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Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts | Deutschland Archiv | bpb.de

Deutschland Archiv Neu im DA Schwerpunkte Erinnern, Gedenken, Aufarbeiten 1848/49 in der politischen Bildung Vier Ansichten über ein Buch, das es nicht gab "Es war ein Tanz auf dem Vulkan" Föderalismus und Subsidiarität „Nur sagen kann man es nicht“ Wenn Gedenkreden verklingen Zeitenwenden Geschichtsklitterungen „Hat Putin Kinder?“, fragt meine Tochter Wolf Biermann über Putin: Am ersten Tag des Dritten Weltkrieges Der Philosoph hinter Putin „Putin verwandelt alles in Scheiße“ Das Verhängnis des Imperiums in den Köpfen Ilse Spittmann-Rühle ist gestorben Der Friedensnobelpreis 2022 für Memorial Rückfall Russlands in finsterste Zeiten Memorial - Diffamiert als "ausländische Agenten" Die Verteidigung des Erinnerns Russlands Attacken auf "Memorial" Der Fall Schalck-Golodkowski Ende des NSU vor zehn Jahren 7. Oktober 1989 als Schlüsseltag der Friedlichen Revolution Die Geschichte von "Kennzeichen D" Nachruf auf Reinhard Schult Leningrad: "Niemand ist vergessen" Verfolgung von Sinti und Roma Zuchthausaufarbeitung in der DDR - Cottbus Sowjetische Sonderhaftanstalten Tage der Ohnmacht "Emotionale Schockerlebnisse" Ein Neonazi aus der DDR Akten als Problem? Eine Behörde tritt ab Ostberlin und Chinas "Großer Sprung nach vorn" Matthias Domaschk - das abrupte Ende eines ungelebten Lebens Ein Wettbewerb für SchülerInnenzeitungen Totenschädel in Gotha Bürgerkomitees: Vom Aktionsbündnis zum Aufarbeitungsverein Westliche Leiharbeiter in der DDR Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (I) Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (II) Auf dem Weg zu einem freien Belarus? Erstes deutsch-deutsches Gipfeltreffen im Visier des BND Neue Ostpolitik und der Moskauer Vertrag Grenze der Volksrepublik Bulgarien Die Logistik der Repression Schwarzenberg-Mythos Verschwundene Parteifinanzen China, die Berlin- und die Deutschlandfrage 8. Mai – ein deutscher Feiertag? China und die DDR in den 1980ern 1989 und sein Stellenwert in der europäischen Erinnerung Stasi-Ende Die ungewisse Republik Spuren und Lehren des Kalten Kriegs Einheitsrhetorik und Teilungspolitik Schweigen brechen - Straftaten aufklären Welche Zukunft hat die DDR-Geschichte? Die Deutschen und der 8. Mai 1945 Jehovas Zeugen und die DDR-Erinnerungspolitik Generation 1989 und deutsch-deutsche Vergangenheit Reformationsjubiläen während deutscher Teilung 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz Kirchliche Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit Zwischenbilanz Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung Der Umgang mit politischen Denkmälern der DDR Richard von Weizsäckers Rede zum Kriegsende 1985 Die Sowjetunion nach Holocaust und Krieg Nationale Mahn- und Gedenkstätten der DDR Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Die Entmilitarisierung des Kriegstotengedenkens in der SBZ Heldenkult, Opfermythos und Aussöhnung Durchhalteparolen und Falschinformationen aus Peking Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte Grenzsicherung nach dem Mauerbau Einmal Beethoven-Haus und zurück Das Bild Walther Rathenaus in der DDR und der Bundesrepublik Alles nach Plan? Fünf Gedanken über Werner Schulz „Wie ein Film in Zeitlupe“ "Ich hatte Scheißangst" Ein Nazi flieht in die DDR Der 13. Februar 1945 im kollektiven Gedächtnis Dresdens Vor 50 Jahren im September: Zweimal Deutschland in der UNO Der Mann aus dem inneren Zirkel DDR-Vermögen auf Schweizer Konten Nicht nur Berlin Moskauer Hintergründe des 17. Juni Opfer einer "Massenpsychose"? Der Wolf und die sieben Geißlein Der Prager Frühling 1968 und die Deutschen Operativer Vorgang „Archivar“ 9. November 1989. Der Durchbruch 9. November 1918. „Die größte aller Revolutionen“? Der vielschichtige 9. November Biermann in meinem Leben Ein Wolf im Museum Entmutigung & Ermutigung. Drei Stimmen zu Biermann Spurenverwischer Kleinensee und Großensee Tod einer Schlüsselfigur Das besiegte Machtinstrument - die Stasi Anhaltende Vernebelung Die RAF in der DDR: Komplizen gegen den Kapitalismus Transformation und Deutsche Einheit Die sozialpsychologische Seite der Zukunft Zwölf Thesen zu Wirtschaftsumbau und Treuhandanstalt Die andere Geschichte der Umbruchjahre – alternative Ideen und Projekte 31 Jahre nach Rostock-Lichtenhagen Wiedervereinigt auf dem Rücken von Migranten und Migrantinnen? Film ohne Auftrag - Perspektiven, die ausgegrenzt und unterschlagen wurden Geheimdienste, „Zürcher Modell“ und „Länderspiel“ 50 Jahre Grundlagenvertrag Drei Kanzler und die DDR Populismus in Ost und West Akzeptanz der repräsentativen Demokratie in Ostdeutschland Zusammen in Feindseligkeit? Neuauflage "(Ost)Deutschlands Weg" Ostdeutsche Frakturen Welche Zukunft liegt in Halle? Anpassungsprozess der ostdeutschen Landwirtschaft Daniela Dahn: TAMTAM und TABU Wege, die wir gingen „Der Ort, aus dem ich komme, heißt Dunkeldeutschland” Unternehmerischer Habitus von Ostdeutschen Teuer erkauftes Alltagswissen Trotz allem im Zeitplan Revolution ohne souveränen historischen Träger Mehr Frauenrechte und Parität Lange Geschichte der „Wende“ Eine Generation nach der ersten freien Volkskammerwahl Unter ostdeutschen Dächern Die de Maizières: Arbeit für die Einheit Schulzeit während der „Wende” Deutschland – Namibia Im Gespräch: Bahr und Ensikat Gorbatschows Friedliche Revolution "Der Schlüssel lag bei uns" "Vereinigungsbedingte Inventur" "Es gab kein Drehbuch" "Mensch sein, Mensch bleiben" Antrag auf Staatsferne Alt im Westen - Neu im Osten Die Deutsche Zweiheit „Ein echtes Arbeitsparlament“ Corona zeigt gesellschaftliche Schwächen Widersprüchliche Vereinigungsbilanz Schule der Demokratie Warten auf das Abschlusszeugnis Brief an meine Enkel Putins Dienstausweis im Stasi-Archiv Preis der Einheit Glücksstunde mit Makeln Emotional aufgeladenes Parlament Geht alle Macht vom Volke aus? Deutschland einig Vaterland 2:2 gegen den Bundestag "Nicht förderungswürdig" Demokratie offen halten Standpunkte bewahren - trotz Brüchen Die ostdeutsche Erfahrung Kaum Posten für den Osten Braune Wurzeln Wer beherrscht den Osten „Nicht mehr mitspielen zu dürfen, ist hart.“ Ein Ost-West-Dialog in Briefen Stadtumbau Ost Ostdeutschland bei der Regierungsbildung 2017 Die neue Zweiklassengesellschaft DDR-Eishockey im Wiedervereinigungsprozess Die SPD (West) und die deutsche Einheit Die Runden Tische 1989/90 in der DDR Die Wandlung der VdgB zum Bauernverband 1990 Transatlantische Medienperspektiven auf die Treuhandanstalt Transformation ostdeutscher Genossenschaftsbanken Demografische Entwicklung in Deutschland seit 1990 Parteien und Parteienwettbewerb in West- und Ostdeutschland Hertha BSC und der 1. FC Union vor und nach 1990 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Ostdeutsches Industriedesign im Transformationsprozess Wende und Vereinigung im deutschen Radsport Wende und Vereinigung im deutschen Radsport (II) Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder Europäische Union als Voraussetzung für deutschen Gesamtstaat Welche Zukunft braucht Deutschlands Zukunftszentrum? Ein Plädoyer. (K)Einheit Wird der Osten unterdrückt? Die neue ostdeutsche Welle Die anderen Leben. Generationengespräche Ost "Westscham" Sichtweisen Die innere Einheit Wer beherrscht den Osten? Forschungsdefizite rechtsaußen Verpasste Chancen? Die gescheiterte DDR-Verfassung von 1989/90 Berlin – geteilte Stadt & Mauerfall Berliner Polizei-Einheit Die Mauer. 1961 bis 2023 The Wall: 1961-2021 - Part One The Wall: 1961-2021 - Part Two "Es geht nicht einfach um die Frage, ob Fußball gespielt wird" Mauerbau und Alltag in Westberlin Der Teilung auf der Spur Olympia wieder in Berlin? 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Die "Auskunftspersonen" der Stasi – Der Fall Saalfeld Geschlossene Venerologische Stationen und das MfS Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts "OV Puppe". Ein Stasi-Raubzug im Spielzeugland Verdeckte Waffendeals der DDR mit Syrien Alltag und Gesellschaft Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Ost-West Nachrichtenvergleiche Fußball mit und ohne Seele München 1972: Olympia-Streit um das „wahre Freundesland“ Afrikas Das religiöse Feld in Ostdeutschland Repräsentation Ostdeutschlands nach Wahl 2021 Die Transformation der DDR-Presse 1989/90 Das Elitendilemma im Osten "Affirmative Action" im Osten Ostdeutsche in den Eliten als Problem und Aufgabe Ostdeutsche Eliten und die Friedliche Revolution in der Diskussion Die Bundestagswahl 2021 in Ostdeutschland Deutsch-deutsche Umweltverhandlungen 1970–1990 Der Plan einer Rentnerkartei in der DDR "Es ist an der Zeit, zwei deutsche Mannschaften zu bilden" Deutsch-ausländische Ehen in der Bundesrepublik Verhandelte Grenzüberschreitungen Verpasste Chancen in der Umweltpolitik Der dritte Weg aus der DDR: Heirat ins Ausland Und nach Corona? Ein Laboratorium für Demokratie! Nichtehelichkeit in der späten DDR und in Ostdeutschland 30 Jahre später – der andere Bruch: Corona Mama, darf ich das Deutschlandlied singen Mit der Verfassung gegen Antisemitismus? Epidemien in der DDR Homosexuelle in DDR-Volksarmee und Staatssicherheit „Die DDR als Zankapfel in Forschung und Politik" Die Debatte über die Asiatische Grippe Coronavirus - Geschichte im Ausnahmezustand Werdegänge Familien behinderter Kinder in BRD und DDR Vom Mauerblümchen zum Fußball-Leuchtturm DDR-Alltag im Trickfilm Die alternative Modeszene der DDR Nachrichtendienste in Deutschland. Teil II Nachrichtendienste in Deutschland. 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Wege in die Opposition Politische Fremdbestimmung durch Gruppen Macht-Räume in der DDR Wirtschaftspläne im Politbüro 1989 "Macht-Räume in der DDR" Macht, Raum und Plattenbau in Nordost-Berlin Machträume und Eigen-Sinn der DDR-Gesellschaft Die "Eigenverantwortung" der örtlichen Organe der DDR Strategien und Grenzen der DDR-Erziehungsdiktatur Staatliche Einstufungspraxis bei Punk- und New-Wave-Bands Kommunalpolitische Kontroversen in der DDR (1965-1973) Schwarzwohnen 1968 – Ost und West Der Aufstand des 17. Juni 1953 Interview mit Roland Jahn Der 17. Juni 1953 und Europa Geschichtspolitische Aspekte des 17. Juni 17. Juni Augenzeugenbericht Kultur und Medien Einmal Beethoven-Haus und zurück Gedächtnis im Wandel? Der Aufbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Ostdeutschland Die Demokratisierung von Rundfunk und Fernsehen der DDR Die Stasi und die Hitler-Tagebücher Ein Nachruf auf Walter Kaufmann Die Tageszeitung »Neues Deutschland« vor und nach 1990 Wie ein Staat untergeht Objektgeschichte antifaschistischer Ausstellungen der DDR Reaktionen auf die Ausstrahlung der Fernsehserie „Holocaust“ „Mitteldeutschland“: ein Kampfausdruck? Gesundheitsaufklärung im Global Humanitarian Regime The British Press and the German Democratic Republic Kulturkontakte über den Eisernen Vorhang hinweg "Drei Staaten, zwei Nationen, ein Volk“ "Flugplatz, Mord und Prostitution" SED-Führung am Vorabend des "Kahlschlag"-Plenums Ende der Anfangsjahre - Deutsches Fernsehen in Ost und West "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Es gibt keinen Dritten Weg" Frauenbild der Frauenpresse der DDR und der PCI Regionales Hörfunkprogramm der DDR DDR-Zeitungen und Staatssicherheit Eine Chronik von Jugendradio DT64 Die "neue Frau": Frauenbilder der SED und PCI (1944-1950) „Streitet, doch tut es hier“ Olympia in Moskau 1980 als Leistungsschau für den Sozialismus Lager nach 1945 Ukrainische Displaced Persons in Deutschland Jugendauffanglager Westertimke Das Notaufnahmelager Gießen Die Gedenkstätte und Museum Trutzhain Die Barackenstadt: Wolfsburg und seine Lager nach 1945 Die Aufnahmelager für West-Ost-Migranten Die Berliner Luftbrücke und das Problem der SBZ-Flucht 1948/49 Migration Fortbildungen als Entwicklungshilfe Einfluss von Erinnerungskulturen auf den Umgang mit Geflüchteten Friedland international? 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Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts

Heidrun Budde

/ 23 Minuten zu lesen

Heidrun Budde wendet ein Denkmodell des Politologen Ernst Fraenkel auf die DDR an. Sie arbeitet anhand von Beispielen heraus, dass in der DDR ein Nebeneinander eines "Normenstaates", der die eigenen Gesetze achtet, und eines "Maßnahmestaates", der die gleichen Gesetze übergeht, sobald eine Angelegenheit als "politisch" definiert wird, geherrscht hat.

Seit dem Zusammenbruch des SED-Staates konzentrierte sich die Forschung sehr auf den ehemaligen Geheimdienst der DDR. Dadurch entstand der Eindruck, als sei allein das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Unterdrückungsapparat in der DDR gewesen. Zweifelsfrei war das MfS ein wichtiges Herrschaftsinstrument der SED ("Schild und Schwert"), aber es war nur ein Machtelement von vielen. Es ist notwendig, das gesamte System zu betrachten.

Ernst Fraenkel, 1959. (© picture-alliance/dpa)

Der Schock über den Volksaufstand vom 17. Juni 1953, der nur mithilfe von russischen Panzern blutig niedergeschlagen werden konnte, motivierte die politische Führung der DDR dazu, den Repressionsapparat umzugestalten. Während in den 1950er und Anfang der 1960er Jahre noch offene Gewalt ausgeübt wurde, änderte sich das in den 1970er und 1980er Jahren wesentlich. Der Unterdrückungsapparat der SED setzte sich die "biedere Maske" des humanistischen sozialistischen Staates auf, doch gleichzeitig wurde eine völlig anderslautende Verfahrensweise streng geheim vorgegeben.

Schein und Sein zerfielen in zwei unterschiedliche Welten, wenn ein Vorgang politische Interessen des Staates berührte. Dann konnte sich kein Bürger mehr auf den Schutz der veröffentlichten Rechtsnormen verlassen und zugleich blieb verborgen, auf welcher Grundlage die willkürlichen Entscheidungen getroffen wurden.

Als ich das Buch von Ernst Fraenkel "Der Doppelstaat" nach dem Zusammenbruch der DDR lesen durfte, war ich von seinem Denkmodell des "Normenstaates" und des "Maßnahmestaates" begeistert, denn diese theoretische Herangehensweise kann meiner Meinung nach eine gute Grundlage für die Aufarbeitung des SED-Staates liefern. Fraenkel befasst sich in seinem Werk mit den Machtstrukturen des Nationalsozialismus. Eine Verwendung seines Denkmodells für den DDR-Sozialismus bedeutet weder eine Gleichsetzung noch eine Relativierung dieser beiden Diktaturen. Sachlich und mit Fakten belegt, ist eine Analyse auf dieser Grundlage durchaus angebracht, was nachfolgend näher erläutert werden soll.

1. Das theoretische Denkmodell von Ernst Fraenkel

Ernst Fraenkel entwickelte die Theorie vom Nebeneinander des die eigenen Gesetze achtenden "Normenstaates" und des die gleichen Gesetze missachtenden "Maßnahmestaates" und sah darin einen Schlüssel zum Verständnis der nationalsozialistischen Herrschaftsordnung. Sein Anliegen war es nicht, das Rechtssystem als Ganzes darzustellen, sondern das Nebeneinander des "Maßnahmestaates" und des "Normenstaates" zu erfassen. Die beiden Begriffe erklärte er wie folgt: "Unter 'Maßnahmestaat’ verstehe ich das Herrschaftssystem der unbeschränkten Willkür und Gewalt, das durch keinerlei rechtliche Garantien eingeschränkt ist; unter 'Normenstaat’ verstehe ich das Regierungssystem, das mit weitgehenden Herrschaftsbefugnissen zwecks Aufrechterhaltung der Rechtsordnung ausgestattet ist, wie sie in Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakten der Exekutive zum Ausdruck gelangen."

Fraenkel ging davon aus, dass der politische Sektor des Dritten Reiches ein rechtliches Vakuum bildete. Er schloss nicht aus, dass es in diesem Sektor eine gewisse Ordnung und Kalkulierbarkeit des Verhaltens der Funktionäre gab, stellte aber gleichzeitig fest, dass es dort keine publizierten und damit allgemein verbindlichen Normen zum Verhalten der Behörden und sonstigen Exekutivorgane gab. Er schreibt: "Im politischen Sektor des Dritten Reiches gibt es weder ein objektives noch ein subjektives Recht, keine Rechtsgarantien, keine allgemein gültigen Verfahrensvorschriften und Zuständigkeitsbestimmungen - kurzum, kein auch die Betroffenen verpflichtendes und berechtigendes Verwaltungsrecht. In diesem politischen Sektor fehlen die Normen und herrschen die Maßnahmen. Daher der Ausdruck 'Maßnahmestaat'."

Eine sehr wichtige Frage war die, wann ein zu betrachtender Sachverhalt politisch wurde, und er führt dazu aus: "So gelangen wir zu dem Ergebnis: Politisch ist, was politische Instanzen für politisch erklären. Die Einstufung einer Handlung als politisch oder unpolitisch entscheidet darüber, ob sie nach Rechtsnormen oder nach Willkür der politischen Behörden beurteilt wird. Die rechtliche Lage im heutigen Deutschland ist dadurch gekennzeichnet, daß es keine Materie gibt, die sich dem Zugriff der politischen Instanzen zwecks politischer Erledigung ohne jegliche Rechtsgarantien zu entziehen vermöchte."

An unterschiedlichen Beispielen aus der Rechtsprechung zeigt er in seinem Werk auf, dass jede Handlung in die Bewertungskategorie "politisch" kommen konnte. So verlor z. B. ein Postschaffner, der Bibelforscher war, seine lebenslange berufliche Stellung deshalb, weil er nicht den Gruß "Heil Hitler", sondern nur "Heil" äußerte. Einem jüdischen Emigranten wurde die Ausstellung einer Geburtsurkunde verweigert, obwohl das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes eine solche Pflicht vorsah. Die Staatspolizei hatte die Ausstellung untersagt, und das Gericht stellte diese Anweisung über das gesetzte Recht. Es sei nicht Aufgabe der ordentlichen Gerichte zu prüfen, welche Verwaltungsmaßnahmen zur Erhaltung der Staatssicherheit erforderlich seien. Fraenkel kommt zum Fazit: "Wir glauben, daß diese Entscheidung 'unmöglich' war, weil (...) 3. Das Reichsgericht die Befugnis der Staatspolizei, 'aus Gründen der Staatssicherheit' einzugreifen, auf einem Gebiet anerkannte, das im eigentlichen Sinn des Wortes rechtstechnisch-unpolitisch ist. Daß allerdings unter den damaligen Verhältnissen die Versagung einer Geburtsurkunde für einen jüdischen Emigranten eine Frage von Leben und Tod werden konnte, weil ohne Geburtsurkunde kein Personalausweis zu erlangen war, macht sie in den Augen derjenigen zu einem 'politischen' Problem, für die sich ‚Politik' im Freund-Feind-Verhältnis erschöpft. Wenn es eine ‚staatsgefährliche' Geburtsurkunde gibt, dürfte der schlüssige Beweis erbracht sein, daß es keine Materie gibt, die sich dem Zugriff der Staatspolizei entzieht. Hieraus folgt, daß jede Betätigung im Dritten Reich als politisch angesprochen und behandelt werden kann."

2. Fraenkels Denkmodell und die Besonderheiten des SED-Staates

Die Entwicklung im SED-Staat vom offenen Terror der 1950er Jahre bis hin zu einem angeblich weltoffenen Sozialismus der 1970er und 1980er Jahre verschärfte den Spagat zwischen öffentlicher Ansage und tatsächlicher Verfahrensweise. Das war der beste Nährboden für das Gedeihen eines "Maßnahmestaates" wie Fraenkel ihn beschreibt. Der "Normenstaat" hatte die Aufgabe, die Bevölkerung ruhig zu stellen, ein geschöntes Bild vor der Weltöffentlichkeit zu schaffen und alle Vorgänge zu regeln, die außerhalb der politischen Brennpunkte angesiedelt waren. Ein Diebstahl wurde genauso bestraft wie heute, Schadensersatzansprüche ähnlich durchgesetzt und Verträge mittels Willensübereinstimmung zustande gebracht. Der "Normenstaat" war öffentlich, der Rechtsweg gegeben und die Entscheidungen begründet nachzulesen.

Die Frage aber, wann ein Sachverhalt politisch und damit dem "Normenstaat" entzogen wurde, konnten sich die DDR-Bürger nicht beantworten. Vor allem war nicht zu durchschauen, auf welcher Grundlage die Entscheidungen getroffen und wem in diesem Falle Kompetenzen eingeräumt wurden. Der "Maßnahmestaat" existierte streng geheim, er hatte allein die Aufgabe, die uneingeschränkte politische Macht zu sichern, er war nur wenigen Funktionären zugänglich ("Vertrauliche und Geheime Verschlußsachen" – VVS und GVS), es gab weder einen Rechtsweg noch eine unabhängige Kontrolle, und der Inhalt der Maßnahmen konnte sich sehr schnell ändern, je nach politischer Notwendigkeit und nach Sichtweise der Funktionäre.

Dieses Nebeneinander von "Normenstaat" und "Maßnahmestaat" führte zu einer großen Verunsicherung der Bevölkerung und nährte das Gefühl des absoluten Ausgeliefertseins – beste Grundlage für die Herausbildung des Untertanengeistes. Man ahnte, dass ein "Maßnahmestaat" im Hintergrund existierte, wurde auch mit den Folgen konfrontiert, aber man hatte keine Möglichkeit, diesen Apparat zu durchschauen.

Das heutige Problem ist die Unkenntnis über den komplexen Umfang der gewollten Maßnahmen. Die einstige strikte Geheimhaltung und die Vernichtung vieler Akten erschweren die Beweisführung. Sachverhalte werden häufig nur nach dem veröffentlichten "Normenstaat" betrachtet, was zur Folge hat, dass Opfern der Willkür die Rehabilitierung mangels Beleg versagt wird. Einige Beispiele aus den Akten sollen aufzeigen, dass es in der DDR einen "Maßnahmestaat" gab und wie er wirkte. Damit sollen Anregungen für weitergehende Forschungen gegeben werden.

2.1 Besuchsreisen aus dringenden familiären Gründen

Anfang der 1970er Jahre erschien der SED-Staat in einem völlig neuen Licht. Nach der Machtübernahme durch Erich Honecker gab es Verhandlungen mit der Bundesrepublik. Am 21. September 1972 wurde der Grundlagenvertrag abgeschlossen, und 1973 erfolgte die Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die Vereinten Nationen. Der DDR-Bevölkerung wurden Reiseerleichterungen in Aussicht gestellt. Am 17. Oktober 1972 veröffentlichte der Minister des Innern der DDR, Friedrich Dickel, die Anordnung über Regelungen im Reiseverkehr aus dringenden familiären Gründen von Bürgern der DDR in die Bundesrepublik. Nunmehr konnten nahe Angehörige zu Geburten, Eheschließungen oder Sterbefällen zeitweilig in die Bundesrepublik ausreisen.

Allerdings handelte es sich um eine reine Kann-Bestimmung. Informationen darüber, in welchen Fällen diese Reisegenehmigungen erteilt und wann versagt wurden, blieb der Innenminister der Öffentlichkeit schuldig. Diese Vorgehensweise regelte er intern. Derselbe Innenminister hatte schon am 12. September 1972, noch vor der Veröffentlichung der Anordnung, die Dienstvorschrift Nr. 015/72 "über vertrauliche Regelungen im grenzüberschreitenden Personenverkehr" als "Vertrauliche Verschlußsache I 020 488" herausgegeben. Hier waren vorsorglich "Ausreisesperren" vorgesehen "für Bürger der DDR, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie eine Reise über die Staatsgrenze der DDR zum ungesetzlichen Verlassen missbrauchen werden."

Jeder Antragsteller wurde vor der Reise intern sehr genau auf eine solche Absicht der "Republikflucht" überprüft. Großzügiger war man nur bei Invaliden und Rentnern, die dem Staat lediglich Kosten verursachten. Bei allen anderen Antragstellern gab es zwei Überprüfungsverfahren: Eines bei der Polizei selbst (koordiniert von den Abteilungen Pass- und Meldewesen) und eins bei der Staatssicherheit. Das Spitzelsystem der Deutschen Volkspolizei stützte sich auf den Abschnittsbevollmächtigten (ABV), dem Volkspolizisten im Wohngebiet, der "zuverlässige Auskunftspersonen" im Umfeld des Reisekandidaten, also z.B. Nachbarn oder Arbeitskollegen, befragte. Daneben hatte die Staatssicherheit bei jedem Antrag ein Einspruchsrecht.

1976 musste der Innenminister mit diesem Überprüfungsverfahren sehr unzufrieden gewesen sein, möglicherweise gab es zu viele "Republikfluchten", denn er erließ am 24. September 1976 die Anweisung Nr. 0157/76 "über Ausreisen von Bürgern der DDR nach der BRD und Westberlin" als "Vertrauliche Verschlußsache I 020784". Diese Vorschrift offenbart das wahre Gesicht dieser angeblich humanitären Reisemöglichkeiten. Innenminister Dickel wies an, dass nur "politisch absolut zuverlässige" DDR-Bürger zur Beisetzung von Vater oder Mutter oder zur Silberhochzeit der Schwester fahren durften. Mit einer ausgesprochenen Gründlichkeit regelte er in der Anlage 1 "Kriterien für die Einschätzung der absoluten politischen Zuverlässigkeit des Antragstellers". Neben der "politischen und moralischen Grundeinstellung", wie die "eindeutige Parteinahme für die sozialistische Entwicklung in der DDR", wurden Kriterien zum "Gesellschaftlichen Leben" und zum "Beruflichen Leben" abgeprüft. Der heimliche Blick ging hin bis in die Privatsphäre:

  • "Moralisch einwandfreie Ehebeziehungen;

  • Sozialistische Erziehung der Kinder;

  • Persönlicher bzw. familiärer Umgang mit anderen Bürgern und Familien, der den Auffassungen über das sozialistische Zusammenleben entspricht;

  • Feste Bindung an in der DDR lebende Verwandte (Eltern, Kinder, Geschwister usw.);

  • Bindung an in der DDR befindliche Vermögens- und andere Werte."

Besuchsreisen in die Bundesrepublik setzten intern voraus, dass durch heimliche Befragungen eine "einwandfreie politische Grundhaltung, Zuverlässigkeit und Treue zur DDR" festgestellt wurde. Jeder, dem ein ideologischer Makel von Nachbarn, Arbeitskollegen oder Zuträgern der Staatssicherheit unterstellt wurde, musste zu Hause bleiben. Bei einer Ablehnung der Reise wurde nur die Entscheidung mitgeteilt, ohne Begründung und ohne Rechtsweg.

Diese interne Verfahrensweise konterkarierte den "Normenstaat", denn gemäß Artikel 30 der Verfassung vom 7. Oktober 1974 waren die Persönlichkeit und Freiheit jedes Bürgers "unantastbar". Einschränkungen waren nur in Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder Heilbehandlungen zulässig und sie mussten gesetzlich begründet sein. Auch der Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz aus Artikel 20 Absatz 1 der Verfassung interessierte den Innenminister nicht, wenn er seine Maßnahmen zur Absicherung der SED-Alleinherrschaft über die DDR-Bürger einleitete.

2.2 Tätowierungen im Strafvollzug

Am 5. Mai 1977 trat ein neues Strafvollzugsgesetz in Kraft. Innenminister Friedrich Dickel hob in seiner Rede vor der Volkskammer hervor, dass damit auch die Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen umgesetzt wurden. Wörtlich: "Die Entwürfe der neuen Gesetze tragen diesen Empfehlungen unter Nutzung der Vorzüge der sozialistischen Gesellschaft noch besser Rechnung und gehen in wesentlichen Fragen über sie hinaus."

Im Gesetz war in Artikel 3 Absatz 2 zu lesen: "Die sozialistische Gesellschaft läßt sich auch im Strafvollzug konsequent von der Gerechtigkeit sowie der Achtung der Menschenwürde und der Persönlichkeit leiten." Das waren die geschönten Worte für die Öffentlichkeit. Noch vor der Verabschiedung des Gesetzes am 7. April 1977 gab derselbe Innenminister die sehr umfangreiche interne "Ordnung Nr. 107/77 über die Durchführung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug" heraus. Jeder Strafgefangene wurde bei der Aufnahme und auch in regelmäßigen Abständen im Strafvollzug körperlich durchsucht. Dabei festgestellte Tätowierungen mussten fotografisch aufgenommen, ausgewertet und im Tätowierbogen (SV 19) festgehalten werden. Die Kontrolleure schauten sich die Abbildungen sehr genau an und erfassten diese als "extrem", wenn durch deren Inhalt:

  • "die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen bzw. gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit bzw. Maßnahmen herabgewürdigt werden,

  • die staatliche oder öffentliche Ordnung beeinträchtigt, das sozialistische Zusammenleben gestört oder die staatliche oder gesellschaftliche Ordnung verächtlich gemacht wird,

  • die staatliche Tätigkeit beeinträchtigt wird, indem durch sie in einer die öffentliche Ordnung gefährdenden Weise eine Missachtung der Gesetze bekundet wird."

Was konkret unter der Störung des sozialistischen Zusammenlebens oder der Verächtlichmachung der gesellschaftlichen Ordnung zu verstehen war, blieb offen. Der Strafgefangene war dieser willkürlichen Begutachtung ohne Mitspracherecht ausgesetzt und mit der Straftat, die zum Freiheitsentzug geführt hatte, hatte diese Vorgehensweise nichts zu tun. Dem Strafgefangenen drohte die Einordnung seiner Tätowierung in die Klassifikationsstufe "Tätowierungen, an deren Entfernung staatliches Interesse besteht", die ausdrücklich in der internen Ordnung geregelt war. Eine Verweigerung der Entfernung hatte drastische Folgen. Unterschiedliche "Erziehungsmaßnahmen" waren möglich. Die Nötigung zur Entfernung der Tätowierung wird aber besonders unter Punkt 1.3.1 der Anlage 8 der Ordnung deutlich: "Strafgefangene, die zur vollständigen oder teilweisen Entfernung extremer Tätowierungen kein Einverständnis geben, sind von der Antragstellung zur Strafaussetzung auf Bewährung grundsätzlich auszuschließen."

Das war reine Willkür, denn diese Vorgehensweise war durch die Rechtsordnung nicht gedeckt. Die Aussetzung der Freiheitsstrafe war gemäß Artikel 45 des Strafgesetzbuches gegeben, wenn der Zweck der Freiheitsstrafe erreicht wurde. Zentraler Punkt der Betrachtungen war dabei die begangene Straftat und nicht die willkürliche Einordnung von Tätowierungen.

2.3 Eingabenrecht

In der DDR gab es keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Bürger konnten ihre Anliegen nur mittels Eingabe vortragen. Der "Normenstaat" regelte im Artikel 103 Absatz 2 der Verfassung vom 7. Oktober 1974: "Die für die Entscheidung verantwortlichen Organe sind verpflichtet, die Eingaben der Bürger oder der Gemeinschaften innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu bearbeiten und den Antragstellern das Ergebnis mitzuteilen." Dazu wurde das Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 19. Juni 1975 erlassen. Dieses Gesetz unterzeichnete Willi Stoph als Vorsitzender des Staatsrates der DDR.

Eingaben mussten innerhalb von vier Wochen beantwortet werden. Solange das Anliegen als politisch unwichtig eingestuft wurde, wie z. B. Beschwerden zur Versorgung mit Obst, bei Wohnungsproblemen oder unfreundlichen Mitarbeitern des Staatsapparates, hielt man sich an die gesetzlichen Vorgaben, änderte zwar in der Regel nichts an den Missständen, aber die Bürger bekamen wenigstens eine Antwort. Sobald ein Sachverhalt aber politisch wurde, stand der Vorgang außerhalb des gesetzten Rechts, ohne dass diese Verfahrensweise öffentlich bekannt wurde.

Derselbe Willi Stoph, der das Eingabengesetz der Volkskammer unterschrieb, gab am 8. März 1977 die Verfügung Nr. 34/77 zur Unterbindung von Übersiedlungsanträgen in die Bundesrepublik als "Vertrauliche Verschlußsache B 2-I-044 128" heraus. Stoph konterkarierte die Verfassung, indem er regelte: "Schreiben, die den rechtswidrigen Versuch beinhalten, die Übersiedlung zu erreichen, sind nicht Eingaben im Sinne des Eingabengesetzes der Deutschen Demokratischen Republik. Nach Auswertung solcher Schreiben sind die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten." Stoph hatte gar nicht die Kompetenz, Verfassungsrecht und Gesetzesrecht außer Kraft zu setzen, tat es aber selbstherrlich. Welche Folgen das hatte, zeigen die Akten auf. So wollte Frau R. einen Bundesbürger heiraten und sah in der Eingabe ein letztes Mittel, um sich gegen immer wiederkehrende, unbegründete Ablehnungsbescheide zu wehren. Sie schrieb am 5. April 1986 eine Beschwerde an Erich Honecker, in der es heißt:

"Am 26.2.1986 habe ich eine Eingabe gemacht, wegen meiner Ausreise bzw. Eheschließung mit einem BRD-Bürger, der seit 4 ½ Jahren mein Verlobter ist. Ich finde es nicht in Ordnung, daß man bzw. Sie mir keine Antwort auf meine Eingabe geben. Ist das jetzt so üblich, daß die Bürger, die eine Eingabe machen, keine Antwort erhalten. Oder sind es keine 4 Wochen, wie sich die Frist der Bearbeitung beläuft. Ich möchte Sie doch bitten, mir eine Antwort auf meine Eingabe zu geben. Vor allem bitte ich Sie mir die Ausreise zu erteilen. Die schönsten Jahre sind mir und meinem Verlobten doch schon verloren gegangen. Warum sind Sie so grausam? Ich habe doch nichts verbrochen."

Das Unverständnis von Frau R. ist hier ganz offensichtlich. Sie kannte das Eingabengesetz, in dem stand, dass die Anliegen innerhalb von vier Wochen zu beantworten waren. Der geheime Hintergrund, solche Schreiben einfach zu ignorieren, blieb ihr verborgen.

Auch Peter-Michael K. war Betroffener. Er stellte am 16. Juli 1983 einen Antrag auf Übersiedlung in die Schweizerische Eidgenossenschaft und auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Auf mehrere Eingaben erhielt er keine Antwort. Am 21. Mai 1985 schrieb er eine neue Eingabe:

"Was hat eine derartige Behandlung durch die staatlichen Organe mit der Würde des Menschen und der Achtung der Menschenrechte zu tun? Da man es ebenfalls nicht für nötig erachtet auf meine Eingaben vom 23.01.1985 und 18.03.1985 an den Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer der DDR zu reagieren, so wie es auch mit meinen Eingaben an den Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, W. Stoph, geschieht, sind das weitere Beweise dafür, daß die Würde des Menschen und die Achtung der Menschenrechte für Sie anscheinend leere Worte sind. Seit dem 16.07.1983 mußte ich persönliche Beleidigungen, falsche Anschuldigungen, Repressalien gegen Familienangehörige, Strafandrohungen, ein Reiseverbot, Verletzung des Postgeheimnisses, u. a. durch staatliche Organe hinnehmen, die sich auch in Äußerungen wiedergeben wie:

  • ich hätte kein Recht, so einen Antrag stellen zu können

  • ich würde aus der DDR nicht vor dem 65. Lebensjahr raus kommen

  • ich könnte soviel Schreiben wie ich wolle, es würde sowieso niemand darauf reagieren, man sieht meinen Antrag als erledigt an

  • Strafandrohungen gegenüber eines befreundeten Bürgers der Schweizerischen Eidgenossenschaft

  • Unterstellung ich wäre von einem ausländischen Geheimdienst abgeworben worden

  • bisherige Aussagen werden abgestritten (scheinbar verlieren Personen, außer ihrer Fassung auch noch das Gedächtnis)

  • ich könnte mir meinetwegen mit meinen Eingaben den Arsch abwischen, sie können mich mal am Arsch lecken, Raus

  • Völkerrechtliche Erklärungen interessieren uns nicht

  • wenn Sie sich nicht an die gesetzl. Bestimmungen halten, ziehen wir Sie aus dem Verkehr"

Diesem Bürger wurde auf sehr drastische und vulgäre Art und Weise mitgeteilt, welche Bedeutung seine Eingaben hatten. An Recht und Gesetz fühlten sich die SED-Funktionäre immer dann nicht gebunden, wenn sie intern der Meinung waren, dass ihre politischen Interessen über die verbindliche Rechtsordnung zu stellen waren. Allerdings war diese Einstellung zu DDR-Zeiten nie öffentlich nachzulesen.

2.4 Udo Lindenbergs "Sonderzug nach Pankow"

Rockmusiker Udo Lindenberg überreicht Erich Honecker bei dessen Besuch 1987 in Wuppertal eine Gitarre. (© picture-alliance)

Im Oktober 1983 gab es ein großes Medienspektakel. Udo Lindenberg durfte vor ausgesuchtem Publikum auf dem Festival "Für den Frieden der Welt" in der DDR auftreten. 1987 kam es dann gar zum persönlichen Treffen zwischen Lindenberg und Honecker mit dem Austausch von Schalmei und Lederjacke. Am 25. Juni 1987 veröffentlichte die Zeitschrift "Junge Welt" einen Brief von Honecker an Lindenberg, in dem zunächst die Lederjacke als ein "Symbol rockiger Musik für ein sinnvolles Leben der Jugend ohne Krieg und Kriegsgefahr, ohne Ausbildungsmisere und Arbeitslosigkeit, ohne Antikommunismus, Neofaschismus und Ausländerfeindlichkeit" dargestellt wurde, sodann folgte Eigenlob darüber, dass 110 professionelle Rockbands in der DDR existieren würden und danach wurde die Feststellung getroffen: "So erweist sich wieder einmal: Meldungen westlicher Medien über die DDR sind das eine und die Realitäten in unserem Land das andere." Dieser Satz von Honecker war nicht einmal gelogen, denn die Realität in der DDR war weit willkürlicher als das damals in der bundesdeutschen Presse veröffentlicht wurde. Noch bevor Lindeberg in die DDR einreisen durfte, befasste sich die Staatssicherheit mit seinem Lied "Es fährt ein Sonderzug nach Pankow". Am 25. Februar 1983 verschickte der Generalmajor der Staatssicherheit der Bezirksverwaltung Rostock, Rudolf Mittag, dieses Schreiben an die Leiter der Diensteinheiten mit dem Titel: "Verhinderung der Verbreitung feindlich-negativer Liedtexte":

"Bei Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen, insbesondere bei Diskotheken, wurde durch Schallplattenunterhalter u. a. Personen der Liedtext 'Entschuldigen Sie, ist das der Sonderzug nach Pankow' verbreitet. Es handelt sich dabei um einen von dem BRD-Rock-Sänger und Liedermacher Udo Lindenberg arrangierten und interpretierten, gegen die sozialistische Gesellschaftsordnung der DDR und ihre führenden Repräsentanten gerichteten Liedtext. Um einem weiteren öffentlichkeitswirksamen Verbreiten dieses Liedes und anderer Liedtexte feindlich-negativen Inhalts des Udo Lindenberg vorzubeugen, ist im Zusammenwirken mit den zuständigen staatlichen Organen und Einrichtungen Einfluß zu nehmen, damit sie konsequent ihrer Verantwortung bei der Durchsetzung der bestehenden rechtlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst und zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen jederzeit gerecht werden. Die Maßnahmen müssen darauf gerichtet sein, das Abspielen dieser Liedtexte mit feindlich-negativem Inhalt zu verhindern bzw. zu unterbinden. Im Falle eines öffentlichen Abspielens von Liedtexten feindlich-negativen Inhalts des Udo Lindenberg durch Berufs-, Laien- oder nebenberuflich tätige Musiker, frei- oder nebenberuflich tätige Schallplattenunterhalter oder andere Personen sind, nach gründlicher Prüfung der Täterpersönlichkeit sowie der konkreten Umstände und Motive der Tat, folgende Möglichkeiten von Disziplinar,- Ordnungsstraf- und Strafmaßnahmen differenziert zur Anwendung zu bringen: (…)"

Die interne Wortwahl mit "Täterpersönlichkeit" und der Androhung von "Disziplinar-, Ordnungsstraf- und Strafmaßnahmen" war eine ganz andere als die öffentliche. Es gab keinerlei juristische Grundlage, das Abspielen des Liedes zu sanktionieren, weder im Strafrecht noch im Arbeitsrecht. Die Strafandrohung stand außerhalb der verbindlichen Rechtsordnung, und ein Beispiel soll belegen, welche drastischen Konsequenzen diese einstmals geheimen Vorgaben hatten.

Paul L. war ein gestandener Seemann, fuhr viele Jahre als I. Technischer Offizier auf der MS "Fritz Reuter" zur See. Am 5. April 1983 gab es in der Freizeit ein gemütliches Zusammensein in der Messe des Schiffes. Dabei wurde auch das Lied von Udo Lindeberg "Es fährt ein Sonderzug nach Pankow" abgespielt. Herr L. hatte es auf einer Musikkassette aufgenommen. Niemand fühlte sich in der Runde belästigt, die Stimmung war gut. Kurze Zeit nach dieser Begebenheit musste Paul L. sein Seefahrtsbuch abgeben. Die Genehmigung zum Überschreiten der Seegrenze wurde ihm mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen entzogen. Erst nach dem Zusammenbruch des SED-Staates stellte sich heraus, dass dieses Berufsverbot allein durch das Abspielen des Liedes verursacht wurde, obwohl der I. Technische Offizier überhaupt keine Arbeitspflichtverletzung begangen hatte. In der einstigen internen Begründung ist zu lesen:

"Der Genosse L. erlernte von 1968-1971 in unserem Betrieb den Beruf eines Vollmatrosen mit Abitur, Spezialisierung Maschinenbetriebstechnik. Von 1971-1975 besuchte er die IHS in Warnemünde. Danach wurde er als Technischer Offizier auf verschiedenen Schiffen in der Spezialschiffahrt eingesetzt. Seine fachlichen Aufgaben löst Genosse L. zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten. Er versteht es, durch optimalen Einsatz der Arbeitskräfte jegliche Reparaturdurchführung effektiv zu gestalten und so zur Aufrechterhaltung des Schiffsbetriebes beizutragen. In Diskussionen und persönlichen Gesprächen vertrat Genosse L. einen positiven Standpunkt zur Partei und Regierung. Dazu im Widerspruch steht ein Vorkommnis, über welches ich im April dieses Jahres informiert wurde. Genosse L. hat am 5.4.1983 auf einem gemütlichen Beisammensein an Bord eine Tonkassette mit Schlagern westlicher Produktion abgespielt. Auf dieser Kassette war auch das Lied von Udo Lindenberg 'Sonderzug nach Pankow', in dem unser Staatsratsvorsitzender und Generalsekretär der SED, Genosse Erich Honecker, diffamiert wird. Der Aufforderung durch den WO, das Abspielen dieser Kassette zu unterlassen, kam er nicht nach und antwortete darauf sinngemäß, daß er nicht in der Partei wäre und folglich solche Schlager hören könne. Bei der Überprüfung dieser Angelegenheit wurde festgestellt, daß Genosse L., um sich interessant zu machen, diese Kassette wiederholt in seiner Kammer vor anderen Besatzungsmitgliedern abgespielt hat. Wenn Genosse L. in seiner Stellungnahme auch angibt, daß er diese Musik nicht zielgerichtet aufgenommen hat, so beweist sein Verhalten doch, daß er eine recht labile Einstellung zu unserem Staat hat und die an ihn gestellten Anforderungen zur politisch-ideologischen Erziehungsarbeit und Vorbildwirkung nicht erfüllt. Aus diesem Grund beantrage ich die Streichung des Sichtvermerkes des Genossen L. und bitte, die Angelegenheit in der KBG zu beraten und zu entscheiden."

Nur vier Tage nach diesem Antrag wurde das Seefahrtsbuch entzogen und Paul L. konnte seinen Beruf nicht mehr ausüben. Gegen diese Entscheidung gab es kein Rechtsmittel. Der Entzug des Seefahrtsbuches musste nicht begründet werden. Solche internen willkürlichen Entscheidungen waren der Öffentlichkeit entzogen und unterlagen keiner gerichtlichen Nachprüfung.

2.5 Todesnachrichten

Die Nachricht über den Tod von nahen Angehörigen ist eine zutiefst traurige und völlig unpolitische Angelegenheit und doch bekam dieser Vorgang in der DDR eine ganz andere Bedeutung, wenn solche Sterbefälle Verwandte in Ost und West betrafen. Die Mitteilung über eine Beisetzung in der Bundesrepublik war ein Reisegrund für DDR-Bürger. Allerdings sollte, wie bereits aufgezeigt, nicht jeder ausreisen, und so wurden die Todesnachrichten nur übermittelt, wenn die geheime staatliche Kontrolle das genehmigte. Innenminister Friedrich Dickel regelte intern für seine Dienststellen:

"Ersuchen von Polizeidienststellen oder anderen behördlichen Einrichtungen der BRD und Berlin (West) auf Benachrichtigung von Angehörigen in der BRD oder in Berlin (West) verstorbener Bürger sind wie folgt zu behandeln (…): a) Die Ersuchen sind entgegenzunehmen; der Rat des Kreises, Stellvertreter des Vorsitzenden für Inneres, hat unmittelbar nach deren Eingang den Leiter des Volkspolizei-Kreisamtes sowie die Kreisdienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit vom Inhalt der Ersuchen in Kenntnis zu setzen. Werden von dort keine Einwände erhoben, ist unverzüglich ein verantwortlicher Mitarbeiter der Abteilung Innere Angelegenheiten mit der Benachrichtigung der nächsten Angehörigen zu beauftragen. Wird keine Zustimmung erteilt, hat keine Benachrichtigung zu erfolgen."

Todesnachrichten aus der Bundesrepublik, die zur Weiterleitung beim Innenministerium (im Polizeiapparat oder bei den Abteilungen Inneres der örtlichen Räte) eingingen, wurden "gefiltert", um zu verhindern, dass politisch unzuverlässige DDR-Bürger einen Reiseantrag stellten. Ob eine Zustellung tatsächlich erfolgte, war eine absolut unberechenbare Entscheidung, ohne Rechtfertigung, ohne Begründung und ohne Kontrolle. Auch Informationen über Sterbefälle in der DDR an nahe Angehörige in der Bundesrepublik wurden politisch zweckmäßig zurückgehalten. Das belegt ein Aktenvorgang.

1980 kämpfte eine Mutter in Westberlin um die Übersiedlung ihres erwachsenen Sohnes aus der DDR. Sie war als Rentnerin legal ausgereist und der Sohn blieb zurück. Doch Stefan hatte große persönliche Probleme. Da die Mutter nicht einreisen durfte, mobilisierte sie alle Kräfte in der Bundesrepublik, um eine Übersiedlung ihres Sohnes nach Westberlin zu erreichen. Sie drohte mit der Einschaltung der Westmedien, und schließlich gab der SED-Staat nach. Aus Stefan wurde "Position 4" der Ausreiseliste vom 4. Dezember 1980. Doch das Schicksal wollte es anders. Am 15. Dezember 1980 starb der Mann, kurz vor der Ausreise. Die Aktivitäten der Mutter hatten die SED-Funktionäre offensichtlich sehr verärgert, denn im Brief an den Hauptabteilungsleiter Innere Angelegenheiten vom 15. Dezember 1980 ist zu lesen:

"(...) Die geschiedene Ehefrau lehnt jegliche Aktivitäten einer Beisetzung ab. Aus den bisherigen Aktivitäten der Mutter ist anzunehmen, daß diese an einer Überführung nach Berlin-West interessiert ist. Wir sind in Übereinstimmung mit den Sicherheitsorganen an einer Einreise der Frau (...) nach (...) zwecks Beisetzung nicht interessiert. Frau (...) steht in der Sperrkartei. Wir bitten um die Einleitung entsprechender Maßnahmen. Eine Information durch uns nach Berlin-West erfolgte nicht."

Die Akte endet mit einem kleinen handschriftlichen Zettel, der das Datum 24. Dezember 1980 trägt. An Heiligabend hielt ein Mitarbeiter der DDR-Staatsorgane letztmalig fest: "mit VO des MfS abgestimmt am 22.12.80 zurück Gen Sch. teilt mit - nichts veranlassen - Mutter sollte nicht benachrichtigt werden - absetzen von Liste und Ablage 24.12.80 R." Wann die Mutter vom Tod ihres Sohnes erfuhr und wie die Beisetzung erfolgte, war der Akte nicht zu entnehmen. Eine an sich zutiefst unpolitische Angelegenheit vereinnahmten die Maßnahmen unkontrolliert und menschenverachtend für sich.

3. Fazit

Der SED-Staat hatte eine zweigeteilte Existenz. Ich meine, dass Ernst Fraenkels Denkmodell eines "Normenstaates" und eines "Maßnahmestaates" durchaus als theoretische Grundlage für weitergehende Untersuchungen geeignet ist. Die angeführten Beispiele sollten das belegen. In der DDR war Willkür ein wichtiges Herrschaftsinstrument, um den politischen Machterhalt zu sichern. Jeder Lebensbereich konnte in die Kategorie "politisch" und damit in den "Sog" des "Maßnahmestaates" kommen. Die damit einhergehende allgemeine Verunsicherung der Bevölkerung führte zu Untertatengeist und zu vorauseilendem Gehorsam, aber auch zu Rebellion und Widerstand. Die Methoden der Zurechtweisung waren vielfältig. Die Staatssicherheit war dabei ein wichtiger Macht- und Drohfaktor, aber diese Diktatur "lebte" 40 Jahre lang von der Angepasstheit der Masse – und diese wurde durch die Unberechenbarkeit des Systems erreicht.

Ernst Fraenkel ist noch heute für sein Werk "Der Doppelstaat" zu danken. Er hat uns damit ein theoretisches Denkmodell hinterlassen, das unabhängig von den Besonderheiten einer Diktatur als Grundlage für eine realistische Aufarbeitung des SED-Staates dienen kann.

Zitierweise: Heidrun Budde, Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts, in: Deutschland Archiv Online, 29.11.2013, Link: http://www.bpb.de/174168

Fussnoten

Fußnoten

  1. Ernst Fraenkel, Der Doppelstaat, Frankfurt am Main und Köln 1974. Das Buch erschien erstmals 1940. Fraenkel war ein jüdischer Rechtsanwalt, der 1938 in die USA emigrieren musste. Er bezeichnete das Buch als ein "Produkt der inneren Emigration." Er verarbeitete darin seine Erfahrungen aus der Anwaltstätigkeit in den Jahren 1933-1938 in Deutschland. Die deutsche Übersetzung des Buches erschien erstmals 1974.

  2. Ebd., S. 21.

  3. Ebd., S. 26.

  4. Ebd., S. 72.

  5. Ebd., S. 73-74.

  6. Anordnung über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR des Minister des Innern vom 17.10.1972, in: Gesetzblatt der DDR, Teil II, Nr. 61, Seite 653-654. Dem war ein Beschluss des Ministerrates vorangegangen. Die Regelungskompetenz des Innenministers ergab sich aus seiner Zuständigkeit. Ein Ausreisevisum wurde vom Innenministerium erteilt, nicht von der Staatssicherheit, aber es gab eine enge Zusammenarbeit zwischen MfS und Polizei.

  7. Dienstvorschrift Nr. 015/72 des Ministers des Innern über vertrauliche Regelungen im grenzüberschreitenden Personenverkehr vom 12.9.1972, Bl. 7, VVS I 020 488, BArch, DO 1/60088 – DO 1/60112.

  8. "Bei Bürgern der DDR, die das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben oder keine Invaliden sind, ist in jedem Fall die schriftliche Meinungsäußerung des zuständigen ABV einzuholen." Dienstvorschrift Nr. 40/74 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über den grenzüberschreitenden Personenverkehr vom 30.11.1974, Bl. 40, BArch, Schriftgutverwaltung des Bundesministeriums des Innern und DO 1/60088 – DO 1/60112. Siehe auch Dienstvorschrift Nr. 031/70 des Ministers des Innern über die Kontrolle von Personen vom 22.10.1970, VVS I 020 291, BArch, DO 1/60032 und Dienstvorschrift Nr. 031/77 des Ministers des Innern über die Durchführung von operativen Kontrollmaßnahmen vom 10.5.1977, VVS I 020 835, BArch, DO 1/60244.

  9. Anweisung Nr. 0157/76 des Innenministers über Ausreisen von Bürgern der DDR nach der BRD und Westberlin vom 24.9.1976, Bl. 8, BArch, Schriftgutverwaltung des Bundesministeriums des Innern und DO 1/62952.

  10. Anweisung Nr. 157/76 des Ministers des Innern über Ausreisen von Bürgern der DDR nach der BRD und Westberlin vom 24.9.1976, Bl. 1, VVS I 020 784, BArch, Schriftgutverwaltung des Bundesministeriums des Innern und DO 1/62952. Siehe auch Heidrun Budde, Der Spitzelapparat der Deutschen Volkspolizei, in: Verwaltungsrundschau 56 (2010) 4, S. 123-126.

  11. Strafvollzugsgesetz vom 7.4.1977 und die 1. und 2. Durchführungsbestimmung, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 11, S. 109-124.

  12. Friedrich Dickel, Weitere Erhöhung der Wirksamkeit des Strafvollzugs und der Wiedereingliederung strafentlassener Bürger, in: Neue Justiz, Nr. 8, 1977, S. 256-258.

  13. BArch, DO 1/61160 - DO 1/61188.

  14. Ordnung Nr. 107/77, Anlage 8, Teil A, BArch, DO 1/61160 – DO 1/61188.

  15. Ordnung 107/77, Bl. 78, Teil A der BArch, DO 1/61160 - DO 1/61188.

  16. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde 1952 als zu "bürgerlich" abgeschafft.

  17. Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 19. Juni 1975, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 26, S. 461-462.

  18. Verfügung Nr. 34/77 zur Gewährleistung des einheitlichen, abgestimmten Vorgehens der staatlichen und wirtschaftlichen Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen in Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Organisationen zur Unterbindung rechtswidriger Versuche von Bürgern der DDR, die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen. Quelle: Schriftgutverwaltung des Bundesministeriums des Innern.

  19. Der Begriff "rechtswidrig" hatte hier nichts mit dem gesetzten Recht zu tun. Wann ein Antrag auf Übersiedlung genehmigt wurde, war unberechenbar. So erhielt eine Frau die Genehmigung zur Eheschließung mit einem Bundesbürger mit der internen Begründung: "Nach Verlassen der DDR besteht kein volkswirtschaftlicher Schaden, da Frau (…) Reinigungskraft ist" (in: Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde, BArch, Aktenzeichen DO 1/48676). Den Antrag einer Ärztin lehnte man hingegen mit der Begründung ab, dass sie als Kinderärztin in der DDR "unentbehrlich" sei (in: BArch, Aktenzeichen DO 1/701014). Es waren willkürliche Entscheidungen, für die das Wort "rechtswidrig" missbraucht wurde.

  20. Verfügung Nr. 34/77 (Anm. 18), Bl. 7.

  21. Eheschließungsanträge von DDR-Bürgern mit Partnern des NSW, Stadtarchiv Rostock. Aktenzeichen 1803/90.

  22. Siehe auch Heidrun Budde, Psychofolter am Beispiel Ehe Ost-West, in: Verwaltungsrundschau 57 (2011) 7, S. 227-233.

  23. Archiv der Polizeidirektion Rostock, Akte 214/88.

  24. Die Jacke paßt. Viel Spaß beim Üben, Brief Erich Honeckers an BRD-Rockmusiker Udo Lindenberg, in: Junge Welt, 25.6.1987, Quelle: Deutsches Rundfunkarchiv Potsdam.

  25. Quelle: Bezirksverwaltung des MfS Rostock, Büro des Leiters Nr. 2139, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR, Außenstelle Rostock-Waldeck.

  26. Ingenieurhochschule für Seefahrt.

  27. Wachoffizier.

  28. KBG - Kontroll- und Beratungsgruppe des Generaldirektors der Deutschen Seereederei, ein vertrauliches Entscheidungsgremium.

  29. Stadtarchiv Rostock, Akten der Kontroll- und Beratungsgruppe des Generaldirektors der Deutschen Seereederei, Vertrauliche Dienstsache PK/74/83/2/Bl. 4. Bürgerrechtler beschlagnahmten in der Wendezeit einen Panzerschrank, in dem diese Dokumente aufbewahrt wurden. Bei einer Vernichtung hätte Herr L. schlecht belegen können, dass er nur aus politischen Gründen entlassen wurde.

  30. Hier ist anzumerken, dass nur wenige DDR-Bürger über einen Telefonanschluss verfügten und Telefonate in die Bundesrepublik stets über das Amt angemeldet werden mussten und mit einer langen Wartezeit verbunden waren.

  31. BArch, Ordnung Nr. 110/76 vom 12. April 1976 des Ministers des Innern über das Verfahren in Personenstandsangelegenheiten, DO 1/61013 – DO 1/61038.

  32. Der Name ist fiktiv. Der Vorgang wurde vom Bundesarchiv nur mit vollständig geschwärzten Namen ausgehändigt.

  33. BArch, Akte DO 1/47825.

  34. Verbindungsoffizier.

  35. Weitergehende Ausführungen siehe Heidrun Budde, Willkür! Die Schattenseite der DDR, Rostock 2002.

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Dr. jur., geb. 1954 in der DDR; Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg, Promotion zum Seevölkerrecht, seit 1992 wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Verwaltungsaufgaben an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock.