Schwierigkeiten mit der Wahrheit
Die Überprüfung der DDR-Rechtsanwälte und die Enquete des Landtages im Land Brandenburg
Bereits 1990 warnten Opfer der DDR-Justiz vor Anwaltskarrieren belasteter Juristen des SED-Regimes. Im selben Jahr begann die Überprüfung von Rechtsanwälten für ihre Eignung im demokratischen Rechtsstaat. Welche Ergebnisse haben diese Überprüfungen im Land Brandenburg gezeitigt?I
"Vom Rechtsbeuger zum Rechtsanwalt" titelte das ARD-Fernsehmagazin "Kontraste" schon am 7. August 1990.[1] Opfer der DDR-Justiz hatten mit dieser Beschwerde vor dem Ost-Berliner Justizministerium demonstriert und vor Anwaltskarrieren von belasteten DDR-Juristen gewarnt. Zum Rechtsvertreter war zum Beispiel der ehemalige Direktor des Stadtbezirksgerichts von Berlin-Lichtenberg, Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger, mutiert. Dieser hatte als Vorsitzender einer sogenannten I a-Kammer Verfahren geleitet, die das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ermittelt hatte. Prozesszuschauer waren nicht selten MfS-Mitarbeiter, die vom benachbarten Ministerium durch den Heizungskeller ins Gerichtsgebäude kamen.[2] Unter den Verurteilten war auch die damalige Vera Wollenberger, die 1988 wegen der geplanten Teilnahme an der Luxemburg-Liebknecht-Demonstration von Wetzenstein zu sechs Monaten Haft verurteilt worden war. Das Verdikt war die Vorstufe zu ihrer zeitweisen Ausweisung aus der DDR.[3]Seit dem Februar 1990 war das Zulassungsrecht für Rechtsanwälte in der DDR Schritt für Schritt liberalisiert worden. Bis dato hatte es nur knapp 600 Anwälte gegeben, so wenige wie nirgends sonst im Ostblock. Die Zulassung war mit wenigen Ausnahmen an die Mitgliedschaft in einem Rechtsanwaltskollegium auf Bezirksebene gebunden; Justizministerium, SED, Stasi und Kollegium hatten den Zugang reglementiert.[4]
Auf dem Verordnungswege, kurz vor der Vereinigung der beiden deutschen Staaten per Gesetz, wurden im Verlauf des Jahres 1990 diese Hürden abgebaut. Das Kollegium verlor mit dem Rechtsanwaltsgesetz (RAG) vom 15. September seine Existenzberechtigung.[5] In der Übergangsphase durfte das Justizministerium der DDR Anwälte zulassen. Zulassungsberechtigt waren alle DDR-Diplomjuristen, die eine ausreichende Berufspraxis nachweisen konnten. Dies nutzten in den letzten Tagen der DDR insbesondere viele Justizangestellte und -funktionäre in staatlichen Diensten, die im Gefolge der Deutschen Einheit mit ihrer Absetzung rechnen mussten. Vor allem die sächsische und die Berliner Anwaltskammer waren entsetzt über den Neuzugang: "Wir könnten eine komplette Regierungsmannschaft der DDR stellen", bilanzierte damals die Hauptgeschäftsführerin der Berliner Anwaltskammer.[6] Nach Auffassung des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" las sich die Liste der Ost-Anwälte teilweise wie ein "Who is Who" des SED-Unrechtsstaates. Gedrängt durch die ostdeutschen Landesregierungen legte der Bundesjustizminister Klaus Kinkel daraufhin ein Rechtsanwaltsüberprüfungsgesetz vor. Er forderte vor dem 46. Anwaltstag im Mai 1991: "Die Anwaltschaft darf nicht zum Auffangbecken für Stasi-Offiziere und gnadenlose Richter und Staatsanwälte werden."[7]
II
Die Opposition im Brandenburgischen Landtag verlangte vor einigen Monaten Auskunft über die Bilanz dieser Überprüfung. Seit 2010 tagt dort auf deren Initiative die Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg".[8] Die Konstituierung der ersten rot-roten Koalition Ende 2009, begleitet von Stasi-Skandalen in der Fraktion der Linkspartei[9], gepaart mit dekretiert wirkenden Versöhnungsappellen des Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) hatten die Geduld der Brandenburger Opposition überstrapaziert. Zweifel an einer konsequenten Aufarbeitung der diktatorischen Vergangenheit waren nicht mehr wegzuschieben. Im Rahmen der Enquete sollte auch die Überprüfung der Justiz überprüft werden, neben der der Richter und Staatsanwälte auch die der Anwälte.Doch Landesregierung und Landtagsmehrheit tun sich schwer mit der Aufarbeitung der Aufarbeitung, teilweise blockieren sie diese. Der Antrag, mittels einer wissenschaftlichen Expertise die Rechtsanwaltsüberprüfung zu untersuchen, wurde von der Mehrheit in der Enquete abgelehnt. Die Opposition konnte immerhin einen Vortrag im Rahmen einer Anhörung durchsetzen.[10] Doch auch die Vorbereitung dieses Vortrags wurde behindert, weil die Landesregierung trotz mehrfacher Interventionen und Proteste kaum und teilweise sogar falsche Informationen beisteuerte: Ursprünglich hatte die Landesregierung behauptet, die "Unterlagen im Dezember 1993 an den Präsidenten des Oberlandesgerichtes und zu einen späteren Zeitpunkt zuständigkeitshalber an die Rechtsanwaltskammer Brandenburg abgegeben zu haben."[11] Nach mehreren Nachfragen und einem Appell an den Ministerpräsidenten[12] korrigierte sich die Landesregierung ein Dreivierteljahr später wenige Tage vor der Anhörung, "Verwaltungsakten und Einzelakten" lägen im Ministerium vor, die "demnächst dem Landesarchiv zur Übernahme angeboten werden".[13]
Auch das Oberlandesgericht behauptete, "hier keine Unterlagen/Akten" zu haben. In Wirklichkeit liegen die Verwaltungsakten, die Generalakten noch im Keller des brandenburgischen Gerichtes.[14] Das Potsdamer Justizministerium hat nicht nur die Sachaufklärung für die Enquete behindert, sondern auch das Parlament falsch informiert. In der Beantwortung von zwei kleine Anfragen 2010/11 stützte sich das Ministerium auch auf Nichtwissen.[15] Die brandenburgische Landesregierung setzt sich damit dem Verdacht aus, nicht nur die Aufarbeitungsenquete zu behindern, sondern auch Gesetze zu verletzen, die sich das Land nach 1990 gegeben hat, um diktatorische Praktiken für alle Zeit zu überwinden.[16]
Auch die Rechtsanwaltskammer weigerte sich, entsprechende Informationen zuzuarbeiten oder auch nur einen Gesprächspartner zu nennen, weil dies "nur mit unverhältnismäßigem Aufwand" zu bewerkstelligen sei.[17]
III
Schon die SPD-Regierung Manfred Stolpes hatte dem Landtag 1994 verharmlosende Auskünfte über Rechtsanwaltsüberprüfungen gegeben. Danach waren nach dem 3. Oktober 1990 in Brandenburg 327 Anwälte zugelassen. Nach ersten Auskünften sei die Überprüfung für "hiervon … 14 belastend, 46 nicht belastend" ausgefallen.[18] Dies suggerierte eine Belastung durch Verstrickungen in die politische Justiz der DDR von vier Prozent. Heutige Analysen sprechen dafür, dass die Belastung doppelt so hoch war.Aus heutiger Sicht stellt sich die Entwicklung in Brandenburg wie folgt dar: In den drei Bezirken (Potsdam, Frankfurt/Oder, Cottbus), die später das Land konstituierten, hatte es 1989 etwa 80–90 Anwälte gegeben.[19] Bis zum 3. Oktober 1990 war ihre Zahl auf 327 angewachsen. Justitiare für Vertragsrecht waren zuvor bei den jeweiligen Betrieben angebunden gewesen. Viele hatten nun die Gunst der Stunde genutzt. Aber auch durch Verstrickungen in die politische Justiz Belastete machten sich nunmehr selbstständig: Staatsanwälte, Richter und Stasi-Juristen.
Das zuständige Justizministerium sollte laut § 8 RAG die Kammern durch Stellungnahmen in die Zulassung einbeziehen. Es ist allerdings zu bezweifeln, dass dies in den letzten Tagen der DDR überhaupt praktiziert wurde, zumal die Kammern sich erst später bildeten. Wer den "minimalen Anforderungen" genügte, so der altgediente DDR-Anwalt Friedrich Wolff, wurde vom Justizministerium "noch schnell zugelassen."[20]
Die Zulassung war nach § 7 Abs. 2 RAG zu versagen, wenn "sich der Bewerber eines Verhaltens schuldig gemacht hat, die ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf eines Rechtsanwaltes auszuüben". Dieser Passus orientierte sich wie das ganze Gesetz an der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Es fehlten daher aber Kriterien, die spezifische ostdeutsche Nichteignungsmerkmale definiert hätten.
Schon seinerzeit war bekannt, dass noch in der Nacht vom 2. zum 3. Oktober 1990 im Ost-Berliner Ministerium Zulassungen abgezeichnet wurden. In der Literatur heißt es beschönigend, "Sachbearbeiter" wären dafür zuständig gewesen.[21] In Wirklichkeit waren es die Mitarbeiter des MdJ, die zu DDR-Zeiten dafür gesorgt hatten, dass nur Partei- und Stasi-genehme Juristen den Anwaltsberuf ausüben durften. Die Letztverantwortung für die Anwaltszulassung hatte in diesen Tagen der amtierende Justizminister in der Regierung de Maizière,

Das Trio "mit Vergangenheit" ließ also die Anwälte zu: Die Regierung mit dem ehemaligen DDR-Anwalt Lothar de Maizière an der Spitze, der in Stasi-Karteien und Akten bekanntlich als IM "Czerni" geführt worden war,

Das "Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter" vom 24. Juli 1992 (ReNotPrüfG)[24] war nicht zuletzt wegen der ursprünglich erteilten Bestandsgarantie von Anfang an umstritten. Die Anwaltskammern hatten letztlich nur eingewilligt, um Vertrauen gutzumachen. Verbände wie der Deutsche Anwaltsverband (DAV) sprachen dem Staat das Recht ab, die Vertreter eines grundgesetzlich geschützten freien Berufes erneut zu überprüfen und verwiesen auf Systemzwänge.[25] Juristisch war es in der Tat ein Problem, dass das Bundesverfassungsgericht 1988 in den sogenannten Bastille-Entscheidungen das Standesrecht der Anwälte liberalisiert hatte.[26] Standesvertreter befürchteten offenbar, dass dieser seit den 1950er-Jahren mühsam errungene Standard gefährdet werden könnte. Andererseits waren diese Regelungen für die stabile Bundesrepublik gedacht – und nicht für die Transformation eines Nicht-Rechtsstaates, dessen Anwaltszulassungen offenkundige Mängel anhafteten.
Das ReNotPrüfG regelte im § 1 Abs. 1: "Vor dem 15. September 1990 durch Aufnahme in das Kollegium oder durch den Minister der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik ausgesprochene Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft werden widerrufen, wenn sich der Rechtsanwalt nach seiner Zulassung, aber vor dem 15. September 1990, eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben, weil er gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit insbesondere im Zusammenhang mit einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes verstoßen hat." Das Stasi-Unterlagengesetz (StUG), das ein halbes Jahr zuvor in Kraft getreten war, gab bis zum Jahr 2005 die Handhabe Stasi-Akten zur Überprüfung heranzuziehen. Bei Neuzulassungen bildeten in einer Übergangszeit das RAG, dann die BRAO die Überprüfungsgrundlage, ob der Anwärter "unwürdig" war.