Christoph Singelnstein übernahm 1990 diese Aufgabe als letzter Intendant des DDR-Rundfunks. Vor ihm standen gewaltige Aufgaben, die vom Personalabbau bis zur Erneuerung der Senderstrukturen reichten. Im Interview berichtet er von den Schwierigkeiten und Möglichkeiten, eine neue gesamtdeutsche Rundfunklandschaft im wiedervereinigten Deutschland zu gestalten. Vor allem die unterschiedlichen politischen Interessen der Parteien und die Besitzbewahrungsvorstellungen der ARD-Rundfunkanstalten führten zu einer Abwicklung des DDR-Rundfunks nach Paragraph 36 des Einigungsvertrages. Die Chance für die Schaffung einer großen, dem WDR im Westen ebenbürtigen öffentlich-rechtlichen Anstalt im Osten, wurde damals vergeben.
Rundfunkneuordnung nach der Wiedervereinigung Untertitel: Christoph Singelnstein im Interview
/ 1 Minute zu lesen
Als Ende 1989 die Friedliche Revolution in der DDR die alte Staatsmacht zum Rücktritt zwang und am 18. März 1990 eine frei gewählte Regierung aus den Volkskammerwahlen hervorging, musste der Rundfunk der DDR von einem Staatssender in eine öffentliche-rechtliche Anstalt umgewandelt werden.
Rundfunkneuordnung nach der Wiedervereinigung
Christoph Singelnstein (geb. 1955 in Greifswald)
Nach einem Studium der Theaterwissenschaften in Leipzig begann Singelnstein zunächst als Kulturredakteur beim Rundfunk der DDR. 1983 wechselte er in die dortige Hörspielabteilung und arbeitete als Dramaturg und Produzent. In der DDR engagierte er sich in der christlichen Opposition. Im August 1990 wurde er Intendant des Rundfunk der DDR. Ab 1992 war er in der Funktion des Chefredakteur des Kultur- und Informationsprogramms im Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg tätig, später leitete Singelnstein die Landeswelle des ORB/rbb Antenne Brandenburg. Im fusionierten Rundfunk Berlin Brandenburg war er von 2009 bis zu seinem Ruhestand 2021 der erste multimediale Chefredakteur. Seit 2022 ist Christoph Singelnstein Vorsitzender der Historischen Kommission der ARD.