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Gewalt gegen Kinder. Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR | Deutschland Archiv | bpb.de

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Mai 1945 Jehovas Zeugen und die DDR-Erinnerungspolitik Generation 1989 und deutsch-deutsche Vergangenheit Reformationsjubiläen während deutscher Teilung 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz Kirchliche Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit Zwischenbilanz Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung Der Umgang mit politischen Denkmälern der DDR Richard von Weizsäckers Rede zum Kriegsende 1985 Die Sowjetunion nach Holocaust und Krieg Nationale Mahn- und Gedenkstätten der DDR Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Die Entmilitarisierung des Kriegstotengedenkens in der SBZ Heldenkult, Opfermythos und Aussöhnung Durchhalteparolen und Falschinformationen aus Peking Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte Grenzsicherung nach dem Mauerbau Einmal Beethoven-Haus und zurück Das Bild Walther Rathenaus in der DDR und der Bundesrepublik Alles nach Plan? Fünf Gedanken über Werner Schulz „Wie ein Film in Zeitlupe“ "Ich hatte Scheißangst" Ein Nazi flieht in die DDR Der 13. 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Drei Stimmen zu Biermann Spurenverwischer Kleinensee und Großensee Tod einer Schlüsselfigur Das besiegte Machtinstrument - die Stasi Anhaltende Vernebelung Die RAF in der DDR: Komplizen gegen den Kapitalismus Einem Selbstmord auf der Spur Druckfrisch Transformation und Deutsche Einheit Die sozialpsychologische Seite der Zukunft Zwölf Thesen zu Wirtschaftsumbau und Treuhandanstalt Die andere Geschichte der Umbruchjahre – alternative Ideen und Projekte 31 Jahre nach Rostock-Lichtenhagen Wiedervereinigt auf dem Rücken von Migranten und Migrantinnen? Film ohne Auftrag - Perspektiven, die ausgegrenzt und unterschlagen wurden Geheimdienste, „Zürcher Modell“ und „Länderspiel“ 50 Jahre Grundlagenvertrag Drei Kanzler und die DDR Populismus in Ost und West Akzeptanz der repräsentativen Demokratie in Ostdeutschland Zusammen in Feindseligkeit? Neuauflage "(Ost)Deutschlands Weg" Ostdeutsche Frakturen Welche Zukunft liegt in Halle? Anpassungsprozess der ostdeutschen Landwirtschaft Daniela Dahn: TAMTAM und TABU Wege, die wir gingen „Der Ort, aus dem ich komme, heißt Dunkeldeutschland” Unternehmerischer Habitus von Ostdeutschen Teuer erkauftes Alltagswissen Trotz allem im Zeitplan Revolution ohne souveränen historischen Träger Mehr Frauenrechte und Parität Lange Geschichte der „Wende“ Eine Generation nach der ersten freien Volkskammerwahl Unter ostdeutschen Dächern Die de Maizières: Arbeit für die Einheit Schulzeit während der „Wende” Deutschland – Namibia Im Gespräch: Bahr und Ensikat Gorbatschows Friedliche Revolution "Der Schlüssel lag bei uns" "Vereinigungsbedingte Inventur" "Es gab kein Drehbuch" "Mensch sein, Mensch bleiben" Antrag auf Staatsferne Alt im Westen - Neu im Osten Die Deutsche Zweiheit „Ein echtes Arbeitsparlament“ Corona zeigt gesellschaftliche Schwächen Widersprüchliche Vereinigungsbilanz Schule der Demokratie Warten auf das Abschlusszeugnis Brief an meine Enkel Putins Dienstausweis im Stasi-Archiv Preis der Einheit Glücksstunde mit Makeln Emotional aufgeladenes Parlament Geht alle Macht vom Volke aus? 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Die Shoah und die DDR Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil I Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil II Israel im Schwarzen Kanal Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, I Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, II Das Israelbild der DDR und dessen Folgen Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte "Jüdisch & Links" von Wolfgang Herzberg Der patriarchalen Erinnerungskultur entrissen: Hertha Gordon-Walcher Jüdisch sein in Frankreich und in der DDR Frauen in der DDR (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Frauen im geteilten Deutschland „Schönheit für alle!“ 1989/90 - Friedliche Revolution und Deutsche Einheit Frauen in der Bürgerbewegung der DDR Die Wege zum 9. 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Die "Auskunftspersonen" der Stasi – Der Fall Saalfeld Geschlossene Venerologische Stationen und das MfS Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts "OV Puppe". 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Gewalt gegen Kinder. Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR

Wolfgang Benz

/ 16 Minuten zu lesen

Junge Menschen, die sich den Normen des Arbeiter- und Bauernstaates nicht fügen wollten, konnten in der DDR zur "Umerziehung" in ein Kinder- und Jugendheim eingewiesen werden. Dort waren Schikane, Demütigung und Gewalt an der Tagesordnung. Zur Entschädigung der Opfer wurde 2012 ein Fonds eingerichtet, der nun aufgestockt werden soll.

Ausstellung in der Gedenkstätte des ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhofs in Torgau. Die abgebildeten Kinder- und Jugendlichen hatten hier gelebt. (© dpa)

Unter der Bezeichnung "Jugendhilfe" war in der DDR, in der Zuständigkeit des Ministeriums für Volksbildung, das Margot Honecker von 1963 bis 1989 leitete, ein Heer von Funktionären, Erziehern und technischem Personal tätig. Der Zentrale Jugendhilfeausschuss beim Ministerium, Jugendhilfereferate auf Bezirksebene und Jugendhilfekommissionen in Gemeinden, Städten und Kreisen hatten außer der klassischen Fürsorge für Waisen und für vernachlässigte Kinder und Jugendliche auch Erziehungsaufgaben. Der Staat betrieb mit dem Instrumentarium der Jugendhilfe die "Herstellung günstiger Bedingungen für die sozialistische Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen, deren Erziehung, Entwicklung oder Gesundheit unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten nicht gewährleistet" waren. Das wurde "Umerziehung" genannt und war gesetzlich definiert: "Jugendhilfe umfaßt die rechtzeitige korrigierende Einflußnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Kindern und Jugendlichen, die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche".

Als Ministerin für Volksbildung war Margot Honecker für die "Jugendhilfe" zuständig. (© Bundesarchiv, Bild 183-1988-1019-031, Foto: Hartmut Reiche)

Das geschah in insgesamt 47 Kinderheimen, Spezialheimen, Durchgangsheimen und Jugendwerkhöfen. Diese waren die ultima ratio des Erziehungssystems der DDR: Eingewiesen wurden junge Menschen, die gegen die rigide Heimordnung ihrer Anstalt verstießen, die ihrem Heim zu entfliehen suchten, die in der Schule auffällig waren, die sich dem Konformitätsdruck widersetzten. Wer sich auch in diesem System auflehnte, kam in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau.

Einweisungsgründe nach Torgau waren Auflehnung gegen die Heimordnung und Flucht aus Spezialheimen oder Jugendwerkhöfen, "sexuelle Triebhaftigkeit" und das ähnlich beliebig definierbare "abweichende Verhalten" sowie "Schwererziehbarkeit". Das Schwänzen der Schule war ein Delikt, das ebenso hinter die drei Meter hohen Mauern von Torgau führen konnte wie die versuchte "Republikflucht" oder eine "faschistische Provokation". Darunter wurde etwa "Staatsverleumdung" verstanden oder gar das "Beschmutzen von Bildern von unseren Staatsmännern".

In den 1960er Jahren wurde der Staat gegen Jugendliche, die die "sozialistische Lebensweise" störten, noch rabiater und betrachtete alle jungen Menschen, die Beatmusik liebten, lange Haare trugen, sich betont westlich kleideten, als Gegner. Die Maßnahmen gegen "Gammler" - so der offizielle Terminus der Diffamierung - bestanden in polizeilicher Willkür, gelegentlich zwangsweiser Vorführung beim Friseur oder im Kürzen des Haares durch "Ordnungsgruppen der FDJ". Gerne griff die Volkspolizei auch selbst zur Schere, wie aus Polizeiakten hervorgeht. Im Bericht über fünf Jugendliche, die "wegen groben Unfugs" am 16. Juni 1966 im Berliner Volkspark Friedrichshain mit Geldstrafen belegt wurden, heißt es, sie seien außerdem mit "ordentlichem Haarschnitt entlassen" worden. Gegen Außenseiter, die ihre Distanz zum Regime durch Kleidung, Auftreten und Musikgeschmack zeigten, wurde "Umerziehung" angeordnet und im Jugendwerkhof vollstreckt. Die 14- bis 20-Jährigen wurden reglementiert, diszipliniert, gedemütigt, willkürlich bestraft und wenn sie nicht zu brechen waren, wurden sie in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau, de facto das zentrale Gefängnis für Kinder und Jugendliche der DDR, eingewiesen.

Umerziehung im Sinne der sozialistischen Ideologie

Der Jugendhilfe folgte die Strafjustiz, wenn es darum ging, Menschen durch "Erziehung" auf den vorgesehenen Pfad zu bringen. Dem Strafvollzug an Jugendlichen war im Strafgesetzbuch der DDR ein eigener Paragraph gewidmet, der das Ziel beschrieb: "(1) Der Vollzug der Freiheitsstrafe an Jugendlichen erfolgt in Jugendhäusern unter besonderer Berücksichtigung der Persönlichkeitsentwicklung des Jugendlichen. (2) Der Vollzug der Freiheitsstrafe soll den jugendlichen Täter zu bewußter gesellschaftlicher Disziplin, Verantwortung und Arbeit führen und ihm durch Bildung und Erziehung, berufliche Qualifizierung sowie kulturell-erzieherische Einwirkung einen seinen Leistungen und Fähigkeiten gemäßen Platz in der sozialistischen Gesellschaft sichern."

In einem typischen Urteil gegen zwei Brüder Anfang der 1970er Jahre heißt es in der Begründung: "Ihr asoziales Verhalten ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass Sie eine völlig labile Einstellung zu den Grundpflichten unseres sozialistischen Staates und zur gesellschaftlichen Arbeit haben. Ihr Gesamtverhalten hat auch gezeigt, dass Sie schon seit längerer Zeit haltlos und willensschwach sind. [...] Die Strafkammer ist daher nach Prüfung aller objektiven und subjektiven Umstände zu der Auffassung gelangt, dass die Angeklagten durch staatliche Maßnahmen zu Menschen erzogen werden müssen, die regelmäßig und beständig arbeiten sowie ihren Pflichten gegenüber der Gesellschaft nachkommen. Den Angeklagten muss noch gesagt werden, dass sie endgültig aus ihrem bisherigen Verhalten die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen müssen, um wieder vollwertige Mitglieder der Gesellschaft werden zu können". Der zur "Arbeitserziehung" Verurteilte hatte bereits eine Karriere im Jugendwerkhof hinter sich, wiederholt wurde er wegen Arbeitsbummelei und Eigentumsdelikten verurteilt, zuletzt hatte ihn sein Vater angezeigt.

Asozialität war in der DDR definiert als "eine dem Sozialismus wesensfremde Erscheinung", die durch Einflüsse aus dem imperialistischen Herrschaftssystem und durch Rudimente der kapitalistischen Gesellschaft in der DDR verursacht sei. Nach der Sprachregelung der Staatssicherheit wirkte asoziales Verhalten zersetzend auf das sozialistische Bewusstsein, begünstigte die allgemeine Kriminalität und war dadurch gefährlich für die Gesellschaftsordnung: "Asozialität mit ihren negativen Auswirkungen für die sozialistischen gesellschaftlichen Beziehungen dient objektiv dem Feind. Der Feind ist bestrebt, vor allem Jugendliche und Jungerwachsene der DDR mit asozialen Verhaltensweisen mittels demagogischer Parolen vor allem zu Widerstandshandlungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung, aber auch zu Angriffen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR, zu inspirieren." Die Anwendung "rechtlich begründeter staatlicher Maßnahmen" gegen einschlägige Personen und Gruppen wurde nach Stasi-Logik "durch imperialistische Massenmedien als angebliche Verletzungen der Menschenrechte diffamiert". Als "asozial" definiertes Verhalten war demnach mehr als die individuelle Verletzung gesellschaftlicher Normen, es wurde politisch als Akt der Feindschaft gegenüber dem Staat gewertet - mit entsprechenden Konsequenzen.

Mit dem ominösen Paragraphen 249 des DDR-Strafgesetzbuches wurde die "Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten" definiert und geahndet. Dort hieß es: "Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, dass er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf andere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden." Der Paragraph war 1968 in das Strafgesetzbuch eingeführt worden. Die Maßnahme "Arbeitserziehung" wurde 1979 aufgegeben.

Das Strafrecht bildete ein drastisches Instrument gegen "Gammler", "Assis" oder "Parasiten", wie diejenigen genannt wurden, die selbstbestimmt nonkonform zu leben suchten, deren Musikgeschmack oder deren Kleidung gegen die Normen des Arbeiter- und Bauernstaats verstießen. Verdächtig waren aber auch Mitglieder von Friedens- oder Ökokreisen der Evangelischen Kirche. Auch sie wurden nach Belieben als "kriminell gefährdet" eingestuft. Die Stigmatisierung als Außenseiter leitete die Diffamierung ein, die in der Kriminalisierung endete. Nach den Regeln der DDR-Gesellschaft galten junge Menschen als Feinde, die sich nicht konform zu den Normen der sozialistischen Gesellschaft verhielten oder die, anstatt einfach einsam und verzweifelt im Kinderheim zu leiden, ihrem Elend zu entfliehen suchten. Von Staats wegen wurden sie mit moralischer Verurteilung unter dem Vorwand der Erziehung und Besserung gnadenlos verfolgt. Zahlreiche willige Werkzeuge von bösartiger Untertanen-Mentalität drängten sich im System der Jugendhilfe, das Verdikt gegen die Außenseiter zu vollstrecken.

Unmenschliches System der Unterdrückung und Gewalt

Über die rabiaten Methoden der Jugendhilfe und deren traumatische Folgen haben Opfer Berichte vorgelegt, die das System des Umgangs mit schwierigen Kindern und Jugendlichen als unmenschlich und nicht rechtsstaatlich entlarven.

Arrestzelle im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau, um 1990. (© Archiv Gedenkstätte GJWH Torgau)

Heidemarie Puls, 1957 geboren, flieht vor den Schlägen einer lieblosen Mutter und dem regelmäßigen sexuellen Missbrauch durch deren trunksüchtigen Gefährten im Alter von zwölf Jahren zu ihrem Vater, muss aber zurück und wird nach einem Suizidversuch in ein Heim eingewiesen. Den Demütigungen, der Gewalt und neuem sexuellen Missbrauch versucht sie immer wieder zu entfliehen und beginnt damit eine Karriere, die sie unter ständigen Strafen vom Durchgangsheim Demmin in den Jugendwerkhof "August Bebel" in Burg bei Magdeburg und schließlich nach Torgau führt.

Der Empfang in Torgau gestaltet sich nach dem dort üblichen Ritual, das nach Professor Makarenkos "Explosionsmethode" entwickelt wurde. Endloses Stehen im Gang. Auf die Frage nach einer Toilette verprügelt ein Erzieher das Mädchen mit einem Stock. Später fragt der Direktor der Anstalt Heidemarie nach der Ursache ihrer Verletzungen. Als sie die Prügelszene schildert, wird sie von ihm erneut misshandelt, damit sie begreift, "dass es keinen Stock gibt" und "dass niemand geschlagen wird". Der Alltag des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau besteht aus einem elaborierten System von Torturen: Isolation, Prügel, Hunger. Die Methoden sind autoritär, Macht wird mit sinnlosen Befehlen, denen unbedingt zu gehorchen ist, ausgeübt und die Lust am Bestrafen der Jugendlichen ist grenzenlos. Ziel der Disziplinierung war die Unterwerfung des jugendlichen Individuums, nachdem dessen Willen gebrochen war.

Dietmar Rummel war 1952 in Leipzig zur Welt gekommen. Nach wenigen Jahren bei der Großmutter und dann bei einer Pflegeperson, die mit dem Begriff "Hexe" wohl zutreffend beschrieben ist, und die in den Augen der Obrigkeit auch als Nationalsozialistin und Chefin eines Bordells im "Dritten Reich" suspekt war, wurde Dietmar Heimkind in Großdeuben. Das Heim war im ehemaligen Rittergut Böhlen bei Thümmlitzwalde Anfang der 1950er Jahre eingerichtet worden, es existierte bis 1991. Dietmar Rummel verließ das Heim als gelernter Schlosser, übte diesen Beruf in mehreren Produktionsgenossenschaften des Handwerks aus, kam Anfang der 1970er Jahre aber mit den Behörden in Konflikt, weil er als Liebhaber von Beatmusik aufgefallen und dann zum Außenseiter geworden war. Ein Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe, die er in der Anstalt Regis-Breitingen beziehungsweise im dazugehörenden Tagebau-Lager mit Zwangsarbeit verbüßte.

Die Bosheit der Handlanger, die zu Tätern wurden, erschreckt in den Berichten der Opfer von Jugendhilfe am meisten. Die Erzieher, Oberwachtmeister, Unterleutnants und Stasi-Verbindungsoffiziere erscheinen im Bericht ihrer Opfer als Sadisten, die ihr Selbstbewusstsein aus der Macht über Wehrlose zogen und in vorauseilendem Gehorsam der Obrigkeit gegenüber, im Drang, der Mehrheit anzugehören, Unbotmäßige drangsalierten. Das Erschreckende daran ist, dass der Mechanismus des Unterdrückens, willkürlichen Strafens, der Drang, den Willen des Opfers zu brechen, nicht mit der Ideologie der sozialistischen Gesellschaft im moralisch überlegenen Staat (als den sich die DDR gegenüber der Bundesrepublik ja begriff) zu erklären ist.

Hofbereich der Jungen im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau, um 1978 (© Archiv DIZ Torgau)

Ordnungs- und Sicherheitsdenken politischer Organe, Eliten und Funktionäre ist ein systemübergreifendes Phänomen, das regelmäßig und überall zu beobachten ist. Das wirft Fragen nach der menschlichen Natur auf, die hier nicht zu beantworten sind. Zu fragen ist aber nach den Beschädigungen, die Heimerziehung verursachte und die lebenslang anhalten. Auch katholische Patres und evangelische Diakonissen haben in Kinderheimen der Bundesrepublik gewütet, der Unterschied bestand vielleicht nur darin, dass ihr Treiben ignoriert oder stillschweigend geduldet wurde, während in der DDR die Misshandlungen in Kinderheimen im Namen der Ideologie, von Staats wegen, verübt worden sind und den selbstverständlichen Beifall der Oberen hatten. Der boshafte Eifer des Verfolgens Andersdenkender durchzog in der DDR die ganze Hierarchie der Herrschaft. Zu erklären ist er auch mit den Traditionen des Befehlens und Gehorchens im Freund-Feind-Denken derer, die sich auf der richtigen Seite, im Schutze der Mehrheit, sahen; sie reichen weit zurück, mindestens in die Zeit des Wilhelminismus, in der die "Erziehung" zum Untertanen mit rigiden und brachialen Methoden als richtig und notwendig galt. Der Geist in den religiösen Heimen der Bundesrepublik hatte sicherlich den gleichen Ursprung.

Fonds "Heimerziehung in der DDR" zur Entschädigung der Opfer

Das Schicksal der traumatisierten DDR-Heimkinder war - spät genug - Thema eines "Runden Tisches". Im Februar 2009 konstituierte sich im Auftrag des Bundestags der Runde Tisch "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren", der im März 2012 seinen Bericht "Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR" vorlegte. Ein Fonds "Heimerziehung in der DDR" wurde mit einem Vermögen von 40 Millionen Euro vom Bund und den neuen Ländern ausgestattet, um geschätzten 30.000 Opfern Entschädigung für erlittenes Leid durch die "Jugendhilfe" zu gewähren. Beabsichtigt war, schnell und unbürokratisch Hilfe zu gewähren und Ausgleichszahlungen bei verminderten Rentenansprüchen zu leisten. Bis zu 10.000 Euro konnte erhalten, wer unter der repressiven Heimerziehung Schaden genommen hatte. Die Antragsteller konnten auch selbst entscheiden, was sie mit dem bescheidenen Schmerzensgeld anfangen wollten: eine Therapie, eine Urlaubsreise, einen gebrauchten Kleinwagen bezahlen. Anfang Februar 2014 wurde bekannt, dass der Fonds fast erschöpft war. Politiker dachten zunächst darüber nach, eine Zweckbindung an Gesundheitsmaßnahmen einzuführen oder die Antragsfrist vorzeitig zu beenden. Während der parallel eingerichtete Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder der alten Bundesrepublik (an dem die beiden Kirchen neben Bund und Ländern beteiligt sind) über das dreifache Vermögen (120 Millionen Euro) verfügt, das Anfang 2014 ungefähr zur Hälfte (66 Millionen) in Anspruch genommen wurde, war der Ostfonds im Herbst 2013 illiquide. 3.300 Anspruchsberechtigte waren abgefunden worden, weitere 10.000 Opfer hatten sich gemeldet, sie stehen auf der Warteliste. In einer Presserklärung versprach die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig am 26. Februar 2014 sich dafür einzusetzen, dass der Fonds so aufgestockt wird, dass alle Opfer der Heimerziehung entschädigt werden können.

Grundsätzlich haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Heimkinderfonds Ost aufgestockt und fortgeführt werden soll. Erfreulich ist auch die Tatsache, dass es bei den bisherigen Leistungskriterien und dem Leistungsumfang (10.000 Euro für Folgeschäden des Heimaufenthaltes und Rentenersatzleistungen) bleiben soll. Alle Betroffenen können noch bis zum 30. September 2014 ihre Ansprüche anmelden.

Zeugenberichte halten die Erinnerung wach

Jugendwerkhof Gebasee im Kreis Erfurt Land, 1957. (© Bundesarchiv, Bild 183-45277-0004a, Foto: Köhne)

Die Verletzung des Menschenrechts erst im Kinderheim, dann in der Strafanstalt geschah nicht nur aus Gedankenlosigkeit, aus individueller Bosheit, in Pflichterfüllung oder aus der traditionellen Überzeugung der Peiniger, es habe noch Keinem geschadet, wenn er in der Jugend hart angefasst worden sei. In der DDR war die Erziehung von Kindern und Jugendlichen dem Ziel der sozialistischen Gesellschaft zugeordnet, daher waren die Anstrengungen der Jugendhilfe politische Maßnahmen im sozialen Raum. Der Sadismus der ausführenden Organe war deshalb auch nicht nur menschliches Versagen, die Erzieher waren von ihrer Bedeutung als Hoheitsträger oder doch wenigstens als Handelnde im Auftrag von Gesellschaft und Staat überzeugt und übten die daraus resultierenden Machtbefugnisse in aller Regel entsprechend nachdrücklich aus.

Dietmar Rummel, dessen Erinnerungen "Die (Zellen-)Tür schlägt zu" soeben erschienen sind, wurde wie viele andere junge Menschen in der DDR als Kind lieblos in Formen gepresst, als junger Mann erbarmungslos schikaniert; er war kein Aufrührer, er war nicht renitent, nicht arbeitsscheu, nicht asozial und er beging keine Verbrechen, die Strafhaft, Zwangsarbeit im Braunkohle-Tagebau, mehrfach strengen Arrest und Diskriminierung als Mensch und Bürger gerechtfertigt hätten. Er war sensibel und schüchtern, er bekämpfte weder den Staat DDR noch dessen Gesellschaftsordnung. Verweigerung und Individualität galten aber als feindselige Attacken gegen einen diktatorischen Obrigkeitsstaat, der Anpassung und Unterordnung forderte und diese in humorloser Monotonie erzwang.

Dietmar Rummels Geschichte zeigt eine Facette vom Schrecken, der Kindheit und Jugend vieler Tausender überschattete. Das Leid der Kinder begann oft in der Familie und setzte sich im Heim fort. Die 15-jährige Jeannette Harder war vom Stiefvater schwer misshandelt worden. Sie flüchtete zur Großmutter, die sie zum Jugendamt brachte. Sie wurde dann in ein Durchgangsheim in Dresden eingewiesen: "Dort angekommen, wurden mir erst mal die Haare abgeschnitten und dann wurde ich in den Waschraum dirigiert, wo ich mich entkleiden mußte. Meine Sachen wurden weggenommen und dann wurde ich von anderen aus dem Durchgangsheim mit einer großen Scheuerbürste und Kernseife geschruppt. Dann gab man mir die für Durchgangsheime üblichen Heimsachen. Wir mussten Gardinenzwicker zusammenstecken, und das auf Norm. Nach langer Zeit ging es dann von Dresden nach Leipzig [...] und stets dasselbe Programm. In den Zeiten der Unterkunft in den D-Heimen haben wir nichts als Gitter vor den Fenstern gesehen, einen Aufenthalt im Freien gab es nicht mehr. Sämtliche Türen wurden abgeschlossen. Gänzlich von der Außenwelt abgeschottet, mußten wir funktionieren. Wer nicht spurte, wurde bestraft, von der Gruppe ausgeschlossen und zusätzlich mit Strafarbeit behaftet. Wer sich absolut nicht fügen wollte, wurde geschrubbt und die anderen mußten dabei zugucken. Also, das Erlebte vergißt man zeitlebens nicht."

Der damals 11- oder 12-jährige Dietmar Reinert erinnert sich an das Spezialkinderheim Kreuztanne, das an der tschechischen Grenze für "schwererziehbare und schwachsinnige Kinder" eingerichtet war: "Die Heimleitung unterlag der Familie B. Von dem Mann bekam ich mal mit einem Stuhlbein Prügel. Ich war 11, 12 Jahre. Hab ich bis heute auch nicht vergessen. Ihre Spezialität war es, Kinder, die mit den Händen unter der Bettdecke geschlafen haben, wach zu machen. Die mussten sich dann ausziehen und nackend 1 bis 1,5 Stunden auf dem Flur stehen - Sommer wie Winter! Es befanden sich einige Mädchen in der Schneiderei und Küche, die dann an uns vorbei spazieren durften. Wollten wir unsere Scham bedecken, mussten wir die Hände unter Androhung von Schlägen auf den Rücken nehmen."

Die Brutalität der Erzieher entsprach einem Menschenbild, dessen Ideal aus Unterworfenen und Gebrochenen bestand: "Ich war schon immer ein Kind, was man heute hyperaktiv nennt und wurde somit auch medikamentös ruhig gestellt", erinnert sich Dietmar Reinert. "Die Medikamente hießen: Propuphenien, Protazien und Faustan. Und das 3 mal täglich. Dass ich überhaupt noch in der Lage war, in der Heimschule zu lernen, grenzte an ein Wunder. Hatten wir uns geweigert, die Medikamente einzunehmen, wurden wir auf einen Stuhl gesetzt festgehalten, der Mund mit Gewalt aufgepresst, die Medikamente auf der flachen Hand regelrecht reingeworfen, die Hand auf den Mund gepresst und die Nase zwischen Daumen und Zeigefinger eingeklemmt und zugehalten."

Ein anderes Opfer der Jugendhilfe, der damals 11-jährige Werner Rauh, floh wegen körperlicher Übergriffe der Erzieher mehrfach aus einem Kinderheim und wurde deshalb in das Spezialkinderheim Dönschten im Kreis Dippoldiswalde gebracht. Das war 1959, zur Zeit der Zwangskollektivierung. Kontakt zum "Volksgut" (LPG), das in unmittelbarer Nachbarschaft lag, war verboten. "Eigenes Handeln ohne Genehmigung der aufsichtspflichtigen Person wurde mit Strafarbeit sanktioniert." Zu den Strafarbeiten der Kinder gehörten Steingartenbau, Güllegrube leeren, Stallarbeit auf dem "Volksgut" usw.: "Es war auch eine Gepflogenheit und eine sehr bevorzugte Umerziehungsmethode, das Reden bei der Esseneinnahme durch Essenentzug zu bestrafen. Andere Sanktionierungen, wie barfüssiges stundenlanges Stehen auf den Fluren und Schläge durch Erzieher waren auch hier an der Tagesordnung. Selbst bei geringfügigen Verfehlungen wurden diese Methoden angewandt. Dieser Essenentzug und die Prügelstrafen bestanden auch in Moschwig. Da gab es keine Unterschiede. Sogar mit Schlüsselbund wurde zugeschlagen. Das war keine Seltenheit in den beiden Spezialheimen, in denen ich war. Das Gleiche - Isolation vor der Öffentlichkeit, Prügelstrafen, Kinderarbeit, Schikanen, Untergrabung der Persönlichkeitsentwicklung, Freiheitsberaubung und anderes mehr - fand ich auch in der Weiterverlegung 1961 in den Jugendwerkhof nach Bräunsdorf, wo ich bis zu meiner Entlassung 1963 diese Zustände ertragen musste."

Die gemeinsame Erfahrung der Heimkinder wäre nicht nachvollziehbar und bliebe unbekannt, wenn sie nicht Zeugnis darüber ablegen würden. Denn die Akten der Jugendhilfe-Behörden, der Justiz und anderer staatlicher Institutionen, die mit Kinderheimen befasst waren, geben keine Auskunft über die Emotionen der Opfer, ja nicht einmal über die Tatsachen ihrer "Erziehung". Für die erziehenden und verfolgenden Behörden waren es bestenfalls Fälle, schlimmstenfalls feindliche Elemente, über die sie Vermerke und Protokolle anfertigten, in der dürren Sprache amtlicher Täter und im verlogenen Idiom, das von Tätern immer benutzt wird, um Unrecht zu leugnen und zu kaschieren oder um in ideologischer Verblendung Misshandlung, Zwang und Demütigung als kulturelle Errungenschaft zu preisen. Deshalb sind die Berichte derer, die Opfer waren, unverzichtbar, um die Wirklichkeit zu erkennen.

Über Heimerziehung und über den Strafvollzug in der DDR gibt es inzwischen Dissertationen, Forschungsprojekte und wissenschaftliche Literatur. Auch das wäre nicht möglich ohne die Zeugen. Die Berichte derer, die erfahren haben, was es bedeutet hat, Außenseiter zu sein, die erzogen und bestraft wurden, weil sie sich nicht anpassen wollten oder die nie eine Chance hatten, ihre Individualität zu leben, bilden die Grundlage jeder Form der Aufarbeitung der Probleme von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, verübt zur Erfüllung von Staatszielen. Und die Zeugen verdienen Dank, dass sie es über sich bringen, von ihren Leiden zu berichten.

Zitierweise: Wolfgang Benz, Gewalt gegen Kinder. Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR, in: Deutschland Archiv, 11.04.2014, Link: http:\\www.bpb.de\182642

Fussnoten

Fußnoten

  1. Gesetzblatt der DDR, Teil II, 17.5.1965, S. 359; vgl. Verena Zimmermann, Den neuen Menschen schaffen. Die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR (1949-1990), Köln 2004.

  2. Stand 1989, nach: Gerhard Jörns, Der Jugendwerkhof im Jugendhilfesystem der DDR, Göttingen 1995, S. 57. Die Zahl der Einrichtungen der Jugendhilfe war in den 1960er und 1970er Jahren höher und fluktuierte insgesamt. Der Bericht Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR, herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Berlin 2012, S. 23, nennt für 1952 insgesamt 662 Heime, davon waren 456 "Normalheime", 168 "Spezialheime" und 38 Jugendwerkhöfe.

  3. Ramona Ehret, "Ich bin als Mensch geboren und will als Mensch hier raus", in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 59 (2011), S. 1033-1047, zit. S. 1035f.

  4. Sven Korzilius, "Asoziale" und "Parasiten" im Recht der SBZ/DDR, Köln 2005, S. 348. Dort weitere Beispiele.

  5. Daniel Krausz, Jugendwerkhöfe in der DDR. Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau, Hamburg 2010.

  6. §77 StGB der DDR, Fassung 1979, Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986, S. 30.

  7. Zit. Nach Matthias Zeng, "Asoziale" in der DDR. Transformationen einer moralischen Kategorie, Münster 2000, S. 86f.

  8. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Hg.), Das Wörterbuch der Staatssicherheit. Definitionen des MfS zur "politisch-operativen Arbeit", Berlin 1993, S. 30f.

  9. Ebd.

  10. Fassung von 1968, in der "asoziales Verhalten" vor allem durch "hartnäckige" Entziehung definiert war. Die Strafrechtsreform 1979 tilgte das einschränkende "hartnäckig" und erweiterte die Strafverfolgung grundsätzlich auf Nichtarbeit. Die Überschrift wurde von "Gefährdung" in "Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" geändert. Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik, Textausgabe Berlin 1986, S. 64; vgl. dazu ausführlich Zeng, "Asoziale" in der DDR (Anm. 7), S. 36f.

  11. Schock, Einzelarrest, Schläge nach der "Explosionsmethode des sowjetischen Pädagogen Makarenko", vgl. Ehret, "Ich bin als Mensch geboren" (Anm. 3), S. 1037f.

  12. Heidemarie Puls, Schattenkinder hinter Torgauer Mauern, Rostock 2009.

  13. Dietmar Rummel, Die (Zellen-)Tür schlägt zu. Dich kriegen wir auch noch, Leipzig 2014.

  14. Deutscher Bundestag, Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u.a. und der Fraktion DIE LINKE: Fonds Heimerziehung in der DDR, Drucksache 18/468, 10.2.2014.

  15. 120 Millionen Euro für ehemalige Heimkinder, in: Externer Link: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/33109395_kw03_heimkinder/index.html, letzter Zugriff am 27.3.2014.

  16. Matthias Schlegel, Weniger Geld für DDR-Heimkinder, in: Der Tagesspiegel, 3.2.2014.

  17. Bundesministerin Manuela Schwesig, Fonds für ehemalige DDR-Heimkinder wird aufgestockt, Externer Link: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=205060.html, 26.2.2014. Im Gespräch sind ca. 200 Mio. Euro.

  18. Rummel, Die (Zellen-)Tür schlägt zu (Anm. 13).

  19. Christian Sachse, Ziel Umerziehung. Spezialheime der DDR-Jugendhilfe 1945-1989 in Sachsen, Leipzig 2013, S. 86f.

  20. Ebd., S. 91.

  21. Ebd.

  22. Ebd., S. 85f.

  23. Z.B. Zimmermann, Den neuen Menschen schaffen (Anm. 1); Andreas Gatzemann, Die Erziehung zum "neuen" Menschen im Jugendwerkhof Torgau. Ein Beitrag zum kulturellen Gedächtnis, Berlin 2008.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Wolfgang Benz für bpb.de

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Prof. Dr. em., geb. 1941; Benz lehrte bis 2011 an der Technischen Universität Berlin und leitete von 1990 bis 2011 das Zentrum für Antisemitismusforschung.