Die Treuhandanstalt (THA) wurde am 1. März 1990 durch einen Beschluss der DDR-Regierung – noch SED-geführt – unter dem Ministerpräsidenten Hans Modrow gegründet. Bis zur ersten freien Volkskammerwahl am 18. März und der Bildung der Regierung unter Lothar de Maizière (CDU) Anfang April fristete sie jedoch ein Schattendasein. Die neue Regierung setzte andere ordnungspolitische Prioritäten und schwenkte auf einen Kurs des Übergangs zur sozialen Marktwirtschaft ein. Somit bekam auch die THA einen neuen Auftrag: Nicht mehr die Bewahrung des ehemals staatlichen Eigentums, sondern dessen Privatisierung hatte nunmehr Priorität. Doch auf welche Weise der Übergang zur Marktwirtschaft organisierte werden sollte, blieb so unklar wie umstritten.
Bonner Behörden boten unter den sich radikal verändernden wirtschaftspolitischen Leitlinien Hilfe an. Bundeswirtschaftsministerium und -finanzministerium erarbeiteten Konzepte und Programme für den ostdeutschen Wirtschaftsumbau. Auch für die nun dem DDR-Ministerpräsidenten de Maizière direkt unterstellte Treuhandbehörde entwickelten Bonner Beamte Aufgabenprofile und Organisationsrichtlinien. In Ost-Berlin waren diese Hinweise zunächst willkommen. Doch bis zum Sommer 1990 verstärkte sich ein deutlicher Dissens zwischen den Regierungen der DDR und der Bundesrepublik im Verständnis dessen, mit welcher Organisationsstruktur die Privatisierung der staatlichen Industrie durch die THA durchgeführt werden sollte. Erstmals im Bundesarchiv Koblenz eingesehene Archivdokumente geben Auskunft über die Versuche der politischen Einflussnahme der Bundesregierung auf die Struktur, Arbeitsweise und Personal der THA im Frühjahr und Sommer 1990. Auf der Grundlage dieser Dokumente soll im Folgenden ein analytischer Blick auf dieses Spannungsverhältnis während dieser kurzen Zeit geworfen werden.
Die Treuhand im Fokus westdeutscher Ministerien im Frühjahr 1990
Die Bonner Ministerien für Wirtschaft und Finanzen nahmen die Überlegungen der Ost-Berliner Regierung über die weitere Behandlung des Volkseigentums nicht nur aufmerksam zur Kenntnis. Bereits in der Regierungszeit Modrows traf sich eine deutsch-deutsche Expertenkommission, in der Regierungsbeamte aus der DDR und der Bundesrepublik über die Vorbereitung einer Währungs- und Wirtschaftsgemeinschaft verhandelten.
Seit dem Amtsantritt Lothar de Maizières am 12. April 1990 nahmen Berater aus dem Bonner Regierungsapparat nunmehr verstärkt Einfluss auf die Neuorganisation der THA sowie die Ausarbeitung juristischer Rahmenbedingungen für deren künftige Tätigkeit.
Diese Einschätzungen basierten hauptsächlich auf einem Gespräch zwischen THA-Direktoriumsmitglied Wolfram Krause, DDR-Finanzminister Walter Romberg (SPD) sowie Staatssekretär Horst Köhler und weiteren Beamten aus dem BMF am 26. April 1990 in Bonn. Die Vertreter der THA schilderten ihren westdeutschen Gesprächspartnern den aktuellen Stand des Organisationsaufbaus der Anstalt, der ihrer Meinung nach sehr unbefriedigend sei. Die Zentrale in Berlin mit ihren rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei gegenwärtig in die Abteilungen Wirtschaft, Recht, Finanzen und Treuhand-Auftrag gegliedert und nur bedingt arbeitsfähig. Die Ressortzuständigkeit zwischen den DDR-Ministerien Wirtschaft und Finanzen sei umstritten, wobei das Büro von Ministerpräsident de Maizière sowie das Wirtschaftsministerium die Zuständigkeit für die THA weitgehend an sich gezogen hätten. Auch die Umwandlung der volkseigenen Kombinate und Betriebe in Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften und GmbHs) werde gegenwärtig vorrangig vom Wirtschaftsministerium organisiert, an dessen Spitze Gerhard Pohl von der CDU stand.
Anfang Mai 1990 verständigten sich BMF und BMWi auf „Grundsätze zur Privatisierung des Volkseigentums der DDR“, in denen gefordert wurde, sämtliche Vermögenswerte der DDR – einschließlich des staatlichen landwirtschaftlichen Vermögens, des Wohnungs- und Grundvermögens – möglichst umfassend zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit der DDR-Wirtschaft einzusetzen. Die Betriebe sollten zügig veräußert werden, „soweit sie wettbewerbsfähig sind oder nach unternehmenspolitischen Kriterien wettbewerbsfähig zu machen sind. Betriebe, deren Wettbewerbsfähigkeit nicht hergestellt werden kann, sind unverzüglich unter Veräußerung des verwertbaren Vermögens zu liquideren.“
Zu den zentralen Aufgaben der Treuhand zählten BMF und BMWi eine aktive Privatisierungspolitik sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen, die „soweit wie möglich“ zu beschleunigen waren. Sie sollte dabei alle Möglichkeiten nutzen, um eine Veräußerung zu marktgerechten Preisen zu ermöglichen. In der Struktur der Treuhand müsse eine branchenmäßige Aufteilung im gewerblichen Bereich unbedingt vermieden werden, hieß es. Zudem wurde die Zuständigkeit der Treuhand für die drei Einzelbereiche gewerbliche Wirtschaft, Wohnungswesen und Landwirtschaft „wegen unterschiedlicher Problemlagen“ für unzweckmäßig erachtet. Stattdessen schlugen die Bonner Beamten vor, für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, für Wohn- und Grundeigentum sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen jeweils eigene Institutionen mit unterschiedlichen Rechts- und Organisationsformen zu gründen. Die Treuhand wäre in dieser Variante lediglich für die früheren staatlichen Betriebe in der Industrie zuständig gewesen.
Weiterhin war daran gedacht, dass die THA sich während der Dauer ihres Bestehens aus den Privatisierungserlösen und sonstigen Erträgen selbst finanzieren solle. Zu diesem Zeitpunkt gingen die Bonner Behörden noch von vergleichsweise hohen Einnahmen aus der Privatisierung aus, was damit einem „sich letztlich selbst tragenden Finanzierungskreislauf“ entsprechen sollte. „Nicht nur die ordnungspolitische Erwägung des Rückzugs des Staates aus der Wirtschaft, sondern auch, um das Haushaltsdefizit abzubauen und damit den Kreditbedarf des Staates einzugrenzen, sollte der Sanierungsaufwand für die bisher volkseigene Wirtschaft aus dem volkseigenen Vermögen selbst finanziert und der Staatshaushalt insoweit nicht herangezogen werden.“
Während eines Gesprächs mit Vertretern westdeutscher Banken am 18. Mai 1990 in Frankfurt (Main), an dem u.a. Wolfram Krause als Mitglied des THA-Direktoriums , zwei Vertreter aus dem DDR-Wirtschaftsministerium, ein Referatsleiter aus dem Bundeskanzleramt sowie zwei Mitglieder des CDU-Wirtschaftsrates aus Bonn teilnahmen, forderten die Bankenvertreter eine Umbildung der bisherigen THA in eine „Privatisierungsagentur“, um die volkseigenen Betriebe nach „unternehmerischen Grundsätzen“ zu privatisieren.
Etwa zur gleichen Zeit, Mitte Mai 1990, sprach sich das BMWi in einem Organisationskonzept nun nachdrücklich dafür aus, das gesamte volkseigene Eigentum nicht einer einzigen Treuhandeinrichtung zuzuweisen. Stattdessen schlug die dortige Abteilung I – Wirtschaftspolitik – vor, das zu verwaltende Vermögen in drei Bereiche mit unterschiedlichen Rechts- und Organisationsformen zu trennen, in: a) gewerbliche Wirtschaft, b) Wohnungswesen sowie c) Landwirtschaft. „Alle drei Treuhandeinrichtungen sind auf eine aktive und zügige Umstrukturierungs- und Privatisierungspolitik unter Beachtung marktgerechter Preise zu verpflichten.“
In einem Vermerk für Bundeswirtschaftsminister Helmut Haussmann (FDP) vom 17. Mai 1990 bezeichnete der zuständige Abteilungsleiter im BMWi die Präferenz für eine Treuhand-Aktiengesellschaft im gewerblichen Vermögen als zwingend. Insbesondere könne in einer unternehmerisch tätigen Privatgesellschaft der Einfluss politischer Instanzen begrenzt werden. Die Einflussmöglichkeit der Regierung ergäbe sich dann aus den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung, die von der DDR zu übernehmen sei. Danach seien die Veräußerungen maßgeblicher Anteile an vom Bund beherrschten Unternehmen an die Zustimmung des Finanzministers gebunden.
In sämtlichen Konzepten für eine Neuorganisation der THA gingen die Bonner Beamten im April/Mai 1990 wie auch die DDR-Regierung noch von der Annahme aus, das bisherige staatliche Eigentum der DDR mit beachtlichem Gewinn veräußern zu können, sodass die Behörde auf Hilfen aus dem Staatshaushalt der DDR bzw. dem Bundeshaushalt nicht angewiesen sein würde. Im Sommer 1990 deutete sich allerdings schon an, dass sich aus dem gesamten Privatisierungsgeschäft der Treuhand letztlich wohl kein Gewinn erzielen lassen würde. In Bonn wuchs die Sorge vor einem Szenario, in dem die THA zu einem Milliardengrab des Bundes zu werden drohte.
Der deutsch-deutsche Diskurs über ein Treuhandgesetz
Seit Mitte Mai 1990 befasste sich eine von Ministerpräsident de Maizière eingesetzte Arbeitsgruppe mit der Neufassung des Treuhandgesetzes. Zum engeren Kreis der Arbeitsgruppe gehörten fünf Personen, die von de Maizière persönlich ausgewählt und ernannt wurden:
In die Erarbeitung des Entwurfs für ein neues Treuhandgesetz wurden Beamte aus den Bonner Bundesministerien für Wirtschaft, Finanzen und Justiz sowie aus dem Bundeskanzleramt einbezogen. Die entsprechenden Gesetzentwürfe der von de Maizière eingesetzten Arbeitsgruppe wurden den Bonner Dienststellen zugeleitet, dort diskutiert und überarbeitet. Auf der anderen Seite bildeten Entwürfe aus dem BMWi und BMF die Basis beiderseitiger Stellungnahmen und Gespräche zwischen Bonn und Ost-Berlin. So fand am 25. Mai 1990 eine Beratung von Vertretern der DDR-Ministerien für Wirtschaft sowie Finanzen, des THA-Direktoriums, des Büros des Ministerpräsidenten mit Beratern aus dem Wirtschafts- und dem Finanzministerium der Bundesrepublik in Ost-Berlin statt.
In den letzten Maitagen wurde die Arbeit an den Gesetzentwürfen in den Bonner Ministerien noch einmal intensiviert. Nach einer gemeinsamen Beratung von Vertretern des Bundeskanzleramtes, des BMWi und des BMF entstand ein Entwurf, über den Staatssekretär Horst Köhler in einem Schreiben an das Mitglied des Direktoriums der Deutschen Bundesbank Hans Tietmeyer vom 28. Mai 1990 informierte.
In den zuständigen Referaten des BMWi hielt man den von der Arbeitsgruppe des DDR-Ministerpräsidenten vorgelegten Entwurf eines neuen Treuhandgesetzes für wirtschaftspolitisch problematisch. Nach Ansicht der Bonner Beamten müsse mit der DDR-Seite in jedem Fall noch einmal über die im Entwurf vorgesehene Aufgliederung des Treuhandvermögens in Holdings für verschiedene Industriebranchen geredet werden. Dem Bundesministerium missfiel insbesondere die unklare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den geplanten Holdings in Form von großen privatwirtschaftlich organisierten Aktiengesellschaften und der THA als Anstalt des öffentlichen Rechts.
Bundeswirtschaftsminister Helmut Haussmann beurteilte die Gründung von branchenbezogenen Treuhand-Holdings ebenso skeptisch, wie er am 7. Juni 1990 an den Chef des Bundekanzleramtes Rudolf Seiters (CDU) schrieb. „Dies würde die Tendenz fördern, beim Herangehen an die zentrale Privatisierungsaufgabe die sektoral orientierten Perspektiven in den Vordergrund zu rücken und damit eine Vielzahl von unter betriebswirtschaftlichen Aspekten dringend anstehenden Entscheidungen zu verzögern.“
Haussmann warnte zudem vor übereilten Schritten, um die ostdeutsche Planwirtschaft in ein marktorientiertes Wettbewerbssystem zu überführen. Für dringlich hielt er westliches Kapital, das rasch in die DDR fließen müsse. Doch westdeutsche Unternehmen hielten sich bei Investitionen auffallend zurück, was der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Tyll Necker, in einem Schreiben an Haussmann vom 2. Mai 1990 mit unkalkulierbaren Risiken begründete: „Schon heute ist aber zu erkennen, dass die Ungewissheit über die bilanzielle Situation vieler DDR-Unternehmen, ungeklärte Eigentumsfragen sowie drohende Altlastverpflichtungen aus der Kontaminierung von Böden bei vielen westlichen Unternehmen eine reservierte Haltung in bezug auf DDR-Investitionen verursachen.“
Auch das BMF sah den mehrfach überarbeiteten Entwurf der Arbeitsgruppe de Maizières für ein neues Treuhandgesetz, insbesondere die vorgesehene Gründung der Treuhand-Aktiengesellschaften als Branchenholdings überwiegend kritisch. Der Leiter der Arbeitsgruppe Innerdeutsche Beziehungen im BMF, Thilo Sarrazin, hielt die schließlich im Treuhandgesetz gewählte Organisationslösung für eine völlige Fehlkonstruktion.
Ostdeutsches Beharrungsvermögen
Trotz der mehrfach vorgetragenen Einwände westdeutscher Regierungsbeamter hielt die DDR-Seite an dem Holding-Konzept fest. Sie brachte während einer letzten Besprechung am 31. Mai 1990 im Gebäude des DDR-Ministerrates der DDR klar zum Ausdruck, dass über den jetzt vorliegenden Entwurf nicht mehr diskutiert werden könne. In einem Vermerk aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) für Staatssekretär Klaus Kinkel (FDP) vom 1. Juni 1990 hieß es: „Die Vertreter der DDR wiesen vor Beginn der Erörterungen mehrfach darauf hin, dass der Entwurf noch heute dem Ministerpräsidenten zugeleitet werden müsse und dass deswegen keine großen Änderungen an der Konzeption des Entwurfs möglich seien.“
Auch in einer zentralen Frage, der Rechtsform der THA, konnte sich das Bonner Wirtschaftsministerium nicht durchsetzen. Denn die Grundidee im ursprünglichen Gesetzentwurf des BMWi, den gesamten gewerblichen Bereich der THA in eine vom Staat unabhängige Aktiengesellschaft umzuwandeln, hatten der Ministerpräsident selbst und sein Büro verworfen. In einem Vermerk für Haussmann vom 5. Juni 1990 war davon die Rede, dass von dem Konzept des BMWi so gut wie nichts mehr übrig geblieben sei, „d.h. nahezu alle wesentlichen Entscheidungen obliegen wiederum der öffentlich-rechtlichen Anstalt mit allen immanenten Gefahren der Politisierung und Bürokratisierung.“
Ganz offensichtlich fanden die Bonner Ministerien mit ihren mehrfach vorgetragenen Bedenken und Einwänden kaum Gehör, woraus geschlossen werden kann, dass der politische Einfluss von BMF und BMWi auf die Erarbeitung eines neuen Treuhandgesetzes eher als gering veranschlagt werden muss. Dies lag nach Ansicht von Sarrazin auch daran, dass die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die THA und das Treuhandgesetz in der Bundesregierung im Sommer 1990 noch nicht klar verteilt worden waren.
Der Ministerrat bestätigte schließlich am 6. Juni 1990 den von der Arbeitsgruppe des Ministerpräsidenten vorgelegten „Entwurf zum Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz)“ und leitete diesen an den Wirtschaftsausschuss der Volkskammer zur Beratung weiter.
In Anbetracht einer gewissen Distanz zu den Bonner Treuhandkonzepten im Ministerbüro de Maizière wollte das Bundeskanzleramt nach der Verabschiedung des neuen Treuhandgesetzes in der Volkskammer am 17. Juni 1990 stärkeren Einfluss auf die praktische Umsetzung des Gesetzes nehmen. „In jedem Fall“, so antwortete der Chef des Bundeskanzleramtes Rudolf Seiters (CDU) auf ein Schreiben Haussmanns am 20. Juni 1990, „sollten wir die praktische Umsetzung des Treuhandgesetzes durch bilaterale Gespräche intensiv begleiten.“
Fazit und Ausblick
Zumeist herrscht die Annahme vor, die Bonner Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen sowie auch das Bundeskanzleramt hätten einen großen Einfluss auf den Entstehungsprozess der Treuhandanstalt im Frühjahr und im Sommer 1990 gehabt. Die Bonner Beamten versuchten durchaus, die juristischen Rahmenbedingungen für die Arbeit der THA (Treuhandgesetz und Treuhandstatut) maßgeblich zu bestimmen. Wie die jüngsten Aktenfunde im Bundesarchiv in Koblenz offenbaren, zeigten sich sowohl die Regierung unter Ministerpräsident Lothar de Maizière sowie auch die Treuhand-Spitze zunächst außerordentlich distanziert. Obwohl es zahlreiche Treffen und Besprechungen in Bonn und Berlin zwischen Vertretern der DDR-Regierung und den Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen sowie dem Bundeskanzleramt gab, folgten sowohl das Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990 als auch das Treuhandstatut vom 18. Juli 1990 nicht uneingeschränkt den Empfehlungen und Vorgaben der Bonner Regierungsbeamten. Auf welchen Ebenen die politische Einflussnahme Bonner Behörden auf die Neugestaltung und weitere Profilierung der THA nach der deutschen Einheit seit dem Herbst 1990 erfolgte, dokumentieren die relevanten Unterlagen der Bundesministerien im Bundesarchiv Koblenz, die jetzt zugänglich gemacht wurden und zu überraschenden Befunden führen.
Zitierweise: "Im Schlepptau der Bonner Behörden? Die Treuhand und die Einflussnahme der Bundesregierung im Frühjahr/Sommer 1990“, Andreas Malycha, in: Deutschland Archiv, 16.4.2020, Link: www.bpb.de/307832