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„Aus einem Dunkel heraus verwaltet“ Die Diktaturerfahrung des Filmemachers Hannes Schönemann

Lisa Schoß

/ 22 Minuten zu lesen

In der Spätphase der DDR statuierten das Ministerium für Staatssicherheit und die Leitung der DEFA an Sibylle und Hannes Schönemann ein Exempel. Das Ziel war, den Regie-Nachwuchs zu disziplinieren.

Hannes Schönemann bei der Arbeit für die DEFA. (© DEFA-Stiftung, Helmut Raddatz)

Am 12. Juni 1984 schreiben Sibylle und Hannes Schönemann an den Stellvertretenden Minister für Kultur und Leiter der Hauptverwaltung Film, Horst Pehnert. Das Ehepaar, beide ausgebildet im Fach Regie, hat Anfang April einen Ausreiseantrag gestellt. Sie begründen ihren Schritt damit, dass Hannes Schönemann in der DDR „eine berufliche Tätigkeit und Perspektive entsprechend [s]einer Qualifikation und Ambition verwehrt [wird]“. Ein weiterer Antrag folgt. Beide Anträge bleiben, wie auch Nachfragen, unbeantwortet. Nun bitten sie den Minister um Unterstützung und gehen dabei in die Offensive: In ihnen sei „die bittere Erkenntnis“ gereift, „aus einem undurchschaubaren Dunkel heraus verwaltet zu werden“.

„Wir haben 1980 das Studium der Filmregie mit dramatischer Spezialausbildung erfolgreich mit dem Diplom absolviert. Seitdem haben wir in unermüdlicher Arbeit alles unternommen, um entsprechend unserer Qualifikation und unseren Vorstellungen unseren Beruf ausüben zu können. Es wurde uns verwehrt und nachvollziehbar über vier Jahre in verantwortungsloser Weise unmöglich gemacht. Darüber hinaus wurde uns mitgeteilt, dass wir durch den Akt der Antragstellung im Nachhinein selbst dafür gesorgt hätten, dass eine Tätigkeit in unserem Beruf ausgeschlossen sei. Für uns bedeutet das eine Verdrehung der Tatsachen. Wir empfinden unsere Situation als ein praktisches Berufsverbot und fühlen uns in unserem Grundrecht auf Arbeit entscheidend behindert. (…) Wir haben die Hoffnung, dass Sie auf Grund Ihrer Einsicht in die Gesamtproblematik und durch Ihre Zustimmung und sachbezogene Einschätzung der Lage einen wesentlichen Beitrag zur Beseitigung unserer unwürdigen Situation leisten könnten.“

Sechs Wochen später kommt Pehnerts Antwort. Sie ist scharf und eindeutig. Er könne die aufgeführten Gründe „nicht akzeptieren“, Schönemanns Behauptungen seien eine „Verleumdung“ und „charakteristisch für eine Art der Selbstüberschätzung, die noch immer, wenn sie an sich selbst scheitert, die Schuld dafür bei anderen gesucht hat“. In den nächsten Monaten spitzt sich die Situation für die Schönemanns schleichend zu. Das Ministerium für Staatsicherheit (MfS) überwacht das Ehepaar spätestens seit 1976, besonders Hannes Schönemann steht dabei im Fokus. Schönemanns stellen einen weiteren Ausreiseantrag, bitten nochmals um Genehmigung. Sieben Tage später, am 27. November 1984, werden Sibylle und Hannes Schönemann verhaftet, und ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet. Das Verfahren endet am 15. Februar 1985 mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen „gemeinschaftlicher Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit“. Im Juli 1985 werden die Schönemanns für 95.847,00 DM pro Person, eine Pauschalsumme des innerdeutschen Tauschgeschäfts Häftlinge gegen Devisen, durch die Bundesrepublik Deutschland (BRD) freigekauft. Über das Notaufnahmelager Gießen ziehen sie nach Hamburg. Die gemeinsamen Kinder kommen Wochen später nach.

Das Vorgehen gegen Sibylle und Hannes Schönemann ist in seiner Härte beispiellos für den Umgang mit Künstler/-innen in der Spätphase der DDR. Warum reagierte der Staat so scharf, und wer traf die Entscheidungen?

Wieviel Unangepasstheit ist erlaubt?

Der Regisseur Hannes Schönemann sprach 2026 mit der Autorin Lisa Schoß über die Zersetzungsmaßnahmen der Stasi, die Haltung der DEFA sowie der Hochschule und die Konsequenzen, die er durch sein mutiges Handeln ertragen musste. (© Lisa Schoß)

In Hannes Schönemanns Biografie spielt die Freiheit, Entscheidungen selbst zu treffen, eine zentrale Rolle. In einer Gesellschaft wie der DDR führte das unweigerlich zu Konflikten. Das war bereits vor Schönemanns künstlerischem Werdegang der Fall und erst recht, seitdem er als junger Filmemacher in Erscheinung trat. „Dieses Land, die Strukturen, dieses System, der Aufbau des Sozialismus, die Menschenerziehung und Menschenverwaltung waren solcher Art, dass Figuren wie ich immer irgendwie geknirscht haben. Ich war falsch in dem Land, von Anfang an im Grunde genommen. Weil ich bestimmte Fähigkeiten, eine gewisse Kompatibilität, nicht entwickeln konnte, unter anderem aber auch, weil das Land so war wie es war. Aber auch durch meine Herkunft, meine Biografie, durch die Wesenszüge, die mir eigen sind. [...] Mein Talent, soziale Spielregeln einzuhalten, war nie sehr ausgeprägt. Das klingt jetzt so eitel, aber ich habe einen hohen Preis dafür bezahlt.“

Schönemann, geboren 1946, begann im Frühjahr 1968, als ungelernter Beleuchter im DEFA-Spielfilmstudio zu arbeiten. Schon ein Jahr später avancierte er zum Regieassistenten. Doch um Regisseur werden zu können, musste er an die Hochschule für Film und Fernsehen (HFF), die in der DDR als einzige Filmhochschule eine Schlüsselrolle beim Zugang zur Filmbranche spielte. Dort lautete der Ausbildungsauftrag, die „künstlerische und publizistische Parteinahme für den Sozialismus“ zu fördern. Gleichwohl funktionierte der „allseits abgesicherte bürokratische Kreislauf“ von Delegierung und Eignungsprüfung nie lückenlos. (Film-)Kunst lebt von Freiheit und Querköpfen – das wussten auch viele Verantwortliche in der Hochschule und in den Studios.

Schönemann nahm 1975, mit nachgeholter Sonderreifeprüfung, an der HFF ein Regiestudium auf. „Ausprobieren, wie man anders arbeiten kann“, war sein Ziel. Angeregt von Regisseuren wie Milos Forman oder John Cassavetes suchte er nach neuen Produktionsweisen, nach einer anderen Schauspielführung. An den Strukturen vorbei drehte er kleinere Filme, und der Direktor für Künstlerische Ausbildung an der HFF, Vito Eichel, ließ ihn gewähren.

Schönemann gehörte am Ende des Studiums mit sieben Filmen zu den produktivsten Student/-innen: „Was aus uns geworden ist“ (1975) über eine Jubiläumsfeier in Schönemanns altem Kinderheim; „Ostbahnhof“ (1976), eine kurze Filmübung über das nächtliche Treiben auf dem gleichnamigen Bahnhof; „Anne Schulz“ (1977), das Portrait einer jungen Frau, die sich zur Scheidung entschlossen hat; „Döschers“ (1977) über das Leben von Mähdrescherfahrern auf Usedom; das jugendliche Gruppenportrait „Sonnabend, Sonntag und Montag früh“ (1978); das improvisierte Road-Movie „Unterwegs“ (1978); und der Diplomfilm „Die Kaminski“ (1980).

Authentizität der Beobachtung

Die frühen filmischen Arbeiten hatten meist enorme Auswirkungen auf die weiteren Karrierechancen. Bei Schönemann sticht in dieser Hinsicht „Sonnabend, Sonntag und Montag früh“ heraus. Der „Ausnahmefilm“ hätte ein Türöffner sein können, er war ein Versprechen, Bewegung ins Kino der DDR zu bringen. Stattdessen schob er vermutlich eher einen Riegel vor die weitere Entwicklung Schönemanns zum DEFA-Regisseur. Der Film begleitet Jugendliche in der brandenburgischen Provinz über ihr Wochenende hinweg und in die montägliche Rückkehr in ihr tristes Lebenskorsett. Er bleibt nah an der Realität, ist mit der Handkamera in Echtzeit gedreht (Kamera: Thomas Plenert, Norbert Schmidt), die Bilder sind bewusst unterbelichtet und rau, es gibt keinen Kommentar, nur O-Töne, zu denen nicht zuletzt die Musik gehört, die die Jugendlichen hören: die Stones, Bob Dylan, Creedence Clearwater Revival, Udo Lindenberg – westliche Musik, die offiziell einer Quotenregelung unterlag.

„Bei der Abnahme in der Hochschule brannte die Luft. Der Film war einfach eine Bewegung durch einen Raum, durch ein Milieu, und die Musik, die Montage, die Kamera, das war so lässig. Das entsprach mir sehr. Abgesehen davon, dass der Film als Erlebnis funktioniert. Solche Filme in der Perfektion gab es nicht, das war damals für Studentenfilme untypisch. Er schlug ein wie eine Bombe, wir bekamen viel Beifall, alle fragten: „Wie habt Ihr das gemacht?“ Das war aber auf die Hochschule beschränkt. Dadurch bekam ich von heute auf morgen ein Ranking, ich war oben gelandet.“

Dann aber lief der Film als offizieller Beitrag der Filmhochschule auf dem Nationalen Dokumentarfilmfestival in Neubrandenburg. Der eine Teil des Publikums konnte sich mit dem Lebensgefühl der Protagonist/-innen identifizieren. Dem anderen Teil stießen Inhalt und Form auf. Der Film verschwand im Archiv.

„Aktiv negativ“

Hannes Hönemann (vorne links) am DEFA-Filmset bei den Dreharbeiten für "Tecumseh" mit Gojko Mitić in der Rolle des Shawnee Tecumseh, aufgenommen 1972. (© DEFA-Stiftung, Eckhardt Hartkopf und Hans-Joachim (auch: Jochen) Zillmer)

Auch die Staatsicherheit vermerkte die Atmosphäre, die nach den wenigen Vorführungen zu beobachten war. Das MfS hatte sich an der HFF in den 1970er- und 1980er-Jahren „wie ein Spinnennetz“ ausgebreitet. Über Schönemann wurde berichtet, seine Filme seien „nicht vom Standpunkt der sozialistischen Moral aus“ gestaltet. Es sei ein „Fehler“ gewesen, ihn zum Studium an die HFF zu delegieren. Inoffizielle Mitarbeiter des MfS (IM) beschrieben ihn als „von sich selbst eingenommen“, „arrogant und frech“, „aktiv negativ, als Einzelgänger, der glaube, seinen Ideen und Interessen nachgehen zu können. Die MfS-Akten sind natürlich nicht neutral, sie spiegeln die ideologische Sichtweise der Staatssicherheit. Ungeachtet quellenkritischer Überlegungen kann indes davon ausgegangen werden, dass Schönemanns Nach-den-eigenen-Spielregeln-spielen (und dabei durchaus Erfolg zu haben) auch Missgunst bei so manchem Kollegen, mancher Kollegin erzeugte. Schönemanns Eigensinn und seine Filmbesessenheit wurden zu Geltungsdrang und Selbstüberschätzung umgedeutet. Hier war jemand, der den stillschweigenden Status quo nicht akzeptierte und damit vielen anderen den Spiegel vorhielt. Schönemann galt als jemand, der das Klima an der Hochschule negativ beeinflusste. Folgerichtig beobachtete das MfS misstrauisch, mit wem er verkehrte, diskutierte und Filme machte. „Gruppenbildungen mit negativer Tendenz an der HFF“ galt es frühzeitig zu verhindern.

Das wog einmal mehr schwerer nach der Ausbürgerung des Liedermachers Wolf Biermann im November 1976 und den unvorhergesehenen Protestbekundungen von Künstler/-innen und Intellektuellen. Die Studierenden der Filmhochschule gerieten unter massiven politischen Druck. Die Hochschulleitung erwartete Loyalität mit der Entscheidung der SED und die Unterschrift unter einer offiziellen Resolution, die die Ausbürgerung rechtfertigte. Die Internationale Leipziger Dokumentar- und Kurzfilmwoche, die nur wenige Tage nach Biermanns Ausbürgerung stattfand und zu der viele Student/-innen angereist waren, wurde zum Schauplatz des Protestes. IM rapportierten, wie die Schönemanns mit Filmemacher/-innen aus der Bundesrepublik diskutierten. Die Resolution der Hochschule wollten sie nicht unterschreiben, jedoch ebenso wenig die drohende Exmatrikulation riskieren.

Stattdessen traf sich die Seminargruppe im Anschluss des Festivals in der Schönemannschen Wohnung, um sich zu beraten. Schon im Dezember 1976 hatte der IM José, der an der HFF als Dramaturg tätig war, berichtet, eine „kleine, aber einflussreiche Gruppe“, zu der Hannes Schönemann gehöre, „vermute hinter der Ausbürgerung Biermanns das Bestreben von Partei und Regierung, die Kunst wieder einzuengen und alle Künstler einzuschüchtern“. Die Seminargruppe kam überein, sich der Position des Präsidenten der Akademie der Künste, Konrad Wolf, anzuschließen. Wolfs Stellungnahme war erkennbar um Differenzierung bemüht, bat alle Beteiligten, ihre Position zu überdenken und sich selbstkritisch zu fragen „was wir richtig und was wir falsch machen“. Für den IM „José“ stellte die Erklärung der Seminargruppe eine „Gegenplattform zur von der Parteileitung der Filmhochschule beschlossenen Position“ dar.

Bei passender Gelegenheit (fast) aussortiert

Ende 1979 wurde Hannes Schönemann dann doch exmatrikuliert, weil er nicht regelmäßig am Fach Wissenschaftlicher Kommunismus teilgenommen hatte, eines der nicht filmspezifischen Fächer, die das Studium politisch rahmten. Wurde man zu den Prüfungen in diesen Fächern nicht zugelassen oder fiel durch, durfte man die Hauptprüfung nicht absolvieren, die wiederum Voraussetzung für das Diplom war. Mit solchen Verfahren entledigte man sich gerne unliebsamer Student/-innen. Doch Schönemann fand heraus, dass er die Prüfung wiederholen durfte – unabhängig von einer Exmatrikulation. Hochschuldirektor Peter Ulbrich ließ ihn schließlich als externen Studenten zu.

Auf diese Weise arbeitete Schönemann gleichzeitig bei der DEFA als Regieassistent, schrieb seine Diplomarbeit, das Drehbuch für den Diplomfilm seiner Frau („Ramona“) und bereitete unter Zeitdruck seinen eigenen Diplomfilm vor. Die Vorgaben beinhalteten einen Stoffvorschlag aus der Dramaturgie, eine Länge von 50 Minuten, ein kleines Budget und eine kurze Produktionszeit. „Die Kaminski“, nach einer Erzählung von Peter Abraham, handelt von einer strebsamen Oberschülerin, die sich vornimmt, einen unangepassten, vorbestraften Hilfsarbeiter auf den rechten Weg zu bringen. Durch die Begegnungen mit ihm beginnt sie, ihre Konformität zu reflektieren. Daraufhin lässt ihre Umwelt sie erbarmungslos fallen. „Die Kaminski“ ist ein Film über Anpassung, Rebellion, die Verlogenheit sozialistischer Moral und das Verlorensein in einer kleinbürgerlichen Welt. Schönemann besetzte den Film überwiegend mit Laien und drehte an Originalschauplätzen mit geringem produktionstechnischem Aufwand (Kamera: Thomas Plenert). Die Produktionsleitung stoppte die Dreharbeiten unter fadenscheinigen Gründen, die Szene einer Vergewaltigung musste rausgeschnitten, der gesamte Film um 40 Minuten gekürzt werden. Der Film blieb so im Grunde ein Fragment und wurde wegen dramaturgischer und gestalterischer Schwächen mit einer Vier benotet. Doch damit bekam Schönemann sein Diplom, ohne das er keine Chance gehabt hätte, seine Filme bei der DEFA zu realisieren.

Das verhinderte Debüt

Zurück im Studio reichte Schönemann im Februar 1981 zügig das Exposé für seinen ersten Spielfilm ein. Im Mittelpunkt von „Interruption (Die Unterbrechung)“ steht eine junge Frau, die knapp 18-jährige Gudrun aus Bansin. Gudrun ist ungewollt schwanger, fühlt sich mit der Entscheidung, ob sie das Kind bekommen soll oder nicht, aber allein. Erst als sie auf die zehn Jahre ältere Andrea aus Berlin trifft, die ein ungebundenes Leben zu führen scheint, glaubt sie, ein Vorbild gefunden zu haben. In Berlin versucht Gudrun, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, aber die Schwangerschaft ist bereits zu weit fortgeschritten. Und Gudrun erkennt, dass Andrea nicht so frei ist, wie sie glaubte. Sie kehrt zurück nach Bansin: mit der Entscheidung für das Kind. In seinen konzeptionellen Überlegungen legte Schönemann dar, dass er das Potenzial des Stoffes im „nichtverbalen“ Bereich sehe, im „Erfassen“ der „Körpersprache“ der Figuren, in Stimmungsbildern. Er wolle mit viel Raum für Improvisation inszenieren, nicht im Atelier und teilweise mit Laien, in kleinem Team, zusammen mit Thomas Plenert (Kamera). Im April 1982 unterschrieb der Chefdramaturg Rudolf Jürschik „mit Zuversicht“ den Szenariumsvertrag, weil er „einen Film erwarte, der das jugendliche Publikum (…) produktiv anregen kann“. Es folgten zwei Szenarien, im September schließlich das Rohdrehbuch. Jürschik empfahl dem Generaldirektor des DEFA-Spielfilmstudios, Hans Dieter Mäde, „die Realisation dieses Debütfilms im Frühjahr 1983 zu planen“. Damit war der Stoff im Grunde in den Produktionsplan eingetaktet. Diesmal jedoch folgte Mäde dem Vorschlag seines Chefdramaturgen nicht. Mäde, Mitglied des Zentral Komitees (ZK) der SED, war 1977 nach der Biermann-Ausbürgerung als neuer Generaldirektor des DEFA-Studios für Spielfilme eingesetzt worden. Er galt als politisch zuverlässig und dienstbeflissen. Der Staatsicherheit hatte er seine enge Mitarbeit versichert. Vom Generalsekretär des ZK der SED Erich Honnecker hatte Mäde den Auftrag erhalten, den „agitatorischen Effekt“ in den Filmen zu erhöhen und „störende Elemente“ (gemeint waren unliebsame Filmemacher/-innen) „rigoros“ abzudrängen. Mäde ließ daraufhin die Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses enger überwachen.

Eine wichtige Rolle sollte dabei das Lektorat übernehmen, dessen Leitung Mäde mit einer engen Vertrauten besetzte: der Literatur- und Theaterwissenschaftlerin Ursula Püschel. Auch Püschel hatte sich zur Zusammenarbeit mit der Staatsicherheit verpflichtet. Ihre Aufgabe bestand darin, Filmstoffe „aus pol.-op. Sicht“ zu prüfen und die „Aktivitäten des künstl. Nachwuchses“ einzuschätzen, „Hinweise auf feindlich-negative Handlungen“ zu geben und Mitarbeitende des Studios zu kontrollieren. „Verzögerungen und Verhinderungen von Filmprojekten, die dem Generaldirektor politisch suspekt waren und über die er sich mit seinem Chefdramaturgen nicht einig werden konnte, gehen zum großen Teil mit auf ihr Konto“, so die Dramaturgin Christel Gräf.

Bei „Unterbrechung“ hatte Püschel von Anfang an Bedenken. In einem Brief an Mäde untermauerte sie ihre „Einwände“ und führte nach einiger inhaltlicher Kritik (zu viel „Milieu“, zu viel „Rohheiten“, keine „kunstwürdige[n] Schritte im Menschwerdungsprozeß“) „die Identität von Autor und Regisseur“ ins Feld, die „Befürchtungen“ nahelege; schließlich verwies sie auf die „Verantwortung des Studios der Öffentlichkeit gegenüber“ und stellte infrage, ob die „materiellen und ideellen“ Kosten „zumutbar“ seien; zum Ende riet sie unmissverständlich von dem Filmprojekt ab. Mäde ließ die Produktion kurz darauf stoppen. Eine Rücksprache mit dem Regisseur erfolgte nicht. Die Entscheidung traf Schönemann „wie der Blitz aus heiterem Himmel“.

Sibylle Schönemann (© DEFA-Stiftung, Michael Loewenberg)

Am 7. März 1983 stellte die Staatssicherheit Hannes und Sibylle Schönemann unter „operative Kontrolle“ (OPK). Die geheimdienstlichen Einschätzungen legen die enge Kommunikation zwischen zunächst der Hochschule, dann der Studioleitung und dem MfS über mehrere Jahre offen. Auch die nun folgenden Maßnahmen waren abgestimmt, Kontaktpersonen und IM in den Studios (zu denen nicht nur Mäde und Püschel, sondern auch der Chefdramaturg und Kolleg/-innen zählten) mit Aufträgen versehen. Die Gründe für die „Bearbeitung“ waren fadenscheinig: „eine labile politische/kulturpolitische Haltung“, die „in Form einer verzerrten Darstellung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse“ zum Ausdruck komme, es bestünden „Verbindungen zu negativen Filmschaffenden der DDR sowie zu Personen aus dem NSA [nichtsozialistischen Ausland, LS]“.

Die Irritation über das abrupte Aus für „Unterbrechung“ versuchte Schönemann durch Arbeit an neuen Stoffen zu kompensieren. Keiner davon wurde für die Weiterentwicklung freigegeben. Die Studioleitung setzte Schönemann auf Grundlage seines Arbeitsvertrages unter Druck, wieder als Regieassistent zu arbeiten. Doch der forderte als ausgebildeter Regisseur sein Recht auf eigene Filme ein. An einer Art Alibistoff, einem Kurzspielfilm aus der sogenannten proletarischen Literaturtradition, sollte er sich bewähren. Ob er ihn tatsächlich drehen durfte, ließ man offen. Sibylle Schönemann erhielt derweil Regieangebote und versuchte, ihren Mann mit ins Boot zu holen, indes vergeblich. Schließlich stoppte Mäde auch diese Projekte.

Letzter Ausweg Ausreiseantrag

Am 5. April 1984 stellten die Schönemanns ihren Ausreiseantrag. Sie hatten erkannt, dass die DEFA Hannes Schönemann keine Chance geben würde, zu zeigen, was er konnte und worauf es ihm ankam. Dass der Antrag ein Politikum sein würde, war dem Paar klar, nicht aber die Konsequenzen. Für die Staatsicherheit kam der Antrag, wie ein internes Gutachten darlegt, „völlig überraschend, ohne Vorankündigung von IM“. Das geheimdienstliche Vorgehen sei mangelhaft ausgerichtet und dokumentiert gewesen. Es gehe jetzt darum, „nachträglich die Ursachen und Hintergründe aufzuklären“. Kurze Zeit später verschärfte das MfS die Maßnahmen – das Ziel: die Kriminalisierung und ein Ermittlungsverfahren. Im Kadergespräch mit Hannes und Sibylle Schönemann behauptete Mäde, den Schönemanns zahlreiche Möglichkeiten für berufliche Qualifikation geboten zu haben, von „beruflicher Perspektivlosigkeit“ könne keine Rede sein. Das Protokoll hielt fest, dass beide „keine Bereitschaft“ zeigten, ihre Position zu überdenken und das Ersuchen auf Ausreise zurückzunehmen. Hannes Schönemann wurde dabei als der „bestimmende[] Faktor“ der Verweigerung festgemacht.

Im Juni 1984 stellten die Schönemanns ihren zweiten Ausreiseantrag und verwiesen darauf, dass sich ihre Lage aufgrund der Antragstellung „zugespitzt“ habe. Außerdem kündigten sie die zu Beginn zitierte „Eingabe“ beim Stellvertretenden Minister für Kultur und Leiter der HV Film Pehnert an. Beim MfS verständigte man sich zeitgleich, dass die OPK zu einem „Operativen Vorgang“ (OV) zu entwickeln sei, mit dem die Staatsicherheit gegen politische Gegner vorging. Der „Eröffnungsbericht“ zeichnete nochmals die Entwicklung der Schönemanns seit ihrer Hochschulzeit nach und meinte dort bereits „Tendenzen einer labilen Einstellung/Haltung zu grundsätzlichen Fragen der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaftsordnung“ erkannt zu haben.

Er rekapitulierte die aus Sicht der Studioleitung und des MfS zunehmende Verweigerungshaltung und die fehlende Bereitschaft, an der „Realisierung von Filmprojekten mit positiver Aussage“ mitzuwirken, das Austesten der Toleranz der Studioleitung und die angebliche Verdrehung von Tatsachen. Man erwartete weitere Ausreiseanträge, die die Schönemanns auch unter „Begehung von Straftaten“ durchsetzen würden. Dazu zählte das MfS zum damaligen Zeitpunkt die „ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ und den „Zusammenschluss mit anderen Personen“. Im September schickte Mäde Roland Gräf zu Schönemann. Gräf und Schönemann waren durch die gemeinsame Arbeit freundschaftlich verbunden. Gräf hatte den Auftrag, Schönemann die Assistenz bei seinem neuen Filmprojekt „Der Russenpelz“ anzubieten. Er legte die Karten offen, versuchte Schönemann zum Einlenken zu bewegen, doch dieser wollte keinen Kotau vor Mäde machen. „Ich glaube, es ging darum, mich regelkonform zu machen. (…) Sie haben ja auch nicht gesagt: Wir wollen nicht, dass Du gehst, lass uns überlegen, was wir zusammen hinkriegen können. Das wäre, glaube ich, das Tor gewesen, wo sie mich hätten kriegen können, auf so einer Art Augenhöhe. Denn natürlich wollte ich meine Filme in diesem Studio machen. Es war meine Heimat. Das Land war mein Land, ich war da zuhause.“

Es war ein ungleicher Machtkampf. Mäde ließ die Lohnzahlungen einstellen und leitete ein Disziplinarverfahren ein. Schönemann beharrte auf seinen Grundrechten. Mäde erteilte „strenge Verweise“ wegen „Arbeitsverweigerung“, ordnete Studioverbot an und forderte Schönemann zur „Korrektur“ seiner Position auf. Schönemann wiederum erinnerte an die Übereinkunft, eine „eigenschöpferische Regieaufgabe“ übernehmen zu können, ja er wurde sogar grundsätzlich und beklagte, dass die Studioleitung „sich durch eine einseitige Vorteilslage einen Ermessensspielraum liess, der die Hochschulabsolventen in einer Art Unmündigkeit beliess. In meinem Fall wurde dieser Ermessungsspielraum dazu benutzt, mir eine berufliche Perspektive und Erfüllung zu verweigern.“ Bis zur Bewilligung des Antrags könne er weiter als Drehbuchautor arbeiten.

Ende Oktober 1984 stellten die Schönemanns den dritten Ausreiseantrag: „Die Art der Bearbeitung unserer Angelegenheit betrachten wir als Repressalie, da diese Art inhuman ist und uns in unserer Würde verletzt. Ebenso stellt sich uns die Verfahrensweise der Studioleitung als Repressalie dar, da sie sich formaljuristisch gebärdet, in ihrem Wesen aber unmoralisch ist.“

Und dann standen da zwei Sätze, die den Stein endgültig in Richtung Willkür ins Rollen brachten: „Je länger Sie uns die Genehmigung verweigern, umso mehr wächst die Gefahr der Eskalation und unkontrollierter Handlungen. Wir erklären hiermit, dass sich unsere Absicht nicht ändern wird und wir aber bei ständiger Verweigerung unserer Absicht den weiteren, unwürdigen Umständen nicht tatenlos gegenüberstehen werden.“

Staatliche Willkür

Am 13. November 1984 schlug die Hauptabteilung XX vor, den OV mit einem „Ermittlungsverfahren“ wegen „Staatsverleumdung“ abzuschließen. Es habe sich gezeigt: „(...) dass die Sch.‘s gemeinschaftlich handelnd unter Vortäuschung anspruchsvoller künstlerischer Realisierungsabsichten versuchen, in ihren Arbeiten eine kulturpolitische Konzeption umzusetzen, die als dem Sozialismus wesensfremd zu charakterisieren ist. Zum Unterlaufen von Festlegungen der künstlerischen Leitung bemühten sich die Sch.‘s, sich mit anderen labilen bzw. indifferenten Kräften zusammenzuschließen. Durch IM konnte verhindert werden, daß sie künstlerische Arbeiten realisierten, die den Beschlüssen unserer Partei und Regierung entgegenstehen. Als ihnen bewusst wurde, dass die Parteiorganisation, die Studioleitung sowie die Leitung des Filmwesens der DDR nicht unter Druck zu setzen sind, stellten sie demonstrativ ein Übersiedlungsersuchen nach der BRD. (…) In von ihnen gemeinschaftlich verfassten Schreiben (…) würdigten sie die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR herab und diffamierten die Kulturpolitik unserer Partei und das Wirken der in diesem Bereich tätigen Funktionäre.“

Im „Sachstandsbericht“ wurde nachgelegt. Hier war nun auch von „Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“ die Rede. Der Verfasser des Berichts zeichnete von Hannes Schönemann, zunehmend persönlich diffamierend, das Bild eines Menschen, der in völliger Selbstüberschätzung und im Widerspruch zu seinen tatsächlichen Fähigkeiten fast sein gesamtes bisheriges Leben maßlose Forderungen stellte, der jedes Entgegenkommen missbrauchte, der seine Frau negativ beeinflusste und im Kollegium völlig isoliert dastehe. Mehr noch insinuierte der Bericht, das Kollegium wünsche, dass Schönemann einen Denkzettel bekomme. Die verschiedenen Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch der DDR, die wie Jonglierbälle in der Luft gehalten wurden, machen deutlich, dass für das MfS zwar das Ergebnis feststand – ein Ermittlungsverfahren und eine Verurteilung –, aber nicht, wie man dieses Ziel justizförmig erreichen konnte. Eine interne Stellungnahme legte nämlich dar, dass die Ermittlungsergebnisse nicht so recht passen wollten. Schließlich einigte man sich darauf, die Formulierung der Schönemanns als Drohung im Sinne von § 214 StGB und damit als „Beeinträchtigung der Tätigkeit staatlicher Organe der DDR“ zu werten – eine gesetzliche Bestimmung, die so vage und allgemein formuliert war, dass fast jede unliebsame Handlung darunter gefasst werden konnte.

Am 27. November 1984 verfügte die Untersuchungsabteilung der Bezirksverwaltung Potsdam für Staatssicherheit die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Am Morgen desselben Tages wurden Hannes und Sibylle Schönemann verhaftet, in das Potsdamer Untersuchungsgefängnis Lindenstraße gebracht und bis in die Nacht vernommen. Die Wohnung wurde durchsucht, Briefe, Manuskripte, Zeitschriften und Bücher beschlagnahmt. Die zwei gemeinsamen Kinder kamen zu Verwandten. Am 28. November beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl.

Die Entlassungsscheine von Sibylle und Hannes Schönemann vom 17. Juli 1985 (© DEFA-Stiftung, Thomas Plenert)

In den folgenden Wochen verhörte die Staatssicherheit die Schönemanns mehrfach. Zunächst versuchte man, Sibylle Schönemann „zurückzugewinnen“ und mit ihren Aussagen ihren Mann zu belasten. Sibylle Schönemann hielt jedoch zu ihm. Am 22. Januar 1985 unterschrieb die Kaderleitung zwei Beurteilungen aus dem DEFA-Spielfilmstudio, die der Staatsanwaltschaft als Beweismittel dienen und in den Schlussbericht eingehen sollten: „Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß Kollege Schönemann auf Grund seiner persönlich-charakterlichen Eigenschaften und seiner gesellschaftlichen Haltung für den verantwortungsvollen Beruf eines Filmregisseurs in der DDR ungeeignet ist.“

Am 4. Februar erhob die Staatanwaltschaft Anklage. Am 15. Februar fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die DEFA war nicht vertreten. Die Angeklagten wurden für schuldig befunden, „die öffentliche Ordnung“ gefährdet und sowohl die „staatliche Autorität“ als auch die „sozialistische Gesetzlichkeit“ missachtet zu haben. Hannes Schönemann wurde zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, Sibylle Schönemann zu einem Jahr. Einen Monat später, beide waren schon im Strafvollzug, unterzeichnete Mäde die fristlose Kündigung. Die Gewerkschaft gab ihre Zustimmung.

Eine Erklärung für die beispiellose Härte gegen die Schönemanns findet sich im Abschlussbericht: „Die konsequente strafrechtliche Verfolgung durch die Sch. begangenen strafbaren Handlungen trug wesentlich zur Stabilisierung der politisch-operativen Lage unter den Filmschaffenden des VEB DEFA-Studios für Spielfilme bei. Negative(n )Kunst- und Kulturschaffenden, labilen Kräften und Sympathisanten für das Vorgehen der Sch. zur Durchsetzung ihrer Ziele wurden Grenzen aufgezeigt. Deutlich wurde, daß provokativ gestellte Forderungen und Erpressungsversuche gegenüber der staatlichen Leitung des Spielfilmstudios bzw. der staatlichen Stellen zur Erlangung/Durchsetzung von beabsichtigten Vorhaben nicht zum Ziel führen. Die eingeleiteten offensiven Maßnahmen führten insbesondere unter den (…) filmkünstlerischen Nachwuchskräften zu einem Differenzierungsprozeß. Ein gemeinsames Auftreten gegen die erfolgte Inhaftierung der Sch. (…) konnte verhindert werden. Arbeiter, technische Angestellte und Mitarbeiter in Drehstäben des DEFA-Spielfilmstudios sowie progressiv eingestellte Filmschaffende nehmen eine positive Haltung zu den erfolgten Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gegen Sch. (…) ein. Insgesamt führten die (…) politisch operativen Maßnahmen zur Stärkung der Position der Leitung des VEB DEFA-Studios für Spielfilme.“

Aus Sicht der Staatsicherheit – und vermutlich auch der Studioleitung – hatte das Urteil die gewünschte Signalwirkung nach innen. Eine Solidarisierung blieb aus. Da Hannes und Sibylle Schönemann zum in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Nachwuchs zählten, konnte an ihnen das Exempel statuiert werden, das bei anderen Fällen nicht möglich war. Die Leidenschaft der Jugend als Kraftquell von Kunst wurde in der DDR kanalisiert, und wenn das nicht ging, wurde ihr mit Hilfe der Staatssicherheit die Luft abgeschnürt.

Zitierweise: Lisa Schoß, „'Aus einem Dunkel heraus verwaltet' - Die Diktaturerfahrung des Filmemachers Hannes Schönemann“, in: Deutschland Archiv, 2.11.2026, Link: www.bpb.de/582932 (ali) Die Autorin bedankt sich bei Hannes Schönemann für zahlreiche Gespräche. Der Text ist eine stark gekürzte Fassung des gleichnamigen Textes in Leuchtkraft 2026. Journal der DEFA-Stiftung 8.

Eine umfassende Aufarbeitung des Einflusses von MfS und SED auf die Filmproduktion, Studierendenauswahl und Drehbuchzensur in und im Umfeld der DEFA kommt erst jetzt allmählich in Gang. Weitere Beiträge dazu im Deutschland Archiv werden folgen.

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