso machtpolitisches Kalkül, wie die damit eng verbundene Frage, wer das Aktenmaterial des MfS kontrollieren und über dessen weitere Verwendung bestimmen durfte – und zwar in dem Maße, in dem „Aufklärung“ zu einem „Legitimationsfaktor“ wurde.
Das zweite Leben des MfS
Ab Januar 1990 wandelte sich die Auseinandersetzung um das Fortbestehen der Geheimpolizei endgültig in eine Debatte über Art, Umfang und Folgen der Abwicklung des Dienstes – es begann „das zweite Leben der Staatssicherheit“. Nach einer Umbruchzeit, in der sich das unmittelbare Bedrohungspotenzial der riesigen Geheimbehörde MfS/Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) stark verringert hatte, zugleich aber immer noch kaum ein Bürgerrechtsvertreter eine klare Vorstellung über Arbeit, Wesen und Umfang des MfS hatte, einer Zeit, in der die Akten vor allem das Objekt einer machtpolitischen Auseinandersetzung zwischen oppositionellen und alten Kräften waren, wurde im Frühjahr 1990 die Frage des Umgangs mit dem MfS und seinen materiellen Hinterlassenschaften immer dringlicher. Ein wesentlicher Grund war das steigende Informationsbedürfnis der Stasi-Auflöser wie auch der DDR-Gesellschaft insgesamt (insbesondere im Zusammenhang mit den ersten freien Wahlen im März 1990), sowie das Interesse der westdeutschen Gesellschaft und der westlichen Medien.
Obwohl Vergangenheitspolitik im Februar und März ein "Integrationsfaktor“ war, wurde der besondere Stellenwert vor allem der personenbezogenen MfS-Aktenhinterlassenschaften erst mit den prominenten IM-Fällen ab März 1990 schlagartig, weil öffentlich-medial sichtbar. Insbesondere die Fälle von Wolfgang Schnur (Vorsitzender der Partei Demokratischer Aufbruch) vor und von Ibrahim Böhme (Vorsitzender der SPD) nach der Wahl vom 18. März 1990 erschütterten die Öffentlichkeit. Da kurz vor und auch nach der Wahl mehrere der alten und der neugewählten Abgeordneten der Volkskammer unter dem Verdacht der inoffiziellen Stasimitarbeit (IM) standen, wurden zunehmend Stimmen laut, die sich für eine Überprüfung der Abgeordneten, aber auch der Regierungsmitglieder aussprachen.
Spätestens jetzt waren die MfS-Akten zu einem autonomen Politikgegenstand geworden und nicht „nur“ ein einzelner Aspekt der Machtkämpfe, wie es noch im November und Dezember 1989 der Fall war. In der Aktenfrage verschob sich zudem der Schwerpunkt der Auseinandersetzung von der Verhinderung weiterer Aktenvernichtungen auf die Frage der Aktenöffnung, die im Sommer 1990 in der Volkskammer intensiv debattiert wurde und schließlich nach einem ersten Aktengesetz auch zur Aufnahme der Thematik in den Einigungsvertrag führte.
Der bundesdeutsche Blick auf den Datenschutz
Dass das Thema auch zu einem bundesdeutschen wurde, war dabei keineswegs selbstverständlich, stellten doch besonders die personenbezogenen Teile der MfS-Unterlagen ein echtes Problem für die Bundesrepublik dar – erinnert sei an die datenschutzrechtlichen Bedenken, die aus den gesetzlichen Bestimmungen resultierten, wie sie in den 1970er und 1980er Jahren in das Rechtssystem der Bundesrepublik implementiert worden waren.
Nachdem Ende der 1960er Jahre in der Bundesrepublik eine ausgedehnte Debatte „um die Grenzziehung zwischen ‚Amtsgeheimnis‘ und ‚Aktenöffentlichkeit‘“ in Gang gekommen war, brachte im März 1969 eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten einen Entschließungsantrag ein, der die Einsetzung einer „Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft“ zum Ziel hatte. Im Dezember 1971 schließlich wurde ein Entwurf für ein Bundesdatenschutzgesetz vorgelegt, aber wegen der vorgezogenen Neuwahlen 1972 nicht mehr weiterverfolgt. Erst nach entsprechenden Gesetzen auf Länderebene wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1977 verabschiedet.
Der achtjährige Diskussionsprozess zwischen dem ersten Versuch 1969 und dem Inkrafttreten des Gesetzes, Anfang 1977, zeigt, wie umstritten dieses Projekt war. Obwohl im September 1973 als Entwurf in den Bundestag eingebracht, dauerte es noch über drei Jahre, bis das Gesetz schließlich verabschiedet wurde. Inhaltlich ging es um den Schutz personenbezogener Daten, der aus dem Grundrecht auf die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit abgeleitet wurde. Dies war vor dem Hintergrund einer „Hinwendung zu den Freiheitsrechten im Allgemeinen und zur ‚Bastion der Privatheit‘ im Besonderen“ in den ausgehenden 1960er Jahren zu verstehen.
Dieser gesellschaftlichen Dynamik lag eine Grundskepsis gegenüber Institutionen zugrunde – „Staat, Gesellschaft und Industrie“ wurden nun „auch als repressive und freiheitsgefährdende Kräfte empfunden“. Gerade vor dem Hintergrund technologischer Umwälzungen rückte die Rolle von Daten und staatlichen wie nicht staatlichen Aufzeichnungen in den Fokus. Diese Konstellation wurde weiter verstärkt – und verkompliziert – durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983, das die Regelungen zum Datenschutz noch einmal erheblich ausweitete und nicht nur die „Regelung und Gewährung individueller Rechtspositionen“, sondern allgemeiner die „Freiheit des Einzelnen, mit seinen Daten beliebig umzugehen“ diskutierte und so den verfassungsmäßigen Rang des „Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ herausarbeitete.
Interessant an diesen Entwicklungen ist, dass Datenschutz und Informationsfreiheit in ein Spannungsverhältnis gerieten, das die Bearbeitung der Akten begleiten sollte. Mit Blick auf die Einsichtsdebatte nach 1990 war diese Vorgeschichte damit insofern brisant, als insbesondere die personenbezogenen Unterlagen des MfS den einschlägigen bundesdeutschen Regelungen in den meisten Fällen völlig zuwiderliefen. Ein Großteil der Materialien war nach bundesdeutschen Maßstäben illegal, sodass die Frage, welche Daten erhalten bleiben oder gar öffentlich zugänglich gemacht werden sollten, datenschutzrechtlich keineswegs ein marginales Problem darstellte. Andererseits war Akteneinsicht für Individuen als „Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat“ und als „subjektives Recht auf Akteneinsicht“ definiert.
Akteneinsicht als Befreiung oder Belastung?
Die Akten stellten freilich erst recht im Zuge ihrer regulären Nutzung nach der Verabschiedung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) ein „Problem“ dar, denn trotz der intensiven Debatten vor Verabschiedung des StUG, für welche Zwecke die Akten des MfS verwendet werden dürften, war ihre Nutzung vor allem in prominenten Fällen permanent umstritten. Gestritten wurde dabei vor allem über das Wesen der Akten und die zu erwartenden Effekte. Kritiker monierten etwa, die Unterlagen seien einerseits bereinigt und andererseits grundlegend verfälscht worden, allein „weil es [sich] einfach [um] die subjektiven Bewertungen der damaligen Fahnder“ handele. Die BStU, namentlich aber Joachim Gauck, trat solchen Angriffen energisch entgegen: Es gebe keine konstruierten IM-Akten, vielmehr könne man den Unterlagen eher trauen als Äußerungen früherer Stasi-Offiziere – einer weitverbreiteten Behauptung in den frühen 1990er Jahren.
Für die meisten Öffnungsbefürworter war der freie Aktenzugang deshalb so wichtig, weil ihm ein bedeutender positiver Effekt für die demokratische politische Kultur zugeschrieben wurde, insbesondere der medialen Nutzung der Unterlagen, da erstens nur Öffentlichkeit bei der Auflösung von Geheimdiensten helfe und zweitens die mediale Thematisierung der Akten ein Katalysator für notwendige Diskussionsprozesse sein könne, indem sie Strukturen und Verhaltensweisen offenlege und durch die Benennung von Fakten die Möglichkeit von Ausflüchten minimiere. Dabei schwang der Gedanke von der Aktenöffnung als „Akt gesellschaftlicher Hygiene“ mit, da „in den Akten […] Leben, Wahrheit und Befreiung von Albträumen“ schlummern würden. Dieser „hygienische Akt“ wiederum wurde als notwendig für die Zukunft angesehen, da man „nur vernünftig in die Zukunft blicken [kann], wenn man weiß, was in der Vergangenheit geschehen ist, wenn man auf einer sicheren Basis von Kenntnissen steht. Wenn man weiß, wie der Grund unter den Füßen beschaffen ist, kann man auch nach vorne gehen und etwas aufbauen“.
Der Theologe Friedrich Schorlemmer erkannte allerdings auch einen Widerspruch zwischen der erwarteten befreienden Wirkung der Offenlegung der Akten und ihrer Instrumentalisierung und äußerte seine Zweifel an der praktizierten „Versöhnung in der Wahrheit“. Genährt wurden diese Zweifel bei Schorlemmer vor allem, weil nunmehr „mit den Akten der Denunziation […] Menschen denunziert [werden]“ und es daher zu Rufzerstörungen komme, die zu viele Unschuldige treffe , ganz abgesehen von seinen Bedenken, „mit Stasi-Methoden gegen die Stasi“ zu arbeiten. Bedeutsam sei ein öffentlicher Dialog zur Bewertung der Vergangenheit ohne individuelle Ächtung. Jedenfalls, so die Überzeugung Schorlemmers Mitte der 1990er Jahre, könne die Aufklärung von Unrecht und Verstrickung nicht über die Bestrafung Einzelner geschehen, sondern über individuelle Selbstauseinandersetzung der Verantwortlichen.
Allein dieser kleine Einblick zeigt, wie umstritten die Akten des MfS waren und verweist auf ihre vielleicht bedeutendste Problemdimension: Die Dissonanzen zwischen der Bestimmung ihres Charakters einerseits und den (verschiedenen) Erwartungshorizonten andererseits ließen sich nur schwer ausgleichen.
Katalysator für Aufarbeitung und Streit
Die Akten des MfS erwiesen sich somit aus ganz verschiedenen Gründen als problematisch. Da waren zum einen die Folgen der Vernichtungsaktionen 1989/90, die nicht unerhebliche Lücken und Unordnung hinterlassen hatten und zum anderen ein teilweise zu großes Vertrauen in den Gehalt der Akten, das oft genug eine Kontextualisierung und Rekonstruktion der Entstehung des Materials vernachlässigte. Beides führt zu ausgeprägten Kontroversen über den „Wahrheitsgehalt“ der Unterlagen. Einerseits konnten so von Gegnern einer „Aufarbeitung“ der DDR Zusammenhänge in Zweifel gezogen werden.
Andererseits führte die fehlende Berücksichtigung der starken Perspektivgebundenheit der Unterlagen zu falschen Erwartungen an deren Eindeutigkeit und „Objektivität“. Auch wenn die jeweiligen Inhalte der Unterlagen nicht gänzlich „erfunden“ waren, so handelte es sich mitunter auch um Konstruktionsleistungen konkreter MfS-Mitarbeiter, die Vorgaben zu erfüllen hatten, Misserfolge zu schönen versuchten, die sich irren konnten oder aber auch einfach keinen Sinn für Relevantes oder Nichtrelevantes besaßen. Die gelegentlich (zu) unkritische Verwendung der Unterlagen rief erhebliche Folgekonflikte hervor. So gerieten die Unterlagen, die teils unter rechtswidrigen Umständen entstanden waren, in Konflikt mit anderen Grundrechten der Bundesrepublik. Außerdem waren sie sehr gut zur „Instrumentalisierung“ in politischen Kontexten geeignet, wie unzählige Konflikte seit 1990 zeigen.
Ungeachtet dieser Probleme war der direkte Zugriff auf die Akten aber für die Betroffenen von großer persönlicher und politischer Bedeutung. Neben der (Teil-)Aufarbeitung der eigenen Erfahrungen mit dem MfS war die symbolische Anerkennung als Opfer, wie sie nicht zuletzt aus der Kategorisierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) folgte, ein wichtiger politischer Schritt. Damit verbunden war auch die Idee der gesellschaftlichen Befriedung durch Offenlegung von Verstrickung. Konflikte, die aus Verfolgung und Repression in der DDR resultierten, sollten auf diese Weise gemildert werden.
Zugleich konnten durch die Aktenöffnung Einblicke in die Strukturen und Strategien eines Geheimdienstes gewonnen werden, die mit anderen Akten-Überlieferungen kaum möglich gewesen wären. Nicht zuletzt wirkte die Aktenöffnung auch über die DDR- und MfS-Aufarbeitung hinaus als ein Katalysator für politische Debatten, in denen auch Skandale und Konflikte der alten Bundesrepublik (beispielsweise die Barschel-Affäre, RAF) aufgegriffen und politisch erneut diskutiert werden konnten.
Zitierweise: Markus Goldbeck, „Akten als Problem?“, in: Deutschland Archiv, 20.06.2021, Link: www.bpb.de/335137. Weitere Debatten-Texte zu diesem Thema werden nach und nach folgen. Es sind Meinungsbeiträge der jeweiligen Autorinnen und Autoren, sie stellen keine Meinungsäußerung der Bundeszentrale für politische Bildung dar. Dieser Text ist Bestandteil eines Buchs, das Ende Juni 2021 in der Stasiunterlagen-Behörde erscheint: (Ost)Deutschlands Weg seit 1989, 80 Studien und Essays zur Lage des Landes, bpb Schriftenreihe Band 10676 I+II.
- Weitere Textangebote der bpb zum Thema Stasi-Aufarbeitung:
Markus Goldbeck ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Historischen Seminar der Universität Münster und seit 2017 Geschäftsführer des Deutschen Historikertages in Münster. Zu seinen Forschungsprojekten gehört: ‚Aufarbeitung‘ in Deutschland. Eine Ideengeschichte am Beispiel von ‚Stasi‘-Debatte und ‚Stasi-Unterlagen-Behörde‘ zwischen 1989 und 2005.
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